der VÄTER Blog

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Archiv für März, 2020

Väterarbeit in Zeiten des Kontaktverbots – ein offener Brief

Erstellt von Hans-Georg Nelles am 30. März 2020

… vermutlich sitzen Sie jetzt im Homeoffice oder halten mit wenigen Kolleg*innen die Stellung in Ihrer Einrichtung. Die tägliche (Väter-) Arbeit hat sich in den letzten 14 Tagen grundlegend verändert.

Auch für unsere Zielgruppe: Väter, die zuhause arbeiten können oder müssen, fragen sich, wie sie dies geregelt bekommen, wenn sie gleichzeitig Kinder betreuen und/ oder beschulen sollen. Väter, die täglich noch zum Arbeitsplatz fahren machen sich Gedanken wie lange das noch gut geht und die in den systemerhaltenden Berufen arbeiten bis zum Limit oder darüber hinaus.

Das sind in jedem Fall belastende und Konflikt befördernde Situationen für Väter (und Mütter) in den Familien, vor allem vor dem Hintergrund, dass Freizeit-, Bildungs- und Beratungsangebote in der herkömmlichen Form vorläufig nicht zur Verfügung stehen. In den Medien sind bereits Berichte über die Zunahme von Konflikten und Gewalt im häuslichen Umfeld zu lesen.

Gott sei Dank gibt es Beratungsangebote, die per Telefon, Mail und anderen digitalen Wegen zugänglich sind (eine gute Übersicht gibt es hier https://www.elternsein.info/beratung-anonym/anonym-kostenlos/corona-zeiten-beratung-jetzt-fuer-eltern/ ), niedrigschwellige (Beratungs-) Angebote für Väter zum Beispiel zu Themen und Fragen wie zum Beispiel

• Umgang mit wirtschaftlichen Sorgen und Ängsten
• Gestaltung des Familienalltags in Zeiten der Schul- und Kitaschließungen
• Kommunikationstipps für die Partnerschaft in der Krise
• Unterstützung der Kinder beim Lernen
• Umgang mit Krisensituationen, insbesondere wenn die Kinder bei der Mutter leben
• Unterstützung werdender Väter. Was tun, wenn ich als Vater nicht mit in den Kreissaal darf?
• Das Positive nicht aus dem Auge verlieren …
• …

gibt es aber gar nicht. Und auch väter- und männerspezifische Beratungsangebote sind eher selten (www.männerberatungsnetz.de). Dazu kommen für Sie Sorgen um die eigene Gesundheit und die Zukunft Ihrer Einrichtung und deren Angebote.

Die Geschäftsstelle der LAG Väterarbeit möchte diese ‚kontaktlose‘ Zeit nutzen, gemeinsam mit Ihnen zu überlegen, was Väter jetzt brauchen, welche Angebote wir ihnen machen können und wie wir und die Väter die Erfahrungen, die jetzt gemacht werden, auch in Zukunft nutzen können.

Denn mehr Zeit mit und für die Kinder zu haben ist ja (eigentlich) das, was sich die große Mehrheit der Väter wünscht.

Ich lade Sie daher herzlich dazu ein, Ihre Gedanken und Ideen aber auch Sorgen und Befürchtungen mit mir zu teilen. Zunächst per Mail, wir werden uns in den nächsten Tagen aber auch Gedanken zu interaktiveren Formaten machen. Alle die mitmachen bekommen die gesammelten, anonymisierten Ergebnisse zurück und wir werden Sie dabei unterstützen, die Ideen und Vorschläge bei Ihrer zukünftigen Arbeit umzusetzen.

In diesem Sinne freue ich mich auf Ihre Rückmeldungen. In jeder Krise steckt auch eine Chance und die können und müssen wir jetzt nutzen.

herzliche Grüße

Hans-Georg Nelles

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Sorge-und Umgangsrecht in der Coronakrise Empfehlungen des BMJV

Erstellt von Hans-Georg Nelles am 28. März 2020

Aufgrund der Coronakrise wird das öffentliche Leben stark eingeschränkt und es gilt die dringende Empfehlung, soziale Kontakte möglichst zu vermeiden. Für Kinder fühlt sich die Zeit bereits jetzt wie eine Ewigkeit an. Daher sollte klar sein: Die Rechtsordnung verbietet den Umgang des Kindes mit beiden Elternteilen nicht, sondern sorgt für eine kindeswohlgerechte Regelung des Umgangs.

1. Was bedeutet die Coronakrise für Umgang und Sorge mit Kindern, wenn die Eltern getrennt leben?

Zunächst einmal: Die Coronakrise ändert nichts daran, dass minderjährige Kinder auf ihre Eltern angewiesen sind, um eine Persönlichkeit zu entwickeln. Der regelmäßige Umgang eines Kindes mit jedem Elternteil gehört deshalb in der Regel zum Wohl des Kindes. Das Kind hat daher ein Recht auf Umgang mit jedem Elternteil, das der andere Elternteil nicht ablehnen kann. Der Umgang kann in Ausnahmefällen für das Kind schädlich sein. Das beurteilt im Einzelfall das Familiengericht. Das Familiengericht kann den Umgang regeln, einschränken oder ausschließen, wenn dafür die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.

2. Was bedeutet die Empfehlung, soziale Kontakte zu vermeiden, für den Umgang?

Die Empfehlung, soziale Kontakte möglichst zu vermeiden, bezieht sich nicht auf die Kernfamilie, auch wenn die Eltern nach einer Trennung in zwei getrennten Haushalten leben. Kinder sollen selbstverständlich auch weiterhin sozialen Kontakt zum anderen Elternteil behalten. Hinzu kommt: Gibt es eine Umgangsregelung oder eine gerichtliche Entscheidung zum Umgang, gilt sie trotz der Coronakrise weiter. Bei der Frage, wie man die persönliche Begegnung zwischen Eltern und Kind in Zeiten der Coronakrise am besten organisiert, dürfte eine Rolle spielen, wie das Kind zum anderen Elternteil gelangt und ob es auf dem Weg zu ihm mit weiteren Personen in Kontakt kommen würde bzw. wie sich das vermeiden ließe.

3. Wie kann eine Umgangsregelung oder eine gerichtliche Entscheidung an die aktuelle Situation angepasst werden?

Ergibt sich Bedarf für eine Änderung der Umgangsregelung, sind alle Beteiligten aufgerufen, eine einvernehmliche Lösung zu finden. Der Weg zum Familiengericht ist weiterhin möglich, wenn eine solche Lösung scheitert. Das gilt auch für die Frage, ob das Kind von einem Elternteil zum anderen Elternteil wechseln soll.

4. Was gilt, wenn eine Umgangsregelung krisenbedingt nicht eingehalten wird?

Befindet sich das Kind bei einem Elternteil und tritt vorübergehend ein Umstand ein, der dem Wechsel des Kindes zum anderen Elternteil entgegensteht, so muss darin im Einzelfall nicht zwangsläufig eine schuldhafte Verletzung der Umgangsregelung zu sehen sein. Ein Ordnungsgeld wegen Umgangsverweigerung kann dann nicht verhängt werden. Der Elternteil, der von der Umgangsregelung abweicht, muss aber in einem Ordnungsgeldverfahren darlegen, dass er die Zuwiderhandlung gegen die Vereinbarung nicht zu vertreten hat.

5. Welche Umstände können eine Änderung der Umgangsregelung notwendig machen?

Nicht jeder Umstand steht einem Wechsel des Kindes zum anderen Elternteil entgegen.
Erkrankt das Kind beispielsweise an einer nicht hoch infektiösen Krankheit, kommt es für den Wechsel etwa auf die Transportfähigkeit des Kindes an. Grundsätzlich sind beide Eltern für die Betreuung des erkrankten Kindes zuständig, so dass der Wechsel des Kindes zum anderen Elternteilkindeswohlgerecht sein kann.
Durch die Coronakrise sind aber einige besondere Umstände denkbar:
Ein nur allgemeines Risiko – wie die Möglichkeit, auf dem Weg in einen Verkehrsunfall zu geraten oder sich unterwegs trotz Vorsichtsmaßnahmen zu infizieren – dürfte nicht zur Rechtfertigung einer Abweichung von der Umgangsregelung ausreichen. Zudem dürfte eine landesweite Ausgangs- oder Kontaktbeschränkung, die Kontakt zur Wahrnehmung des Sorge- oder Umgangsrechts weiterhin erlaubt, kein Hindernis darstellen.
Anders könnte dies unter anderem zu beurteilen sein, wenn das Kind im anderen Elternhaus Kontakt zu einer positiv getesteten Person zu erwarten hat oder wenn das Kind, ein Elternteil oder eine andere dem Haushalt eines Elternteils angehörige Person zu einer Risikogruppe gehört.
In jedem Fall sind diese Umstände im Hinblick auf das Wohl des konkreten Kindes im Rahmen der elterlichen Entscheidung oder im Streitfall einer gerichtlichen Entscheidung (über die Verweigerung des Umgangs bzw. Verweigerung der rechtzeitigen Rückkehr des Kindes) zu bewerten. Dabei ist auch das Verhalten der beiden Elternteile – insbesondere zur Risikobegrenzung – einzubeziehen.

6. Was ist, wenn keine persönliche Begegnung mit dem anderen Elternteil, den Großeltern oder anderen Bezugspersonen möglich ist?

Das Umgangsrecht zielt vor allem auf die Ermöglichung einer persönlichen Begegnung. Ist eine persönliche Begegnung eines Elternteils mit dem Kind aber nicht möglich, kann es sich ggf. anbieten, verstärkt die Möglichkeit des Umgangs „auf Distanz“ zu nutzen. Telefon und Videoanrufe können dazu beitragen, dass der Kontakt zum anderen Elternteil in den kommenden Wochen aufrecht erhalten bleibt. Dasselbe gilt, wenn die Entfernung zwischen den elterlichen Haushalten womöglich bedingt durch die Auswirkungen des Virus schwer zu überwinden ist. Selbstverständlich sind diese Kommunikationsformen auch eine gute Möglichkeit, damit das Kind mit seinen Großeltern und anderen Bezugspersonen Kontakt halten kann.

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Corona-Pandemie – Die DGGG empfiehlt, Väter bei der Geburt zuzulassen

Erstellt von Hans-Georg Nelles am 26. März 2020

Experten sehen momentan keine Veranlassung, Väter von der Geburt auszuschließen, sofern keine Covid-Erkrankungssymptome vorliegen.

Die Deutsche Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe e. V. (DGGG) weist darauf hin, dass die World Health Organisation (WHO) und die europäischen gynäkologischen Fachgesellschaften keine Evidenz dahingehend sehen, die PartnerInnen von gebärenden Frauen von der Geburt auszuschließen, sofern sie nicht positiv auf SARS-CoV-2 getestet sind oder Krankheitssymptome haben.

„Gleichzeitig appellieren wir aber auch an das Verantwortungsbewusstsein der Schwangeren und ihrer PartnerInnen, vorhandene Symptome nicht zu verschleiern. Das würde andere Familien und auch das Krankenhauspersonal unnötig in Gefahr bringen“, warnt DGGG-Präsident Prof. Dr. Anton J. Scharl in Anbetracht der anhaltend hohen Infektionszahlen.

Die PartnerInnen im Kreißsaal erfüllen wichtige Funktionen unter der Geburt. Nicht zuletzt leisten sie in diesem besonders vulnerablen Moment essentiell wichtigen mentalen Beistand für die Gebärenden. Die DGGG empfiehlt daher Bundesgesundheitsminister Jens Spahn und den Landesministerien, dies bei Ihren Erlassen und Verordnungen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie zu berücksichtigen.

Unsere Empfehlung

  • Die DGGG ruft alle Verantwortlichen des Bundes und der Länder dazu auf, die wichtige Funktion der PartnerInnen der Gebärenden im Kreißsaal zu unterstützen.
  • Die DGGG empfiehlt den Kliniken, dafür Sorge zu tragen, dass die Gebärenden im Kreißsaal durch ihre PartnerInnen während der Geburt unterstützt werden können und entsprechende Regelungen zu schaffen, die gleichzeitig den Schutz aller im Kreißsaal Tätigen unter diesen Bedingungen gewährleisten.

Empfehlungen zu Maßnahmen für die geburtshilfliche Versorgung in deutschen Krankenhäusern und Kliniken sowie Hinweise für Schwangere im Zusammenhang mit dem Coronavirus finden Sie auf www.dggg.de. Bitte beachten Sie zudem die tagesaktuellen Warnhinweise des Robert-Koch-Instituts.

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Coronakrise – Merkblatt für Männer unter Druck

Erstellt von Hans-Georg Nelles am 25. März 2020

Die Zeichen verdichten sich, dass die mit der Corona-Krise verbundenen Einschränkungen zu einer Zunahme häuslicher Gewalt führen. 

Deshalb veröffentlichen die drei Dachorganisationen der Fachleute für Jungen-, Männer- und Väterarbeit in Deutschland (Bundesforum Männer), Österreich (Dachverband Männerarbeit Österreich) und der Schweiz (männer.ch) am Mittwoch, 25. März, ein „Survival-Kit für Männer unter Druck“.

Das Merkblatt formuliert Empfehlungen zum Selbstmanagement, damit Männer gewaltfrei durch die Krise kommen. Das Merkblatt liegt bereits in acht Sprachen vor. Weitere neun werden folgen (Serbokroatisch, Portugiesisch, Türkisch, Kurdisch, Arabisch, Farsi / Dari, Tigrinya, Russisch und Tamilisch).

Um der angespannten Lage in der Corona-Krise schnell Rechnung zu tragen, wurde das Projekt in hohem Tempo aufgegleist: Zwischen Idee und Umsetzung liegen nur gerade 48 Stunden: 6 erfahrene Fachmänner aus 3 Gewaltberatungsstellen (Agredis Luzern, mannebüro züri und Fachstelle Gewalt Bern) haben am Montag, 25. März, die Empfehlungen erarbeitet und fachlich abgestützt. 16 Übersetzer_innen haben die Empfehlungen am Tag darauf übersetzt.

Diese Initiative zur Prävention häuslicher Gewalt wurde von männer.ch im Rahmen des nationalen Programms MenCare Schweiz angeregt. Wir sagen ganz herzlich Danke an alle, die schnell und unkompliziert dazu beigetragen haben.

Merkblätter zum Downloaden

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Väter der Zukunft

Erstellt von Hans-Georg Nelles am 20. März 2020

‚Vater werden ist nicht schwer, Vater sein dagegen sehr …‘ dichtete Wilhelm Busch vor 150 Jahren. Zumindest der zweite Teil des Satzes gilt bis heute und die Schwierigkeiten haben sich noch erhöht. Vater sein reicht nicht mehr aus. Die allermeisten Männer die heute Vater werden nehmen sich vor, ein guter Vater zu sein, es besser zu machen als sie es selbst erlebt haben. Aber wie geht das, ein guter Vater zu sein, wenn es an erlebten Vorbildern mangelt. Und, ist überhaupt ausgemacht, was ein Vater ist. Ist er sowas wie ein Mupa? Eine Kopie der Mutter, oder zumindest ihr guter Assistent? Es gibt inzwischen zahlreiche Väterratgeber und Erfahrungsberichte von Vätern, die Elternzeit gemacht haben und davon berichten, vor welchen Herausforderungen junge Väter und Mütter stehen, die sich aus alten Rollenvorstellungen emanzipieren wollen und dabei über einen Rollentausch

Björn Vedder bearbeitet in seinem Buch ‚Väter der Zukunft‘ das Thema völlig anders, in Form eines philosophischen Essays. Er ist von Beruf Philosoph, Publizist und Kurator im Europäischen Künstlerhaus Oberbayern. Außerdem ist er selbst Vater von zwei Töchtern und hat selber von den Erfahrungen zwei grundverschiedener Väter profitieren können.

Mit seinem 150seitigen Essay möchte er Väter aus dem Schatten des eigenen abwesenden Vaters befreien. Dazu braucht es eine Beschreibung, wie und was Väter heute sein können und zwar ‚jenseits von Überkommenen Männlichkeitsvorstellungen, patriarchalen Familienmodellen oder der Idee einer geschlechtslosen Elternschaft‘. Um es vorwegzunehmen, diesen Anspruch löst er auch tatsächlich ein und es lohnt sich wirklich, das Buch Seite für Seite zu lesen, es regelmäßig zur Seite zu legen und die Thesen, Geschichten und Berichte aus eigenen Erfahrungen, die Vedder virtuos verknüpft, wirken zu lassen.

Er betrachtet das, was er herleitet, als einen Vorschlag an Männer, sich von der tradierten Rolle des Patriarchen zu emanzipieren, ohne einfach die Mutterrolle zu kopieren. Eine angemessene Beschreibung der Vaterrolle unterstützt sie dabei. Kinder brauchen, das zeigt die Bindungsforschung, zwei verschiedene, sich ergänzende Bezugspersonen. Eine mit der sie eine symbiotische Beziehung pflegen und eine andere, die diese Beziehung nach außen, zur Gesellschaft, zur Welt hin öffnet. Letztere Aufgabe nehmen die wahr, die üblicherweise ‚Vater‘ genannt werden.

Nach dieser kurzen Beschreibung des Selbstverständlichen wird es schnell grundsätzlich. Eine Erziehung, die auf der Logik des Kapitalismus, des Wachstums basiere bereite Kinder nicht darauf vor mit zukünftigen Herausforderungen des Lebens vor. Das Leben sei keine Goldmine, die es auszubeuten gelte. Es sei elementar auch mit Verlusten umgehen zu können gerade weil die Logik des Kapitalismus derartige Erfahrungen ausschließe. An dieser Stelle komme dem Vater eine zentrale Bedeutung zu: Vedder schlägt vor, ‚dass sich in der Figur des Vaters ein Ort für diese Erfahrungen findet, … dass es eine Aufgabe der Väter ist, den Umgang mit Verlust und Verzicht wieder in unser Leben zu integrieren. Ebendas macht sie zu Vätern der Zukunft.‘

Damit dies gelingen kann, benötigen Väter eine Bedeutung in der Erziehung der Kinder. Wie diese Rolle auf der ‚familiären Bühne‘ aussehen und wie sie wahrgenommen werden kann beschreibt der Autor in den folgenden Abschnitten. Ein roter Faden dabei ist Aspekt der Selbstbeschränkung und des Verzichts. Er wendet sich explizit gegen eine ‚Eventisierung des Familienlebens‘: ‚Der einzige Ausweg daraus wäre freilich, in das Leben zurückzukehren. Eine Grenze zu ziehen. Den Sprung in die Beschränkung zu wagen. Sich für das eine Wirkliche gegenüber den vielen Möglichkeiten zu entscheiden. Entweder oder zu sagen und zu leben.‘

Es ist Aufgabe des Vaters sich für das gute Leben anstelle eines schönen Lebens zu entscheiden, nur dann werde er der Bedeutung des Kindes als eigenständigen Subjektes gerecht. ‚Es ist ein Wesen, das nicht nur eine Bedeutung für mich hat, sondern für das es selbst Bedeutung gibt.‘ Dieser Perspektivwechsel auf die Unverfügbarkeit seiner Kinder ist gleichzeitig der Wechsel ‚vom ästhetischen Standpunkt auf den ethischen, vom schönen Leben in das gute Leben.‘

In diesem guten Leben gilt es, Entscheidungen zu treffen und nicht einfach nach Gusto alles zu tun oder zu lassen. Um diese Freiheit, entscheiden zu können wie ich mich den Dingen, die mir begegnen gegenüber verhalte, ausüben zu können ist es aber wichtig so wie der Sänger das ganze Lied vor Augen hat, als Vater das ganze Leben in den Blick zu nehmen, also zum Tode vorzulaufen. ‚Zum Tode vorzulaufen heißt also, das eigene Leben in den Griff zu bekommen, es zu leben und nicht nur zu erleben, es zu singen.‘

Was es konkret bedeuten kann, das ‚väterliche Sein zum Tode‘ einzusetzen um den Herausforderungen der Zukunft angemessen begegnen zu können, verdeutlicht Vedder am Beispiel des Klimawandels. Mit dem Bild des von Aristoteles skizzierten Hausvaters beschreibt er worauf es ankommt: es geht ‚weniger um den Erwerb als um die Pflege der Dinge, weniger um ihren Konsum als um ihren Erhalt. … Die Reflexion unseres Konsums in Bezug darauf, was er mit uns macht, ist eine Möglichkeit für Väter, unser Wirtschaften zu verändern.

Das aus der Möglichkeit im Zuge der Corona-Pandemie so schnell eine wirkliche Herausforderung, nicht nur für Väter geworden ist, hat Vedder nicht ahnen können. Alle Eventgelegenheiten sind geschlossen, soziale Kontakte außerhalb der Kernfamilie weitestgehend eingeschränkt und Krankheit und Tod kommen via Bildschirm und soziale Medien in jedes Haus und Verzicht und Verlust sind zum Alltag geworden. Die noch existierenden patriarchalen Strukturen sind genauso ratlos wie die ansonsten so lautstarken Populisten. Sie versuchen zwar noch mit haarsträubenden und erlogenen Geschichten Einfluss zu nehmen, werden aber im weiteren Verlauf der Krise verstummen. Sie haben im wahrsten Sinne des Wortes Nichts zu sagen.

Worauf es ankommt und diese Rolle kommt in den Familien den Vätern zu, vom Ende der Krise her, im Rahmen einer Regnose, zurückblickend mögliche, positive und mutmachende Szenarien zu beschreiben. Was das Klima angeht die Tatsache, dass in diesem Jahr weltweit der CO² Ausstoß sinken wird. Die Bilder aus Italien mit auf den Balkonen singenden Menschen und den neuen Solidargemeinschaften die überall entstanden sind. All das sind Geschichten, die Väter erzählen können, wenn sie mit ihren Kindern am Fluss des Lebens sitzen.

Der philosophische Essay von Björn Vedder ist absolut empfehlenswert, weil er gerade heute, in dem alte Gewissheiten und Ordnungen ins Wanken geraten, Männern eine Möglichkeit bietet für ihr Vatersein einen (Nach-) Denkraum zu öffnen und vielleicht erstmalig Sicherheit in ihrer Rolle als Vater zu gewinnen. Für diejenigen, die auch im Krimi zuerst das Ende lesen, das kurze Resümee von Vedder findet sich im einseitigen 8. Kapitel.

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Gedanken zu den Änderungsvorschlägen beim Elternzeit und -geld Gesetz

Erstellt von Hans-Georg Nelles am 13. März 2020

In der Zeit unmittelbar vor der Geburt und in der Frühphase der Elternschaft werden Entscheidungen getroffen, die richtungsentscheidend für die Ausgestaltung des Familienlebens und die Aufteilung von bezahlter Erwerbs- und unbezahlter Familienarbeit sind. Junge Familien wünschen sich seit langem und gleichberechtigte Teilhabe sowie eine partnerschaftliche Aufteilung von beiden Sphären. Damit sie ihre Wünsche und Lebenskonzepte realisieren können brauchen sie passende Rahmenbedingungen. Dies ist seit langem bekannt und politisch diskutiert.

Bereits in der ersten Lesung zur Einführung des Mutterschaftsurlaubs im März 1979 wird unter Bezugnahme auf die Wünsche junger Familien, eine partnerschaftliche Aufgabenteilung zu leben, von den Rednern und Rednerinnen der Regierungsparteien (SPD und FDP) bedauert, dass aus abstimmungstaktischen Gründen, Väter von dem geplanten Vorhaben ausgeschlossen werden müssen. Bundesarbeitsminister Ehrenberg (SPD) bezeichnete das Gesetz aber dennoch als „Beitrag zur Verbesserung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie … und bedauert, dass er nur den Mutterschutz für die leibliche Mutter fortentwickelt und nicht die Väter und Adoptiveltern miteinbezieht.

In der zweiten Lesung am 10. Mai 1979 verstärkt die Abgeordnete Matthäus-Maier (FDP) diesen Gedanken. Eine Wahlmöglichkeit der Eltern wäre „ein guter Beitrag zur Auflockerung der starren Rollenverteilung gewesen, … die wir ja heute immer noch haben. … bei einer alternativen Möglichkeit für Vater oder Mutter wüßte ja ein Arbeitgeber, der eine junge Frau einstellt, nicht, ob nicht möglicherweise, wenn die Frau schwanger wird, der Vater den Elternurlaub in Anspruch nimmt, so daß auf diese Weise die Gefahr der Benachteiligung verringert würde. … Aber eines ist klar: Bei der wachsenden Erkenntnis gerade auch junger Väter, daß es für sie nicht nur eine Pflicht ist, an der Kindererziehung teilzunehmen, sondern daß sie sich damit ein Recht nehmen, das ihnen jahrhundertelang verweigert worden ist: sich um ihre Kinder zu kümmern.“

Mit dem Inkrafttreten des BEEG zum 1. Januar 2007 ist den Vätern dieses Recht zugesprochen worden und in den vergangenen 13 Jahren ist das Gesetz durch verschiedene Änderungen den Bedürfnissen von jungen Müttern und Vätern entgegengekommen.

Die jetzt vorgeschlagenen Novellierungen

  1. Erhöhung der während der Elternzeit zulässigen Arbeitszeit
  2. Flexibilisierung des Partnerschaftsbonus sowie der
  3. Zusatzmonat für Eltern, deren Kind sechs Wochen oder noch früher geboren wurde,

stellen weitere Schritte in diese Richtung dar.

Zu 1. Die während der Elternzeit mögliche Erwerbsarbeitszeit wird von 30 auf 32 Stunden angehoben. Dies entspricht in etwa einem Stellenumfang von 80% und wird vor allem Väter in verantwortungsvollen Tätigkeiten ermutigen, ElterngeldPlus Monate in Anspruch zu nehmen.

Zu 2. Hier wird zum einen der Arbeitszeitkorridor von 24 bis 32 Stunden wöchentliche Arbeitszeit erweitert und die Mindestanzahl der Partnerschaftsbonusmonate auf zwei reduziert. Eine wesentliche Reduzierung des Rückzahlungsrisikos stellen die Regelungen in §4b Abs. 5 dar.
Durch diese Regelungen wird die Hürde, eine partnerschaftliche Aufgabenteilung einfach mal auszuprobieren, deutlich abgesenkt.
Denjenigen, die aber bereits eine 50/50 Regelung leben, bleiben die zusätzlichen Bonusmonate aber weiterhin vorenthalten.

Zu 3. Eine Frühgeburt vor der 34 SSW stellt Väter und Mütter vor erhebliche Belastungen und ein zusätzlicher Elternzeitmonat ist ein passendes Angebot, diesen Mehraufwand partnerschaftlich bewältigen zu können.

Die jetzt vorgeschlagenen Neuregelungen sind an den jeweiligen Stellen sinnvoll, bleiben aber nach 30 Jahren Erfahrungen mit den bisherigen Regelungen und vor allem vor dem Hintergrund des Anspruchs, Weichenstellung für eine partnerschaftliche Arbeitsteilung zu sein, nicht gerecht.

Wir sehen weiteren Entwicklungsbedarf vor allem in folgenden Punkten:

  • Ausweitung der für die Partner (Väter) vorgesehenen Monate
  • Einführung einer Väterzeit unmittelbar nach der Geburt im Sinne der europäischen Vereinbarkeitsrichtlinie
  • Anpassung der Einkommensgrenzen an den Preis- bzw. Lohnentwicklungsindex
  • Ermöglichung des Elterngeldbezugs auch für Getrennterziehende

Verhaltens- und Einstellungsänderungen werden am ehesten durch eigene, neue Erfahrungen erreicht. Das Elterngeld ist im besten Falle ein Experimentierfeld, dass Vätern und Müttern neue Erfahrungen ermöglicht; Erfahrungen, die Sicherheit geben, neue Mischungsverhältnisse von Erwerbs- und Fürsorgearbeit auch im Anschluss an die Elternzeit fortzuführen und die nachhaltiger wirken als Forderungen und Appelle.

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