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Archiv für die 'Elterngeld' Kategorie

Väteranteil beim Elterngeld steigt 2022 weiter an

Erstellt von Hans-Georg Nelles am 29. März 2023

Für volle Parität sind weitere gesetzliche Maßnahmen erforderlich

Wie Destatis heute berichtet, hat sich die Zahl der Männer mit Elterngeldbezug im Vorjahresvergleich um 10.000 oder 2,1% erhöht. Dagegen ging die Zahl der leistungsbeziehenden Frauen um 32.800 oder 2,3% zurück. Dadurch stieg der Anteil der männlichen Bezieher an allen Elterngeldbezügen (Väteranteil) im Jahr 2022 auf 26,1 % (2021: 25,3 %). Der kontinuierliche Anstieg des Väteranteils hat sich damit fortgesetzt. Im Jahr 2015 hatte er noch bei 20,9 % gelegen. 

Der Väteranteil gibt den Anteil der männlichen Bezieher an allen Elterngeldbezügen an. Er würde also genau 50 % betragen, wenn bei allen Kindern sowohl der Vater als auch die Mutter gleichermaßen Elterngeld beziehen würde. 

Die Stellschrauben, die eine Entwicklung zu dieser partnerschaftlichen Aufteilung beschleunigen können, sind hinlänglich bekannt. Da die Weichen unmittelbar nach der Geburt gestellt werden, ist eine voll bezahlte ‚Vaterschaftsfreistellung‘ in Höhe von mindestens 14 Tagen, wie in der EU Vereinbarkeitsrichtlinie vorgesehen, ein erster Schritt.

Der zweite wäre eine gleichmäßige Aufteilung der für Väter und Mütter vorgesehenen bezahlten Elterngeldmonate, mindestens aber eine deutliche Ausweitung auf 4 Monate, wie auch vom Bündnis Sorgearbeit fair teilen, gefordert. Dazu muss auch noch eine Angleichung der 2007 festgelegten Elterngeldbeträge an die Preisentwicklung sowie eine Vereinfachung der Anträge erfolgen.

606 000 Bezieherinnen und Bezieher von Elterngeld planten im Jahr 2022 die Inanspruchnahme von Elterngeld Plus, und zwar 38,7 % der berechtigten Mütter und 16,1 % der Väter. Seit seiner Einführung wird das Elterngeld Plus somit immer stärker nachgefragt.
2016, im ersten Jahr nach seiner Einführung, bezogen 20,1 % der Mütter und 8,2 % der Väter Elterngeld Plus. Zwar fällt das Elterngeld Plus in der Regel monatlich niedriger aus als das sogenannte Basiselterngeld, wird dafür aber länger gezahlt.

Der Vollständigkeit halber auch die weiteren in der Pressemitteilung des Statistischen Bundesamtes veröffentlichten Zahlen: Die durchschnittliche Dauer des geplanten Elterngeldbezugs lag bei den Frauen im Jahr 2022 – wie schon im Vorjahr – bei 14,6 Monaten (2020: 14,5 Monate; 2019: 14,3 Monate). Die von Männern angestrebte Bezugsdauer war mit durchschnittlich 3,6 Monaten dagegen deutlich kürzer und hat sich im Vergleich zu den vergangenen Jahren sogar leicht verringert (2019 bis 2021: 3,7 Monate). 

Spitzenreiter im Bundesländervergleich mit einem Väteranteil von 30,2 % im Jahr 2022 war – wie im Vorjahr – Sachsen, gefolgt von Thüringen (28,4 %), Bayern (28,3 %) und Baden-Württemberg (28,3 %). Am niedrigsten lag der Väteranteil 2022 – ebenfalls wie im Vorjahr – im Saarland (20,8 %). 

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Wenn die Politik es wirklich ernst meinen würde …

Erstellt von Hans-Georg Nelles am 12. März 2023

Wenn die Politik das Ziel der Chancengleichheit für Frauen und Männer am Arbeitsmarkt ernsthaft verfolgen will, sollte sie an der Aufteilung der Sorge- und Erwerbsarbeit in der kritischen Lebensphase der Familiengründung ansetzen, empfiehlt das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) in seinem aktuellen Wochenbericht. Eine vielversprechende Maßnahme wäre, die Partnermonate beim Elterngeld auszuweiten. Die derzeit zwei Partnermonate (von 14 Monaten Elternzeit für beide Elternteile insgesamt) wurden 2007 eingeführt und haben dazu geführt, dass deutlich mehr Väter Elternzeit nehmen als zuvor.

Überwiegend tun sie dies jedoch nur im Umfang des gesetzlichen Minimums von zwei Monaten, während Mütter überwiegend zwölf Monate Elternzeit nehmen. Die Partnermonate sollten daher schrittweise erhöht werden, bis eine Quote von 50 Prozent (sieben von 14 Monaten) erreicht ist.

Eine andere Möglichkeit, die längere Inanspruchnahme der Elternzeit von Vätern finanziell zu fördern, wäre eine zeitlich absinkende Lohnersatzrate beim Elterngeld. Beispielsweise könnten beide Elternteile für sieben Monate Elterngeld mit einer Lohnersatzrate von 80 Prozent beziehen, danach würde die Lohnersatzrate auf 50 Prozent gesenkt werden (für maximal vier Monate). In diesem Modell, das der Sachverständigenrat des 9. Familienberichts vorgeschlagen hat, wäre das Elterngeld beider Elternteile insgesamt am höchsten, wenn beide Elternteile eine siebenmonatige Elternzeit wählen.

Aber auch andere Bereiche des Steuer- und Transfersystems müssten reformiert werden, um eine gleichmäßigere Aufteilung von Erwerbs- und Sorgearbeit zwischen Frauen und Männern zu fördern. So gehen vom Ehegattensplitting – insbesondere in Kombination mit der steuerlichen Behandlung der Einkünfte aus Minijobs – erwiesenermaßen negative Erwerbsanreize für verheiratete Frauen aus.

Daher sollte einerseits eine Reform des Ehegattensplittings beispielsweise hin zu einem Realsplitting mit niedrigem Übertragungsbetrag umgesetzt werden. Zusätzlich sollten die Minijobs – bis auf mögliche Ausnahmen für Schüler*innen, Studierende und Rentner*innen – abgeschafft werden. Diese Maßnahmen hätten nicht nur wichtige gleichstellungspolitische Wirkungen, sondern sie wären auch wirksame Mittel, um dem Arbeitskräftemangel entgegen zu treten.

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‚Liebe Väter, die Elternzeit schadet eurer Karriere (langfristig) gar nicht.‘

Erstellt von Hans-Georg Nelles am 15. Dezember 2022

Die Aufteilung der Betreuungsarbeit macht trotz Elterngeld lediglich langsame Fortschritte. Nur jeder zehnte Vater nimmt mehr als zwei Monate Elternzeit in Anspruch. Das zeigt eine Studie des Bundesinstituts für Bevölkerungsforschung (BIB)   für den Zeitraum von 2009 bis 2019.

Der Auswertung zufolge leisten Mütter immer noch den Großteil der Kinderbetreuung. »Über die ersten Lebensmonate des Kindes hinaus sind seit Einführung des Elterngeldes kaum weitere Fortschritte bei der Aufteilung der Familienarbeit zu erkennen«, sagte Mathias Huebener, wissenschaftlicher Mitarbeiter beim BIB.

Ebenso unverändert ist allerdings auch die Verteilung der Erwerbsarbeitszeiten. Väter von kleinen Kindern leisten hier durchschnittlich 44 Stunden pro Woche, Mütter deutlich weniger als 20 Stunden.

Bei der am 14. Dezember veröffentlichten Studie über die Langzeitwirkungen des Elterngeldes für Väter standen folgende Fragen im Mittelpunkt:

  • Wie hat sich die Nutzung des Elterngelds im Zeitverlauf geändert, und
  • wie partnerschaftlich wird der Bezug aufgeteilt?
  • Wie hat das die Aufteilung der Sorge- und Hausarbeit verändert? Und schließlich:
  • Wie haben sich Karriereverläufe von Eltern nach der Elternzeit entwickelt?

Die Ergebnisse: Für die Beteiligung der Väter macht es keinen Unterschied, ob sie keine oder nur eine sehr kurze Elternzeit genommen haben. In beiden Konstellationen wenden sie durchschnittlich nur etwa zweieinhalb Stunden für die Kinderbetreuung und knapp eine Stunde für die Hausarbeit auf. Dieser Umfang habe sich über die Zeit nicht verändert.
Eine „weniger ungleiche“ Arbeitsteilung lässt sich bei Paaren beobachten, in denen Väter mindestens drei Monate Elternzeit genommen haben. Zwar ist auch hier der Zeitaufwand der Mütter größer, allerdings beteiligen sich die Väter deutlich stärker, insbesondere bei der Kinderbetreuung.

Die Karriereverläufe wurden anhand des ‚Berufsprestiges‘ gemessen, dabei zeigte sich, dass Mütter unabhängig von der Länge der Elternzeit drei Jahre nach dem Wiedereinstieg in den Beruf Rückgänge im Berufsprestige verzeichnen im Vergleich zur Zeit vor der Geburt. Bei Vätern ist es genau umgekehrt: Sie gewannen an Berufsprestige, besonders jene mit einer längeren Elternzeit.

Und auch zu den Gründen, warum Väter überwiegend die für sie vorgesehenen zwei Partnermonate in Anspruch nehmen, liefert der Artikel plausible Erklärungen: Die Furcht vor dem Karriereknick wird erst an dritter Stelle genannt.
Auf Platz eins der Hinderungsgründe stehen finanzielle Nachteile, gefolgt von der Begründung, dass die Partnerin länger beim Kind bleiben wollte.
Der Höchstsatz beim Elterngeld liegt seit 2007 unverändert bei 1.800 €, eine Anpassung ist bislang noch nicht vorgenommen worden.
Bereits zum Fünfjährigen hat die damalige Bundesfamilienministerin Schröder weitere Maßnahmen angekündigt, um noch mehr Väter für die Elternzeit zu gewinnen. Es gebe „starke Verunsicherungen“ bei beiden Elternteilen, da für Väter genauso wie für Mütter die zeitliche Inanspruchnahme durch die Kinderbetreuung ein „Knackpunkt“ sei. „Der Schlüssel liegt darin, die Arbeitszeiten zu verbessern zum Beispiel eine Reduzierungsmöglichkeit auf 80 %“.

Was die zwei ‚Vätermonate‘ betrifft, haben schon bei der Einführung der Elternzeit 2006 Erfahrungen aus den skandinavischen Ländern gezeigt, dass sich die Inanspruchnahme durch Väter an die für sie ‚vorgesehene‘ Zeit annähert.

Und eine aktuelle Studie aus Schweden zeigt, dass eine Ausweitung der ‚Partnermonate‘ alleine nicht ausreicht: “Die geschlechtsspezifischen Unterschiede bei der Inanspruchnahme der Elternzeit sind sowohl bei Adoptiveltern als auch bei leiblichen Eltern groß. Wir wissen, dass einige politische Maßnahmen sehr wirksam waren, um die Normen der Vaterschaft und Mutterschaft in Schweden zu verändern, insbesondere Maßnahmen, die darauf abzielen, die Inanspruchnahme der Elternzeit durch den Vater zu erhöhen. Unsere Ergebnisse deuten jedoch darauf hin, dass noch mehr getan werden muss, um die Aufteilung der elterlichen Fürsorge in Richtung einer größeren Geschlechtergleichheit zu verschieben”

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Paternal Leave und Elternzeiten für Väter in Europa

Erstellt von Hans-Georg Nelles am 5. September 2022

Berufstätige Väter in der EU haben ab dem 23. August einen Anspruch auf zehn Tage Freistellung unmittelbar nach der Geburt. Eigentlich … In Deutschland wird die Vorschrift zunächst nicht umgesetzt – Eltern seien hierzulande schon jetzt „bessergestellt“ erklärt das zuständige Ministerium und verweist auf die zwei Partnermonate.

Dass es sich bei der obligatorischen Freistellung nach der Geburt um etwas grundsätzlich anderes handelt, wird nicht berücksichtigt. Abgesehen von der Höhe der Lohnersatzleistung geht es um elementare Weichenstellungen in der Phase der Familiengründung. Väter können sich von Anfang an als selbstwirksam erleben und erkennen, dass es die ‚geborene Mutter‘ nicht gibt. Ihre Partnerin und sie selbst erlernen den Umgang und die notwendigen ‚Handgriffe‘, indem sie sich auf das Kind einlassen.

Und was die vermeintliche Besserstellung angeht: In einer Studie aus dem Jahr 2020 hat die OECD die Länge des Vaterschaftsurlaubs mit der in diesem Zeitraum geleisteten Bezahlung ins Verhältnis gesetzt und errechnet, wie vielen Wochen vollbezahltem Urlaub dies entspräche. Deutschland lag dabei mit 5,7 „vollbezahlten“ Wochen im oberen Mittelfeld. Spitzenreiter innerhalb der EU sind laut diesem Papier Luxemburg (21,2 vollbezahlte Wochen), Portugal (12,5 vollbezahlte Wochen) und Spanien (12 bzw. seit Anfang 2021 16 vollbezahlte Wochen).

Deutschland

In Deutschland gilt seit 2007 eine Elterngeldregelung, die 14 Monate bezahlte Elternzeit vorsieht. Es gilt der 12 plus 2 Grundsatz, mindestens zwei Monate müssen von der jeweiligen Partnerin bzw. dem Partner in Anspruch genommen werden. Die obligatorischen zwei Mutterschaftsmonate nach der Geburt werden mit der Elternzeit verrechnet.

Die Elternzeitmonate können als sogenannte Basiselterngeld- oder Elterngeldplusmonate genutzt werden. Durch diese Regelung kann die Aufteilung der Elternzeit zwischen Vätern und Müttern flexibler gestaltet und mit einer Teilzeittätigkeit während der Elternzeit, erlaubt sind bis zu 32 Stunden, kombiniert werden. Als zusätzlichen Anreiz für eine partnerschaftliche Aufteilung der Erwerbs- und Familienarbeit gibt es den Partnerschaftsbonus, der für drei Monate in Anspruch genommen werden kann, wenn beide zwischen 24 und 32 Stunden pro Woche erwerbstätig sind.

Das Elterngeld beträgt 65 % des Nettoeinkommens des Vorjahres, mindestens 300 € und höchstens 1.800 € pro Monat. Der Anteil der Väter, die Elterngeld in Anspruch genommen haben, lag im Bundesdurchschnitt im 3. Quartal 2019 bei 44 Prozent.

Dänemark

In Dänemark sind zum 1. August neue Regelungen zur gleichmäßigeren Verteilung der Elternzeit in Kraft getreten. Für beide Elternteile sind jetzt jeweils elf Wochen vorgesehen. Hinzu kommen insgesamt 26 weitere bezahlte Wochen, die beliebig aufgeteilt werden können.

Eltern haben jetzt einen gemeinsamen Anspruch auf insgesamt 48 bezahlte Wochen Elternzeit. Bislang waren nur zwei davon für Väter festgeschrieben, für Mütter 14. Das Elterngeld beträgt durchschnittlich 52,4 Prozent des letzten Verdienstes.

Im Jahr 2018 nahmen 78,3 Prozent der Väter Elternzeit in Anspruch. Insgesamt hat sich der Anteil der Väter, die Elternzeit nehmen, seit 2015 kaum verändert.

Finnland

Die Dauer des „Paternity Leaves“ beträgt 54 Arbeitstage (neun Wochen), davon kann der Vater bis zu 18 Tage in Anspruch nehmen, während die Mutter im Mutterschafts- oder Elternurlaub ist.

Als Lohnersatz werden 70 Prozent bei einem Jahresverdienst zwischen 12.452 € und 39.144 €, 40 Prozent bei einem Verdienst von bis zu 60.225 € und 25 % bei einem höheren, gezahlt. Diejenigen, deren Jahres Jahresverdienst vor der Geburt unter 12.452 € liegt, erhalten einen Mindestpauschalbetrag. Im Jahr 2020 erhielten 3,8 Prozent der Väter die Mindestpauschale. Während des Vaterschaftsurlaubs dürfen die Väter nicht arbeiten.

Nach dem Ende des Mutterschaftsurlaubs können weiter 158 Tage Elternzeit genommen werden. Es handelt sich um einen Familienanspruch, und die Eltern können sich den Urlaub nach eigenem Ermessen aufteilen.

Frankreich

Die Dauer der Vaterschaftsfreistellung beträgt 14 Arbeitstage, diese muss innerhalb der ersten vier Monate nach der Geburt genommen werden.

Die Vergütung beträgt 100 Prozent des Verdienstes, bis zu einer Verdienstgrenze von 3.428 Euro pro Monat. Im öffentlichen Sektor wird der Urlaub voll bezahlt, d. h. es gibt keine Obergrenze. In der Privatwirtschaft zahlen einige Arbeitgebende, insbesondere größere Unternehmen das Gehalt ebenfals in voller Höhe weiter.

Bis das Kind drei Jahre alt ist. besteht ein individueller Anspruch auf Elternzeit, d. h. sowohl Mutter als auch Vater können sie, ggf. auch gleichzeitig, in Anspruch nehmen. In dem Fall wird ein „Erziehungsgeld” gezahlt. Die Höhe ist unter anderem davon abhängig, ob und in welchem Umfang Vater oder Mutter arbeiten. Die Grundleistung beträgt 398,40 € pro Monat, wenn sie nicht arbeiten; 257,55 € pro Monat, wenn sie weniger als die Hälfte der Vollzeitarbeitszeit arbeiten.

95 Prozent der Väter im Vaterschaftsurlaub nehmen alle Tage in Anspruch, etwa zwei Drittel der anspruchsberechtigten Väter haben im Jahr 2016 diese Freistellung genommen.

Großbritannien

Dauer der Vaterschaftsfreistellung beträgt im Vereinigten Königreich eine oder zwei Wochen. Eine Woche entspricht dabei der Anzahl der Tage, die der Arbeitnehmer normalerweise in einer Woche arbeitet.

Vergütet wird diese Zeit mit einer Pauschalzahlung in Höhe von 151,97 GBP pro Woche oder 90 Prozent des durchschnittlichen Wochenverdienstes, wenn dieser geringer ist.

Die Elternzeit kann erst nach der Geburt des Kindes beginnen und muss innerhalb von 56 Tagen nach der Geburt des Kindes oder innerhalb von acht Wochen nach dem Geburtstermin enden, wenn das Kind zu früh geboren wurde. Sie muss in einem Stück genommen werden.

Island

Das Gesetz unterscheidet nicht zwischen Mutterschafts-, Vaterschafts- und Elternurlaub, sondern spricht nur von „Geburtsurlaub”. Davon sind seit 2021 sechs Monate für Mütter und sechs Monate für Väter vorgesehen, wobei jeder Elternteil bis zu sechs Wochen auf den anderen übertragen kann. Davor galt die Regel drei Monate für die Mutter, drei für den Vater und drei zur freien Verfügung.

Bezahlt wird während dieser Zeit 80 % des durchschnittlichen Gesamteinkommens der Person bis zu einem Höchstbetrag von 4.080 € pro Monat.

Im Jahr 2017 nahmen 86,4 Prozent der Väter eine Elternzeit in Anspruch, wobei sie durchschnittlich 91 Tage nahmen (im Vergleich zu 180 für Mütter).

Niederlande

Die Dauer der Freistellung nach der Geburt entspricht der wöchentlichen Anzahl der Arbeitsstunden Vaters. Bei einer Vollzeitbeschäftigung von 38 Stunden ergibt sich beispielsweise ein Urlaubsanspruch von 38 Stunden (d. h. eine Woche).

Der zusätzlichen Geburtsurlaub beträgt das Fünffache der Anzahl der Arbeitsstunden pro Woche, bis zu einer Höchstdauer von fünf Wochen. Bei einer Vollzeitbeschäftigung von 40 Stunden pro Woche ergibt sich beispielsweise ein Anspruch auf einen zusätzlichen Urlaub von fünf Wochen.

Die erste Woche wird vom Arbeitgeber mit 100 % des Verdienstes bezahlt, Es gibt keine Obergrenze für die Zahlungen. Die Wochen des Zusatzurlaubs werden von der Versicherungsanstalt für Angestellte mit 70 % des Verdienstes bezahlt, mit einer Obergrenze von 70 % des täglichen Höchstlohns von derzeit 223,40 €.

Die erste Woche kann innerhalb von vier Wochen nach der Geburt des Kindes genommen werden. Die zusätzlichen Wochen können flexibel innerhalb von sechs Monaten nach der Geburt des Kindes genommen werden.

Im Jahr 2019 nahmen 83 Prozent der Väter den Urlaub direkt nach der Geburt ihres Kindes, das waren etwas weniger als 2017 (86 Prozent).

Norwegen

In Norwegen ist der Elternurlaub in drei Teile aufgeteilt – einen Teil für die Mutter, einen Teil für den Partner und einem Teil, der frei zwischen beiden Elternteilen aufgeteilt werden kann.

Väter und Mütter können entscheiden, ob Sie 49 Wochen lang Elterngeld bei vollem Gehalt oder 59 Wochen lang bei 80 % Gehalt beziehen möchten. Die von Ihnen getroffene Wahl gilt für beide Elternteile und kann nicht mehr geändert werden, sobald die Elternzeit begonnen hat.

Die so genannte „Vaterschaftsquote“ beträgt 15 Wochen. Nimmt der Partner diesen Urlaub nicht in Anspruch, wird er widerrufen. Wenn der Partner zu krank ist, um sich um das Kind zu kümmern, kann die Mutter beantragen, das väterliche Kontingent zu übernehmen.

Die gemeinsame Zeit des Urlaubs kann von den Eltern frei aufgeteilt werden. Er beträgt 16 oder 26 Wochen, je nachdem, ob Sie sich für 80 oder 100 Prozent Bezahlung entschieden haben. Die Mutter muss arbeiten, wenn ihr Partner während dieses gemeinsamen Zeitraums Elternzeit nimmt.

Partner haben zusätzlich zur väterlichen Quote Anspruch auf zwei Wochen Vaterschaftsfreistellung nach der Geburt eines Kindes. Es besteht jedoch kein gesetzlicher Anspruch auf Bezahlung während dieser zwei Wochen, aber viele Arbeitgeber zahlen während dieser Zeit ein reguläres Gehalt.

Die Inanspruchnahme der Elternzeit in Norwegen durch Väter beträgt etwa 89 Prozent.

Österreich

Seit März 2017 haben Väter Anspruch auf einen „Familienzeitbonus”, eine Geldleistung für erwerbstätige Väter, die ihre Erwerbstätigkeit im Einvernehmen mit dem Arbeitgeber für 28 bis 31 Tagen innerhalb von 3 Monaten nach der Geburt des Kindes unterbrechen.

Seit September 2019 haben alle erwerbstätigen Väter, die mit Mutter und Kind in einem Haushalt leben Haushalt mit Mutter und Kind leben, einen Rechtsanspruch auf einen Monat Vaterschaftsurlaub, wenn sie vor der „Familienzeit” mindestens 182 Kalendertage erwerbstätig waren.

Zusätzlich gibt es eine Elternkarenz von zwei Jahren. Die Karenzzeit kann maximal zweimal zwischen beiden Elternteilen aufgeteilt, wobei ein Teil mindestens 2 Monate dauern muss, vergütet wird diese Zeit mit dem „Kinderbetreuungsgeld“. Wenn beide Elternteile diese Leistung in Anspruch nehmen (mindestens 20 % der beantragten Tage sind nicht übertragbar), kann das Geld innerhalb eines Zeitraums zwischen 456 Tagen (bei einem Tagesbetrag von 33,88 €) und 1.063 Tagen (bei einem Tagesbetrag von 14,53 €) genutzt werden.

Der Familienzeitbonus beläuft sich auf 22,60 € pro Kalendertag. Entscheidet sich der Vater jedoch später für den Bezug des Kinderbetreuungsgeldes, wird die Leistung um den Betrag des Familienzeitbonus gekürzt, den er unmittelbar nach der Geburt erhalten hat.

Derzeit erhalten etwa 8 Prozent aller Väter während ihres Vaterschaftsurlaubs den „Familienzeit-Bonus”.

Schweden

In Schweden gibt es 10 Tage Partnerschaftsfreistellung. Sie sind dafür gedacht, dass der andere Elternteil (oder die Betreuungsperson) bei der Entbindung dabei ist, sich um ältere Geschwister kümmert, während die Mutter im Krankenhaus ist, und/oder sich an der Kinderbetreuung beteiligt, wenn die Mutter nach Hause kommt. Meistens wird dies vom Vater des Kindes in Anspruch genommen und wurde früher „Vatertage” genannt.

Bezahlt wird für diesen Zeitraum 77,6 Prozent des Verdienstes bis zu einer Verdienstgrenze von 35.678 € pro Jahr. Die Zahlungen werden von der schwedischen Sozialversicherungsanstalt geleistet.

Darüber hinaus können beide Elternteile zusammen 480 Tage freinehmen, um sich um die Kinder zu kümmern. Vergütet wird diese Zeit mit bis zu 80 Prozent des Gehalts. 300 Tage können sich die Eltern dabei völlig frei aufteilen.

Eltern mit gemeinsamem Sorgerecht haben Anspruch auf jeweils 240 Tage Elterngeld, wobei einige Tage zwischen ihnen übertragen werden können, während andere nicht übertragbar sind. Für jeden Elternteil sind 195 der 240 Elternzeittage einkommensabhängig. Für Kinder, die nach 2016 geboren wurden, können 90 dieser Tage nicht auf den anderen Elternteil übertragen.

Eltern, die Anspruch auf einkommensbezogene Leistungen haben, werden 195 Tage zu 77,6 % des Verdienstes bis zu einer jährlichen Obergrenze von 47.571,04 € bezahlt. Im Jahr 2020 nahmen rund 76,5 Prozent der Väter, gleichgeschlechtlicher Partner oder andere benannten Personen die Elternzeit in Anspruch.

Schweiz

Schweizer Väter haben seit dem 1. Januar 2021 Anspruch auf 2 Wochen bezahlten Vaterschaftsurlaub.

Der Anspruch ermöglicht einen Anspruch von 10 Tagen, wobei diese am Stück oder in einzelnen Tagen bezogen werden können. Der Bezug hat innerhalb von 6 Monaten nach der Geburt des Kindes zu erfolgen. Der Anspruch besteht zusätzlich zum normalen Urlaubsanspruch.

Der Erwerbsausfall aufgrund der zusätzlichen Arbeitsfreien Zeit wird entschädigt. Sie kommt den Vätern zugute, wenn sie die folgenden Voraussetzungen erfüllen: Erwerbstätigkeit zum Geburtszeitpunkt, entweder als Arbeitsnehmer oder als Selbstständige, in den 9 Monaten vor der Geburt in der Arbeits- und Rentenversicherung obligatorisch versichert und in diesem Zeitraum für mindestens 5 Monate erwerbstätig waren.

Der Erwerbsersatz entspricht jenem für Mütter im Mutterschaftsurlaub, nämlich 80 Prozent des durchschnittlichen Erwerbseinkommens vor der Geburt, höchstens jedoch 196 CHF pro Tag. Im Normalfall wird der Lohn durch den Arbeitgeber bezahlt, der den Betrag erstattet bekommt.

Spanien

Seit dem 1. Januar 2021 steht Vätern in Spanien genauso viel Elternzeit wie Müttern zu. Mit der Besonderheit, dass diese Zeit nicht auf die Mütter übertragbar ist.

Väter haben damit Anspruch auf 16 Wochen Elternzeit. Die ersten sechs Wochen direkt nach der Geburt müssen Väter nehmen, die restlichen zehn Wochen können sie bis zum 1. Geburtstag des Kindes am Stück oder als einzelne Wochen nehmen.

Für die 16 Wochen erhalten sie einen vollen Lohnausgleich.

Faktoren die die Inanspruchnahme von „Paternal Leave“ und Elternzeiten durch Väter begünstigen

  • (Eltern-) Zeiten die für die Väter reserviert sind
  • Höhe der Vergütung während der Elternzeit
  • Gleichstellungsorientierte Familienpolitik
  • Väterbewusste Unternehmenskulturen
  • Berufstätigkeit und -orientierung der Partnerin
  • Zuschreibung von Kompetenzen und Bedeutung als Vater

Und zum Schluss noch eine Anmerkung zu der Bezeichnung ‚Urlaub‘, der wörtlichen Übersetzung von ‚Leave‘. Es geht um eine arbeitsrechtliche Einordnung, Urlaub bedeutet eine voll vergütete, zeitlich befristete Freistellung von der Arbeit mit dem Recht im Anschluss am selben Arbeitsplatz weiter tätig sein zu können.

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Anstieg des Väteranteils beim Elterngeld setzt sich fort

Erstellt von Hans-Georg Nelles am 31. März 2022

Rund 1,9 Millionen Frauen und Männer in Deutschland haben im Jahr 2021 Elterngeld erhalten. Das waren rund 7.800 oder 0,4 % mehr als im Jahr 2020. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, hat sich die Zahl der Männer mit Elterngeldbezug im Vorjahresvergleich um 9.700 oder 2,1 % erhöht. Dagegen ging die Zahl der leistungsbeziehenden Frauen leicht um 1.900 oder 0,1 % zurück. Dadurch stieg der Väteranteil im Jahr 2021 auf 25,3 % (2020: 24,8 %). Der kontinuierliche Anstieg des Väteranteils hat sich damit fortgesetzt. Im Jahr 2015 hatte er noch bei 20,9 % gelegen. 

Der Väteranteil gibt den Anteil der männlichen Bezieher an allen Elterngeldbezügen an. Er würde also genau 50 % betragen, wenn bei allen Kindern sowohl der Vater als auch die Mutter gleichermaßen Elterngeld beziehen würde. 

Väteranteil in Sachsen am höchsten, in Bremen und im Saarland am niedrigsten 

Spitzenreiter im Bundesländervergleich mit einem Väteranteil von 29,9 % im Jahr 2021 war – wie im Vorjahr – Sachsen, gefolgt von Berlin (27,6 %), Bayern (27,5 %) und Baden-Württemberg (27,4 %). Am niedrigsten lagen die Väteranteile 2021 – ebenfalls wie im Vorjahr – im Saarland (20,1 %) sowie in Bremen (20,3 %). 

Mehr als jede dritte Frau und jeder siebte Mann wählte Elterngeld Plus 

588.000 Bezieherinnen und Bezieher von Elterngeld planten im Jahr 2021 die Inanspruchnahme von Elterngeld Plus, und zwar 36,9 % der berechtigten Mütter und 15,4 % der Väter. Seit seiner Einführung wird das Elterngeld Plus somit immer stärker nachgefragt. Zwar fällt das Elterngeld Plus in der Regel monatlich niedriger aus als das sogenannte Basiselterngeld, wird dafür aber länger gezahlt (bis zu 36 Bezugsmonate für beide Elternteile zusammen im Vergleich zu 14 Monaten beim Basiselterngeld). Der prozentuale Anteil der Empfängerinnen und Empfänger von Elterngeld, die bei ihrem Elterngeldbezug zumindest anteilig auch Elterngeld Plus einplanten, betrug im Jahr 2021 insgesamt 31,4 % (2020: 29,6 %). 

Geplante Bezugsdauer bei Müttern leicht gestiegen, bei Vätern unverändert 

Die durchschnittliche Dauer des geplanten Elterngeldbezugs lag bei den Frauen im Jahr 2021 bei 14,6 Monaten (2020: 14,5 Monate; 2019: 14,3 Monate). Die von Männern angestrebte Bezugsdauer war mit durchschnittlich 3,7 Monaten dagegen deutlich kürzer. Damit blieben die geplanten Bezugsdauern der Väter in den vergangenen Jahren praktisch konstant (2017, 2019 und 2020: ebenfalls 3,7 Monate; 2018: 3,8 Monate). 

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… es muss Geld in die Hand genommen werden

Erstellt von Hans-Georg Nelles am 1. März 2022

Beim Werkstattgespräch der LAG-Väterarbeit am 24. Februar ging es um aktuelle politische Weichenstellungen für Väter: Unterhalts- und Umgangsregelungen, Abstammungsrecht, Vaterschaftsfreistellung, Vereinbarkeit und partnerschaftliche Arbeitsteilung … Die Liste der erforderlichen Reformen im Familienrecht ist lang.

Der Vorsitzende Hans-Georg Nelles, hat auf der Grundlage der Ergebnisse der Fachtagung im November die Vorhaben der neuen Bundesregierung dahingehend überprüft, welche Weichen für mehr väterliches Engagement bereits gestellt, welche geplant und wo noch Umleitungen eingerichtet sind.

Bevor er auf die im Koalitionsvertrag beschriebenen und teilweise von den zuständigen Minister*innen bereits angekündigten Vorhaben einging, skizierte er die Handlungsfelder einer ganzheitlichen Väterpolitik, die sich nicht auf einzelne Lebensabschnitte beschränken dürfen, auch wenn diese, wie die zum Beispiel Geburt(svorbereitung) oder Elternzeit, zentrale Bedeutung haben.

Vor dem Hintergrund der drei Säulen, die der Familienpolitik zugrunde liegen, Geld, Zeit und Infrastruktur, geht vor allem darum, Vätern in allen Lebensabschnitten mehr Zeit mit der Familie und für die Übernahme von Care-Arbeiten zu ermöglichen.

‚Mehr Fortschritt wagen‘ lautet der Titel des Koalitionsvertrags und in zwei Abschnitten geht es um für Väter relevante Politikfelder. ‚Zeit für Familie‘ ist das erste überschrieben und an erster Stelle steht „Wir werden Familien dabei unterstützen, wenn sie Zeit für Erziehung und Pflege brauchen und dabei Erwerbs- und Sorgearbeit partnerschaftlich aufteilen wollen.“ Das klingt gut, die beschriebenen Vorhaben beziehen sich in erster Linie auf Elternzeit und Elterngeld, also die ersten drei Lebensjahre eines Kindes. Die von der ehemaligen Familienministerin Manuela Schwesig 2015 vorgeschlagene ‚Familienarbeitszeit‘, also die Möglichkeit für Väter und Mütter nach der Elternzeit Arbeitszeiten partnerschaftlich zu reduzieren, ist nicht auf der To Do Liste.

Die von der LAG-V unterstützte Forderung nach der Einführung einer Vaterschaftsfreistellung unmittelbar nach der Geburt, ist jedoch dabei und wurde bereits von der Ministerin in Interviews angekündigt.

Der Abschnitt ‚Familienrecht‘ ist mit dem Leitgedanken „Wir werden das Familienrecht modernisieren.“ überschrieben und insbesondere die Punkte

  • Wir werden die partnerschaftliche Betreuung der Kinder nach der Trennung fördern, indem wir die umgangs- und betreuungsbedingten Mehrbelastungen im Sozial- und Steuerrecht besser berücksichtigen.
  • Wir wollen allen Familien eine am Kindeswohl orientierte partnerschaftliche Betreuung minderjähriger Kinder auch nach Trennung und Scheidung der Eltern ermöglichen und die dafür erforderlichen Bedingungen schaffen.
  • Wir wollen im Unterhaltsrecht die Betreuungsanteile vor und nach der Scheidung besser berücksichtigen, ohne das Existenzminimum des Kindes zu gefährden.

wecken die Erwartung, dass der Reformstau der letzten 8 Jahre endlich aufgehoben wird.

Der zuständige Minister Buschmann hat als erste Maßnahme, die er umsetzen möchte, die Änderung der Rechtslage für lesbische Mütter angekündigt. Hier gilt es aus Väterperspektive darauf zu achten, dass das Recht der Kinder auf Kenntnis der Abstammung und der Beziehung zu ihren leiblichen Vätern beachtet wird.

Nach einer kurzen Diskussion über die bundespolitischen Vorhaben ging es im Hinblick auf die am 15. Mai in NRW stattfindenden Landtagswahlen um väterpolitische Anliegen und Forderungen hierzulande.

Vor dem Hintergrund, dass insbesondere im ländlichen Raum kaum Angebote für Väter existieren und abgesehen von einigen Leuchttürmen wie ‚Väter in Köln‘ auch in größeren Kommunen diese Arbeit überwiegend ehrenamtlich gestemmt wird, ist die Forderung nach finanziellen Mitteln für die Väterarbeit gut nachvollziehbar.

Es geht, so waren sich die Teilnehmenden einig, um eine Strukturbildung für Väterarbeit in NRW, die ohne zusätzliche finanzielle Ausstattung nicht erreicht werden kann. Dass Handlungsbedarfe auch in den bereits existierenden Strukturen ‚Familienbildung‘ und Familienberatung‘ bestehen, hat die von der Landesregierung beauftragte Evaluation der familienpolitischen Leistungen ja bereits offengelegt.

Aufgabe der LAG Väterarbeit wird es sein, auch nach den Wahlen im Mai bestehende Gesprächskanäle und Vernetzungen weiter auszubauen und gemeinsam mit den anderen Playern im Feld die Bedeutung fürsorgliches Väterarbeit, gerade auch für die nachhaltige Veränderung von tradierten Rollenbildern und eine geschlechtergerechte Gesellschaft, hervorzuheben.

Quelle

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Mehr Elternzeit für Väter ist überfälliger und guter Schritt nach vorne

Erstellt von Hans-Georg Nelles am 14. Januar 2022

Im Interview mit der WELT äußert sich die neue Familienministerin Anne Spiegel zu ihren Plänen für die kommenden vier Jahre. Auf der Agenda stehen einige der Punkte, die auch die LAG Väterarbeit in NRW seit langem anmahnt. Dies sind zum Beispiel die Vaterschaftsfreistellung, die Weiterentwicklung der Elternzeit und Reformen im Unterhalts- und Umgangsrecht.

WELT: Um mehr Partnerschaftlichkeit in der Kindererziehung zu erreichen, plant die Ampel-Koalition einen Monat mehr Väterzeit in der Elternzeit. Ist das nicht zu kurz gesprungen?

Spiegel: Es ist zunächst mal ein überfälliger und guter Schritt nach vorne, dass wir die Partnermonate um einen Monat erweitern wollen. Man kann jetzt bedauern, dass wir nicht mehr tun. Ich tendiere zu einer anderen Sicht. Wir haben uns mit dem Koalitionsvertrag wirklich viel vorgenommen, und ich kann es kaum erwarten, jetzt loszulegen.

WELT: Überfällig ist auch die Umsetzung der EU-Richtlinie für einen zweiwöchigen Vaterschaftsurlaub nach der Geburt. Warum kommt Deutschland damit so spät?

Spiegel: Das müssen Sie die Vorgängerregierung fragen. Ich habe mich schon als Landesfamilienministerin in Rheinland-Pfalz dafür eingesetzt. Die Zeit nach der Geburt ist so entscheidend und wichtig, dass es selbstverständlich sein sollte, wenn beide Eltern beim Baby sein können.

WELT: Kinder wachsen in verschiedenen Familienkonstellationen auf. Vor allem Patchwork- und Stieffamilien sind auf dem Vormarsch – ohne dass die sozialen Eltern irgendwelche Rechte haben. Wie wollen Sie das ändern?

Spiegel: Das ist für mich ein absolutes Herzensthema. Es ist dringend erforderlich, dass wir die rechtlichen Rahmenbedingungen an die gesellschaftliche Realität anpassen. In Patchwork-Familien wird oft selbstverständlich Verantwortung füreinander übernommen. Das muss rechtlich abgesichert werden. Wir brauchen ein kleines Sorgerecht für „Bonuseltern“, wie ich sie gerne nenne.

Wir müssen auch endlich dafür sorgen, dass lesbische Mütter, die zusammen ein Kind bekommen, von Anfang an die rechtliche Anerkennung als Eltern bekommen. Und wenn der biologische Vater zum Beispiel aus dem Freundeskreis kommt, sollte auch er die Möglichkeit bekommen, aktiv seine Vaterrolle wahrzunehmen. …

WELT: Auch die bereits existierenden Familienformen sind schon anfällig für Brüche. Ein Großteil der Kinder erlebt die Trennung der Eltern – Streit um Unterhalt und Betreuung inklusive. Was wollen Sie für diese Trennungskinder tun?

Spiegel: Vor allem wollen wir die Trennungs- und Konfliktberatung verbessern und Eltern dabei helfen, das für sie richtige Betreuungsmodell zu finden, zum Beispiel das Wechselmodell. Denn auch nach einer Trennung gibt es viele Möglichkeiten, sich die Betreuung für die Kinder partnerschaftlich aufzuteilen.

Eine Trennung ist eine emotionale Ausnahmesituation, da kann es helfen, sich von Profis beraten zu lassen. Idealerweise einigt man sich danach außergerichtlich auf ein Modell der Betreuung, das dem Kindeswohl am besten entspricht. Wir wollen Partnerschaftlichkeit und die geteilte Verantwortung für Erwerbs- und Sorgearbeit auch in Trennungsfamilien unterstützen.

WELT: Ein solcher Paradigmenwechsel würde große Reformen erfordern. Lässt sich das in dieser Legislaturperiode auf die Beine stellen?

Spiegel: Das ist auf jeden Fall der Plan. Es ist ein sehr komplexes Vorhaben, da vom Umgangsrecht über Unterhaltsregelungen bis zum Steuer- und Melderecht viele Bereiche tangiert sind. Aber der Wille ist da. Wir wollen das jetzt anpacken. Hoffentlich schaffen wir es parallel, die Kinderrechte im Grundgesetz zu verankern. Das wäre eine gute Grundlage, solche Prozesse im Sinne der Kinder zu gestalten. …

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Und jetzt ist Papa dran

Erstellt von Hans-Georg Nelles am 13. Mai 2021

Nur wenige Väter gehen länger als zwei Monate in Elternzeit. Das liegt an strukturellen Ungleichheiten, an Arbeitgebern – und auch an den Vätern selbst. Doch es gibt Ideen, wie sich das ändern ließe.

Als Hans-Georg Nelles vor 25 Jahren mit seiner Arbeit begann, hieß die Elternzeit noch Erziehungsurlaub. Nur ungefähr ein Prozent der Väter machten damals die Erfahrung, dass es eher Arbeit als All-inclusive-Ferien gleichkommt, ein Baby zu wickeln, zu füttern und herumzutragen, bis es einschlummert. Denn all das erledigten fast immer die Mütter. Wenn in politischen Willenserklärungen und bunten Arbeitgeber-Broschüren von “Vereinbarkeit von Beruf und Familie” die Rede war, dann ging es meist um Mütter, fast nie um Väter. “Das wollte ich ändern”, sagt Nelles, der selbst drei erwachsene Kinder hat. Heute leitet er die Landesarbeitsgemeinschaft Väterarbeit in NRW und berät Unternehmen, wie sie “väterbewusste Personalpolitik” machen können.

Auch wenn sich in den vergangenen 25 Jahren viel getan hat: Die Arbeit dürfte ihm so schnell nicht ausgehen.

Spricht man mit Aktivisten wie Nelles, mit Juristinnen und Juristen oder Wissenschaftlern, dann wird klar: Ähnlich wie Mütter machen auch Väter im Beruf diskriminierende Erfahrungen. Es fällt nur seltener auf, weil Männer generell seltener und kürzer in Elternzeit gehen. Da ist der Arbeitgeber, der den werdenden Vater sicherheitshalber noch mal fragt, ob er sich das mit der Elternzeit denn gut überlegt habe. Oder der Angestellte, dessen Leistungsbeurteilung nach der beruflichen Auszeit schlechter ausfällt als zuvor. Oder aber, im Extremfall, der Mitarbeiter, dem direkt nach seiner Elternzeit die Kündigung ins Haus flattert. Andererseits gibt es auch Beispiele, die Väter ermutigen könnten, länger im Job auszusetzen.

Bis zu drei Jahre lang können Eltern hierzulande pro Kind in Elternzeit gehen, egal ob Vater oder Mutter. Das Elterngeld, das die damalige Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen im Jahr 2007 auf den Weg brachte, wird in der Basis-Version bis zu 14 Monate an die Eltern ausgezahlt, wobei maximal zwölf Monate von einem Elternteil genommen werden dürfen. In der Praxis beantragt ein Elternteil, meist die Mutter, das Elterngeld in knapp drei Viertel aller Fälle für zwölf Monate, der andere Elternteil, meist der Vater, für zwei. Auch deshalb gelten sie umgangssprachlich als “Vätermonate”. Das kann schon mal zu Missverständnissen führen: “Teilweise fragen Vorgesetzte werdende Väter, ob sie das denn überhaupt dürften – mehr als zwei Monate in Elternzeit gehen”, berichtet Nelles. Er lacht dabei ein wenig verzweifelt. …

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Elternzeit als Chance

Erstellt von Hans-Georg Nelles am 17. April 2021

“… Um auch dauerhaft etwas zu verändern, halte er es für wichtig, sagt Hans-Georg Nelles, dass Papas schon direkt nach der Geburt mit ins Boot geholt werden. „Väter müssen von Anfang an die Möglichkeit haben, die Care-Arbeit mit zu übernehmen, zum Beispiel durch eine Elternzeit.“ Sie blieben dann auch aktivere Väter.

Eine Studie  hat das sogar bestätigt: Väter, die auch nur kurze Zeit mit ihrem Kind zuhause waren, beteiligten sich auch Jahre später noch mehr an der Haus- und Familienarbeit.
Bei Vätern wie Simon oder Janis gehört die gleichberechtigte Aufgabenteilung jetzt schon dazu. „Wir waren beide voll berufstätig und haben schon immer versucht, Haushalt und Kinderbetreuung zu teilen, auch wenn meine Frau immer ein bisschen mehr gemacht hat“, sagt Simon Hölzemann. „Jetzt versuche ich, da aktiv entgegenzuwirken und möchte das auch nach der Elternzeit beibehalten.“ Ab Sommer schaffen sie auch dieRahmenbedingungen dafür: „Wir werden beide in gleicher Stundenzahl Teilzeit arbeiten, damit wir auch in Zukunft Arbeits- und Betreuungszeit teilen können.“

Den kompletten am 17. April im Kölner Stadt Anzeiger veröffentlichten Beitrag können Sie gerne per Mail bei mir anfordern

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24 Wochen Elternzeit mit 80 % Gehalt

Erstellt von Hans-Georg Nelles am 8. April 2021

Der schwedische Automobilhersteller Volvo bietet seinen 40.000 Mitarbeitern weltweit ein großzügiges Elternzeit – Programm an. Die Mitarbeitenden haben dann Anspruch auf 24 Wochen bezahlte Elternzeit und erhalten während dieser Zeit 80 % ihres Grundgehalts. Die globale Richtlinie gilt für beide Elternteile und der Urlaub kann jederzeit innerhalb der ersten drei Jahre der Elternschaft genommen werden.

„Wenn Eltern dabei unterstützt werden, die Anforderungen von Beruf und Familie unter einen Hut zu bringen, trägt dies dazu bei, die Kluft zwischen den Geschlechtern zu schließen, und ermöglicht es allen, sich beruflich weiterzuentwickeln”, sagte Hakan Samuelsson, Vorstandsvorsitzender von Volvo Cars.

Die Umsetzung der Richtlinie folgt auf ein 2019 gestartetes Pilotprojekt, bei dem 46 % aller Bewerber Väter waren. Es gilt für alle gesetzlich registrierten Eltern, einschließlich Adoptiv-, Pflege- und Leiheltern sowie nicht leiblichen Eltern in gleichgeschlechtlichen Paaren.

Um die Inanspruchnahme des Programms zu fördern, hat das Unternehmen auch seine Kommunikationsstrategie geändert, um 24 Wochen als Standardoption für neue Eltern zu präsentieren.

“Indem wir alle unsere Mitarbeiter in die bezahlte Elternzeit schicken, verringern wir die Kluft zwischen den Geschlechtern und erhalten eine vielfältigere Belegschaft, was die Leistung steigert und unser Geschäft stärkt”, sagte Volvo-Sprecherin Hanna Fager.

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