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lebe deinen Traum!

Väter in Elternzeit

Erstellt von Hans-Georg Nelles am 13. Oktober 2023

(Nicht-)Anerkennung von Familien- und Erwerbsarbeit bei Paaren

Mit dem Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz rückte die Figur des aktiven Vaters in den Fokus. Gleichzeitig wirken traditionelle Verweisungen in sozialpolitischen Regelungen, Normen und Betriebskulturen.

Stefanie Aunkofer analysiert väterliche Elternzeitnahmen anhand von qualitativen Paarinterviews mit Blick auf Anerkennung von Familien- und Erwerbsarbeit und zeigt: Erwerbsarbeit bleibt die Quelle von Anerkennung. Vätern den Zugang zur familialen Sphäre partiell über Elternzeit zu öffnen reicht nicht aus. Für eine tatsächliche Egalisierung ist vielmehr ein grundlegender Wandel im Geschlechter- und Anerkennungsverhältnis notwendig.

Der Band ist im Beltz Verlag erschienen und kann als Print für 50 € bestellt oder mit OpenAcessLizenz als pdf heruntergeladen werden.

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Muss ich mir Sorgen um mein Elterngeld machen? – mit Volker Baisch, Bettina Trojan und Hans-Georg Nelles

Erstellt von Hans-Georg Nelles am 1. Juni 2020


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Alle Unterstützungsangebote in der Übersicht auf der Sonderseite: Väter in der Corona-Krise

Hier geht´s zur Anmeldung zum Webinar „Corona-Krise: Gesetzliche Änderungen beim Elterngeld!“ am 26.6.

Zu den Seiten der ExpertInnen:

Bettina Trojan

Hans-Georg Nelles

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Warum Väter lange Elternzeit nehmen

Erstellt von Hans-Georg Nelles am 10. April 2019

Die meisten Väter nehmen die für sie vorgesehenen 2 Monate Elternzeit in Anspruch. Welche Erfahrungen machen Männer, die mehr Partnermonate in Anspruch nehmen. In Bento berichten drei Väter:

Dave „Meine Frau und ich haben den gleichen Job gelernt, sie wurde aber deutlich besser bezahlt. Daher habe ich mich dann vor drei Jahren entschieden, nicht nur in Elternzeit zu gehen, sondern voll Hausmann zu werden. Gewundert hat das niemanden: Ich war mit 16 Jahren schon Betreuer bei den Pfadfindern, mit 18 für zwei Jahre als einer der wenigen männlichen Au Pair in den USA. Ich konnte also schon immer gut mit Kindern umgehen. Daher gab es auch keine blöden Sprüche.

Marc „Mit meiner Entscheidung bin ich daher ein echter Exot: Schon bei meinem Sohn habe ich 13 Monate Elternzeit genommen. Es war eine großartige Erfahrung, die ich dringend weiterempfehlen würde. Darum habe ich nun bei meiner Tochter auch wieder zwölf Monate Elternzeit beantragt. Dass Kindererziehung so anstrengend sein würde, hatte ich damals nicht gedacht. An meine letzte durchgeschlafene Nacht kann ich mich zumindest nicht erinnern. Flasche geben, wickeln, trösten, spielen, diskutieren und ’nebenbei‘ den Haushalt zu regeln kostet viel Energie. Trotzdem ist es das Schönste auf der Welt.“

Timo „Für mich gehört es zum ‚männlich sein‘ einfach dazu, dass ich mich Zuhause einbringe und Verantwortung übernehme. Dass ich mich dem nicht entziehe. Ich glaube aber auch, dass in vielen Berufen schnell dumme Sprüche kommen. Ich arbeite als Erzieher, da war es zum Glück anders. Vielleicht lebe ich da aber auch in einer Filterblase.

Auf jeden Fall würde ich mich hart ärgern, wenn ich mich gegen die Elternzeit entschieden hätte. Am Anfang war ich zwar etwas unsicher und habe gehadert, wenn mein Sohn nicht aufhören wollte zu schreien. Dann habe ich meine Freundin auch mal angerufen. Aber das ist doch vollkommen normal. Auch Mütter sind unsicher, auch Mütter haben Probleme.“

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Recht auf Erziehungsurlaub erweitert

Erstellt von Hans-Georg Nelles am 30. November 2009

Das Recht auf Erziehungsurlaub gilt zukünftig auch für selbstständige Mütter und Väter. Die Sozialminister der 27 EU-Staaten beschlossen in Brüssel, dass eine entsprechende Vereinbarung der europäischen Sozialpartner die rechtliche Verbindlichkeit einer EU-Richtlinie bekommt.

Die Festschreibung des Rechts auf Erziehungsurlaub für Freiberufliche und Selbstständige zielt vor allem auf Ehefrauen, die ohne formellen Arbeitsvertrag im Unternehmen ihres Mannes mitarbeiten – beispielsweise in der Landwirtschaft.

Viele dieser Frauen seien sozial und rechtlich in einer schwachen Position, heißt es in der Begründung des EU-Ministerrates. Die Richtlinie verpflichtet die EU-Staaten dazu, bei Geburt oder Adoption eines Kindes mindestens vier Monate Erziehungsurlaub zu gewähren.

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Viel Geld für wenig Babyboom …

Erstellt von Hans-Georg Nelles am 30. Dezember 2008

… reklamiert Ulrike Heike Müller in der Financial Times Deutschland (FTD). Das Elterngeld habe seine Wirksamkeit noch nicht bewiesen. Mit Geld alleine kann Mann und Frau eben doch nicht ALLES kaufen.

Die Geburtenrate, also die Zahl der Kinder, die eine Frau im Schnitt zur Welt bringt, stieg im ersten Jahr nach der Einführung des Elterngelds gerade mal um 0,04 auf 1,37. Ein Blick in andere europäische Länder zeigt: Für eine höhere Geburtenzahl ist eine gute Kinderbetreuung entscheidend.

Die Bundesregierung plante mit dem neuen Gesetz, zwei Fliegen mit einer Klappe zu schlagen. Sie will sowohl für Mütter als auch für Väter die Vereinbarkeit von Beruf und Familie fördern. Gleichzeitig soll die Geburtenrate steigen. Seit Mitte der 70er-Jahre liegt sie unter dem Niveau, das zumindest eine konstante Bevölkerungszahl sichern würde.

Aber dennoch hat das Gesetz etwas bewirkt. In den ersten drei Monaten nach der Reform, von Januar bis März 2007, entfielen sieben Prozent der Elternzeitanträge auf Väter, zum Jahresbeginn 2008 schnellte ihr Anteil auf fast ein Fünftel hoch. Damit kommt das traditionelle Familienbild – der Mann ist für den Broterwerb verantwortlich, die Frau für Kinder und Küche – allmählich ins Wanken. Doch ein Gesetz allein kann jahrhundertelang zementierte Familienstrukturen nicht nachhaltig ändern.

Auch das Steuerrecht legt Männern und Frauen, die Erwerbs- und Familienarbeit partnerschaftlich aufteilen wollen, Steine in den Weg. Denn nach dem Ehegattensplitting werden Verheiratete gemeinsam veranlagt. Das begünstigt Paare mit unterschiedlich hohem Einkommen; vor allem wenn die ‚Zuverdienerin’ wenig Einkommen hat. Zudem haben Paare ohne Trauschein nichts davon. Dabei hat inzwischen fast jedes dritte Kind Eltern ohne staatlichen Segen.

Zudem sei wirtschaftliche Stabilität die Voraussetzung für ein beständig hohes Geburtenniveau. Da kann die schwere Rezession die Gebärfreunde der Deutschen hemmen. Das zeigt das Beispiel Schweden: Als die Wirtschaft dort Anfang der 90er-Jahre in eine Rezession rutschte, sank gleichzeitig die Geburtenrate. Trotz Elterngeld.

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Elterngeld benachteiligt Eltern bei partnerschaftlicher Aufteilung der Arbeitszeit

Erstellt von Hans-Georg Nelles am 14. November 2008

Am vergangenen Donnerstag 2008 hat der Deutsche Bundestag in zweiter und dritter Lesung über das erste Änderungsgesetz zum Bundeselterngeldgesetz beraten. Die dort formulierten Änderungen reichen aber nicht aus, es besteht weiterer Nachbesserungsbedarf.

Die Bundesministerin hat bei ihrer Reform einen ganz wichtigen Aspekt vergessen: Wollen beide Eltern im ersten Lebensjahr des Kindes die Erziehungsarbeit partnerschaftlich aufteilen und gleichzeitig in Teilzeit weiterarbeiten, ist dies finanziell völlig unattraktiv und wird dadurch praktisch verhindert.

Reduzieren beide Elternteile ihre Arbeitszeit und damit das Einkommen, das der Berechnung des Elterngeldes zugrunde liegt, um die Hälfte, ist ihr gesamter Elterngeldanspruch mit dem 7. Lebensmonat des Kindes erschöpft. Dies liegt daran, dass auch bei reduziertem Einkommen ein voller Elterngeldmonat verbraucht und angerechnet wird.

Das Gesetz fördert so einseitig die vorrangige Erziehung des Kindes durch einen Elternteil und bewirkt, dass Väter und Mütter im ersten Lebensjahr ihres Kindes keine gemeinsame Teilzeitarbeit wählen (können). Das erste Änderungsgesetz sieht hierzu keinerlei Änderungen vor.

Aus diesem Anlass haben sich fünf der im Gesetzgebungsverfahren gehörten Sachverständigen, 22 Verbände, 244 Gleichstellungsbeauftragte und 33 weitere Unterstützerinnen und Unterstützer am 14.11.2008 in einem Offenen Brief an die Bundesfamilienministerin von der Leyen gewandt und eine Lösung dieses Problems angemahnt. Sie betonen, dass die gegenwärtige Regelung weder im Interesse der Eltern noch der betroffenen Unternehmen liegen kann und zudem die Arbeitsmarktchancen von Frauen deutlich schmälert. Die gleichen Verbände haben bereits bei der Verabschiedung des Elterngeldgesetzes im Jahr 2006 auf das Problem hingewiesen.

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Mutterschaftsurlaub auch für Väter

Erstellt von Hans-Georg Nelles am 25. September 2008

Andere Länder, andere Wörter und (teilweise) andere Zahlen. Zum Beispiel die Schweiz:

‚Bekommt ein Paar ein Kind, entscheidet heute der Staat, wer Anrecht auf Urlaub hat – nämlich die Mutter. Jahrzehntelang haben die Frauen für diesen Mutterschaftsurlaub gekämpft. Nun – gut drei Jahre nach dessen Einführung – will ein Vorstoß aus der CVP den Mutterschafts- zum Elternschaftsurlaub machen.

‚Es ist nicht einzusehen, warum die ganzen 14 Wochen von der Mutter des Neugeborenen bezogen werden müssen’, findet die Zürcher Nationalrätin Barbara Schmid-Federer. ‚Damit zementiert der Staat bloß die traditionelle Rollenaufteilung zwischen Mann und Frau.’ Es sei aber wichtig, dass auch der Vater eine Beziehung zum neugeborenen Kind aufbauen könne.

Schmid-Federer hat daher einen Antrag eingereicht, der den Eltern ermöglichen soll, einen Teil des Mutterschaftsurlaubs unter sich aufzuteilen. Nicht zur Debatte stehen die ersten acht Wochen nach der Geburt, für die ein gesetzliches Arbeitsverbot gilt. Die verbleibenden sechs Wochen sollen dagegen auch die Väter beziehen können, sofern das Paar dies wünscht.‘

Der Bundesrat lehnt den Vorschlag allerdings ab: Die Aufteilung des Urlaubs führe zu einem zusätzlichen Verwaltungsaufwand und zu höheren Kosten, weil die Löhne der Männer immer noch deutlich über jenen der Frauen lägen. Sic!

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Öffentliche Anhörung zu Elterngeld und Elternzeit

Erstellt von Hans-Georg Nelles am 12. September 2008

Der Familienausschuss des Bundestags beschäftigt sich am kommenden Dienstag, 16. September, in einer öffentlichen Anhörung mit dem Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen zur Änderung des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes. Union und SPD wollen erreichen, dass eine Änderung des Elterngeldantrages künftig ein Mal ohne Angabe von Gründen vorgenommen werden kann.

Dies war bislang nur in besonderen Härtefällen, etwa einer schweren Erkrankung, möglich. Als Mindestbezugszeit des Elterngeldes sollen zwei Monate festgelegt werden. Ferner sollen Großeltern leichter bei ihren Arbeitgebern Elternzeit geltend machen können, um ihre Enkelkinder zu betreuen.

Als Experten geladen sind Professor Benjamin Benz von der Evangelischen Fachhochschule Freiburg, Jutta Dehoff-Zuch vom Vorstand des Deutschen Gründerinnen Forums und Christine Fuchsloch vom Deutschen Juristinnenbund (DJB).

In seiner Stellungnahme fordert der DJB unter anderem, dass das Problem des doppelten Anspruchsverbrauchs bei gemeinsamer Teilzeit gelöst wird. § 4 Abs. 2 BEEG regele, dass Elterngeld in Monatsbeträgen für Lebensmonate des Kindes gezahlt wird und die Eltern insgesamt Anspruch auf zwölf beziehungsweise 14 Monatsbeträge haben. Die Eltern können die jeweiligen Monatsbeträge abwechselnd oder gleichzeitig beziehen.

Beim gleichzeitigen Bezug von Elterngeld würden jedoch immer zwei Elterngeldmonate bezogen auf einen Lebensmonat des Kindes verbraucht – unabhängig von der Höhe des Einkommensersatzes. Entschieden sich die Eltern dafür, dass beide gleichzeitig im Beruf kürzer treten und gemeinsam ihr Kind im ersten Lebensjahr betreuen wollen, dann ende ihr Elterngeldanspruch schon nach sieben Lebensmonaten des Kindes.

Die bisherige Regelung mache es extrem unattraktiv für Eltern, gemeinsam und gleichzeitig Elternzeit und Elterngeld zu beanspruchen, indem beide ihre Arbeitszeit reduzieren. In der Praxis würden die Eltern daher von solchen Modellen Abstand nehmen und wählten die ‚Vollzeitelternzeit‘.

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Längere Elternzeit hat keinen Einfluss …

Erstellt von Hans-Georg Nelles am 20. Juli 2008

… auf schulischen und beruflichen Erfolg der Kinder.

In vielen Staaten werden Ausweitungen von Elternzeitregelungen diskutiert. Befürworter solcher Reformen führen dabei auch die positiven Effekte einer intensiven Betreuung im frühen Lebensalter auf den Werdegang der Kinder an. Eine vom Institut zur Zukunft der Arbeit (IZA) veröffentlichte Studie untersucht die Langzeitwirkungen früherer Reformen von Elternzeit bzw. Erziehungsurlaub in Deutschland.

Die Analyse dokumentiert, dass die mit den bisherigen Reformen einhergegangene schrittweise Verlängerung des gesetzlich zugesicherten Erziehungsurlaubs auf lange Sicht nur sehr geringen Einfluss auf den schulischen und beruflichen Erfolg der betroffenen Kinder genommen hat.

Erstmals wurden von den Wirtschaftswissenschaftlern die langfristigen Auswirkungen von längeren Mutterschaftsurlauben oder Elternzeiten auf die schulische und berufliche Entwicklung der jeweiligen Kinder empirisch erforscht.

Hierzu studierten die Forscher den Werdegang von Kindern, die kurz vor und kurz nach verschiedenen Reformen des Mutterschafts- bzw. Erziehungsurlaubs in Deutschland geboren wurden.

Zunächst untersuchten die Autoren den Einfluss der Reformen auf den Zeitpunkt der Arbeitswiederaufnahme von Müttern. Tatsächlich zeigt sich bei allen betrachteten Reformen, dass Mütter im Durchschnitt später ins Berufsleben zurückkehren, also von der verlängerten Elternzeit Gebrauch machen.

In ungefähr 20 Jahren können wir dann hoffentlich auch etwas über die Auswirkungen der zunehmenden Elternzeiten der Väter erfahren. Weiterlesen »

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Den Vätern noch mehr den Rücken stärken

Erstellt von Hans-Georg Nelles am 26. April 2008

… möchte Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen. ‚Die Zeit sei reif’ für eine Verlängerung der Vätermonate, äußerte sie im Gespräch mit dem Nachrichtenmagazin Spiegel.

Ein von ihr eingesetzter Beraterkreis aus Wissenschaftlern, das sogenannte Kompetenzzentrum Familie, habe sich dafür ausgesprochen, die Zahl der Vätermonate zu erhöhen. „Das unterstütze ich voll und ganz“, sagte sie.

Die Ministerin nimmt damit erneut einen Konflikt mit ihrer eigenen Partei in Kauf. Schon die jetzt geltende Väterzeit hatte für heftige Kritik in der Union gesorgt und war als „Wickelvolontariat“ verspottet worden.

Wie viele Vätermonate es künftig geben könnte, ließ von der Leyen offen. „Das überlasse ich der Diskussion, die sich sicher entwickeln wird.“

Sie begründete ihre Initiative mit den Anliegen vieler junger Väter. „Zwei Drittel wünschen sich, der Erzieher und nicht nur der Ernährer ihres Kindes zu sein. Aber 80 Prozent fürchten, dass sie mit Hohn und Spott übergossen werden, wenn sie für ein paar Monate zu Hause bleiben wollen“, sagte von der Leyen. „Die Zeit ist reif, den Vätern noch mehr den Rücken zu stärken.“

Meiner Ansicht nach wäre es konsequent, das isländische Modell zu übernehmen: Vier Monate Elternzeit für die Mutter, vier Monate für den Vater und weitere 4 Monate zur freien Aufteilung. Und dazu eine Lohnersatzleistung von 90% ohne Deckelung. Das ergibt dann, zumindest auf Island eine fast 100prozentige Beteiligung der Väter.

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