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Neue Väter, alte Rollen? Papas unter Druck

Erstellt von Hans-Georg Nelles am 13. Januar 2024

Elterngeld wird von weniger als der Hälfte der Väter genutzt. Ein Großteil der Care-Arbeit wie die Kindererziehung bleibt bei den Müttern. Reporter Daniel Tautz macht sich für diese Doku von exactly auf die Suche nach der Rolle der Papas in der Familie von heute. Wer sind die „neuen Väter”? Und warum klafft bei der Gleichberechtigung und der Verantwortung unter Eltern noch immer so eine große Lücke? Wie sind Elterngeld und Elternzeit verteilt?

Vater und Influencer Sebastian Tigges @tigges3866 macht klar, was man aus seiner Sicht von den heutigen Vätern in Sachen Erziehung erwarten kann: “Nicht zu sagen: Ich helfe meiner Frau bei der Kindererziehung und ich helfe meiner Frau im Haushalt, sondern: Ich erziehe die Kinder, ich bin 50 Prozent.”

Auf Instagram erreicht er mit Videos als #thewalkingdad dazu Hunderttausende – zum Großteil: Frauen und Mütter. exactly begleitet Steve aus Magdeburg, der gerade Papa wird: Zu Beginn der Dreharbeiten sitzt der werdende Vater noch kinderlos und spürbar aufgeregt vor einem Stapel Babystrampler.

Am Ende der Recherche wird er seinen dreimonatigen Sohn Luca wippen und seinen Elterngeld Antrag ausgefüllt haben. In Zorge im Westharz taucht Daniel Tautz einen Tag bei einer Vater-Kind-Kur ein. Die Väter dort sind ausgebrannt, vom Alltag überlastet oder trauern wegen einer Trennung oder dem Tod der Partnerin.

Und: Sie haben Stigmatisierung erlebt. “Warum soll ein Vater mit dem Kind zur Kur? Du bist doch kein gestandener Mann”, erzählt Kurpatient Bodo von seinen Erfahrungen. Was hat es mit der Gender-Care-Gap auf sich? Was Väter von heute umtreibt, was von ihnen erwartet wird und wo noch immer die Mütter das meiste liefern, zeigt diese Reportage.

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Referentenentwurf zur Vaterschaftsfreistellung ist fertig

Erstellt von Hans-Georg Nelles am 1. April 2023

… und liegt der Redaktion des ARD Hauptstadtstudios ‚exklusiv‘ vor. Das meldet der Sender gestern Nachmittag und titelt mit der Überschrift „Gesetzentwurf Sonderurlaub nach Geburt des Kindes“ Bundesfamilienministerin Lisa Paus wolle mit dem „Familienstartzeitgesetz“ eine gerechtere Verteilung der Kinderbetreuung und Hausarbeit stärken. Der Partner oder die Partnerin der entbindenden Person soll künftig zwei Wochen nach der Geburt bezahlt freigestellt werden. Finanziert werden soll die Freistellung durch eine Umlage analog zur Mutterschaftsfreistellung sechs Wochen vor und acht nach der Geburt. Über die Höhe der Lohnersatzleistung wird in dem Beitrag nichts gesagt.

Bereits im Dezember 2021 habe ich in einem Interview Stellung zu den ‚kritischen‘ Punkten dieses Vorhabens, dass nach EU Recht auch in Deutschland schon längst gängige Praxis sein müsste, Stellung bezogen.

Wo könnte es Herausforderungen oder Stolpersteine bei der Umsetzung geben?

… Eine Herausforderung ist sicherlich die Finanzierung. Wenn diese jedoch analog zum Mutterschaftsgeld organisiert, also in einem Umlageverfahren durch alle Arbeitgebenden finanziert wird, sehe ich an dieser Stelle keine großen finanziellen Belastungen auf die durch Corona strapazierte Staatskasse und einzelne Arbeitgebende zukommen.
Zufriedene Väter sind ein Gewinn für jeden Betrieb und die Kompetenzen, die sie durch ihr Engagement in Familie erwerben, gleichen die Kosten für die Umlage sehr schnell wieder aus.

Sind zwei Wochen bezahlter Urlaub für das zweite Elternteil genug, um eine Bindung zum Neugeborenen aufzubauen?

Die zwei Wochen bezahlte Freistellung sind meines Erachtens kein ‚Urlaub‘ im landläufigen Sinn. Sie ermöglichen einen niedrigschwelligen Einstieg ins Vatersein, nach der Geburt hat jeder neuer Vater die Möglichkeit, seine Partnerin in der Zeit des Wochenbetts zu unterstützen und eine Beziehung zu seinem Kind aufzubauen. Für eine sichere Bindung sind zwei Wochen eine zu kurze Zeit, aber es geht um einen guten Einstieg und die gesellschaftliche Zuschreibung ‚Mann du kannst ein guter Vater sein und du bist bedeutsam für die Entwicklung deines Kindes‘.

Wie viele Elterngeldmonate für Paare würden Sie sich wünschen? Wie viel bezahlte Freistellung beider Elternteile ist Ihrer Meinung nach nötig?

Bislang gibt es ja 14 Elterngeldmonate, die nach dem Muster 12 plus 2 konstruiert sind und durch Regelungen wie ‚Elterngeld-Plus Monate‘ und dem ‚Partnerschaftsbonus‘ auf bis zu 28 bezahlte Monate Elternzeit ausgedehnt werden können. Die Regelungen sind kompliziert, auch wenn in der Corona Zeit schon einiges vereinfacht worden ist.

Ich würde mir wünschen, dass es für Väter und Mütter jeweils 8 reservierte Elterngeldmonate gibt und dass es weitere 8 bezahlte Monate gibt, die flexibel bis zum Schuleintritt des Kindes eingesetzt werden können. Damit würde ein klares Signal dafür gesetzt, dass Väter und Mütter gleichermaßen für ihre Kinder verantwortlich sind und die damit verbundenen Aufgaben und Arbeiten von Anfang an partnerschaftlich aufgeteilt werden können.

Die weiteren acht Monate bieten den Eltern dann die Möglichkeit sich nach Bedarf und flexibel Zeit für die Kinder zu nehmen, wenn sie gebraucht wird. Neben dem Geld spielt die Zeit, die Väter und Mütter einsetzen können eine große Rolle.
Dazu kommt noch die Infrastruktur, also zum Beispiel die qualitativ hochwertigen Kinderbetreuungsangebote, die in ausreichender Zahl und mit passenden Öffnungszeiten wohnungsnah zur Verfügung stehen.

Gibt es etwas anders, was Sie sich hinsichtlich der Elternzeit-/Elterngeldregelung wünschen würden?

Ja, ich wünsche mir, dass das Engagement von Vätern für ihre Familie und insbesondere für ihre Beteiligung an der Erziehung ihrer Kinder nicht als ‚Ergänzung‘ oder ‚Unterstützung‘ der Leistungen der Mütter betrachtet werden sondern als genauso notwendig wie selbstverständlich. Und zwar von Anfang an und nicht nach dem Motto ‚krabbeln lerne ich bei Mama, laufen dann bei Papa‘.

Damit das Wirklichkeit werden kann, braucht es, quasi als notwendige Bedingung, gute gesetzliche Regelungen zu Elterngeld und Elternzeit, aber auch passende strukturelle Rahmenbedingungen wie Arbeitszeitregelungen und Kinderbetreuungsangebote.

Damit es hinreicht, sind aber auch Haltungen erforderlich, die Vätern von Anfang an, also schon lange vor der Geburt, Kompetenzen zuschreiben und ihnen von Geburt an Möglichkeiten geben, diese zu erwerben und weiterzuentwickeln.

In diesem komplexen Gebilde sind die zwei Wochen Vaterschaftsfreistellung ein ganz wichtiger Baustein.

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Väteranteil beim Elterngeld steigt 2022 weiter an

Erstellt von Hans-Georg Nelles am 29. März 2023

Für volle Parität sind weitere gesetzliche Maßnahmen erforderlich

Wie Destatis heute berichtet, hat sich die Zahl der Männer mit Elterngeldbezug im Vorjahresvergleich um 10.000 oder 2,1% erhöht. Dagegen ging die Zahl der leistungsbeziehenden Frauen um 32.800 oder 2,3% zurück. Dadurch stieg der Anteil der männlichen Bezieher an allen Elterngeldbezügen (Väteranteil) im Jahr 2022 auf 26,1 % (2021: 25,3 %). Der kontinuierliche Anstieg des Väteranteils hat sich damit fortgesetzt. Im Jahr 2015 hatte er noch bei 20,9 % gelegen. 

Der Väteranteil gibt den Anteil der männlichen Bezieher an allen Elterngeldbezügen an. Er würde also genau 50 % betragen, wenn bei allen Kindern sowohl der Vater als auch die Mutter gleichermaßen Elterngeld beziehen würde. 

Die Stellschrauben, die eine Entwicklung zu dieser partnerschaftlichen Aufteilung beschleunigen können, sind hinlänglich bekannt. Da die Weichen unmittelbar nach der Geburt gestellt werden, ist eine voll bezahlte ‚Vaterschaftsfreistellung‘ in Höhe von mindestens 14 Tagen, wie in der EU Vereinbarkeitsrichtlinie vorgesehen, ein erster Schritt.

Der zweite wäre eine gleichmäßige Aufteilung der für Väter und Mütter vorgesehenen bezahlten Elterngeldmonate, mindestens aber eine deutliche Ausweitung auf 4 Monate, wie auch vom Bündnis Sorgearbeit fair teilen, gefordert. Dazu muss auch noch eine Angleichung der 2007 festgelegten Elterngeldbeträge an die Preisentwicklung sowie eine Vereinfachung der Anträge erfolgen.

606 000 Bezieherinnen und Bezieher von Elterngeld planten im Jahr 2022 die Inanspruchnahme von Elterngeld Plus, und zwar 38,7 % der berechtigten Mütter und 16,1 % der Väter. Seit seiner Einführung wird das Elterngeld Plus somit immer stärker nachgefragt.
2016, im ersten Jahr nach seiner Einführung, bezogen 20,1 % der Mütter und 8,2 % der Väter Elterngeld Plus. Zwar fällt das Elterngeld Plus in der Regel monatlich niedriger aus als das sogenannte Basiselterngeld, wird dafür aber länger gezahlt.

Der Vollständigkeit halber auch die weiteren in der Pressemitteilung des Statistischen Bundesamtes veröffentlichten Zahlen: Die durchschnittliche Dauer des geplanten Elterngeldbezugs lag bei den Frauen im Jahr 2022 – wie schon im Vorjahr – bei 14,6 Monaten (2020: 14,5 Monate; 2019: 14,3 Monate). Die von Männern angestrebte Bezugsdauer war mit durchschnittlich 3,6 Monaten dagegen deutlich kürzer und hat sich im Vergleich zu den vergangenen Jahren sogar leicht verringert (2019 bis 2021: 3,7 Monate). 

Spitzenreiter im Bundesländervergleich mit einem Väteranteil von 30,2 % im Jahr 2022 war – wie im Vorjahr – Sachsen, gefolgt von Thüringen (28,4 %), Bayern (28,3 %) und Baden-Württemberg (28,3 %). Am niedrigsten lag der Väteranteil 2022 – ebenfalls wie im Vorjahr – im Saarland (20,8 %). 

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Wenn die Politik es wirklich ernst meinen würde …

Erstellt von Hans-Georg Nelles am 12. März 2023

Wenn die Politik das Ziel der Chancengleichheit für Frauen und Männer am Arbeitsmarkt ernsthaft verfolgen will, sollte sie an der Aufteilung der Sorge- und Erwerbsarbeit in der kritischen Lebensphase der Familiengründung ansetzen, empfiehlt das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) in seinem aktuellen Wochenbericht. Eine vielversprechende Maßnahme wäre, die Partnermonate beim Elterngeld auszuweiten. Die derzeit zwei Partnermonate (von 14 Monaten Elternzeit für beide Elternteile insgesamt) wurden 2007 eingeführt und haben dazu geführt, dass deutlich mehr Väter Elternzeit nehmen als zuvor.

Überwiegend tun sie dies jedoch nur im Umfang des gesetzlichen Minimums von zwei Monaten, während Mütter überwiegend zwölf Monate Elternzeit nehmen. Die Partnermonate sollten daher schrittweise erhöht werden, bis eine Quote von 50 Prozent (sieben von 14 Monaten) erreicht ist.

Eine andere Möglichkeit, die längere Inanspruchnahme der Elternzeit von Vätern finanziell zu fördern, wäre eine zeitlich absinkende Lohnersatzrate beim Elterngeld. Beispielsweise könnten beide Elternteile für sieben Monate Elterngeld mit einer Lohnersatzrate von 80 Prozent beziehen, danach würde die Lohnersatzrate auf 50 Prozent gesenkt werden (für maximal vier Monate). In diesem Modell, das der Sachverständigenrat des 9. Familienberichts vorgeschlagen hat, wäre das Elterngeld beider Elternteile insgesamt am höchsten, wenn beide Elternteile eine siebenmonatige Elternzeit wählen.

Aber auch andere Bereiche des Steuer- und Transfersystems müssten reformiert werden, um eine gleichmäßigere Aufteilung von Erwerbs- und Sorgearbeit zwischen Frauen und Männern zu fördern. So gehen vom Ehegattensplitting – insbesondere in Kombination mit der steuerlichen Behandlung der Einkünfte aus Minijobs – erwiesenermaßen negative Erwerbsanreize für verheiratete Frauen aus.

Daher sollte einerseits eine Reform des Ehegattensplittings beispielsweise hin zu einem Realsplitting mit niedrigem Übertragungsbetrag umgesetzt werden. Zusätzlich sollten die Minijobs – bis auf mögliche Ausnahmen für Schüler*innen, Studierende und Rentner*innen – abgeschafft werden. Diese Maßnahmen hätten nicht nur wichtige gleichstellungspolitische Wirkungen, sondern sie wären auch wirksame Mittel, um dem Arbeitskräftemangel entgegen zu treten.

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92,4 % sind der Überzeugung, dass eine Freistellung nach der Geburt Vätern die Möglichkeit gibt, von Anfang an Fürsorgeaufgaben zu übernehmen

Erstellt von Hans-Georg Nelles am 22. Februar 2023

Unsere Kurzbefragung ist zwar nicht repräsentativ, gibt uns als LAG-Väterarbeit aber wichtige Anhaltspunkte, wie unsere Mitglieder und ‚Follower*innen auf den verschiedenen Kanälen ‚ticken‘, wo wir mit unserer Arbeit ansetzen können und welche Herausforderungen und Stolpersteine noch bewältigt bzw. aus dem Weg geräumt werden müssen. Vielen Dank, dass Sie sich auch diesmal beteiligt haben.

Bei der dritten Frage ging es um die Einschätzung von Elternzeit, Elterngeld und der in Deutschland noch nicht geregelten ‚Vaterschaftsfreistellung nach der Geburt.
Diese gesetzlichen Regelungen werden in ihrer Wirkung auf die Vater-Kind Bindung durchweg als positiv eingeschätzt, 97 % der Antwortenden stimmen der entsprechenden Aussage voll und 3 % teilweise zu.

Was die Anzahl der für Väter und Mütter reservierten Monate angeht sind 81,5 % der Überzeugung, die Anzahl sollte die gleiche sein, lediglich 11 % lehnen dies ab. Auch ‚berufliche Gründe‘ als Argument gegen eine Elternzeit werden von einer großen Mehrheit nicht mehr akzeptiert, lediglich 6 % haben hierfür noch Verständnis.

Die in einer EU-Vereinbarkeitsrichtlinie vorgesehene und von der Bundesregierung jetzt für 2024 geplante ‚Vaterschaftsfreistellung‘ schätzen 92,4 % als Möglichkeit für Väter ein, von Anfang an Fürsorgeaufgaben zu übernehmen.

Bei der vierten Frage ging es um die Einschätzung der Bedeutung von Vätern und Mütter für die Entwicklung von Kindern, auch nach einer Trennung.

  1. Väter sind für die Entwicklung von Kindern genauso wichtig wie Mütter
  2. Väter übernehmen grundsätzlich die Hälfte der Kinderbetreuung
  3. Väter und Mütter teilen sich Erwerbs- und Familienarbeit partnerschaftlich auf
  4. Auch nach einer Trennung sollen sich Väter gleichermaßen an Betreuung und Erziehung ihrer Kinder beteiligen können

Mehr als 98 % der Antworten sind voll (83 %) oder teilweise (15 %) der Überzeugung, auch nach einer Trennung oder Scheidung sollten sich die Väter gleichermaßen an Betreuung und Erziehung ihrer Kinder beteiligen können.

Die Frage, welchen Umfang die Beteiligung ausmachen soll, wird jedoch nicht so einmütig beantwortet. Aber immerhin 56 % stimmen der Aussage, Väter übernehmen grundsätzlich die Hälfte der Kinderbetreuung voll und knapp 23 % teilweise zu. 21 % lehnen dies ganz oder teilweise ab.

Bei der ‚weicheren‘ Frage nach einer partnerschaftlichen Aufteilung von Erwerbs- und Familienarbeit zwischen Väter und Müttern ist die Zustimmung größer: 86 % sprechen sich dafür und 14 % dagegen aus.

Was die Bedeutung von Vätern für die Entwicklung von Kindern angeht, sind 98,5 % der Überzeugung, dass Väter genauso wichtig sind wie Mütter.

Der Anteil von Männer an den Teilnehmenden war mit knapp 79 % größer als der der Frauen (18 %)

Den ersten Teil der Auswertung finden Sie hier.

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Paternal Leave und Elternzeiten für Väter in Europa

Erstellt von Hans-Georg Nelles am 5. September 2022

Berufstätige Väter in der EU haben ab dem 23. August einen Anspruch auf zehn Tage Freistellung unmittelbar nach der Geburt. Eigentlich … In Deutschland wird die Vorschrift zunächst nicht umgesetzt – Eltern seien hierzulande schon jetzt „bessergestellt“ erklärt das zuständige Ministerium und verweist auf die zwei Partnermonate.

Dass es sich bei der obligatorischen Freistellung nach der Geburt um etwas grundsätzlich anderes handelt, wird nicht berücksichtigt. Abgesehen von der Höhe der Lohnersatzleistung geht es um elementare Weichenstellungen in der Phase der Familiengründung. Väter können sich von Anfang an als selbstwirksam erleben und erkennen, dass es die ‚geborene Mutter‘ nicht gibt. Ihre Partnerin und sie selbst erlernen den Umgang und die notwendigen ‚Handgriffe‘, indem sie sich auf das Kind einlassen.

Und was die vermeintliche Besserstellung angeht: In einer Studie aus dem Jahr 2020 hat die OECD die Länge des Vaterschaftsurlaubs mit der in diesem Zeitraum geleisteten Bezahlung ins Verhältnis gesetzt und errechnet, wie vielen Wochen vollbezahltem Urlaub dies entspräche. Deutschland lag dabei mit 5,7 „vollbezahlten“ Wochen im oberen Mittelfeld. Spitzenreiter innerhalb der EU sind laut diesem Papier Luxemburg (21,2 vollbezahlte Wochen), Portugal (12,5 vollbezahlte Wochen) und Spanien (12 bzw. seit Anfang 2021 16 vollbezahlte Wochen).

Deutschland

In Deutschland gilt seit 2007 eine Elterngeldregelung, die 14 Monate bezahlte Elternzeit vorsieht. Es gilt der 12 plus 2 Grundsatz, mindestens zwei Monate müssen von der jeweiligen Partnerin bzw. dem Partner in Anspruch genommen werden. Die obligatorischen zwei Mutterschaftsmonate nach der Geburt werden mit der Elternzeit verrechnet.

Die Elternzeitmonate können als sogenannte Basiselterngeld- oder Elterngeldplusmonate genutzt werden. Durch diese Regelung kann die Aufteilung der Elternzeit zwischen Vätern und Müttern flexibler gestaltet und mit einer Teilzeittätigkeit während der Elternzeit, erlaubt sind bis zu 32 Stunden, kombiniert werden. Als zusätzlichen Anreiz für eine partnerschaftliche Aufteilung der Erwerbs- und Familienarbeit gibt es den Partnerschaftsbonus, der für drei Monate in Anspruch genommen werden kann, wenn beide zwischen 24 und 32 Stunden pro Woche erwerbstätig sind.

Das Elterngeld beträgt 65 % des Nettoeinkommens des Vorjahres, mindestens 300 € und höchstens 1.800 € pro Monat. Der Anteil der Väter, die Elterngeld in Anspruch genommen haben, lag im Bundesdurchschnitt im 3. Quartal 2019 bei 44 Prozent.

Dänemark

In Dänemark sind zum 1. August neue Regelungen zur gleichmäßigeren Verteilung der Elternzeit in Kraft getreten. Für beide Elternteile sind jetzt jeweils elf Wochen vorgesehen. Hinzu kommen insgesamt 26 weitere bezahlte Wochen, die beliebig aufgeteilt werden können.

Eltern haben jetzt einen gemeinsamen Anspruch auf insgesamt 48 bezahlte Wochen Elternzeit. Bislang waren nur zwei davon für Väter festgeschrieben, für Mütter 14. Das Elterngeld beträgt durchschnittlich 52,4 Prozent des letzten Verdienstes.

Im Jahr 2018 nahmen 78,3 Prozent der Väter Elternzeit in Anspruch. Insgesamt hat sich der Anteil der Väter, die Elternzeit nehmen, seit 2015 kaum verändert.

Finnland

Die Dauer des „Paternity Leaves“ beträgt 54 Arbeitstage (neun Wochen), davon kann der Vater bis zu 18 Tage in Anspruch nehmen, während die Mutter im Mutterschafts- oder Elternurlaub ist.

Als Lohnersatz werden 70 Prozent bei einem Jahresverdienst zwischen 12.452 € und 39.144 €, 40 Prozent bei einem Verdienst von bis zu 60.225 € und 25 % bei einem höheren, gezahlt. Diejenigen, deren Jahres Jahresverdienst vor der Geburt unter 12.452 € liegt, erhalten einen Mindestpauschalbetrag. Im Jahr 2020 erhielten 3,8 Prozent der Väter die Mindestpauschale. Während des Vaterschaftsurlaubs dürfen die Väter nicht arbeiten.

Nach dem Ende des Mutterschaftsurlaubs können weiter 158 Tage Elternzeit genommen werden. Es handelt sich um einen Familienanspruch, und die Eltern können sich den Urlaub nach eigenem Ermessen aufteilen.

Frankreich

Die Dauer der Vaterschaftsfreistellung beträgt 14 Arbeitstage, diese muss innerhalb der ersten vier Monate nach der Geburt genommen werden.

Die Vergütung beträgt 100 Prozent des Verdienstes, bis zu einer Verdienstgrenze von 3.428 Euro pro Monat. Im öffentlichen Sektor wird der Urlaub voll bezahlt, d. h. es gibt keine Obergrenze. In der Privatwirtschaft zahlen einige Arbeitgebende, insbesondere größere Unternehmen das Gehalt ebenfals in voller Höhe weiter.

Bis das Kind drei Jahre alt ist. besteht ein individueller Anspruch auf Elternzeit, d. h. sowohl Mutter als auch Vater können sie, ggf. auch gleichzeitig, in Anspruch nehmen. In dem Fall wird ein „Erziehungsgeld“ gezahlt. Die Höhe ist unter anderem davon abhängig, ob und in welchem Umfang Vater oder Mutter arbeiten. Die Grundleistung beträgt 398,40 € pro Monat, wenn sie nicht arbeiten; 257,55 € pro Monat, wenn sie weniger als die Hälfte der Vollzeitarbeitszeit arbeiten.

95 Prozent der Väter im Vaterschaftsurlaub nehmen alle Tage in Anspruch, etwa zwei Drittel der anspruchsberechtigten Väter haben im Jahr 2016 diese Freistellung genommen.

Großbritannien

Dauer der Vaterschaftsfreistellung beträgt im Vereinigten Königreich eine oder zwei Wochen. Eine Woche entspricht dabei der Anzahl der Tage, die der Arbeitnehmer normalerweise in einer Woche arbeitet.

Vergütet wird diese Zeit mit einer Pauschalzahlung in Höhe von 151,97 GBP pro Woche oder 90 Prozent des durchschnittlichen Wochenverdienstes, wenn dieser geringer ist.

Die Elternzeit kann erst nach der Geburt des Kindes beginnen und muss innerhalb von 56 Tagen nach der Geburt des Kindes oder innerhalb von acht Wochen nach dem Geburtstermin enden, wenn das Kind zu früh geboren wurde. Sie muss in einem Stück genommen werden.

Island

Das Gesetz unterscheidet nicht zwischen Mutterschafts-, Vaterschafts- und Elternurlaub, sondern spricht nur von „Geburtsurlaub“. Davon sind seit 2021 sechs Monate für Mütter und sechs Monate für Väter vorgesehen, wobei jeder Elternteil bis zu sechs Wochen auf den anderen übertragen kann. Davor galt die Regel drei Monate für die Mutter, drei für den Vater und drei zur freien Verfügung.

Bezahlt wird während dieser Zeit 80 % des durchschnittlichen Gesamteinkommens der Person bis zu einem Höchstbetrag von 4.080 € pro Monat.

Im Jahr 2017 nahmen 86,4 Prozent der Väter eine Elternzeit in Anspruch, wobei sie durchschnittlich 91 Tage nahmen (im Vergleich zu 180 für Mütter).

Niederlande

Die Dauer der Freistellung nach der Geburt entspricht der wöchentlichen Anzahl der Arbeitsstunden Vaters. Bei einer Vollzeitbeschäftigung von 38 Stunden ergibt sich beispielsweise ein Urlaubsanspruch von 38 Stunden (d. h. eine Woche).

Der zusätzlichen Geburtsurlaub beträgt das Fünffache der Anzahl der Arbeitsstunden pro Woche, bis zu einer Höchstdauer von fünf Wochen. Bei einer Vollzeitbeschäftigung von 40 Stunden pro Woche ergibt sich beispielsweise ein Anspruch auf einen zusätzlichen Urlaub von fünf Wochen.

Die erste Woche wird vom Arbeitgeber mit 100 % des Verdienstes bezahlt, Es gibt keine Obergrenze für die Zahlungen. Die Wochen des Zusatzurlaubs werden von der Versicherungsanstalt für Angestellte mit 70 % des Verdienstes bezahlt, mit einer Obergrenze von 70 % des täglichen Höchstlohns von derzeit 223,40 €.

Die erste Woche kann innerhalb von vier Wochen nach der Geburt des Kindes genommen werden. Die zusätzlichen Wochen können flexibel innerhalb von sechs Monaten nach der Geburt des Kindes genommen werden.

Im Jahr 2019 nahmen 83 Prozent der Väter den Urlaub direkt nach der Geburt ihres Kindes, das waren etwas weniger als 2017 (86 Prozent).

Norwegen

In Norwegen ist der Elternurlaub in drei Teile aufgeteilt – einen Teil für die Mutter, einen Teil für den Partner und einem Teil, der frei zwischen beiden Elternteilen aufgeteilt werden kann.

Väter und Mütter können entscheiden, ob Sie 49 Wochen lang Elterngeld bei vollem Gehalt oder 59 Wochen lang bei 80 % Gehalt beziehen möchten. Die von Ihnen getroffene Wahl gilt für beide Elternteile und kann nicht mehr geändert werden, sobald die Elternzeit begonnen hat.

Die so genannte „Vaterschaftsquote“ beträgt 15 Wochen. Nimmt der Partner diesen Urlaub nicht in Anspruch, wird er widerrufen. Wenn der Partner zu krank ist, um sich um das Kind zu kümmern, kann die Mutter beantragen, das väterliche Kontingent zu übernehmen.

Die gemeinsame Zeit des Urlaubs kann von den Eltern frei aufgeteilt werden. Er beträgt 16 oder 26 Wochen, je nachdem, ob Sie sich für 80 oder 100 Prozent Bezahlung entschieden haben. Die Mutter muss arbeiten, wenn ihr Partner während dieses gemeinsamen Zeitraums Elternzeit nimmt.

Partner haben zusätzlich zur väterlichen Quote Anspruch auf zwei Wochen Vaterschaftsfreistellung nach der Geburt eines Kindes. Es besteht jedoch kein gesetzlicher Anspruch auf Bezahlung während dieser zwei Wochen, aber viele Arbeitgeber zahlen während dieser Zeit ein reguläres Gehalt.

Die Inanspruchnahme der Elternzeit in Norwegen durch Väter beträgt etwa 89 Prozent.

Österreich

Seit März 2017 haben Väter Anspruch auf einen „Familienzeitbonus“, eine Geldleistung für erwerbstätige Väter, die ihre Erwerbstätigkeit im Einvernehmen mit dem Arbeitgeber für 28 bis 31 Tagen innerhalb von 3 Monaten nach der Geburt des Kindes unterbrechen.

Seit September 2019 haben alle erwerbstätigen Väter, die mit Mutter und Kind in einem Haushalt leben Haushalt mit Mutter und Kind leben, einen Rechtsanspruch auf einen Monat Vaterschaftsurlaub, wenn sie vor der „Familienzeit“ mindestens 182 Kalendertage erwerbstätig waren.

Zusätzlich gibt es eine Elternkarenz von zwei Jahren. Die Karenzzeit kann maximal zweimal zwischen beiden Elternteilen aufgeteilt, wobei ein Teil mindestens 2 Monate dauern muss, vergütet wird diese Zeit mit dem „Kinderbetreuungsgeld“. Wenn beide Elternteile diese Leistung in Anspruch nehmen (mindestens 20 % der beantragten Tage sind nicht übertragbar), kann das Geld innerhalb eines Zeitraums zwischen 456 Tagen (bei einem Tagesbetrag von 33,88 €) und 1.063 Tagen (bei einem Tagesbetrag von 14,53 €) genutzt werden.

Der Familienzeitbonus beläuft sich auf 22,60 € pro Kalendertag. Entscheidet sich der Vater jedoch später für den Bezug des Kinderbetreuungsgeldes, wird die Leistung um den Betrag des Familienzeitbonus gekürzt, den er unmittelbar nach der Geburt erhalten hat.

Derzeit erhalten etwa 8 Prozent aller Väter während ihres Vaterschaftsurlaubs den „Familienzeit-Bonus“.

Schweden

In Schweden gibt es 10 Tage Partnerschaftsfreistellung. Sie sind dafür gedacht, dass der andere Elternteil (oder die Betreuungsperson) bei der Entbindung dabei ist, sich um ältere Geschwister kümmert, während die Mutter im Krankenhaus ist, und/oder sich an der Kinderbetreuung beteiligt, wenn die Mutter nach Hause kommt. Meistens wird dies vom Vater des Kindes in Anspruch genommen und wurde früher „Vatertage“ genannt.

Bezahlt wird für diesen Zeitraum 77,6 Prozent des Verdienstes bis zu einer Verdienstgrenze von 35.678 € pro Jahr. Die Zahlungen werden von der schwedischen Sozialversicherungsanstalt geleistet.

Darüber hinaus können beide Elternteile zusammen 480 Tage freinehmen, um sich um die Kinder zu kümmern. Vergütet wird diese Zeit mit bis zu 80 Prozent des Gehalts. 300 Tage können sich die Eltern dabei völlig frei aufteilen.

Eltern mit gemeinsamem Sorgerecht haben Anspruch auf jeweils 240 Tage Elterngeld, wobei einige Tage zwischen ihnen übertragen werden können, während andere nicht übertragbar sind. Für jeden Elternteil sind 195 der 240 Elternzeittage einkommensabhängig. Für Kinder, die nach 2016 geboren wurden, können 90 dieser Tage nicht auf den anderen Elternteil übertragen.

Eltern, die Anspruch auf einkommensbezogene Leistungen haben, werden 195 Tage zu 77,6 % des Verdienstes bis zu einer jährlichen Obergrenze von 47.571,04 € bezahlt. Im Jahr 2020 nahmen rund 76,5 Prozent der Väter, gleichgeschlechtlicher Partner oder andere benannten Personen die Elternzeit in Anspruch.

Schweiz

Schweizer Väter haben seit dem 1. Januar 2021 Anspruch auf 2 Wochen bezahlten Vaterschaftsurlaub.

Der Anspruch ermöglicht einen Anspruch von 10 Tagen, wobei diese am Stück oder in einzelnen Tagen bezogen werden können. Der Bezug hat innerhalb von 6 Monaten nach der Geburt des Kindes zu erfolgen. Der Anspruch besteht zusätzlich zum normalen Urlaubsanspruch.

Der Erwerbsausfall aufgrund der zusätzlichen Arbeitsfreien Zeit wird entschädigt. Sie kommt den Vätern zugute, wenn sie die folgenden Voraussetzungen erfüllen: Erwerbstätigkeit zum Geburtszeitpunkt, entweder als Arbeitsnehmer oder als Selbstständige, in den 9 Monaten vor der Geburt in der Arbeits- und Rentenversicherung obligatorisch versichert und in diesem Zeitraum für mindestens 5 Monate erwerbstätig waren.

Der Erwerbsersatz entspricht jenem für Mütter im Mutterschaftsurlaub, nämlich 80 Prozent des durchschnittlichen Erwerbseinkommens vor der Geburt, höchstens jedoch 196 CHF pro Tag. Im Normalfall wird der Lohn durch den Arbeitgeber bezahlt, der den Betrag erstattet bekommt.

Spanien

Seit dem 1. Januar 2021 steht Vätern in Spanien genauso viel Elternzeit wie Müttern zu. Mit der Besonderheit, dass diese Zeit nicht auf die Mütter übertragbar ist.

Väter haben damit Anspruch auf 16 Wochen Elternzeit. Die ersten sechs Wochen direkt nach der Geburt müssen Väter nehmen, die restlichen zehn Wochen können sie bis zum 1. Geburtstag des Kindes am Stück oder als einzelne Wochen nehmen.

Für die 16 Wochen erhalten sie einen vollen Lohnausgleich.

Faktoren die die Inanspruchnahme von „Paternal Leave“ und Elternzeiten durch Väter begünstigen

  • (Eltern-) Zeiten die für die Väter reserviert sind
  • Höhe der Vergütung während der Elternzeit
  • Gleichstellungsorientierte Familienpolitik
  • Väterbewusste Unternehmenskulturen
  • Berufstätigkeit und -orientierung der Partnerin
  • Zuschreibung von Kompetenzen und Bedeutung als Vater

Und zum Schluss noch eine Anmerkung zu der Bezeichnung ‚Urlaub‘, der wörtlichen Übersetzung von ‚Leave‘. Es geht um eine arbeitsrechtliche Einordnung, Urlaub bedeutet eine voll vergütete, zeitlich befristete Freistellung von der Arbeit mit dem Recht im Anschluss am selben Arbeitsplatz weiter tätig sein zu können.

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Anstieg des Väteranteils beim Elterngeld setzt sich fort

Erstellt von Hans-Georg Nelles am 31. März 2022

Rund 1,9 Millionen Frauen und Männer in Deutschland haben im Jahr 2021 Elterngeld erhalten. Das waren rund 7.800 oder 0,4 % mehr als im Jahr 2020. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, hat sich die Zahl der Männer mit Elterngeldbezug im Vorjahresvergleich um 9.700 oder 2,1 % erhöht. Dagegen ging die Zahl der leistungsbeziehenden Frauen leicht um 1.900 oder 0,1 % zurück. Dadurch stieg der Väteranteil im Jahr 2021 auf 25,3 % (2020: 24,8 %). Der kontinuierliche Anstieg des Väteranteils hat sich damit fortgesetzt. Im Jahr 2015 hatte er noch bei 20,9 % gelegen. 

Der Väteranteil gibt den Anteil der männlichen Bezieher an allen Elterngeldbezügen an. Er würde also genau 50 % betragen, wenn bei allen Kindern sowohl der Vater als auch die Mutter gleichermaßen Elterngeld beziehen würde. 

Väteranteil in Sachsen am höchsten, in Bremen und im Saarland am niedrigsten 

Spitzenreiter im Bundesländervergleich mit einem Väteranteil von 29,9 % im Jahr 2021 war – wie im Vorjahr – Sachsen, gefolgt von Berlin (27,6 %), Bayern (27,5 %) und Baden-Württemberg (27,4 %). Am niedrigsten lagen die Väteranteile 2021 – ebenfalls wie im Vorjahr – im Saarland (20,1 %) sowie in Bremen (20,3 %). 

Mehr als jede dritte Frau und jeder siebte Mann wählte Elterngeld Plus 

588.000 Bezieherinnen und Bezieher von Elterngeld planten im Jahr 2021 die Inanspruchnahme von Elterngeld Plus, und zwar 36,9 % der berechtigten Mütter und 15,4 % der Väter. Seit seiner Einführung wird das Elterngeld Plus somit immer stärker nachgefragt. Zwar fällt das Elterngeld Plus in der Regel monatlich niedriger aus als das sogenannte Basiselterngeld, wird dafür aber länger gezahlt (bis zu 36 Bezugsmonate für beide Elternteile zusammen im Vergleich zu 14 Monaten beim Basiselterngeld). Der prozentuale Anteil der Empfängerinnen und Empfänger von Elterngeld, die bei ihrem Elterngeldbezug zumindest anteilig auch Elterngeld Plus einplanten, betrug im Jahr 2021 insgesamt 31,4 % (2020: 29,6 %). 

Geplante Bezugsdauer bei Müttern leicht gestiegen, bei Vätern unverändert 

Die durchschnittliche Dauer des geplanten Elterngeldbezugs lag bei den Frauen im Jahr 2021 bei 14,6 Monaten (2020: 14,5 Monate; 2019: 14,3 Monate). Die von Männern angestrebte Bezugsdauer war mit durchschnittlich 3,7 Monaten dagegen deutlich kürzer. Damit blieben die geplanten Bezugsdauern der Väter in den vergangenen Jahren praktisch konstant (2017, 2019 und 2020: ebenfalls 3,7 Monate; 2018: 3,8 Monate). 

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Und jetzt ist Papa dran

Erstellt von Hans-Georg Nelles am 13. Mai 2021

Nur wenige Väter gehen länger als zwei Monate in Elternzeit. Das liegt an strukturellen Ungleichheiten, an Arbeitgebern – und auch an den Vätern selbst. Doch es gibt Ideen, wie sich das ändern ließe.

Als Hans-Georg Nelles vor 25 Jahren mit seiner Arbeit begann, hieß die Elternzeit noch Erziehungsurlaub. Nur ungefähr ein Prozent der Väter machten damals die Erfahrung, dass es eher Arbeit als All-inclusive-Ferien gleichkommt, ein Baby zu wickeln, zu füttern und herumzutragen, bis es einschlummert. Denn all das erledigten fast immer die Mütter. Wenn in politischen Willenserklärungen und bunten Arbeitgeber-Broschüren von „Vereinbarkeit von Beruf und Familie“ die Rede war, dann ging es meist um Mütter, fast nie um Väter. „Das wollte ich ändern“, sagt Nelles, der selbst drei erwachsene Kinder hat. Heute leitet er die Landesarbeitsgemeinschaft Väterarbeit in NRW und berät Unternehmen, wie sie „väterbewusste Personalpolitik“ machen können.

Auch wenn sich in den vergangenen 25 Jahren viel getan hat: Die Arbeit dürfte ihm so schnell nicht ausgehen.

Spricht man mit Aktivisten wie Nelles, mit Juristinnen und Juristen oder Wissenschaftlern, dann wird klar: Ähnlich wie Mütter machen auch Väter im Beruf diskriminierende Erfahrungen. Es fällt nur seltener auf, weil Männer generell seltener und kürzer in Elternzeit gehen. Da ist der Arbeitgeber, der den werdenden Vater sicherheitshalber noch mal fragt, ob er sich das mit der Elternzeit denn gut überlegt habe. Oder der Angestellte, dessen Leistungsbeurteilung nach der beruflichen Auszeit schlechter ausfällt als zuvor. Oder aber, im Extremfall, der Mitarbeiter, dem direkt nach seiner Elternzeit die Kündigung ins Haus flattert. Andererseits gibt es auch Beispiele, die Väter ermutigen könnten, länger im Job auszusetzen.

Bis zu drei Jahre lang können Eltern hierzulande pro Kind in Elternzeit gehen, egal ob Vater oder Mutter. Das Elterngeld, das die damalige Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen im Jahr 2007 auf den Weg brachte, wird in der Basis-Version bis zu 14 Monate an die Eltern ausgezahlt, wobei maximal zwölf Monate von einem Elternteil genommen werden dürfen. In der Praxis beantragt ein Elternteil, meist die Mutter, das Elterngeld in knapp drei Viertel aller Fälle für zwölf Monate, der andere Elternteil, meist der Vater, für zwei. Auch deshalb gelten sie umgangssprachlich als „Vätermonate“. Das kann schon mal zu Missverständnissen führen: „Teilweise fragen Vorgesetzte werdende Väter, ob sie das denn überhaupt dürften – mehr als zwei Monate in Elternzeit gehen“, berichtet Nelles. Er lacht dabei ein wenig verzweifelt. …

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Elterngeld wird der Corona Arbeitswelt angepasst

Erstellt von Hans-Georg Nelles am 7. April 2020

Das Elterngeld ist eine Familienleistung, die von fast allen Eltern in Anspruch genommen wird. Damit Väter und Mütter, die in der Corona-Krise die Voraussetzungen für den Bezug nicht mehr einhalten können, keine Nachteile haben, werden die Bedingungen für den Bezug des Elterngeldes flexibilisiert.

Die Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Epidemie haben auch zur Folge, dass eine steigende Zahl von Eltern die Voraussetzungen nicht mehr einhalten können, die für den Bezug des Elterngeldes vorgesehen sind. So werden Eltern, die bestimmten Berufsgruppen angehören (zum Beispiel Pflegepersonal, Ärztinnen und Ärzte, Polizistinnen und Polizisten) an ihrem Arbeitsplatz dringend benötigt und können weder über den Arbeitsumfang noch über die Arbeitszeit selbst bestimmen. Andere Berufsgruppen sind von Kurzarbeit oder Freistellungen betroffen und geraten in wirtschaftliche Notlagen während des Elterngeldbezugs. Werdende Eltern befürchten Nachteile bei der späteren Elterngeldberechnung durch die Corona-bedingte Kurzarbeit oder Freistellung während der Elternzeit.

Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey hat daher kurzfristige Anpassungen vorgeschlagen, auf die sich nun auch die Koalitionsfraktionen geeinigt haben. Folgende Regelungen sollen gesetzlich geändert werden:

  • Anpassungen beim Elterngeld für Eltern, die in sogenannten systemrelevanten Berufen arbeiten. Da sie jetzt besonders gebraucht werden, können sie ihre Elterngeldmonate aufschieben.
  • Außerdem sollen Eltern den Partnerschaftsbonus – eine zusätzliche Leistung, die Mütter und Väter bekommen, die gleichzeitig Teilzeit arbeiten, um sich die Kindererziehung zu teilen – nicht verlieren, wenn sie aufgrund der Corona-Krise aktuell mehr oder weniger arbeiten als geplant.
  • Zudem sollen Eltern und werdende Eltern, die aktuell Einkommensverluste haben, weil sie zum Beispiel in Kurzarbeit sind, keinen Nachteil im Elterngeld haben. Konkret: Kurzarbeitergeld und Arbeitslosengeld I wegen Corona reduzieren das Elterngeld nicht und fließen auch bei der späteren Berechnung des Elterngeldes für ein weiteres Kind nicht mit ein.

Dr. Franziska Giffey: „Deutschlands bekannteste und beliebteste Familienleistung ist auch in Corona-Zeiten krisenfest. Wir wollen Eltern und denen, die es demnächst werden, die Sorge nehmen, dass sie wegen der Corona-Epidemie Nachteile beim Elterngeld haben könnten. Mit den drei Regelungen, die ich vorgeschlagen habe und auf die wir uns mit den Koalitionsfraktionen nun geeinigt haben, berücksichtigen wir Situationen, in denen Eltern anders als sonst nicht alle Voraussetzungen für den Bezug des Elterngeldes erfüllen können. Wir wollen die Anpassungen so zügig wie möglich durch das Kabinett und das parlamentarische Verfahren bringen.“

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Gedanken zu den Änderungsvorschlägen beim Elternzeit und -geld Gesetz

Erstellt von Hans-Georg Nelles am 13. März 2020

In der Zeit unmittelbar vor der Geburt und in der Frühphase der Elternschaft werden Entscheidungen getroffen, die richtungsentscheidend für die Ausgestaltung des Familienlebens und die Aufteilung von bezahlter Erwerbs- und unbezahlter Familienarbeit sind. Junge Familien wünschen sich seit langem und gleichberechtigte Teilhabe sowie eine partnerschaftliche Aufteilung von beiden Sphären. Damit sie ihre Wünsche und Lebenskonzepte realisieren können brauchen sie passende Rahmenbedingungen. Dies ist seit langem bekannt und politisch diskutiert.

Bereits in der ersten Lesung zur Einführung des Mutterschaftsurlaubs im März 1979 wird unter Bezugnahme auf die Wünsche junger Familien, eine partnerschaftliche Aufgabenteilung zu leben, von den Rednern und Rednerinnen der Regierungsparteien (SPD und FDP) bedauert, dass aus abstimmungstaktischen Gründen, Väter von dem geplanten Vorhaben ausgeschlossen werden müssen. Bundesarbeitsminister Ehrenberg (SPD) bezeichnete das Gesetz aber dennoch als „Beitrag zur Verbesserung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie … und bedauert, dass er nur den Mutterschutz für die leibliche Mutter fortentwickelt und nicht die Väter und Adoptiveltern miteinbezieht.

In der zweiten Lesung am 10. Mai 1979 verstärkt die Abgeordnete Matthäus-Maier (FDP) diesen Gedanken. Eine Wahlmöglichkeit der Eltern wäre „ein guter Beitrag zur Auflockerung der starren Rollenverteilung gewesen, … die wir ja heute immer noch haben. … bei einer alternativen Möglichkeit für Vater oder Mutter wüßte ja ein Arbeitgeber, der eine junge Frau einstellt, nicht, ob nicht möglicherweise, wenn die Frau schwanger wird, der Vater den Elternurlaub in Anspruch nimmt, so daß auf diese Weise die Gefahr der Benachteiligung verringert würde. … Aber eines ist klar: Bei der wachsenden Erkenntnis gerade auch junger Väter, daß es für sie nicht nur eine Pflicht ist, an der Kindererziehung teilzunehmen, sondern daß sie sich damit ein Recht nehmen, das ihnen jahrhundertelang verweigert worden ist: sich um ihre Kinder zu kümmern.“

Mit dem Inkrafttreten des BEEG zum 1. Januar 2007 ist den Vätern dieses Recht zugesprochen worden und in den vergangenen 13 Jahren ist das Gesetz durch verschiedene Änderungen den Bedürfnissen von jungen Müttern und Vätern entgegengekommen.

Die jetzt vorgeschlagenen Novellierungen

  1. Erhöhung der während der Elternzeit zulässigen Arbeitszeit
  2. Flexibilisierung des Partnerschaftsbonus sowie der
  3. Zusatzmonat für Eltern, deren Kind sechs Wochen oder noch früher geboren wurde,

stellen weitere Schritte in diese Richtung dar.

Zu 1. Die während der Elternzeit mögliche Erwerbsarbeitszeit wird von 30 auf 32 Stunden angehoben. Dies entspricht in etwa einem Stellenumfang von 80% und wird vor allem Väter in verantwortungsvollen Tätigkeiten ermutigen, ElterngeldPlus Monate in Anspruch zu nehmen.

Zu 2. Hier wird zum einen der Arbeitszeitkorridor von 24 bis 32 Stunden wöchentliche Arbeitszeit erweitert und die Mindestanzahl der Partnerschaftsbonusmonate auf zwei reduziert. Eine wesentliche Reduzierung des Rückzahlungsrisikos stellen die Regelungen in §4b Abs. 5 dar.
Durch diese Regelungen wird die Hürde, eine partnerschaftliche Aufgabenteilung einfach mal auszuprobieren, deutlich abgesenkt.
Denjenigen, die aber bereits eine 50/50 Regelung leben, bleiben die zusätzlichen Bonusmonate aber weiterhin vorenthalten.

Zu 3. Eine Frühgeburt vor der 34 SSW stellt Väter und Mütter vor erhebliche Belastungen und ein zusätzlicher Elternzeitmonat ist ein passendes Angebot, diesen Mehraufwand partnerschaftlich bewältigen zu können.

Die jetzt vorgeschlagenen Neuregelungen sind an den jeweiligen Stellen sinnvoll, bleiben aber nach 30 Jahren Erfahrungen mit den bisherigen Regelungen und vor allem vor dem Hintergrund des Anspruchs, Weichenstellung für eine partnerschaftliche Arbeitsteilung zu sein, nicht gerecht.

Wir sehen weiteren Entwicklungsbedarf vor allem in folgenden Punkten:

  • Ausweitung der für die Partner (Väter) vorgesehenen Monate
  • Einführung einer Väterzeit unmittelbar nach der Geburt im Sinne der europäischen Vereinbarkeitsrichtlinie
  • Anpassung der Einkommensgrenzen an den Preis- bzw. Lohnentwicklungsindex
  • Ermöglichung des Elterngeldbezugs auch für Getrennterziehende

Verhaltens- und Einstellungsänderungen werden am ehesten durch eigene, neue Erfahrungen erreicht. Das Elterngeld ist im besten Falle ein Experimentierfeld, dass Vätern und Müttern neue Erfahrungen ermöglicht; Erfahrungen, die Sicherheit geben, neue Mischungsverhältnisse von Erwerbs- und Fürsorgearbeit auch im Anschluss an die Elternzeit fortzuführen und die nachhaltiger wirken als Forderungen und Appelle.

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