der VÄTER Blog

innovative Unternehmen nutzen die Potenziale aktiver Vaterschaft

Archiv für die 'Vater bleiben' Kategorie

Wie Väter nach Trennungen stark und verantwortlich bleiben können

Erstellt von Hans-Georg Nelles am 3. Februar 2012

Seal und Heidi Klum machen vor, wie Verantwortung für Kinder nach einer Trennung aussehen sollte: „Die Hauptsache ist sicherzustellen, dass die Kinder sich geliebt fühlen und dass sie verstehen, dass die Trennung nichts mit ihnen zu tun hat“, sagte Seal Medienberichten zufolge, und er fuhr fort: „Es wird sich nichts am Umfang der Zeit ändern, die wir mit den Kindern verbringen.“

Offenbar waren Seal und Heidi gut beraten, denn nicht immer können Paare sich trennen und dennoch verantwortliche Eltern, väter und Mütter bleiben. Die Leidtragenden der Trennungskonflikte sind dann die Kinder.

Wie Väter trotz Trennung eine gute Beziehung zu ihren Kindern behalten können, dazu gibt es jetzt einen neuen Ratgeber. Das Väterzentrum Berlin hat eine Broschüre mit dem Titel „Stark und verantwortlich“ herausgegeben. Auf knapp hundert Seiten liefert sie Vätern wichtige Informationen zu Fragen wie: Wie kann ich ein guter Vater bleiben? Wie halte ich Kontakt? Was brauchen die Kinder?

Der Ansatz der Autoren Marc Schulte und Eberhard Schäfer ist kooperativ und systemisch. Es geht ihnen ausdrücklich nicht darum, einen Krieg um Kinder zu führen, sondern um Kommunikation der Elternteile mit dem Ziel der Einigung. Am wichtigsten ist dabei die Fähigkeit, die Ebene der – zerbrochenen – Partnerschaft von derjenigen der – weiter bestehenden – Verantwortung für die Kinder zu trennen.

Eine Stärke der Broschüre sind die vielen Erfahrungsberichte. In Interviews schildern betroffene Väter, wie sie die Trennungssituation meistern und welche Lösungen sie erzielen konnten. Dabei werden auch Wohn- und Lebensmodelle erklärt wie Residenzmodell, Wechselmodell und weitere. Weiterlesen »

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Ratgeber für entsorgte Väter

Erstellt von Hans-Georg Nelles am 27. Januar 2012

Kinder haben ein Recht auf ihre Eltern, auch wenn diese getrennte Wege gehen. Was eigentlich selbstverständlich sein sollte, sieht in der Praxis oft düster aus: Da boykottieren Väter oder Mütter das Recht auf Umgang mit dem jeweils anderen Elternteil, da sollen Familiengerichte „zum Wohle des Kindes” entscheiden und greifen viel zu oft nicht ein, wenn ein Elternteil die Kinder als Druckmittel einsetzt.

SWR entsorgte Väter

In dem Ratgeber der Landesschau Rheinland-Pfalz wird  Hendrik D. aus Mainz, Vater von drei Kindern, der seit Jahren vergeblich darum kämpft, sein gesetzliches Recht, die Kinder auch nach der Scheidung von seiner Frau sehen zu dürfen, durchzusetzen, vorgestellt.

Seine Exfrau boykottiert den Umgang und Hendrik D. ist machtlos. Vor Weihnachten hat sein Fall eine dramatische Wendung genommen, sein Sohn Frederic kam bei einem Autounfall ums Leben. Vom Tod seines einzigen Sohnes erfuhr er erst nach der Beerdigung, von einem Anwalt.

In Rheinland-Pfalz gibt es die “Cochemer Praxis“, die im Gerichtbezirk von Cochem angewendet wird. Grundlage des Modells ist es, die Eltern so zu schulen, dass sie sich als Eltern gemeinsam um die Kinder kümmern – selbst wenn sie als Paar getrennte Wege gehen. Umgangsboykott ist in Cochem nicht möglich.

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Gute Frage

Erstellt von Hans-Georg Nelles am 23. Januar 2012

gefunden beim KundenSchnack

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Der traumatisierende Kreidekreis

Erstellt von Hans-Georg Nelles am 19. Dezember 2011

In einem Beitrag für die Zeitschrift ‚DerStandard‘ bezeichnet der Schriftsteller Raoul Schrott die zwischen Vätern und Kindern praktizierte Apartheid als den wohl größten Skandal unserer Gesellschaft:

‚Auf einem Gruppenfoto würden sich die rechtlosen Väter, mit denen ich während der Recherche zu meinem Roman Das schweigende Kind gesprochen habe, in einem ähneln: Sie sind alle im besten Alter, machen aber eine unglückliche Figur. Niemand hat ihnen abgesprochen, gute Väter zu sein, doch die Ohnmacht, ihre Kinder kaum sehen zu dürfen, lässt sie etwas linkisch erscheinen – vielleicht weil Opferrollen schlecht zum gängigen Männerbild passen.

Wo viele Männer vor der Verantwortung flüchten, weil das ihr Leben auf den Kopf stellen würde, haben sie sich vollherzig zur Vaterschaft bekannt – nur um darauf die Trennung von ihren Kindern durchstehen zu müssen. Dieser doppelte existenzielle Rollenwechsel hat ihnen oft den Boden unter den Füßen weggezogen. Dass sie dennoch weiter für ihre Kinder kämpfen, ist kein Zeichen von sturem Beharren. “Mit dem Vater-Sein”, sagt Gregor W., “habe ich zuerst die Gewissheit verbunden, mich ohne Zögern vor einen Bus zu werfen, um mein Kind zu retten.” So und ähnlich haben alle Väter vom erlebten Gefühl der Selbstlosigkeit gesprochen, um die Trennung von ihren Kindern dann mit einer Art seelischer Euthanasie zu vergleichen.

Vaterliebe ist nicht weniger intensiv als Mutterliebe: weshalb sie dann per Gerichtsbeschluss unterbinden? Der Mensch hat nicht allzu viele gute Eigenschaften: warum dann diese Vaterliebe per Amtsweg kastrieren? Eine Gesellschaft muss sich daran messen lassen, wie sehr sie sich um ihre Kinder kümmert. Dass bei uns der Umgang zwischen Vätern und Kindern – im besten Fall! – auf ein paar Tage im Monat reduziert wird, ist so widernatürlich, wie es die Rassentrennung einmal war. Letztlich leben wir doch in unseren Kindern weiter – weshalb wir ihnen das mitzugeben versuchen, was uns an Gutem ausmacht.

Die zwischen Vätern und Kindern praktizierte Apartheid, stellt wohl das größte Skandalon unserer wohlständigen Gesellschaft dar. Die erste Barbarei ist dabei, dass Müttern wie Vätern nicht automatisch das gemeinsame Sorgerecht zugesprochen wird. Die zweite Barbarei, dass den Vätern selbst ein einmal zugestandenes Sorgerecht jederzeit – und ohne Angabe von Gründen! – entzogen werden kann. Das ist dem Gesetzgeber anzulasten; den Gerichten jedoch ist eine dritte Barbarei vorzuwerfen: dass sie ihren Ermessensspielraum nicht ausnützen, um diese Diskriminierung mit dem Besuchsrecht wenigstens etwas zu kompensieren. … Weiterlesen »

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Die gemeinsame elterliche Sorge wird in der Schweiz zur Regel

Erstellt von Hans-Georg Nelles am 17. November 2011

Die gemeinsame elterliche Sorge wird unabhängig vom Zivilstand der Eltern in Zukunft zur Regel. Im Zentrum dieser neuen Regelung steht das Kindswohl. Einzig wenn die Interessen des Kindes geschützt werden müssen, kann die elterliche Sorge einem Elternteil vorenthalten werden. Der Bundesrat hat am Mittwoch die Botschaft zur entsprechenden Revision des Zivilgesetzbuches (ZGB) verabschiedet. In einem zweiten Schritt wird der Bundesrat das Unterhaltsrecht unverheirateter und geschiedener Eltern neu regeln.

Bei einer Scheidung wird die elterliche Sorge heute in der Regel einem Elternteil allein zugewiesen. Sind die Mutter und der Vater nicht miteinander verheiratet, steht gemäß geltendem Recht die elterliche Sorge allein der Mutter zu. Eine gemeinsame elterliche Sorge ist heute nur möglich, wenn die nicht miteinander verheirateten oder die geschiedenen Eltern einen gemeinsamen Antrag stellen und sich betreffend Unterhalt und Betreuung des Kindes einigen können. Das geltende Recht missachtet damit die Gleichstellung von Mann und Frau.

Künftig erhalten nach einer Scheidung beide Elternteile die elterliche Sorge. Das Gericht muss sich bei einer Scheidung aber vergewissern, dass die Voraussetzungen für die gemeinsame elterliche Sorge gegeben sind. Ob die elterliche Sorge zum Wohl des Kindes einem Elternteil allein zugeteilt werden soll, entscheidet bei einer Scheidung das Gericht und bei einem ausserehelich geborenen Kind die Kindesschutzbehörde. Mögliche Gründe für den Entzug der elterlichen Sorge sind Unerfahrenheit, Krankheit, Gebrechen, Gewalttätigkeit oder Ortsabwesenheit.

Die Einführung der gemeinsamen elterlichen Sorge als Regel stellt für nicht miteinander verheiratete Eltern eine wesentliche Änderung dar. Wenn sich die Eltern nicht verständigen können, wird es auch in Zukunft nicht „automatisch” zur gemeinsamen elterlichen Sorge kommen. In diesen Fällen kann sich ein Elternteil an die Kinderschutzbehörde wenden. Diese wird die gemeinsame elterliche Sorge verfügen, außer wenn dies nicht den Interessen des Kindes entspricht.

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Protest-Steine ebnen den Weg

Erstellt von Hans-Georg Nelles am 16. November 2011

Sechs Tonnen schwer war die Post, die Simonetta Sommaruga seit Februar erhalten hat. Der Inhalt: rund 1700 Pflastersteine. Verärgerte Männer sendeten diese über die Website Schickenstei.ch an die Justizministerin und protestierten so dagegen, dass der Bundesrat die Vorlage für ein gemeinsames Sorgerecht verzögerte. Jetzt haben die Pflastersteine einen neuen Verwendungszweck: Sommaruga ließ mit ihnen auf einem Spielplatz eine Fläche pflastern, die als Begegnungsort für Eltern und Kinder dienen soll.

Christine Stähli, Sprecherin des Justizdepartements, bestätigte, dass Frau Sommaruga den Ort am Donnerstag einweihen wird. Er zeigt sinnbildlich, wie gemeinsam der Weg geebnet werden kann für eine politische Lösung, in der das Wohl des Kindes im Zentrum steht. Für Oliver Hunziker, Präsident des Vereins VeV und Mitinitiant der Aktion, hat diese damit einen erfreulichen Abschluss gefunden: „Es ist toll, dass die Steine nicht einfach auf einem Haufen landeten.“

Es bleibt morgen aber nicht bloß bei einer Einweihung: „Es gibt noch eine Überraschung“, so Stähli. Details will sie nicht nennen. Hunziker hofft, dass Sommaruga die sehnlichst erwartete Vorlage des Bundesrats zum gemeinsamen Sorgerecht präsentiert. «Das wäre ein tolles Überraschungsgeschenk.» Damit ginge die Arbeit für die Väter aber erst richtig los. Hunziker: „Es ist noch ein steiniger Weg, bis die Gesellschaft Frauen und Männer auch wirklich gleichstellt.“

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Die ohnmächtige Wut der Scheidungsväter

Erstellt von Hans-Georg Nelles am 2. November 2011

Nicht nur in der Schweiz haben geschiedene Väter kaum Rechte. Im Schweizer Mamablog beschreibt ein Vater sehr persönlich aber anonym, um die Beziehung zu seiner Ex Frau nicht weiter zu belasten, wie er diese Situation erlebt.

‚Papa werden ist ein unbeschreibliches Erlebnis und mehr noch Papa sein. Das hört ja nicht mit der Geburt des Kindes auf. Im Gegenteil, es fängt erst an. Ein neues Ich entfaltet sich, neue, noch nie empfundene Gefühle eröffnen sich, bedingungslose Hingabe erfährt eine tiefere Qualität, Verantwortung wird zur Bereicherung.

Schön, wenn man diese Gefühle und den Zustand gemeinsam im Alltag verfolgen und teilen kann. Aber nicht jedem ist das Glück vergönnt, diese Dreiheit (es ist unser erstes Kind) gemeinsam zu leben, zum Beispiel Eltern, die keinen gemeinsamen Haushalt haben. Damals, als es um die Regelung in der gemeinsamen Erziehung und des Besuchsrechtes ging, unterschrieb ich zusammen mit der Mutter meines Kindes eine Abmachung. Solche Regelungen sind sinnvoll, gerade mit einem Kind ist Planung unumgänglich.

Einfach ist das nicht. Auch ein Vater hat zuweilen das Bedürfnis, seinen Sohn außerhalb dieser abgemachten und unterzeichneten Besuchszeiten zu sehen. Ein Begriff, der irgendwie an den Knast erinnert und nicht an das, was ich mir unter einer Familie vorstelle. Leider besteht je nach Beziehungsstatus mit der Mutter kaum Raum für spontanes Begegnen. Wenn sie gerade Bedarf hat, das Kind abzugeben, um zu putzen oder Büroarbeiten zu erledigen, darf der Papa den Kleinen zu sich nehmen. Sonst kaum.

Um den Kontakt trotzdem zu pflegen, greift man aus Verlegenheit auf den telefonischen Kontakt zurück. Da ich den Dreijährigen nicht selber anrufen kann, habe ich wiederum mit der Mutter zu tun. Dann fallen in vorwurfsvollem Geplänkel Sätze wie: „Ich will und muss nicht DIE GANZE ZEIT erreichbar sein.“ Aber sollte nicht genau das der Fall sein, wenn man ein gemeinsames Kind hat? Wir haben diese Entscheidung zusammen gefällt und diese bindet uns. Auch wenn es vielleicht nicht immer gerade passt. Weiterlesen »

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Der Kampf ums Kind

Erstellt von Hans-Georg Nelles am 26. Oktober 2011

Der Kampf ums Kind

Schon kurz nach der Geburt ist Daniel G. allein für sein neugeborenes Kind verantwortlich. Die Kindsmutter leidet an Depressionen, muss psychologisch intensiv behandelt werden. Die Familie bricht auseinander, Daniel G. steht als alleinerziehender Vater da. Die ersten 15 Monate verbringt seine Tochter bei ihm.

Doch als sich die Mutter als gesund zurückmeldet, beginnt ein erbitterter Streit ums Kind. Im Auftrag des Gerichts befindet eine Gutachterin, dass die Tochter bei der Mutter besser aufgehoben sei, sie bescheinigt Daniel G. schwere charakterliche Defizite.

Drei Gegengutachten lässt Daniel G. erstellen. Alle drei werfen der Gutachterin des Gerichts vor, unfair beurteilt und wissenschaftliche Standards nicht eingehalten zu haben.

“Schlechte Familienrechtsgutachten sind ein Problem”, erklärt Christoph Berndt von der Rechtsanwaltskammer und beklagt, dass Richter auf dieser Basis dann unrichtige Urteile fällen und der Konflikt durch einen jahrelangen Rechtsstreit nur noch weiter eskaliert. Auch im Fall Daniel G. beginnt eine juristische Schlammschlacht, in der das Kind traumatisiert, die Eltern psychisch aufgerieben werden.

Wenn Eltern unverheiratet waren oder sich nicht einigen können, haben beim Streit ums Kind meist Familienrichter und von ihnen beauftragte Gutachter das letzte Wort. Sie entscheiden, welches Elternteil für das Kind besser geeignet sein soll.

Psychologen kritisieren, dass Familienrichter Eltern dabei häufig in Gewinner und Verlierer unterteilen und das Kind nur einem Elternteil zusprechen, weil sie das für eine eindeutige und dauerhafte Lösung halten. “Doch ein Urteil, das für Kinder den Verlust eines Elternteils bedeutet, ist kein Schlussstrich, wie heute immer noch etliche Richter wie auch Gutachter glauben”, beklagt der Psychologie-Professor und Familienrechtsgutachter Uwe Jopt aus Lemgo. Dann ginge der Streit meist erst richtig los und würde die kindliche Psyche noch mehr verletzen, mit fatalen Auswirkungen, so der Psychologe. Weiterlesen »

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Interessenkreis aktiver Väter an der FH Nordhausen

Erstellt von Hans-Georg Nelles am 23. Oktober 2011

Im Zuge der Gleichstellung von Mann und Frau ist die Kindererziehung noch vorwiegend von klassischen Konventionen geprägt. Nahm der Vater vor wenigen Generationen noch primär die Position des Hauptverdieners ein und die Mutter die der Kinderbetreuung und Kindererziehung, so zeichnet sich gegenwärtig ein durch den gesellschaftlichen Wandel hervorgerufener Ausgleich in der Aufgabenverteilung ab. Nach dem Motto „Kinder und Karriere“ kehren Mütter sehr früh in das Berufsleben zurück, insbesondere wenn die Rahmenbedingungen es zulassen (Kinderbetreuungsangebote).

Im Zuge dessen gehen viele Aufgaben der Kindererziehung auf den elterlichen Partner über wie zum Beispiel die Nutzung der Elternzeit. Die Väter sehen ihre erweiterten Aufgaben im Allgemeinen nicht als Einschränkung, sondern als eine Bereicherung im Zusammenhang mit einer festen Partnerschaft. Doch was passiert im Falle einer Trennung bzw. Scheidung?

Seit einem Monat bietet der „Interessenkreis aktiver Väter“ an der FH Nordhausen allen studierenden und beschäftigten Vätern zu dieser Fragestellung eine Anlaufstelle.

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Lebensstandard vor Elternzeit?

Erstellt von Hans-Georg Nelles am 5. Oktober 2011

Im dritten Teil des Väterschwerpunkts der Süddeutschen vom vergangenen Wochenende porträtiert Corinna Nohn drei Vätergenerationen einer Familie. Im letzten Teil geht es um den Enkel.

‚… Dann aber kamen zwei Monate Elternzeit, und von Januar an wird er noch zwei Jahre nehmen. Dabei hatte ihm der Abteilungsleiter klargemacht, dass ihm das gar nicht passt: Maximilian sei nicht einfach zu ersetzen. Es sei in der Firma zwar ganz normal, dass Frauen wegen der Kinder pausieren. “Aber die arbeiten im Büro, nicht an den Maschinen”, sagt Maximilian.

Er sei der erste Mann, der Elternzeit nimmt. Nicht, weil sich keiner traue, sondern weil die Kollegen Haus oder Auto abbezahlen müssten und auf keinen Euro verzichten könnten. Er streicht Lajos über den Kopf, der lutscht an seinem Bernsteinkettchen. “Das ist schon traurig: Weil sie ihren Lebensstandard so hoch angesetzt haben, können sie es sich nicht leisten, Elternzeit zu nehmen.”

Maximilian und Katharina, die Sozialpädagogin ist und nicht die Absicht hat, ihren Beruf aufzugeben, haben den Traum, “dass beide 60 Prozent arbeiten”. Maximilian lacht, er denkt wohl an die Schichteinteilung. Und selbst dann, wenn es klappen würde mit den zwei Teilzeitjobs, sei ihnen “doch klar, dass wir materiell auf vieles verzichten müssen”. Denn 120 Prozent Arbeit auf zwei Leute verteilt bringe eben nicht so viel wie 100 Prozent von einem. “Wir haben uns darauf eingestellt, dass wir nicht so viel Geld brauchen”, sagt Maximilian. Aber es wurmt ihn natürlich, dass das Leben so viel einfacher wäre, wenn sie es machen würden wie seine Großeltern: er Haupternährer, sie Vollzeitmama.

Klar, es habe sich schon einiges verändert, “aber da muss noch viel passieren”. Und zwar nicht im Schneckentempo, sondern am besten im Zeitraffer …’

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