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Was sich beim Elterngeld im kommenden Jahr (nicht) ändert

Erstellt von Hans-Georg Nelles am Mittwoch 29. November 2023

Um die Sparauflagen im Etat des Familienministeriums zu erfüllen, hatte Lisa Paus vorgeschlagen, die Einkommensgrenze beim Elterngeld ab dem 1. Januar 2024 auf 150.000 € abzusenken. Beschlossen wurde nun, die Einkommensgrenze schrittweise zu senken: Bis Ende März 2024 soll sie beim aktuellen Niveau von 300.000 Euro an zu versteuerndem Einkommen bleiben. Dann bis Ende März 2025 soll ein abgesenktes Niveau von 200.000 Euro gelten. Erst ab April 2025 soll eine niedrigere Einkommensgrenze von 175.000 Euro gelten, also 15 Monate später und mit 175.000 statt nur 150.000 Euro wie ursprünglich geplant. Väter und Mütter sollen so mehr Zeit bekommen, sich auf die Änderung einzustellen.

Auch bei der Aufteilung der Elternzeit sind von 2024 an Änderungen geplant. Es bleibt zwar bei der maximalen Bezugsdauer von 14 Monaten. Diese soll aber nur noch beansprucht werden können, wenn die Eltern innerhalb des ersten Lebensjahres des Kindes maximal einen Monat parallel nehmen. Mindestens einer der Partnermonate muss allein genommen werden. Bei Mehrlingsgeburten soll diese Änderung nicht gelten.

„Durch die Einschränkung des Parallelbezugs von Elterngeld ermutigen wir Väter, sich mindestens einen Monat allein als Partner zu nehmen“, sagte der stellvertretende SPD-Fraktionsvorsitzende Sönke Rix. „Dies wird sich auch nachhaltig auf die Aufgabenverteilung zwischen Paaren auswirken. Denn wo Väter schon früh die alleinige Verantwortung für Familie und Hausarbeit übernehmen, nehmen sie sich später auch mehr Zeit dafür und entlasten so die Mütter.“ Ähnlich äußert sich auch die Grünen-Familienpolitikerin Nina Stahr. Die Neuregelung erfülle nach Auffassung von Rix auch die im Koalitionsvertrag vereinbarte ‚Stärkung der gemeinsamen elterlichen Verantwortung‘.

Das dies von den betroffenen Männern und Vätern komplett anders gesehen wird, macht unter anderem die kürzlich veröffentlichte Studie des Bundesforums Männer deutlich. „Politik muss Männer auch in ihren eigenen gleichstellungsrelevanten Bedarfen ernst nehmen. Wer das nicht tut, verspielt ihre Zustimmung und erhöht das Risiko, sie an die Gegner von Gleichstellungspolitik zu verlieren“, kommentiert Dag Schölper, Geschäftsführer des Bundesforums Männer, die Studie.

Die im Koalitionsvertrag geplanten Maßnahmen einer geschlechtergerechten Familienpolitik bekommen von der Ampel ein ‚Rotsignal‘: die Vaterschaftsfreistellung aka Familienstartzeit, die zum 1. Januar 2024 kommen sollte, steckt immer noch in der ministeriellen Abstimmung und in Sachen Elterngeld gibt es außer Sparmaßnahmen keine Entwicklungsperspektiven.

Selbst der im 9. Familienbericht skizzierte Vorschlag, von den 14 Monaten Elternzeit jeweils 3 Monate dem Vater bzw. der Mutter zuzuordnen und 8 Monate der freien Verteilung zu überlassen (3-8-3 Modell) ist nicht aufgegriffen worden. Der Anreiz für eine partnerschaftliche Aufteilung dieses Modells besteht darin, dass es für die ersten 7 Monate jeweils 80 % des Nettogehalts geben soll, ab dem 8 Monat die Lohnersatzquote dann auf 50% absinken sollte. Der Höchstbetrag des Elterngeldes sollte auf 2.016 € festgelegt und Monate, die die Partner bzw. die Väter mindestens nehmen müssen auf zwei erhöht werden.

Das wäre ein bescheidener Schritt hin zum Ziel einer gerechten Aufteilung von Erwerbs- und Pflegtätigkeiten gewesen, im Hinblick auf die vielfach geäußerten Wünsche junger Väter und Mütter erscheint er aber als politisch mutlos und ermutigt Väter zu wenig, ihr Erwerbsverhalten nachhaltig zu verändern. Selbst das vom Familienministerium geförderte Bündnis Sorgearbeit fair teilen fordert eine 7-7 Regelung beim Elterngeld: 7 Monate für die Väter und 7 Monate für die Mütter.

Quelle

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