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Arbeitgeber gegen Vater in Elternzeit

Erstellt von Hans-Georg Nelles am 27. Dezember 2009

Susanne Amann beschreibt in Ihrem Beitrag in Spiegel Online ‚ Arbeitgeber gegen Elternzeit – Kind da, Job weg’ die Erlebnisse eines Vaters, der hoch qualifiziert und flexibel gearbeitet hat, dem dann aber der Wunsch nach Elternzeit und einer anschließenden  Reduzierung der Wochenarbeitszeit zum ‚Verhängnis’ wurde. Hier wird meines Erachtens mal wieder die Spitze eines Eisbergs sichtbar, der Väter, insbesondere solche mit Führungsverantwortung, daran hindert, als Vorbilder für Ihre Mitarbeiter und Kollegen neue Rollenmodelle vorzuleben.

Offenbar hat Schneider (der Name ist geändert) etwas getan, was in allen politischen Sonntagsreden zwar gefordert, für ihn selbst schlicht selbstverständlich, aber in den betrieblichen Realitäten noch lange nicht die Unternehmenskulturen prägt:
Als Vater wollte er sich um seine drei Kinder kümmern und deshalb ‘nur’ 30 Stunden dem Arbeitgeber zur Verfügung stehen.  Ob hier wohl mal wieder Anwesenheit mit beruflicher Leistung verwchselt wird?

‘Das macht Schneider nicht nur, weil seine Frau Unternehmensberaterin ist und gleichberechtigt arbeiten will. Sondern auch, weil er es für richtig hält, dass Kinder einen Vater haben, der ansprechbar, greifbar und im Notfall auch da ist.

Genau das sagte Schneider nach eigener Aussage auch seinem Chef, als dieser ihn im Jahr 2005 über einen Headhunter anspricht und für seinen Btrieb gewinnen will. In dem Vertrag, auf den man sich schließlich einigt, wird als Dienstsitz laut Schneider deshalb Weilrod eingetragen, ein kleiner Ort im Herzen des Taunus. Hier wohnt Schneider und von hier aus sollte er  Vollzeit arbeiten. …

Das funktioniert hervorragend – bis Schneider und seine Frau im Jahr 2007 ihr drittes Kind erwarten. “Wir haben uns damals relativ schnell darauf verständigt, beide Elternzeit zu nehmen und unsere Arbeitszeit auf 30 Stunden zu reduzieren”, erzählt Schneider.

Doch was der Familie selbstverständlich erscheint und vom Gesetzgeber ausdrücklich erlaubt, ja sogar mit viel Geld gefördert wird, stößt bei Schneiders Arbeitgeber auf wenig Gegenliebe … und entwickelt sich über die Monate zur persönlichen Katastrophe: Erst verweigert das Unternehmen Schneider die ihm zustehende Elternzeit, dann wird er auf ein anderes Projekt versetzt.

Er, der seit Jahren selbstbestimmt und mit Homeoffice für die Firma tätig ist, muss plötzlich stundengenaue Tätigkeitsnachweise erstellen. Für das Jahr 2007 gibt es erstmals keinen Bonus mehr – stattdessen treffen sich Schneider und sein Arbeitgeber im Dezember 2007 vor Gericht, das den Anspruch auf Elternzeit bestätigt.

Doch da ist das Verhältnis zwischen Schneider und seinem Arbeitgeber längst gestört,  man bietet ihm noch die Versetzung an den Stammsitz drei Stunden entfernt an. Es folgen Kündigungsdrohungen, Stopp der Gehaltszahlungen, man trifft sich erneut vor Gericht, schließlich kommt es zur Kündigung. …’

Und die Konsequenzen? Weiterlesen »

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