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Referentenentwurf zur Vaterschaftsfreistellung ist fertig

Erstellt von Hans-Georg Nelles am Samstag 1. April 2023

… und liegt der Redaktion des ARD Hauptstadtstudios ‚exklusiv‘ vor. Das meldet der Sender gestern Nachmittag und titelt mit der Überschrift „Gesetzentwurf Sonderurlaub nach Geburt des Kindes“ Bundesfamilienministerin Lisa Paus wolle mit dem „Familienstartzeitgesetz“ eine gerechtere Verteilung der Kinderbetreuung und Hausarbeit stärken. Der Partner oder die Partnerin der entbindenden Person soll künftig zwei Wochen nach der Geburt bezahlt freigestellt werden. Finanziert werden soll die Freistellung durch eine Umlage analog zur Mutterschaftsfreistellung sechs Wochen vor und acht nach der Geburt. Über die Höhe der Lohnersatzleistung wird in dem Beitrag nichts gesagt.

Bereits im Dezember 2021 habe ich in einem Interview Stellung zu den ‚kritischen‘ Punkten dieses Vorhabens, dass nach EU Recht auch in Deutschland schon längst gängige Praxis sein müsste, Stellung bezogen.

Wo könnte es Herausforderungen oder Stolpersteine bei der Umsetzung geben?

… Eine Herausforderung ist sicherlich die Finanzierung. Wenn diese jedoch analog zum Mutterschaftsgeld organisiert, also in einem Umlageverfahren durch alle Arbeitgebenden finanziert wird, sehe ich an dieser Stelle keine großen finanziellen Belastungen auf die durch Corona strapazierte Staatskasse und einzelne Arbeitgebende zukommen.
Zufriedene Väter sind ein Gewinn für jeden Betrieb und die Kompetenzen, die sie durch ihr Engagement in Familie erwerben, gleichen die Kosten für die Umlage sehr schnell wieder aus.

Sind zwei Wochen bezahlter Urlaub für das zweite Elternteil genug, um eine Bindung zum Neugeborenen aufzubauen?

Die zwei Wochen bezahlte Freistellung sind meines Erachtens kein ‚Urlaub‘ im landläufigen Sinn. Sie ermöglichen einen niedrigschwelligen Einstieg ins Vatersein, nach der Geburt hat jeder neuer Vater die Möglichkeit, seine Partnerin in der Zeit des Wochenbetts zu unterstützen und eine Beziehung zu seinem Kind aufzubauen. Für eine sichere Bindung sind zwei Wochen eine zu kurze Zeit, aber es geht um einen guten Einstieg und die gesellschaftliche Zuschreibung ‚Mann du kannst ein guter Vater sein und du bist bedeutsam für die Entwicklung deines Kindes‘.

Wie viele Elterngeldmonate für Paare würden Sie sich wünschen? Wie viel bezahlte Freistellung beider Elternteile ist Ihrer Meinung nach nötig?

Bislang gibt es ja 14 Elterngeldmonate, die nach dem Muster 12 plus 2 konstruiert sind und durch Regelungen wie ‚Elterngeld-Plus Monate‘ und dem ‚Partnerschaftsbonus‘ auf bis zu 28 bezahlte Monate Elternzeit ausgedehnt werden können. Die Regelungen sind kompliziert, auch wenn in der Corona Zeit schon einiges vereinfacht worden ist.

Ich würde mir wünschen, dass es für Väter und Mütter jeweils 8 reservierte Elterngeldmonate gibt und dass es weitere 8 bezahlte Monate gibt, die flexibel bis zum Schuleintritt des Kindes eingesetzt werden können. Damit würde ein klares Signal dafür gesetzt, dass Väter und Mütter gleichermaßen für ihre Kinder verantwortlich sind und die damit verbundenen Aufgaben und Arbeiten von Anfang an partnerschaftlich aufgeteilt werden können.

Die weiteren acht Monate bieten den Eltern dann die Möglichkeit sich nach Bedarf und flexibel Zeit für die Kinder zu nehmen, wenn sie gebraucht wird. Neben dem Geld spielt die Zeit, die Väter und Mütter einsetzen können eine große Rolle.
Dazu kommt noch die Infrastruktur, also zum Beispiel die qualitativ hochwertigen Kinderbetreuungsangebote, die in ausreichender Zahl und mit passenden Öffnungszeiten wohnungsnah zur Verfügung stehen.

Gibt es etwas anders, was Sie sich hinsichtlich der Elternzeit-/Elterngeldregelung wünschen würden?

Ja, ich wünsche mir, dass das Engagement von Vätern für ihre Familie und insbesondere für ihre Beteiligung an der Erziehung ihrer Kinder nicht als ‚Ergänzung‘ oder ‚Unterstützung‘ der Leistungen der Mütter betrachtet werden sondern als genauso notwendig wie selbstverständlich. Und zwar von Anfang an und nicht nach dem Motto ‚krabbeln lerne ich bei Mama, laufen dann bei Papa‘.

Damit das Wirklichkeit werden kann, braucht es, quasi als notwendige Bedingung, gute gesetzliche Regelungen zu Elterngeld und Elternzeit, aber auch passende strukturelle Rahmenbedingungen wie Arbeitszeitregelungen und Kinderbetreuungsangebote.

Damit es hinreicht, sind aber auch Haltungen erforderlich, die Vätern von Anfang an, also schon lange vor der Geburt, Kompetenzen zuschreiben und ihnen von Geburt an Möglichkeiten geben, diese zu erwerben und weiterzuentwickeln.

In diesem komplexen Gebilde sind die zwei Wochen Vaterschaftsfreistellung ein ganz wichtiger Baustein.

Quelle

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