der VÄTER Blog

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Trennungskinder – Wenn Eltern auseinander gehen

Erstellt von Hans-Georg Nelles am 12. Mai 2022

Knapp ein Viertel aller Eltern in Deutschland trennen sich – jedes Jahr sind davon etwa 200.000 Minderjährige betroffen. Mehr als drei Millionen Trennungskinder gibt es insgesamt.

Wie erleben Familien die Trennung und wie können Eltern und Kinder sie gut bewältigen? Was können Eltern beachten, um das Wohl ihrer Kinder im Blick zu behalten? Vier getrennte Familien zeigen, welche unterschiedlichen Lösungen sie gefunden haben.

Der erste Teil der Doppelfolge widmet sich der Anfangsphase. Wie sagt man den Kindern, dass die Eltern sich nicht mehr lieben? Wie gibt man ihnen Halt, wenn die Familie zerbricht? Über mehrere Monate gewähren Trennungsfamilien Einblicke in ihr Leben.

Jenny und Alex haben es drei Monate herausgezögert und ihren vier Kindern dann im Sommerurlaub erzählt, dass sie sich trennen. Bea und Benedikt wählten das gemeinsame Frühstück. Claudia und Safet stritten sich so oft und so heftig, dass ihre beiden Söhne die Trennung quasi miterlebt haben. Ähnlich lief es auch bei Michaela und ihrem Ex-Partner.

Wie wählt man den richtigen Zeitpunkt, es den Kindern zu sagen und wie geht es danach weiter? Moderatorin Collien Ulmen-Fernandes ergründet, was Eltern beachten können. Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler aus verschiedenen Fachbereichen geben konkrete Hilfestellungen, wie eine Trennung zum Wohle aller und insbesondere mit Rücksicht auf die Kinder gelingen kann.

Welche langfristigen Folgen die Trennung der Eltern auf das zukünftige Leben der Kinder hat, erforschen Experten der Kinder- und Jugendpsychiatrie an der Universität Leipzig. Verändert sich das Verhalten von Kindern, die eine Trennung erleben? Unsere Trennungskinder machen den Test.

Ein Thema – zwei Formate: Während ZDFneo die Perspektive aller Familienmitglieder beleuchtet, kommen in dem “PUR+ spezial: Meine Eltern trennen sich” vor allem die Kinder der Familien zu Wort. Das Format von ZDFtivi für den KiKA bietet Reportagen und konkrete Tipps für Trennungskinder.

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Vater Otac

Erstellt von Hans-Georg Nelles am 11. Oktober 2021

Ein Vater aus ärmlichen Verhältnissen macht sich zu Fuß auf den Weg ins 300 Kilometer entfernte Belgrad, um für das Sorgerecht für seine Kinder zu kämpfen. Mit berstender Ruhe inszeniert Srdan Golubović diesen Roadtrip, in dem Goran Bogdan als schweigsamer, stoischer Held glänzt.

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Kampf ums Kind – Trennung und ihre Folgen

Erstellt von Hans-Georg Nelles am 23. Mai 2020

Wenn die Liebe aus ist und sich Eltern trennen, muss auch geregelt werden, wie die gemeinsamen Kinder in Zukunft leben und betreut werden sollen.

Die meisten Mütter und Väter erziehen die Kinder weiterhin gemeinsam. Aber bei einigen Paaren beginnt nach der Trennung ein erbitterter Rosenkrieg. Auch um die Kinder. Je größer die Verletzungen beim verlassenen Elternteil, umso größer ist manchmal auch der Wunsch, dem Ex-Partner das Kind zu entziehen. „Ich war so verletzt“, sagt eine Mutter, „so voller Hass, dass ich mich auf diese Weise gerächt habe. Was das für unsere Kinder bedeutet, habe ich überhaupt nicht bedacht.“

Meistens sind es Väter, die den Kontakt zum Kind auf diese Weise verlieren, in etwa 10 Prozent der Fälle verlieren die Mütter das Kind. Der Entfremdungsprozess beginnt häufig damit, dass vereinbarte Treffen abgesagt werden, dass Anrufe nicht entgegengenommen und Geburtstags- oder Weihnachtsgeschenke zurückgeschickt werden. Und das, obwohl doch ein gemeinsames Sorgerecht vereinbart wurde. „Mich um mein Kind zu kümmern, ist nicht nur mein Recht, sondern auch meine Pflicht“, beklagt einer der Väter, „Aber das ist nicht erwünscht. Ich soll nur zahlen, mich ansonsten aber raushalten. Dabei braucht mein Sohn auch seinen Vater.“

Die betroffenen Eltern gehen zum Jugendamt und zum Familiengericht. Da wird dann um jede Minute, jede Stunde Umgang mit dem Kind gestritten. Oft unterstützen Gutachter und Verfahrensbeistände den Elternteil, bei dem das Kind überwiegend lebt, und befördern damit sogar noch die Entfremdung zum anderen Elternteil.

Die Leidtragenden einer solchen Entwicklung sind vor allem die Kinder. Sie werden oftmals unbewusst zu Komplizen des die Entfremdung forcierenden Elternteils und übernehmen die Gefühle desjenigen, mit dem sie den größten Teil der Zeit verbringen. Aus Angst, diesen auch noch zu verlieren – sagen Psychologen. „Ich hatte solche Schuldgefühle,“ erklärt ein junger Mann, der seiner Mutter sagte, dass er sie nicht mehr besuchen will. Er leidet bis heute darunter, obwohl er wieder Kontakt zur Mutter hat.

Laut Forschungen von Dr. Stefan Rücker von der Universität Bremen gibt es pro Jahr etwa 120.000 Scheidungskinder und 80.000 Trennungskinder unverheirateter Elternpaare – in Summe erleben also jährlich etwa 200.000 Kinder die Trennung ihrer Eltern. 10 bis 15 Prozent von ihnen verlieren zu einem Elternteil den Kontakt.

In der Dokumentation von Liz Wieskerstrauch erzählen betroffene Väter und Mütter was es bedeutet, das eigene Kind erst immer seltener und schließlich gar nicht mehr zu sehen. Und ein inzwischen erwachsenes Kind schildert die Not, in der es sich befunden hat, und die Auswirkungen auf sein Leben heute. Um die Entfremdung eines Elternteils zu verhindern, helfe nur, rechtzeitig, also direkt nach der Trennung, zu intervenieren, sagt Dr. Stefan Rücker. Getrennte Eltern sollten sich Hilfe holen und eine Mediation in Anspruch nehmen, damit sie lernen, trotz Trennung ihre Elternschaft gemeinsam wahrzunehmen, egal ob die Kinder und Eltern im Residenzmodell oder im Wechselmodell leben. https://www1.wdr.de/fernsehen/die-story/sendungen/kampf-ums-kind-100.html

Sendetermin: Die Story, am 27. Mai 2020, 22.15 – 23.00 Uhr im WDR Fernsehen

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Kontaktabbruch zum Vater schadet der Gesundheit von Kindern

Erstellt von Hans-Georg Nelles am 24. April 2020

Die Befragung hat zwar einen anderen Hintergrund, da aber da auch wegen Corona viele Kontakte fragiler geworden sind, aktueller denn je, es geht ja ums gesundbleiben.

Eine Studie der norwegischen Universität Bergen hat nun untersucht, was mit der Kommunikation zwischen Scheidungskindern und ihren Eltern passiert und wie dies die Gesundheit der Kinder beeinflusst. Die Studie umfasste 1225 Jugendliche, die 2011 und 2013 befragt wurden. Zu Beginn waren 213 der Teenager Scheidungskinder, zwei Jahre später 270. Sie gaben Auskunft, ob sie es als schwierig empfinden, mit ihren Eltern zu sprechen, und ob sie den Kontakt zu einem Elternteil verloren haben. Zudem wurden sie zu ihrem Selbstvertrauen und zu gesundheitlichen Problemen wie Kopfschmerzen, Depressionen und Schlafstörungen befragt.

Die Studie ergab, dass insbesondere die Kommunikation zwischen den Kindern und dem Vater leidet. «Die meisten gesundheitlichen Probleme hatten Kinder, die angaben, den Kontakt zum Vater verloren zu haben, oder die es schwierig fanden, nach der Scheidung mit ihm zu sprechen», schreibt Eivind Meland, Professor am Institut für öffentliche Gesundheit. Besonders den Mädchen falle es schwer, mit ihrem Vater zu sprechen. Die Scheidung scheint die Kommunikation mit der Mutter nicht zu beeinflussen. Dass insbesondere das Vertrauensverhältnis zum Vater leidet, führt der Studien­autor darauf zurück, dass vor Gericht oft die Mütter das Sorgerecht bekämen.

Die Studie zeigte aber auch, dass die Trennung das Selbstvertrauen und die Gesundheit derjenigen Teenager nicht negativ beeinflusste, die nach der Scheidung angaben, ein gutes Verhältnis zu beiden Elternteilen zu haben. 

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Sorge-und Umgangsrecht in der Coronakrise Empfehlungen des BMJV

Erstellt von Hans-Georg Nelles am 28. März 2020

Aufgrund der Coronakrise wird das öffentliche Leben stark eingeschränkt und es gilt die dringende Empfehlung, soziale Kontakte möglichst zu vermeiden. Für Kinder fühlt sich die Zeit bereits jetzt wie eine Ewigkeit an. Daher sollte klar sein: Die Rechtsordnung verbietet den Umgang des Kindes mit beiden Elternteilen nicht, sondern sorgt für eine kindeswohlgerechte Regelung des Umgangs.

1. Was bedeutet die Coronakrise für Umgang und Sorge mit Kindern, wenn die Eltern getrennt leben?

Zunächst einmal: Die Coronakrise ändert nichts daran, dass minderjährige Kinder auf ihre Eltern angewiesen sind, um eine Persönlichkeit zu entwickeln. Der regelmäßige Umgang eines Kindes mit jedem Elternteil gehört deshalb in der Regel zum Wohl des Kindes. Das Kind hat daher ein Recht auf Umgang mit jedem Elternteil, das der andere Elternteil nicht ablehnen kann. Der Umgang kann in Ausnahmefällen für das Kind schädlich sein. Das beurteilt im Einzelfall das Familiengericht. Das Familiengericht kann den Umgang regeln, einschränken oder ausschließen, wenn dafür die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.

2. Was bedeutet die Empfehlung, soziale Kontakte zu vermeiden, für den Umgang?

Die Empfehlung, soziale Kontakte möglichst zu vermeiden, bezieht sich nicht auf die Kernfamilie, auch wenn die Eltern nach einer Trennung in zwei getrennten Haushalten leben. Kinder sollen selbstverständlich auch weiterhin sozialen Kontakt zum anderen Elternteil behalten. Hinzu kommt: Gibt es eine Umgangsregelung oder eine gerichtliche Entscheidung zum Umgang, gilt sie trotz der Coronakrise weiter. Bei der Frage, wie man die persönliche Begegnung zwischen Eltern und Kind in Zeiten der Coronakrise am besten organisiert, dürfte eine Rolle spielen, wie das Kind zum anderen Elternteil gelangt und ob es auf dem Weg zu ihm mit weiteren Personen in Kontakt kommen würde bzw. wie sich das vermeiden ließe.

3. Wie kann eine Umgangsregelung oder eine gerichtliche Entscheidung an die aktuelle Situation angepasst werden?

Ergibt sich Bedarf für eine Änderung der Umgangsregelung, sind alle Beteiligten aufgerufen, eine einvernehmliche Lösung zu finden. Der Weg zum Familiengericht ist weiterhin möglich, wenn eine solche Lösung scheitert. Das gilt auch für die Frage, ob das Kind von einem Elternteil zum anderen Elternteil wechseln soll.

4. Was gilt, wenn eine Umgangsregelung krisenbedingt nicht eingehalten wird?

Befindet sich das Kind bei einem Elternteil und tritt vorübergehend ein Umstand ein, der dem Wechsel des Kindes zum anderen Elternteil entgegensteht, so muss darin im Einzelfall nicht zwangsläufig eine schuldhafte Verletzung der Umgangsregelung zu sehen sein. Ein Ordnungsgeld wegen Umgangsverweigerung kann dann nicht verhängt werden. Der Elternteil, der von der Umgangsregelung abweicht, muss aber in einem Ordnungsgeldverfahren darlegen, dass er die Zuwiderhandlung gegen die Vereinbarung nicht zu vertreten hat.

5. Welche Umstände können eine Änderung der Umgangsregelung notwendig machen?

Nicht jeder Umstand steht einem Wechsel des Kindes zum anderen Elternteil entgegen.
Erkrankt das Kind beispielsweise an einer nicht hoch infektiösen Krankheit, kommt es für den Wechsel etwa auf die Transportfähigkeit des Kindes an. Grundsätzlich sind beide Eltern für die Betreuung des erkrankten Kindes zuständig, so dass der Wechsel des Kindes zum anderen Elternteilkindeswohlgerecht sein kann.
Durch die Coronakrise sind aber einige besondere Umstände denkbar:
Ein nur allgemeines Risiko – wie die Möglichkeit, auf dem Weg in einen Verkehrsunfall zu geraten oder sich unterwegs trotz Vorsichtsmaßnahmen zu infizieren – dürfte nicht zur Rechtfertigung einer Abweichung von der Umgangsregelung ausreichen. Zudem dürfte eine landesweite Ausgangs- oder Kontaktbeschränkung, die Kontakt zur Wahrnehmung des Sorge- oder Umgangsrechts weiterhin erlaubt, kein Hindernis darstellen.
Anders könnte dies unter anderem zu beurteilen sein, wenn das Kind im anderen Elternhaus Kontakt zu einer positiv getesteten Person zu erwarten hat oder wenn das Kind, ein Elternteil oder eine andere dem Haushalt eines Elternteils angehörige Person zu einer Risikogruppe gehört.
In jedem Fall sind diese Umstände im Hinblick auf das Wohl des konkreten Kindes im Rahmen der elterlichen Entscheidung oder im Streitfall einer gerichtlichen Entscheidung (über die Verweigerung des Umgangs bzw. Verweigerung der rechtzeitigen Rückkehr des Kindes) zu bewerten. Dabei ist auch das Verhalten der beiden Elternteile – insbesondere zur Risikobegrenzung – einzubeziehen.

6. Was ist, wenn keine persönliche Begegnung mit dem anderen Elternteil, den Großeltern oder anderen Bezugspersonen möglich ist?

Das Umgangsrecht zielt vor allem auf die Ermöglichung einer persönlichen Begegnung. Ist eine persönliche Begegnung eines Elternteils mit dem Kind aber nicht möglich, kann es sich ggf. anbieten, verstärkt die Möglichkeit des Umgangs „auf Distanz“ zu nutzen. Telefon und Videoanrufe können dazu beitragen, dass der Kontakt zum anderen Elternteil in den kommenden Wochen aufrecht erhalten bleibt. Dasselbe gilt, wenn die Entfernung zwischen den elterlichen Haushalten womöglich bedingt durch die Auswirkungen des Virus schwer zu überwinden ist. Selbstverständlich sind diese Kommunikationsformen auch eine gute Möglichkeit, damit das Kind mit seinen Großeltern und anderen Bezugspersonen Kontakt halten kann.

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Es geht um die Beseitigung von Nachteilen, für Väter und Mütter

Erstellt von Hans-Georg Nelles am 8. März 2019

Mein Kommentar zu dem Vorschlag von Bundesfamilienministerin Franziska Giffey (SPD), das Unterhaltsrecht zu reformieren:

Die Möglichkeit von Frauen ein eigenes Konto zu führen und ohne Erlaubnis des Ehemanns eine berufliche Tätigkeit auszuüben, … – in den vergangenen Jahrzehnten hat es zahlreiche wichtige Anpassungen des Rechts an gesellschaftliche Wirklichkeiten gegeben. Die nun von der Familienministerin angekündigte Anpassung der im BGB formulierten Betreuungs- und Barunterhaltsverpflichtungen „Einer betreut – einer zahlt“ ist längst überfällig. Viele Väter übernehmen – auch nach einer Trennung – Betreuungsaufgaben und -leistungen, die bei der Festlegung des Barunterhalts bislang unberücksichtigt bleiben. Eine Änderung haben sowohl der Familiengerichtstag als auch der Deutsche Juristentag angemahnt.

Ich begrüße es, dass die Ministerin dieses heiße Thema nun aufgreift. Es geht meiner Meinung nicht darum, jemanden besser zu stellen, sondern um einen fairen Ausgleich der erbrachten Leistungen. Auch ist dies ist kein Sparmodell: zwei Kinderzimmer nach einer Trennung kosten mehr Geld als in einer gemeinsamen Wohnung. Neue Lebenswirklichkeiten brauchen passende Rahmenbedingungen wie zum Beispiel qualitativ hochwertige und wohnortnahe Kinderbetreuungsangebote und Anreize im Steuerrecht, die eine partnerschaftliche Aufteilung von Erwerbs- und Familienarbeit unterstützen – von Anfang an.

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Eltern bleiben trotz Trennung – Fachtagung zum Doppelresidenzmodell

Erstellt von Hans-Georg Nelles am 6. Dezember 2018

Das Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen veranstaltet in Kooperation mit der Landesarbeitsgemeinschaft Väterarbeit am 16. Januar eine Fachtagung zum Doppelresidenzmodell: ‘Eltern bleiben trotz Trennung’

Tagung 16.1.2019

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Väteraufbruch für Kinder wird 30

Erstellt von Hans-Georg Nelles am 5. Dezember 2018

Von Anfang an als Vater präsent und unersetzlich sein und nach einer Trennung auch bleiben. Dies war 1988 der Wunsch der ‚Gründerväter‘ des Vereins. Sie wollten nicht nur eine Randerscheinung oder ferne Erinnerung im Leben ihrer Kinder sein, wie damals häufig üblich. Seitdem hat sich vieles getan.

Am 5. November 1988 fanden sich in Köln eine Hand voll Väter zusammen, die vor allem einen Wunsch hatten: Vater sein und bleiben in einer Zeit, in der von einem gemeinsamen Sorgerecht nach einer Trennung nur geträumt werden konnte und auch das Umgangsrecht sich im besten Fall auf alle 14 Tage am Wochenende beschränkte. Das Familienrecht orientierte sich an tradierten Rollenmodellen: Als Vater hatte man hauptsächlich zu zahlen, betreuen und erziehen sollte die Mutter. Damit wollten sich die Gründungsväter des Vereins jedoch nicht zufriedengeben. Sie wussten, dass auch sie für ihre Kinder bedeutsam waren, und sie wollten weiterhin nach der Trennung ihre Vaterrolle in der Erziehung wahrnehmen. Die Gründung des Vereins Väteraufbruch für Kinder e.V. war damit beschlossene Sache.

Aus dieser Initiative ist mittlerweile der größte bundesweite Verein geworden, der auf ehrenamtlicher Basis Selbsthilfe und Beratung anbietet und sich dabei zunehmend nicht nur an Väter, sondern auch an Mütter und andere Mitbetroffene, Großeltern, neue Partner/innen wendet.

Schon früh engagierte sich der Verein auch gesellschaftlich und politisch. Die Bedeutung der Väter und die Forderung nach dem gemeinsamen Sorgerecht waren seit jeher wichtige Ansinnen, der Erhalt des Kontaktes zu beiden Eltern Grundgedanke der gemeinsamen Arbeit. „Unser Motto ‚Allen Kindern beide Eltern‘ ist uns dabei sowohl Ansporn als auch Verpflichtung“, verdeutlicht Uli Severin, Mitglied im Bundesvorstand des ‚Väteraufbruch für Kinder e.V.‘ das Motto des Vereins.

Heute hat sich die Situation der Väter im Vergleich zur Situation vor 30 Jahren deutlich verbessert. Während sich die Politik eher zögerlich verhielt, haben vor allem der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte und das Bundesverfassungsgericht, auch unter Mitwirkung unseres Vereins, dafür gesorgt, dass die gemeinsame elterliche Sorge und Betreuung nach einer Trennung zunehmend die Regel sind. Auch die Akzeptanz von sorgenden Vätern in der Familie gewinnt an Bedeutung, was sich an der sehr erfreulichen Entwicklung der Inanspruchnahme des Elterngeld Plus ablesen lässt.

Im Rahmen seiner Jubiläumsfeier am 8. Dezember werden im Maternushaus in Köln noch einmal die wichtigsten Stationen der Vereinsentwicklung vorgestellt und ein Einblick in die heutige Arbeit des Vereins gegeben.

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Wie gerecht ist das Familienrecht?

Erstellt von Hans-Georg Nelles am 14. November 2018

Nach einer Trennung ist der Streit um das Sorgerecht der Kinder auch ein Streit um die Rolle des Vaters in der modernen Familie. Viele Väter fühlen sich vom Gesetz benachteiligt und fordern mehr Rechte als Alleinerziehende.

WDR 5 Neugier genügt – das Feature, AutorIn: Monika Koph

Hier können Sie die Sendung herunter laden.

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Streitpunkt Unterhalt – Geht das nicht besser?

Erstellt von Hans-Georg Nelles am 8. März 2018

Dieser Frage geht Tina Srowig in ihrem Beitrag für frauTV nach. Jedes Jahr trennen sich in Deutschland zehntausende Eltern. Für die Eltern ist das schlimm, für die Kinder noch schlimmer. Klar, dass da oft ganz schön die Fetzen fliegen, wenn es um Kinderbetreuung und Unterhalt geht: wer sieht die Kinder wie oft, wer zahlt was, etc.?

In den allermeisten Fällen wohnen die Kinder nach einer Trennung bei der Mutter, der Vater sieht sie an bestimmten Tagen und in den Ferien und zahlt – bestenfalls – Unterhalt. Für einige klappt das gut, aber viele sind mit dem Modell auch unzufrieden. Wir haben uns gefragt: Geht das nicht besser?

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