der VÄTER Blog

lebe deinen Traum!

Archiv für Februar, 2015

Alles ist möglich! Über Wirklichkeiten, Verantwortung und Lügen.

Erstellt von Hans-Georg Nelles am 24. Februar 2015

„Die Vereinbarkeit von Beruf und Familie ist keine Lüge, sondern ein Anspruch, den die Familien haben. Die Politik muss alles dafür tun, dass dieser Anspruch auch realisiert werden kann. Es ist eine gesellschaftliche Aufgabe. Es ist eine Frage, die Mütter und Väter betrifft.“ Mit dieser Aussage wandte sich Familienministerin Schwesig in der ersten Lesung des Gesetzes zum Elterngeld Plus am 26. September im Deutschen Bundestag gegen eine Diskussion, die im Januar 2014 von Marc Brost und Heinrich Wefing in der Zeit angestoßen worden ist.

Sie stellen viele gute Fragen: „Aber warum ist es nur so verdammt schwer, Kinder und Ehe und Beruf unter einen Hut zu bekommen? Warum sind wir erschöpft und müde und einfach erledigt, warum haben wir ständig das Gefühl, dass wir zu wenig Zeit für alles haben: für die Kinder, für den Job, für die Partnerin, für uns selbst?“ Ihre Antwort: „Es geht alles gar nicht“ ist aber nicht zielorientiert sondern fatalistisch. Damit geben sie den Gestaltungswillen aus der Hand und erklären die von ihnen beschriebenen Wirklichkeiten als unveränderbar und allmächtig.

Das aber ist das Letzte, was dem Anliegen, Arbeit so zu gestalten und zu verteilen, dass Väter sich beteiligen können, am Leben der Kinder und am eigenen, nutzt. Im Gegenteil!

Diesem Diskurs haben sich inzwischen weitere Autoren und Autorinnen angeschlossen. Im September veröffentlichten Susanne Garsoffky und Britta Sembach das Buch ‚Die Alles ist möglich Lüge. Wieso Familie und Beruf nicht zu vereinbaren sind.” Was auf den ersten Blick verwundert ist, dass auch Wirtschaftswoche und Handelsblatt ins gleiche Horn pusten und sogar gegen die Vormacht der Wirtschaft argumentieren: „Die totale Mobilisierung aller Arbeitsfähigen für die Wirtschaft zehrt an der Substanz. Sie wird bezahlt durch psychische Erschöpfung und vor allem: durch ungeborene Kinder. … Solange dabei weiterhin die Prioritäten verdreht bleiben, solange also das Bedürfnis der Wirtschaft nach menschlicher Arbeitskraft immer Vorrang hat, wird das illusionäre Versprechen der Vereinbarkeit eine Quelle dauernder Enttäuschung sein. … Die Wirtschaft hat dem Menschen zu dienen, nicht umgekehrt.“

In der weiteren Argumentation wird die rückwärtsgewandte Ideologie aber nicht nur zwischen den Zeilen deutlich: „Wenn Männer und Frauen sich von der Illusion befreien und erkennen, dass sie nicht zwei Leben in einem führen wollen …“ Beruf oder Familie, Kinder oder Karriere, da ist sie wieder die ‚deutsche Frage‘, die die Geburtenrate zum Absturz gebracht hat.

„Die Vereinbarkeit von Beruf und Familie kann in einer emanzipierten geschlechtergerechten Gesellschaft dann nur bedeuten, dass zwei in Vollzeit arbeitende Elternteile nicht die Regel sein können. Wer von beiden weniger oder vielleicht auch gar nicht arbeitet, ist deren Privatangelegenheit. Es zu ermöglichen wäre Angelegenheit des Staates und der Unternehmen.“ Der Staat soll sich also einerseits raushalten, den Grundgesetzartikel 3 Absatz 2, der die tatsächliche Gleichberechtigung als Staatsziel verankert ignorieren, andererseits aber die Alleinverdienerehe subventionieren. Unternehmen den Vätern wieder Gehälter zahlen, mit denen sie eine Familie ernähren können.

Es ist dankenswert, dass Ferdinand Knauß das ‚Reiseziel‘ klar umschreibt. Brost und Wefing plädieren zwar in ihrem Beitrag, der Ende März auch als Buch erscheint, für Ehrlichkeit, bleiben aber in der Beschreibung dessen, was nicht geht, stecken.

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Papa kann auch stillen

Erstellt von Hans-Georg Nelles am 19. Februar 2015

Der Titel hat mich zunächst etwas irritiert, denn gebären und stillen sind ja die beiden Dinge, die Väter nicht können, aber er weist darauf hin, was Alles geht, wenn Mann und Frau es wollen und als Vater und Mutter aushandeln und täglich neu absprechen: Wie Paare Kind, Job & Abwasch unter einen Hut bekommen.

Stefanie Lohaus und Tobias Scholz haben es sich vorgenommen, bevor sie gemeinsam Eltern geworden sind und beschreiben in ihrem Buch, wie es geht sich Erwerbsarbeit, Familie, Partnerschaft und Haushalt so aufzuteilen, dass jeder am Ende nicht nur das Gefühl hat, seine 50 Prozent dazu beigetragen zu haben sondern auch zufrieden damit ist.

Dass es nicht in jeder Situation einfach ist und Zweifel und Widerstände an verschiedenen Ecken lauern, bei Freunden und Auftraggeberinnen, im Alltagstrott und der Versuchung in alte Muster zurückzufallen etc., die beiden benennen auch diese Klippen und ihre Lösungsversuche ehrlich. „Ich mache keinen Hehl daraus. Die Entscheidung 50/50 stelle ich manchmal schon in Frage. … Wieso sitze ich acht Monate hier zu Hause mit dem Baby? Das ist furchtbar zäh und langweilig! … Ich bin mit dem Beginn meiner Elternzeit also endgültig angekommen im Alltag einer gleichberechtigten Beziehung, kann aber – vor allem im Hinblick auf die Reaktionen meiner Umwelt – nicht behaupten, mich darin wirklich wohlzufühlen.“

Das liegt sicherlich auch daran, dass es für Männer keine vernünftigen Rollenangebote und Erzählungen über die Normalität des Alltags eines Vaters mit seinem Kind gibt. Kinder und Familiendinge sind noch zu selten Gesprächsgegenstand unter Männern. Jeder Vater muss diese Konflikte für sich neu austragen. Und „als neuer Mann beschrieben zu werden bleibt irgendwie beschämend.“

Scholz und Lohaus belassen es aber nicht nur bei der Schilderung persönlicher Erlebnisse und Erfahrungen mit ihrem Modell, sondern setzen sich auch mit den gesellschaftspolitischen Diskussionen auseinander. So nehmen sie den Zeitartikel vom Januar 2014 von Brost und Wefing zum Anlass um zu betonen, dass Fatalismus nicht weiterhilft und gesellschaftliche Wandlungsprozesse Zeit brauchen und unter Umständen anstrengend sind. Da Retraditionalisierung keine Lösung ist muss Mann da durch.

Der vermeintlich einfachere Weg ist auch an anderer Stelle keine Lösung. „Gerade, wenn es um so wichtige Weichenstellungen wie die Verteilung der Elternzeit geht, müssen Väter ihre Bedürfnisse kennen und artikulieren können. Und wer das um des lieben Friedens willen nicht macht, wird sich später, wenn die Weichen erst mal gestellt sind, ärgern.“

Das Fazit der Beiden nach zwei Jahren: „Über das 50/50 Prinzip reden wir kaum noch, es ist uns in Fleisch und Blut übergegangen. … Und beide sind wir froh, die Weichen so früh gestellt zu haben. Viel Reibung und wahrscheinlich auch Streit ist uns so erspart geblieben. Schon alleine aus diesem Grund kann ich das Buch allen empfehlen, die mit dem Gedanken spielen, ihre Partnerschaft zur Familie zu erweitern und diese nicht den vermeintlichen Sachzwängen zu opfern. Wo ein Wille ist, lassen sich auch die Wege finden. Dies könnte den Lesern und Leserinnen erleichtert werden, wenn der nächsten Auflage noch ein Verzeichnis der Quellen der zahlreichen genannten Artikel, Beispiele und Studien hinzugefügt würde.

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Braucht es (noch) einen Väterpreis?

Erstellt von Hans-Georg Nelles am 16. Februar 2015

Um die Antwort vorweg zu nehmen: JA! Als 2006 zum ersten Mal der Preis ‚Spitzenvater des Jahres vergeben wurde, haben sich viele darüber lustig gemacht oder den Vorgang einfach ignoriert. Über die „Partnermonate“ wurde zwar schon im Bundestag debattiert, aber viele waren der Überzeugung, dass es kein Wickelvolontariat brauche und Männer auch mit der Peitsche(Claus Kleber) nicht an den Herd gezwungen werden könnten. Ein Jahr zuvor war in der Frankfurter Allgemeinen in einem Kommentar zu lesen, Väter seien ein „Schwarzbrotthema“. Es gäbe viel zu kauen und zahlreiche Nachwirkungen. Von daher ist es wohl kein Zufall, dass dieser Preis 2015 zum 10ten Mal von einem Schwarzbrotproduzenten verliehen wird.

Mit dem Kienbär soll ebenfalls beispielhaftes väterliches Verhalten ausgezeichnet werden. Die möglichen Preisträger leben und wirken mit ihrer Haltung in Marzahn-Hellersdorf, sind also vor Ort wirksam und können anderen Männern und Vätern als Rollenmodelle dienen. Auch wenn Berlin bundesweit schon, was die Inanspruchnahme von Elternzeit angeht, zu den Spitzenreitern zählt, Vaterschaft endet nicht nach zwei, sieben oder zwölf Monaten. Die große Differenz zwischen denen, die sich im täglichen Alltag eine partnerschaftliche Aufteilung von Erwerbs- und Familienarbeit wünschen (60%) und denen, die sie tatsächlich verwirklichen (14%), macht deutlich was noch zu tun ist. Kienbär, ihr Einsatz!

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Wirkungen der Arbeit mit Vätern

Erstellt von Hans-Georg Nelles am 13. Februar 2015

Je stärker Väter zum Thema und zur Zielgruppe werden, desto wichtiger ist es für alle fachlich Beteiligten, sich über Ziele der Väterarbeit zu verständigen und sich über angemessene Methoden für aussagekräftige Wirkungsbeobachtung zu informieren. Hierzu dient die Fachtagung „Wirkungen der Arbeit mit Vätern, zu der Interessierte aus Organisationen, die Väter als Zielgruppe im Blick haben oder in den Blick nehmen wollen, eingeladen sind.

Ziel der Veranstaltung ist es, Motive, Orte und Ziele von Väterarbeit zu definieren, Praktiker und Wissenschaftler und Auftraggeber in der Väterarbeit zu vernetzen, Elemente einer Definition einer spezifischen Qualität von Väterarbeit herauszuarbeiten sowie Ansätze und Elemente für eine Evaluation von Väterarbeit aufzuzeigen.

Die von der „hessenstiftung familie hat zukunft“, der Katholischen Erwachsenenbildung Frankfurt und dem Väterexpertennetz Deutschland durchgeführte Tagung findet am 22. April, im Haus am Dom, in Frankfurt, statt. Weitere Informationen und eine Anmeldemöglichkeit finden Sie hier.

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Kinder haben das Recht auf Auskunft über ihren biologischen Vater

Erstellt von Hans-Georg Nelles am 7. Februar 2015

Ein Kind hat unabhängig von seinem Alter Anspruch auf Auskunft über seinen biologischen Vater. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) in einem Urteil vom 28. Januar 2015 entschieden. Im Namen ihrer beiden Töchter hatten deren Mutter und ihr rechtlicher Vater eine Reproduktionsklinik verklagt. Diese hatte vor künstlichen Befruchtungen eine notarielle Erklärung verlangt, mit der die Anonymität von Samenspendern gewahrt werden sollte.

Der Bundesgerichtshof hat nun entschieden, dass ein Kind, das durch eine künstliche heterologe Insemination gezeugt wurde, grundsätzlich von der Reproduktionsklinik Auskunft über die Identität des anonymen Samenspenders verlangen kann. Ein bestimmtes Mindestalter des Kindes ist dafür nicht erforderlich. Eltern können diesen Anspruch als gesetzliche Vertreter ihres Kindes geltend machen, wenn die Auskunft zum Zweck der Information des Kindes verlangt wird und auch die rechtlichen Belange des Samenspenders dem nicht entgegenstehen.

Die 1997 und 2002 geborenen Klägerinnen verlangen von der beklagten Reproduktionsklinik Auskunft über die Identität ihres biologischen Vaters. Sie wurden durch künstliche Befruchtungen in einer Reproduktionsklinik gezeugt. Die Mutter und ihr Ehemann als rechtlicher Vater hatten in einer notariellen Erklärung gegenüber der Klinik vor der Behandlung auf Auskunft über die Identität des Samenspenders verzichtet.

Das Amtsgericht Hameln hatte der Auskunftsklage der Klägerinnen, die von ihren Eltern vertreten wurden, stattgegeben. Auf Berufung der Beklagten wies das Landgericht Hannover die Klage ab mit der Begründung, die Klägerinnen könnten ihr Auskunftsrecht erst mit Vollendung des 16. Lebensjahres geltend machen.

Der BGH entschied, dass ein Auskunftsanspruch der Kinder sich nach den Grundsätzen von Treu und Glauben aus § 242 BGB ergeben kann. Dabei muss zu erwarten sein, dass ein Kind selbst die Information benötigt, es muss also ein Bedürfnis des Kindes zu erwarten sein. Das ist immer dann der Fall, wenn die Eltern die Auskunft zum Zweck der Information des Kindes verlangen. Weder der Auskunftsanspruch noch seine Geltendmachung setzen ein bestimmtes Mindestalter des Kindes voraus.

Quelle

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Vater sein – Werbung mit Vätern

Erstellt von Hans-Georg Nelles am 2. Februar 2015

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