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Einmal Vater (nicht) immer Vater

Erstellt von Hans-Georg Nelles am Dienstag 13. Februar 2007

Heute entscheidet das Bundesverfassungsgericht über die (Un-) Zulässigkeit von heimlichen Vaterschaftstests.

Gestern schrieb der Spiegel zu dem Vorgang:Mit dem Sprichwort „Vater werden ist nicht schwer …“ sind zwar eigentlich die biologischen Vorgänge gemeint – rechtlich ist das aber noch viel einfacher: „Vater eines Kindes ist der Mann, der zum Zeitpunkt der Geburt mit der Mutter des Kindes verheiratet ist“, bestimmt Paragraf 1592 des Bürgerlichen Gesetzbuchs in erfrischender Naivität. Ob da neun Monate vorher was war – dem Gesetz ist es egal.

Aber auch bei Nichtverheirateten geht das, wenn man will, ganz schnell: Wer meint, Vater zu sein (oder es sein will), muss einfach die Vaterschaft offiziell anerkennen, etwa bei einem Notar oder dem Jugendamt – stimmt die Mutter zu, ist der Mann Papa. Biologischer Nachweis? Fehlanzeige.

Spätere Zweifel auszuräumen ist dann nicht mehr ganz so einfach. Heimlich geht da nichts, dem steht, so hat der Bundesgerichtshof am 12. Januar 2005 geurteilt (Az. XII ZR 227/03), das informationelle Selbstbestimmungsrecht des Kindes entgegen:

„Jede Untersuchung und Verwendung des DNA – Identifizierungsmusters greift in das durch [das Grundgesetz] … verbürgte Persönlichkeitsrecht, hier in der Ausprägung des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung, ein. … Dies ist auch bei der Verwertung von Beweisen oder Kenntnissen im gerichtlichen Verfahren zu beachten, gleichgültig, ob es sich um einen Strafprozess oder Zivilprozess handelt. … Dies führt dazu, dass heimlich veranlasste DNA-Vaterschaftsanalysen rechtswidrig und im Vaterschaftsanfechtungsverfahren gegen den Willen des Kindes oder seines gesetzlichen Vertreters nicht verwertbar sind, und zwar auch nicht zur schlüssigen Darlegung von Zweifeln an der Vaterschaft [im Vaterschaftsanfechtungsverfahren] …, weil auch dies einen erneuten Verstoß gegen das Persönlichkeitsrecht … des Kindes bedeuten würde.“

Viele hoffen daher heute, dass das Bundesverfassungsgericht einen dritten Weg öffnet, denn schließlich haben auch die Väter das Recht auf Gewissheit.

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