der VÄTER Blog

innovative Unternehmen nutzen die Potenziale aktiver Vaterschaft

Archiv für die 'Vater bleiben' Kategorie

Aktualisierte Auflage des ‚Väterkompass’ erschienen

Erstellt von nelles am 6. März 2010

Titelseite Väterkompass

Jedes Jahr sind in Deutschland allein 230.000 Kinder von der Trennung und Scheidung ihrer Eltern betroffen.

Zerbricht eine Beziehung und verlieren Kinder den Zusammenhalt ihrer Eltern, dann bricht für sie eine Welt in ungeahntem Ausmaß zusammen. Sie müssen sich mit extremen Gefühlen und Verlustängsten, mit vermeintlichen Schuldgefühlen und vielem mehr auseinandersetzen.

Auch für Väter gibt es bislang nur wenige Unterstützungsangebote. Aus diesem Grund hat der „Väteraufbruch für Kinder Leipzig e.V.“ einen umfassenden Ratgeber für Väter herausgegeben, der nun in einer zweiten überarbeiteten Auflage erschienen ist.

Der Väterkompass wendet sich an Väter, die sich in der Situation vor, in oder nach einer Trennung befinden und der diesen dabei helfen soll, den Kontakt zu ihren Kindern zu bewahren und auszubauen. Dabei beschäftigt sich der Ratgeber nicht nur mit juristischen Punkten, sondern auch mit Fragen neben Jugendamt und Gericht und berücksichtigt die seit dem 01. September 2009 durch das neue FamFG geänderte Familienrechtsprechung.

Die beiden Autoren, der Rechtsanwalt Hans-Thomas Leib und Martin Eschenburg, greifen in der 155-seitigen Publikation die Problemlage der zwar sorgevollen, aber längst nicht immer sorgeberechtigten, oftmals auch ausgegrenzten Väter auf. Ebenso wird auf Missstände eingegangen, die dadurch entstehen, dass Mütter und Väter in Deutschland noch immer juristisch ungleich behandelt werden. Der „Väterkompass“ gibt Hinweise und Ratschläge für den richtigen Umgang mit einer solchen Situation unter vorrangiger Beachtung der Kinder.

Es wird das gesamte Spektrum vom Beginn einer Partnerschaft bis zu einer eventuellen Trennung beleuchtet auf Grundlage der aktuellen Rechtslage sowie juristischer, anwaltlicher und persönlicher Erfahrungen der Autoren. Ergänzt wird die Darstellung durch Zitate betroffener Väter.

Auf der Homepage www.vaeter-kompass.de wird der „Väterkompass“ vorgestellt und der Ratgeber zum Preis von 9,80 € bestellt werden.

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Flucht vor der eigenen Frau

Erstellt von nelles am 3. März 2010

„Wenn du dich trennst, mach ich dir das Leben zur Hölle.“ Diese Worte bekam Dieter D. von seiner Frau an den Kopf geworfen, als er die Scheidung ankündigte. Krankhaft eifersüchtig sei sie gewesen, sagt Dieter D. Sie telefonierte ihrem Gatten ständig hinterher, kratzte und trat ihn, während sie ihm unterstellte, fremdgegangen zu sein.

D. wusste keinen Rat mehr. Er fuhr zweieinhalb Stunden aus dem Osten des Landes nach Ketzin. Auf dem dortigen Lindenhof befindet sich das Gewaltschutzhaus des Vereins ‘Kind-Vater-Mutter Begegnungsstätte e.V.’ von Horst Schmeil und Dietmar Gettner … . „Ich will nicht, dass die Situation weiter außer Kontrolle gerät. Sonst brennt bei mir vielleicht auch irgendwann die Sicherung durch“, sagt D. …

„In solchen Fällen hilft nur noch die Trennung, auch wenn sie sehr schwer durchzusetzen ist. Die Polizei kann der Frau ein einwöchiges Hausverbot erteilen. Danach kann ein Gerichtsbeschluss den kompletten Auszug der Frau erzwingen“, erklärt Schmeil. Doch der Scheidungsprozess dauere dann immer noch ein Jahr – D. ist seiner Frau weiter unterhaltsverpflichtet.

Horst Schmeil und Dietmar Gettner wurden selbst Opfer häuslicher Gewalt und haben feststellen müssen, wie schwer man es als Ehemann und Vater gegenüber seiner Frau haben kann. So hat Gettner nach eigenen Worten seinen heute volljährigen Sohn zuletzt im Alter von sechs Jahren gesehen. Von der alkoholkranken Ehefrau gebissen, geschlagen und getreten, wollte er mit dem Jungen fliehen. „Man darf aber der Mutter das Kind nicht so einfach wegnehmen. … Weiterlesen »

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‚Viele sind skeptisch, weil ich ein Mann bin’

Erstellt von nelles am 2. Februar 2010

Ernst S. ist alleinerziehender Vater, einer fast 47.000 in Österreich, das sind 15 % der Alleinerziehenden insgesamt. Im Jahr 2003 ließ sich der heute 37-jährige Büroangestellte von seiner Frau scheiden – sehr zum Leidwesen des damals fünfjährigen Sohnes Paul. Die Scheidung, an deren Ende Herr S. die alleinige Obsorge für Paul erstritten hatte, dauerte fünf lange Jahre.

Aber was danach geschah, hat S. noch einmal weit zurückgeworfen: privat, als die Mutter vier Jahre lang auf ihr Besuchsrecht verzichtete – und beruflich, als der in derselben Firma wie die Geschiedene Tätige regelrecht gemobbt wurde. Noch heute, wo die Wogen wieder halbwegs geglättet scheinen, will S. seine Geschichte nicht mit vollem Namen in der Zeitung wissen.

Anonym schildert er dem Standard seine Erlebnisse: “Meine Vorgesetzten waren gewohnt, dass ich sehr flexibel war.” Das ging plötzlich nicht mehr: In der Früh kam Herr S. später, weil er Paul noch in die Schule bringen musste, in den Ferien hatte er ein “ziemliches Problem” mit der Kinderbetreuung. Die Reaktion der Firma: “Ich habe mir von meinen damaligen Chefs anhören müssen, ich hätte ja nicht um das Sorgerecht kämpfen müssen.”

Was folgte, war ein “ziemlicher Existenzkampf”, denn als Alleinerzieher auch noch arbeitslos zu werden, hätte die ohnehin nicht einfache Situation weiter zugespitzt. Herr S. behielt seinen Job, zog aber eine Schlussfolgerung aus dem Kampf um den Arbeitsplatz: Einer Alleinerzieherin werde mehr Verständnis entgegengebracht als einem Mann.

Das sei aber auch schon der einzige Unterschied. Darüber hinaus habe er die gleichen finanziellen Probleme wie Alleinerzieherinnen, die gleichen Hausarbeitspflichten, die gleichen Freuden und Sorgen mit dem Kind. Wenn ihm trotzdem Bewunderung zuteil wird, findet S. das “eigentlich übertrieben”. Er kennt aber auch die andere Seite: “Viele sind skeptisch, weil ich ein Mann bin. Da heißt es dann, ein Mann kann so etwas ja gar nicht.”

Neben der Plattform für Alleinerziehende (öpa), die sich als Interessenvertretung für alleinerziehende und getrennte Mütter/ Väter und ihre Kinder versteht unterstützt der Patchwork-Familien-Service, Verein für Elternteile und Familien im Wandel, in Trennung befindliche Paare, Alleinerziehende, Besuchselternteile sowie Patchworkfamilien in Konflikt-und Krisensituationen. In Wien gibt es zudem die Kontaktstelle für Alleinerziehende, die unter anderem regelmäßige Treffen für Single Väter anbietet.

Quelle

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Väteraufbruch Euregio-Aachen bei CENTER.tv

Erstellt von nelles am 28. Januar 2010

Alexa Kreuzer und Roger Lebien vom Väteraufbruch für Kinder Euregio-Aachen e.V. am Montag im Gespräch mit Melanie Bergner in der Regiozeit des Stadtfernsehens Aachen – CENTER.TV

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Das ‚Besuchsrecht’ aus Sicht der Väter

Erstellt von nelles am 27. Januar 2010

… die Podiumsdiskussion des Männerbüros Salzburg, findet am Freitag, dem 29.Januar, in Bischofshofen statt. Es diskutieren Familienrichter Alexander Mänhardt, Jugendamtssozialarbeiter Manfred Schwenoha und die Männerbüro Berater Wolfgang Weickl und Richard Köppl.

Das Thema ist: ‚Welche Möglichkeiten haben Männer, um nach einer Trennung oder Scheidung ihre Kinder zu sehen?’ vor dem Hintergrund der Tatsache, dass Vätern nur selten die alleinige Obsorge für ihre Kinder zugesprochen wird. Was bleibt ist ein ‚Besuchsrecht’, das getrennt lebenden Vätern von den Müttern aber häufig verweigert wird, selbst wenn dies gerichtlich geregelt wurde.

Nach bislang geltender Rechtslage können unverheiratete Väter in Österreich und Deutschland das Sorgerecht für ihre Kinder nur mit dem Einverständnis der Mutter bekommen; daher muss es meistens gerichtlich eingeklagt werden. Dazu kommt, dass Väter seit Juli 2009 für jeden Antrag zur Besuchsrechtsregelung bezahlen müssen.

Zur Diskussion stehen auch Überlegungen für „Väterbeauftragte“ in den Bundesländern und „Kinderbeistand“. Letzterer soll Minderjährigen im Falle von eskalierenden Obsorge- und Besuchsrechtsstreitigkeiten eine Stimme geben und sie in die Lage versetzen, ihre Wünsche in- und außerhalb des Gerichtsverfahrens zu äußern.

Nähere Auskünfte zur Veranstaltung und Informationen zum Thema gibt es beim Männerbüro Salzburg.

Quelle

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Gleichberechtigung für Scheidungsväter in Graz

Erstellt von nelles am 22. Januar 2010

Der Grazer Gemeinderat sorgt mit einer Beschlussfassung vom 21. Januar Aufmerksamkeit. Es geht um die sogenannte „Pflegefreistellung“. Bisherige Regel ist: Nur diejenige Person kann eine Pflegefreistellung beim Arbeitgeber beantragen, bei der das Kind lebt. Scheidungsväter gingen fast immer leer aus, denn bei mehr als 90 % der Trennungsväter lebt das Kind nicht im Haushalt.

An dieser Stelle setzte der Antrag der FPÖ Graz an. Wenn das erkrankte Kind nicht im gemeinsamen Haushalt lebt, soll der Scheidungsvater trotzdem die Berechtigung haben, eine Pflegefreistellung bis maximal zwei Wochen zu bekommen.

„Der Gemeinderat möge mit einer Petition an das Land Steiermark herantreten, dass die Regelungen zur Pflegefreistellung für Vertragsbedienstete und BeamtInnen auch auf nicht im gemeinsamen Haushalt lebende Personen ausgeweitet werden.“ Dieser Antrag wird angenommen.

Die Grazer Grünen legten noch einen drauf: „Der Gemeinderat solle beschließen, der Bürgermeister möge die Bundesregierung ersuchen, eine sinngemäße Regelung zur Pflegefreistellung für alle ArbeitnehmerInnen gesetzlich zu verankern.“ Auch dieser Zusatzantrag wird einstimmig akzeptiert.“

Noch ist nichts verändert. Es liegt eine von Volksvertretern unterschriebene Petition vor mit der sich nun die Steirische Landesregierung beschäftigen muss.

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Zwei Meldungen

Erstellt von nelles am 7. Januar 2010

Die beiden Meldungen sind am Mittwoch und Donnerstag in der Rheinischen Post erschienen. Beide betreffen Väter. Die erste die Trennungsväter, die zweite alle. Ich frage mich ob denn eigentlich niemand etwas merkt. In den Beiträgen wird auf jeden Fall kein Zusammenhang hergestellt.

Mittwoch

Donnerstag

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Vertragt Euch doch!

Erstellt von nelles am 15. Dezember 2009

… titelt der Focus seine aktuelle Ausgabe zum Thema Scheidungskinder und gibt damit den sehnlichsten Wunsch der Kinder wieder, für die eine Trennung der Eltern das größte anzunehmende Unheil werden kann.

Wie sehr sie leiden, haben Vater und Mutter in der Hand. Karin Jäckel hat schon vor Jahren ‚20 Bitten an geschiedene oder getrennt lebende Eltern’ aus der Perspektive von Kindern formuliert, die es diesen erleichtern mit der Trennung der Eltern zu leben

  1. ‚Vergesst nie: Ich bin das Kind von euch beiden. Ich habe jetzt zwar einen Elternteil, mir dem ich vielleicht öfter zusammen bin und der die meiste Zeit für mich sorgt. Aber ich brauche den anderen genauso.
  2. Fragt mich nicht, wen von euch beiden ich lieber mag. Ich habe euch beide gleich lieb. Macht den anderen also nicht schlecht vor mir. Denn das tut mir weh.
  3. Helft mir, zu dem Elternteil, bei dem ich nicht ständig bin, Kontakt zu halten.
    Wählt für mich seine Telefonnummer oder schreibt die Adresse auf einen Briefumschlag. Helft mir, zu Weihnachten oder zum Geburtstag ein schönes Geschenk für den anderen zu basteln oder zu kaufen. Macht von den neuen Fotos von mir immer einen Abzug für den anderen mit.
  4. Redet miteinander wie erwachsene Menschen. Aber redet. Und benutzt mich nicht als Boten zwischen euch – besonders nicht für Botschaften, die den anderen traurig oder wütend machen. …’

In dem Heft gibt es Beiträge zu folgenden Themen:

  • Schicksal Scheidung: Loyalitätskonflikte und Schuldgefühle – wie Kinder leiden, was Eltern tun können
  • Protokoll: Josephine, Tochter des Schauspieler-Paares Kroetz/Relin über das Zerbrechen ihrer Familie
  • Kodex: Verhaltensregeln für getrennte Eltern
  • Interview: Der Schweizer Kinderforscher Remo Largo über die Ängste von Kindern
  • Vater-Rechte: Was bringt das Sorgerechts-Urteil aus Straßburg?

Für 0,80 € können Sie die komplette Titelstory im pdf Format hier herunterladen.

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Deutschland darf ledige Väter nicht mehr diskriminieren

Erstellt von nelles am 3. Dezember 2009

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat das Sorgerecht lediger Väter in Deutschland gestärkt. Die Bevorzugung von unverheirateten Müttern gegenüber den Vätern sei ein Verstoß gegen das Diskriminierungsverbot, heißt es in dem Urteil.

Die Straßburger Richter gaben damit einem 45-jährigen Kläger aus Köln Recht, der seit acht Jahren vergeblich um ein Sorgerecht für seine 14-jährige Tochter kämpft. Der Mann machte das Diskriminierungsverbot und einen Verstoß gegen die Achtung des Familienlebens der Europäischen Menschenrechtskonvention geltend. Er lebt seit 1998 von der Mutter getrennt. Die Forderung nach einem gemeinsamen Sorgerecht hatte das Kölner Oberlandesgericht 2003 zurück gewiesen.

Nach bislang geltender Rechtslage können unverheiratete Väter in Deutschland das Sorgerecht für ihre Kinder nur mit dem Einverständnis der Mutter bekommen. In einer Stellungnahme vor dem Straßburger Gerichtshof im vergangenen Jahr machte die Bundesregierung geltend, dass das Einverständnis der Mutter für die Gewährung eines gemeinsamen Sorgerechts notwendig sei, um den Schutz des Kindes zu gewährleisten.

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In der Schweiz öffnet bald das erste ‚Väterhaus’

Erstellt von nelles am 20. November 2009

Im Aargau öffnet am 10. Dezember das erste “Väterhaus” der Schweiz seine Türen. In diesem Haus sollen sich Väter mit ihren Kindern vor gewalttätigen Partnerinnen in Sicherheit bringen können. Initiant ist der Verein verantwortungsvoll erziehende Väter und Mütter (VeV).

Im Haus mit dem Namen “ZwüscheHalt” werden bis zu zehn Personen Platz finden, wie VeV-Präsident Oliver Hunziker vor den Medien in Aarau sagte. Die Bewohner würden betreut und beraten.

Die betroffenen Männer würden in der Gesellschaft diskriminiert und nicht ernst genommen. Auch getrauten sie sich nicht, über ihre Erfahrungen zu reden, obwohl sie Hilfe bräuchten.

Der Standort liegt zentral zwischen den Grosstädten Bern, Basel, Zürich und Luzern im Kanton Aargau. Für Tagesbetreuung ist ebenso gesorgt, wie für fachkundige Beratung über das weitere Vorgehen. Ein Ring von Fachleuten steht bereit, um bei Bedarf einzugreifen und weiterführende Beratungen an zu bieten.

Die Finanzierung des Angebotes sei vorerst für die Dauer eines Jahres gesichert, hiess es. Die Initianten möchten die Trägerschaft jedoch breiter abstützen und hoffen auf öffentliche Gelder.

Quelle

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