der VÄTER Blog

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Archiv für Februar, 2017

Das Residenzmodell ist kein gesetzliches Leitbild – Urteil des BGH zum Wechselmodell

Erstellt von Hans-Georg Nelles am 28. Februar 2017

Der unter anderem für Familienrecht zuständige XII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 1. Februar entschieden, dass ein Familiengericht auf Antrag eines Elternteils gegen den Willen des anderen Elternteils ein sogenanntes paritätisches Wechselmodell, also die etwa hälftige Betreuung des Kindes durch beide Eltern, als Umgangsregelung anordnen darf.

Die Veröffentlichung des Urteils am 27. Februar lässt bei Befürwortern wie Gegnern des Wechselmodells die Wellen hochschlagen. Während es von Vätervertretern einhellig begrüßt wird, so erklärt Markus Witt, Vorsitzender des Väteraufbruch für Kinder und Sprecher der Initiative Doppelresidenz: „„Wir begrüßen sehr, dass damit konfliktverschärfendes Verhalten von Eltern mit dem Ziel, die Doppelresidenz zu verhindern, ein Ende finden wird“, polemisieren die GegnerInnen.

So schreibt Gunnar Schupelius in der Berliner Zeitung: „Meine Güte, wie blauäugig sind diese Juristen! Wissen sie überhaupt, was eine feindselige Trennung der Eltern für furchtbare Schäden in der Seele des Kindes anrichtet? Das verunsicherte, geplagte, traurige Kind soll also mit dem Richter über das Wechselmodell diskutieren? In welchem Alter? Mit drei Jahren oder mit sechs, mit neun oder mit 13?“

Der Deutsche Juristinnenbund will Mütter dauerhaft auf die Rolle der Hausfrau festlegen „Vor allem dann, wenn die Aufgabenteilung in der Ehe die Kinderbetreuung der Mutter zugewiesen hat, bestehen ernste Zweifel daran, dass die paritätische Betreuung nach Trennung der Eltern das „Beste“ für das Kind ist.“

Und im Internet hat eine Mütterinitiative eine Petition gegen das Urteil gestartet, die u.a. folgendermaßen begründet wird: „Die Einteilung des Lebens eines Kindes in zwei Hälften zur Befriedigung der Eigentumsinteressen der Eltern an der Lebenszeit des Kindes hat für den Alltag und die Gesundheit des Kindes weitreichende Folgen.“

Außer Acht gelassen wir dabei von Allen, dass eine Trennung oder Scheidung immer dazu führt, dass auch das Leben der Kinder in verschiedenen Sphären stattfindet und wenn Väter und Mütter sich nicht vor, während oder nach einer Trennung einigen können, ein Gericht dies entscheidet. Beim ‚klassischen‘ Residenzmodell sind ist das Verhältnis etwa 75 zu 25. In der vielfältigen Wirklichkeiten liegt es häufig zwischen dieser Marge und dem Idealfall von 50 zu 50. ‚Aufgeteilt‘ wird das Kind also in jedem Fall, es sei denn ich grenze einen Elternteil, den Vater?, aus.

Genau das war die Ausgangslage in dem vorliegenden Fall: Der Sohn hält sich bislang überwiegend bei der Mutter auf. Im Mai 2012 trafen die Eltern eine Umgangsregelung, nach welcher der Sohn den Vater alle 14 Tage am Wochenende besucht. Im vorliegenden Verfahren erstrebt der Vater die Anordnung einer Umgangsregelung in Form eines paritätischen Wechselmodells. Er will den Sohn im wöchentlichen Turnus abwechselnd von Montag nach Schulschluss bis zum folgenden Montag zum Schulbeginn zu sich nehmen. Das Amtsgericht hat den Antrag des Vaters zurückgewiesen. Dessen Beschwerde ist vor dem Oberlandesgericht ohne Erfolg geblieben.

Auf die hiergegen eingelegte Rechtsbeschwerde des Vaters hat der BGH den Beschluss des Oberlandesgerichts aufgehoben und die Sache an dieses zurückverwiesen. Denn

(1) Das Kind hat das Recht auf Umgang mit jedem Elternteil; jeder Elternteil ist zum Umgang mit dem Kind verpflichtet und berechtigt.

(2) Die Eltern haben alles zu unterlassen, was das Verhältnis des Kindes zum jeweils anderen Elternteil beeinträchtigt oder die Erziehung erschwert. Entsprechendes gilt, wenn sich das Kind in der Obhut einer anderen Person befindet.

(3) Das Familiengericht kann über den Umfang des Umgangsrechts entscheiden und seine Ausübung, auch gegenüber Dritten, näher regeln. Es kann die Beteiligten durch Anordnungen zur Erfüllung der in Absatz 2 geregelten Pflicht anhalten. … Weiterlesen »

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Väterliche Praxis hat sich grundlegend verändert

Erstellt von Hans-Georg Nelles am 23. Februar 2017

Das sozialwissenschaftliches Nachrichtenportal Soziopolis hat ein Interview veröffentlicht, in dem der Soziologe und Erziehungswissenschaftler Michael Meuser im Interview mit Anna Buschmeyer u.a. über den Wandel von Männlichkeit spricht.

„… Sie haben ja in den vergangenen Jahren viel über die ‚neuen‘ oder engagierten Väter geschrieben. Werden die tatsächlich immer mehr?…

Auf den ersten Blick scheint der Anstieg von 3,5 Prozent Elternzeit nehmender Väter im Jahre 2006 auf mittlerweile 34 Prozent dafür zu sprechen, dass sich mit der Novellierung des Elterngeldgesetzes das Verständnis von Vaterschaft stark verändert hat. Allerdings nimmt die große Mehrheit der Väter, die in Elternzeit gehen, nämlich 78 Prozent, lediglich die zwei Monate, die das Gesetz dem Elternpaar seit 2007 zusätzlich finanziert, wenn beide Partner Elternzeit nehmen. Diese Novellierung des Elterngeldgesetzes hat bewirkt, dass eine wachsende Zahl von Vätern das beansprucht, was zusätzlich möglich ist. Das allein scheint mir aber kein Indikator dafür, dass sich die väterliche Praxis grundlegend verändert hat.

Andererseits belegen gerade die Zeitbudget-Studien, die vom Statistischen Bundesamt alle zehn Jahre durchgeführt werden, dass zwar nach wie vor die Mütter deutlich mehr Zeit für Kinderbetreuung aufwenden als die Väter – egal ob sie berufstätig sind oder nicht. Dennoch ist der Anteil der Väter nicht zu vernachlässigen. Etwa 30–35 Prozent der Aufgaben der Kinderbetreuung werden von den Vätern übernommen. Sie sind keineswegs die abwesenden Väter, von denen lange Zeit in der Medienberichterstattung die Rede war. Umfragedaten zeigen, dass die allermeisten jungen Männer an der Kinderbetreuung beteiligt sein wollen. …

Dennoch sollte man die Wünsche der Väter nicht als reine Lippenbekenntnisse abtun, wobei die Umsetzung dieses Wunsches durch verschiedene Faktoren erschwert wird. Insbesondere besteht immer noch ein hoher Widerstand aufseiten der Arbeitgeber. Eine eigene aktuelle Studie hat ergeben, dass Väter, die mehr als zwei Monate Elternzeit in Anspruch nehmen wollen, was ihnen ja rechtlich zusteht, nach wie vor mit großen Schwierigkeiten kämpfen müssen. Zwei Monate werden mittlerweile akzeptiert, für die Unternehmen stellt sich das dar wie ein längerer Urlaub, das kann man managen. Geht es aber um mehr als zwei Monate, wird vielen dieser Väter klar gemacht, dass das eigentlich nicht gewollt ist. …

Es verändert sich also durchaus etwas. Neu ist gegenwärtig jedenfalls die Anforderung, neben der Ernährerposition auch noch die Position des aktiven Vaters auszufüllen. Der Vater ist nicht aus seiner „Pflicht“, Ernährer zu sein, entlassen worden, sondern es ist diese zusätzliche Anforderung hinzugekommen.

Insgesamt nimmt noch nicht einmal die Hälfte der Väter Elternzeit. Schließlich haben sie auch die Möglichkeit, es nicht zu tun, während Frauen fast immer wie selbstverständlich mindestens für ein halbes Jahr aus dem Beruf aussteigen. Nutzen Männer ihre Verhandlungsposition anders?

Ja. Nach wie vor ist es für Männer leichter, nicht in Elternzeit zu gehen, als für Frauen. Andererseits hat eines meiner Forschungsprojekte auch gezeigt, dass eine durchaus nicht geringe Zahl von Müttern gar nicht möchte, dass der Vater längere Zeit in Elternzeit geht. Eine große Zahl von Müttern scheint ihre Position in der Familie gegenüber Bestrebungen von Vätern, stärker beteiligt zu sein, gewissermaßen zu verteidigen. Eine engagierte oder involvierte Vaterschaft zieht schließlich eine Veränderung im Machtgefüge innerhalb der Familie nach sich. Etablierte Positionen und Einflusszonen müssen dann neu verhandelt werden.

Die Mehrzahl der Väter, die sich in der Kinderbetreuung nachhaltig (wenn auch meist nicht zu gleichen Teilen wie die Mütter) engagieren, akzeptiert allerdings die Position der Mutter als primary caregiver. Ein stillschweigendes Einverständnis zwischen Vater und Mutter über diese Rollenverteilung scheint recht verbreitet zu sein. Aufseiten der Mütter bedeutet das nicht unbedingt, dass sie die Väter nicht dabeihaben wollen. …

Nicht zuletzt muss man neben der Konstellation Vater, Mutter, Kind auch das weitere Umfeld betrachten. In der Schule etwa adressieren die Lehrkräfte die Mütter und nicht die Väter. Auch wenn der Vater das Kind noch so regelmäßig von der Schule abholt, wird die Mutter als primäre Erziehungsperson angesehen. All das spielt eine Rolle.“

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Väter in Bulgarien …

Erstellt von Hans-Georg Nelles am 21. Februar 2017

Das bulgarische Hebammenkollektiv ‘Zebra Midwives’ hat ein kurzes Video veröffentlicht, in dem 18 Väter, die bei der Geburt ihrer Kinder dabei waren, über das, was sie gesehen und gefühlt haben, berichten. In Bulgarien ist es bislang noch nicht üblich, dass Väter bei der Geburt ihrer Kinder dabei sind.

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Was begeistert Sie an Ihrer Vaterschaft?

Erstellt von Hans-Georg Nelles am 18. Februar 2017

Was bedeutet Ihnen Vaterschaft, was ist Ihnen wichtig und wo sehen Sie die größten Herausforderungen? Was können Sie besonders gut und wo lassen Sie sich nicht reinreden? Bloggen und posten Sie Ihre Erfahrungen unter #WasDuDrausMachst. Bei der Blog-Parade geht es darum, dass Sie einen Blog- oder Facebook-Artikel schreiben, in dem es um Ihre persönliche Vaterschaft geht. Auch Mütter sind herzlich eingeladen, an der Blog-Parade teilzunehmen.

Wie lange läuft die Blog-Parade?

Die Blog-Parade startete am 14.02.2017 und läuft 21 Tage. In diesem Zeitraum kann jeder bzw. jede an der Blog-Parade teilnehmen. Wir freuen uns auf Ihre Beiträge.

Wie funktioniert die Teilnahme?

  1. Sie schreiben einen Blog-Artikel oder Facebook-Post zu dem oben genannten Thema.
  2. Bitte nutzen Sie den Hashtag #WasDuDrausMachst.
  3. Sie weisen im Artikel auf die Blog-Parade hin und setzen einen Link auf diese Seite und/oder auf die Facebook-Seite von vaeter.nrw
  4. Wir verlinken Ihre Beiträge im Rahmen unseres Blog-Beitrags von Janni Orfanidis

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Väterbeteiligung beim Elterngeld steigt weiter an

Erstellt von Hans-Georg Nelles am 15. Februar 2017

Für mehr als jedes dritte Kind (35,7 %), das im zweiten Quartal 2015 in Deutschland geboren wurde, bezog der Vater Elterngeld. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, hat sich die sogenannte Väterbeteiligung beim Elterngeld damit im Vergleich zum Vorjahresquartal um 1,3 Prozentpunkte erhöht. Dies zeigen die aktuellen Berechnungen zu den abgeschlossenen Leistungsbezügen für im zweiten Quartal 2015 geborene Kinder aus der amtlichen Statistik zum Elterngeld.

Sachsen war im zweiten Quartal 2015 mit inzwischen 46,7 % weiterhin Spitzenreiter bei der Väterbeteiligung, gefolgt von Bayern mit 43,4 % und Thüringen (42,7 %). Die geringsten Werte wiesen Bremen mit 27,3 % und das Saarland mit 24,5 % auf.

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Die Väterbeteiligung steigt seit Beginn der Berechnungen (Geburtsjahr 2008) kontinuierlich an. Bei den im zweiten Quartal 2008 geborenen Kindern war es bundesweit noch jedes fünfte Kind (20,5 %) gewesen, für das der Vater Elterngeld in Anspruch nahm. Zwei Jahre später war es bereits jedes vierte Kind (25,4 %). Die Mütterbeteiligung am Elterngeld lag während des gesamten Zeitraums bei 95 bis 96 %.

Deutschlandweit ist die Väterbeteiligung zwischen dem zweiten Quartal 2008 und dem zweiten Quartal 2015 um 15,2 Prozentpunkte gestiegen. Ausgehend von unterschiedlichen Niveaus in den einzelnen Bundesländern gab es in den letzten 7 Jahren die höchsten Anstiege in Baden-Württemberg (+ 20,0 Prozentpunkte), Sachsen (+ 19,6 Prozentpunkte) und Thüringen (+ 17,5 Prozentpunkte), die geringste Zunahme wies Bremen auf (+ 9,8 Prozentpunkte).

Detaillierte Ergebnisse der Elterngeldstatistik für im zweiten Quartal 2015 geborene Kinder sowie Ergebnisse zum Elterngeld Plus (detaillierte Ergebnisse zu Bestandsdaten bis zum dritten Quartal 2016) sind im Internetangebot des Statistischen Bundesamtes abrufbar.

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Guter Papa, böser Papa

Erstellt von Hans-Georg Nelles am 11. Februar 2017

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Er wurde als Junge geschlagen, als Jugendlicher gewalttätig, nun hat er selbst vier Söhne. Was muss passieren, damit Väter, die in kaputten Familien aufgewachsen sind, die erlebte Gewalt nicht an ihre Kinder weitergeben?

Wenn Manuel erzählt, wie der Lebenspartner seiner Mutter ihn als Kind geschlagen hat, dann zeigt er auf drei Stellen an seinem Körper: auf den Schädel, die Wangen und die Brust. Er sagt: “Grün und blau.”

Manuel war 8, als es losging. Mit 14 schickte ihn das Jugendamt in eine betreute Wohngemeinschaft, von dort in eine Pflegefamilie und wieder zurück zur Mutter. Bald begann Manuel selbst zu prügeln. Mit 15 saß er zum ersten Mal in Jugendhaft, später, volljährig, weitere zwei Male im Gefängnis. Seine Taten: Volksverhetzung, Beamtenbeleidigung, Körperverletzung. Der Achtjährige von damals hatte sich gemerkt, wie man draufhaut.

Manuel, der in Wirklichkeit anders heißt, ist heute 32 Jahre alt. Sein Kopf ist kahl rasiert, in einem schwarzen Kapuzenshirt sitzt er am Küchentisch in seiner Wohnung und raucht. Im Spülbecken hinter ihm stehen die Müslischalen der Kinder vom Frühstück.

Manuel lebt mit seiner Frau in einer kleinen Stadt am Rande des Ruhrgebiets. Er hat vier Söhne, zwei eigene und zwei aus der ersten Beziehung seiner Frau. Viele Jahre lang wuchsen die Jungs woanders auf; das Jugendamt brachte sie in Pflegefamilien unter. Zurzeit wohnen die beiden älteren Kinder wieder zu Hause. Was war geschehen? Hat Manuel zugeschlagen? Geht es für seine Söhne so weiter wie damals für ihn?

Ein Bericht über ein spannendes Projekt an der TH Dortmund.

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Was die Beteiligung von Vätern an der Erziehung ihrer Kinder stärkt

Erstellt von Hans-Georg Nelles am 5. Februar 2017

Colette Fagan und Helen Norman von der Manchester University haben erforscht, welche Faktoren die Beteiligung von Vätern an der Erziehung ihrer Kinder stärken. Ihre Ergebnisse:

Die Möglichkeit für den Vater, Vaterschafts- und Elternurlaub zu nehmen, ist von entscheidender Bedeutung, ebenso wie die Förderung von Arbeitszeiten für Männer, die ihnen ein aktives Familienleben ermöglichen, also insbesondere eine kürzere Vollzeit. Bei der Elternzeit kommt es darauf an, dass die Monate für den Vater reserviert sind

Die Forscherinnen fanden zudem heraus, dass ein Vater eher an der Kinderbetreuung beteiligt ist, wenn die Mutter Vollzeit beschäftigt ist. Daher sind Maßnahmen, die es allen Frauen ermöglichen, eine sanfte Wiederaufnahme der Beschäftigung nach der Geburt zu ermöglichen, zu einer gleichberechtigteren Gleichstellung der Geschlechter förderlich. Eine qualitativ hochwertige, erschwingliche und flexible Kinderbetreuung ist ebenfalls von entscheidender Bedeutung.

Schließlich sei es auch wichtig, das geschlechtsspezifische Lohngefälle zu reduzieren. Wenn Mütter weniger verdienen und deshalb in Teilzeit wechseln reduziert dies die Wahrscheinlichkeit, dass der Väter an der Betreuung ihrer Kinder beteiligt sind.

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26 Wochen Elternzeit für alle Väter und Mütter

Erstellt von Hans-Georg Nelles am 1. Februar 2017

Im April 2016 kündigte Etsy, eine internationale Handelsplattform für den Kauf und Verkauf von handgemachten Produkten, Vintage und Künstlerbedarf an, allen Beschäftigten, unabhängig von Geschlecht, Land, Wohnsitz oder Familienstand 26 Wochen bezahlte Elternzeit zu gewähren.

Nach neun Monaten wurde eine erste Bilanz gezogen: 48 Beschäftigte haben die Möglichkeit genutzt, jeweils zur Hälfte Männer und Frauen (der Frauenanteil bei Etsy beträgt 54%). Die Inanspruchnahme der Elternzeit hatte einen überwiegend positiven Einfluss auf die berufliche Entwicklung: 35% sind seit April 2016 befördert worden, von ihnen 41% auf das Level eines Direktors oder höher.

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