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Archiv für die 'Rechtssprechung' Kategorie

Ein Vater kämpft um seine Kinder

Erstellt von Hans-Georg Nelles am 20. Juni 2011

Roger Lebien will Vater mit allen Rechten und Pflichten sein. Seine Freundin und er haben immer wieder versucht, eine Beziehung zu führen. Beide sind daran aber immer wieder gescheitert. Trotzdem haben sie zwei Kinder bekommen. Das Sorgerecht liegt allein bei der Mutter. Anfangs durfte er die Kinder noch regelmäßig sehen, aber je schwieriger die Beziehung zu seiner Ex-Freundin wurde, umso mehr schränkte sie das Umgangsrecht ein. Jetzt sind es noch drei Stunden die Woche, die er die Kinder haben darf. Aber Roger Lebien will mehr – und kämpft dafür.

Ein Beitrag in frauTV am Donnerstag, den 30. Juni 2011, von 22.00 bis 22.30 Uhr, Wiederholung am Montag, den 4. Juli 2011, von 11.30 bis 12.00 Uhr.

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Stillstand beim Gesetz zum gemeinsamen Sorgerecht

Erstellt von Hans-Georg Nelles am 27. Mai 2011

Die Bundesjustizministerin hatte bereits Mitte letzten Jahres einen Gesetzentwurf zum Gemeinsamen Sorgerecht von nicht miteinander verheirateten angekündigt, diesen allerdings bis heute noch nicht vorgelegt. Die grüne Bundestagsabgeordnete Katja Dörner hat die Bundesregierung deshalb in einer schriftlichen Frage zum Stand des Verfahrens befragt.

Die Antwort ist mehr als ernüchternd: Die Bundesregierung kann die Frage, wann mit einem Gesetzentwurf zu rechnen sei, nicht beantworten und hat diesbezüglich offensichtlich keine weiteren Ambitionen. Seit dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte von Dezember 2009 und dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts von August letzten Jahres steht die Bundesregierung unter Druck, die Sorgerechtsregelung zu reformieren.

Scheinbar keine leichte Aufgabe für Schwarz-Gelb, denn (auch) bei diesem Thema gehen die Vorstellungen so weit auseinander, dass gar nichts mehr passiert.

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Zahl der Sorgerechtsentzüge in vier Jahren um 40% gestiegen

Erstellt von Hans-Georg Nelles am 25. Mai 2011

Für das Statistische Bundesamt in Wiesbaden (destatis) ist es die Zahl der Woche, für die betroffenen Kinder und ihre Väter und Mütter (vielfach) ein traumatisches Erlebnis: Im Jahr 2009 haben die Gerichte in Deutschland in rund 12.200 Fällen Eltern vollständig oder teilweise das Sorgerecht entzogen. Damit ist die Zahl der Sorgerechtsentzüge um 40% gegenüber dem Jahr 2005 gestiegen.

Die Jugendämter haben im Jahr 2009 knapp 15 300 Anrufungen zum vollständigen oder teilweisen Entzug der elterlichen Sorge an die Gerichte vorgenommen. Gegenüber 2005 ist das eine Steigerung um 57%.

Zwischen 2001 und 2004 waren die Zahlen der Sorgerechtsentzüge demgegenüber nahezu unverändert geblieben.

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Es geht um mehr als die Symbolik

Erstellt von Hans-Georg Nelles am 15. Mai 2011

Der Oberste Gerichtshof in Österreich hat einem Vater erstmals Anspruch auf Schmerzensgeld eingeräumt, weil die Mutter nach der Trennung den Kontakt mit dem Kind verhindert hat. Man werde sich das Urteil (Az 4 Ob 8/11x) genau anschauen und prüfen, ob es Nachbesserungsbedarf gibt, hieß es aus dem Büro von Justizministerin Beatrix Karl.

Für die Frauenministerin Heinisch-Hosek zeigt das Urteil, dass das Besuchsrecht gleich bei der Scheidung geregelt werden sollte. Die ‚zweite Seite der Medaille’ dürfe in der Debatte auch nicht fehlen, nämlich dass es Väter gebe, die ihr Besuchsrecht nicht wahrnehmen.

Der klagende Vater, der seinen mittlerweile 15-jährigen Sohn seit mehr als vier Jahren nicht mehr gesehen hat, weil seine Ex-Frau das Besuchsrecht unterlaufen hat, fordert von seiner Ex-Frau rund 7.000 Euro für psychische Schmerzen. Es gehe ihm vor allem um symbolische Wirkung.

Der Oberste Gerichtshof hat dem Anspruch nun recht gegeben. Für Anwältin Britta Schönhart ist das ‚natürlich sehr ungewöhnlich, weil erstmalig hat der OGH ausgesprochen, dass seelische Schmerzen, die dadurch entstehen, dass man keinen Kontakt zum Kind hat, ersatzfähig sind’.

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Stichtagsregelung beim Elterngeld ist verfassungsgemäß

Erstellt von Hans-Georg Nelles am 5. Mai 2011

Die Stichtagsregelung für das Elterngeld ist verfassungsgemäß. Mütter und Väter, deren Kind vor dem 1. Januar 2007 zur Welt gekommen ist, haben keinen Anspruch auf Elterngeld, für sie galten zu Recht die Erziehungsgeldregelungen, entschied das Bundesverfassungsgericht in einem heute in Karlsruhe veröffentlichten Beschluss zu zwei Beschwerden.

Das Gericht führte unter anderem aus, dass die Stichtagsregelung nicht gegen den allgemeinen Gleichheitssatz (Art. 3 Abs. 1 GG) verstößt, da der Gesetzgeber frei ist, „auf der Grundlage sachlicher Überlegungen Stichtagsregelungen einzuführen, obwohl jeder Stichtag unvermeidbar gewisse Härten mit sich bringt. Für den vom Gesetzgeber eingeführten Systemwechsel vom Erziehungsgeld zum Elterngeld musste ein Anknüpfungspunkt bestimmt werden. Die zeitliche und sachliche Anknüpfung des gesetzlichen Leistungsanspruchs an den Tag der Geburt eines Kindes ist sachlich begründet. Denn der Tag der Geburt fällt in aller Regel mit dem Beginn der Lebens- und Erziehungsfähigkeit und des Betreuungsbedarfs eines Kindes zusammen.“

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Die gemeinsame elterliche Sorge als Regelfall

Erstellt von Hans-Georg Nelles am 14. April 2011

Die Rechtskommission des Nationalrats erhöht den Druck für eine rasche Änderung des elterlichen Sorgerechts. Sie macht sich damit Forderungen der Männerorganisationen männer.ch und GeCoBi zu eigen.

Mit einer Motion will die Rechtskommission den Bundesrat beauftragen, eine Revision der elterlichen Sorge und der Rechtsbeziehungen zwischen Eltern und Kindern vorzulegen, wie die Parlamentsdienste am Freitag mitteilten.

Der Bundesrat soll zunächst die gemeinsame elterliche Sorge als Regelfall im Gesetz verankern. Dabei solle sich der Bundesrat an den Vorarbeiten orientieren, welche gestützt auf die Vernehmlassungsvorlage gemacht worden seien.

In einer zweiten Phase soll das Justizdepartement dann eine Neuregelung des Unterhalts- und Betreuungsrechts unverheirateter, getrennter oder geschiedener Eltern erarbeiten.

Im Zentrum der Reform sollen nach Ansicht der Kommission das Kindeswohl und ein kooperationsorientiertes Vorgehen der Eltern stehen. Heute bestehende Ungleichheiten sollten beseitigt werden.

Mit ihrem Entscheid erhöht die Kommission den Druck auf Bundesrätin Simonetta Sommaruga, die Frage des Sorgerechts rasch zu klären. Die Justizministerin hatte Mitte Januar angekündigt, dass sie in der Vorlage über die gemeinsame elterliche Sorge neu auch unterhaltsrechtliche Fragen regeln wolle.

Vertreter von Väterorganisationen übten harsche Kritik an diesem Entscheid und organisieren Mahnwachen vor dem Bundeshaus. Sommaruga lud in der Folge Vertreter dieser Organisationen zum Gespräch. Am kommenden Freitag gibt es zu diesen Fragen einen Runden Tisch.

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Kinder haben Anspruch auf den Vater

Erstellt von Hans-Georg Nelles am 27. Februar 2011

Die österreichische Justizministerin Claudia Bandion – Ortner erläutert im Gespräch mit derStandard ihre Vorstellungen zur Sorgerechtsreform und grenzt sich dabei von der Frauenministerin ab.

Standard: Sie verhandeln gerade die gemeinsame Obsorge. Der Koalitionspartner ist strikt gegen einen Automatismus. Wie wollen Sie die SPÖ an Bord holen?

Bandion-Ortner: Man muss unterscheiden zwischen den Regelungen für eheliche Kinder und für uneheliche Kinder. Bei den unehelichen Kindern kann man natürlich nie von einer Automatik ausgehen. Eine große Änderung wird jedenfalls sein, dass unverheiratete Paare bei der Geburt einfach am Standesamt die gemeinsame Obsorge vereinbaren können.

Standard: Und wenn die Mutter Nein sagt?

Bandion-Ortner: Dann soll der Vater die Möglichkeit haben, beim Pflegschaftsgericht den Antrag zu stellen. Das Pflegschaftsgericht kann auch gegen den Willen der Mutter auf eine gemeinsame Obsorge entscheiden.

Standard: Gilt das auch Jahre später, wenn sich das Paar trennt?

Bandion-Ortner: Natürlich, man kann jederzeit diesen Antrag stellen. Auch wenn der Vater erst einige Jahre später draufkommt, dass er für das Kind Verantwortung übernehmen will. Bei manchen Vätern dauert es einfach etwas länger. Ministerin Heinisch-Hosek will, dass sich der Vater zuerst beweisen muss. Das geht aber nicht, wenn sich das Paar schon während der Schwangerschaft trennt oder nie zusammen war.

Standard: Aber ist es sinnvoll, dass ein Vater, der sich nie gekümmert hat, ein Obsorgerecht erhält?

Bandion-Ortner: Es geht nicht um die Ansprüche von Vätern oder Müttern. Das Kind hat Anspruch auf den Vater, auch in diesem Fall. Der Anspruch kann doch nicht davon abhängen, ob der Mann vorher irgendwelche Tätigkeiten im Haushalt verrichtet hat. Weiterlesen »

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Runder Tisch zum Sorgerecht in der Schweiz

Erstellt von Hans-Georg Nelles am 18. Februar 2011

Die Zeichen in Sachen Sorgerecht stehen in der Schweiz nach wochenlanger Zuspitzung wieder auf Entspannung. In einem Schreiben teilt der Vorstand von männer.ch mit:

‚Nachdem Bundesrätin Simonetta Sommaruga unserer Mahnwache am Montag spontan einen Besuch abstattete, konnten wir sie gestern Mittwoch zum zweiten Mal treffen. In Abstimmung mit unserem Partner GeCoBi, der Vereinigung für gemeinsame Elternschaft, haben wir auf der Basis dieser Gespräche nun folgenden Beschluss zum weiteren Vorgehen getroffen:

  • männer.ch und GeCoBi nehmen am Runden Tisch von Bundesrätin Sommaruga im April 2011 teil.
  • Die tägliche Mahnwache wird per sofort unterbrochen.

Um den Druck aufrecht zu erhalten, erklären wir den 14. jeden Monats zum Tag der Männer-Mahnwache, die jeweils von 17 bis 20 Uhr auf dem Bundesplatz stattfinden wird.

Neben der gemeinsamen elterlichen Sorge sollen dabei weitere männerpolitische Forderun­gen stärker in den Vordergrund rücken: Zuoberst auf unserer gemeinsamen Forderungsliste steht die Verankerung einer Elternzeit für Väter von mindestens 20 Tagen und die Schaffung einer Kompetenzstelle für Buben-, Männer- und Väterfragen in der Bundesverwaltung.

Wir möchten euch alle aufrufen, die kommenden 14. jedes Monats einzutragen und zum ers­ten Mal am 14. März 2011 um 17 Uhr mit Fackeln ausgerüstet auf den Bundesplatz nach Bern zu kommen!’

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Verspätet gezahlter Lohn erhöht das Elterngeld

Erstellt von Hans-Georg Nelles am 15. Februar 2011

Eltern erhalten mehr Elterngeld, wenn sie nach der Geburt eines Kindes noch Arbeitslohn für die Zeit vor der Geburt erhalten. Das Bundessozialgericht macht mit diesem Urteil eine Ausnahme von der Regel, dass Elterngeld nur nach dem Nettolohn berechnet wird, den Mütter und Väter in den zwölf Monaten vor dem Geburtsmonat tatsächlich erhalten haben.

In dem Fall zahlte der Arbeitgeber einer Physiotherapeutin den Lohn zum Teil erst, nachdem sie gerichtlich Druck gemacht hatte. Das restliche Geld wurde überwiesen, nachdem ihr Sohn bereits geboren war.

Die Elterngeldstelle wollte die Nachzahlung nicht berücksichtigen. Doch die Richter gaben der Frau recht. Sie erhält eine Nachzahlung in Höhe von1.350 Euro.

Soll vorenthaltener Lohn beim Elterngeld berücksichtigt werden, müssen Väter und Mütter ihren Arbeitgeber zunächst dazu zwingen, zu zahlen. Der Rechtsanspruch auf Lohn allein erhöht das Elterngeld nicht.

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… es war eine böse Überraschung

Erstellt von Hans-Georg Nelles am 14. Februar 2011

maenner.ch… für männer.ch, die sich als Brückenbauer im Geschlechterdialog sehen, als Bundesrätin Simonetta Sommaruga im Januar verkündete, die gesetzliche Verankerung der gemeinsamen elterlichen Sorge als Regelfall stoppen zu wollen, um die Vorlage gemeinsam mit unterhaltsrechtlichen Fragen neu aufzurollen.

Für männer.ch ist das Vorgehen inakzeptabel, weil nach sechs Jahren Vorbereitung endlich ein fertiger Vorschlag auf dem Tisch des Bundesrats lag. Inhaltlich wird bei aller Offenheit für geschlechtergerechte Lösungen festgestellt: Den Männern das Existenzminimum wegzunehmen, geht einfach nicht.

Der Vorstand von männer.ch hat sich intensiv mit der Frage nach der geeigneten Strategie auseinander ge­setzt und ist zu dem Ergebnis gekommen, dass er jetzt seine Solidarität mit den betroffenen Vätern auch öffentlich zeigen muss. Deshalb wird er am heutigen Montag gemeinsam mit dem Partnerverband GeCoBi in einer Pressekonferenz über eine stille, aber sichtbare Protestaktion informieren:

Männer.ch und GeCoBi werden ab sofort täglich von 17 bis 20 Uhr eine Mahnwache auf dem Bundesplatz durchführen. Zudem wird ein offener Brief an Bundesrätin Sommaruga, in dem es unter anderem heißt, ‚Wir Männer lassen uns nicht weiter überhören, als Ernährer instrumentalisieren, mit netten Worten abspeisen. Insofern müssen Sie mit unserem ganzen Kampfesgeist rechnen. Wir hoffen aber, dass Sie auch die Chance sehen, die darin liegt: Wir vertreten eine Männergeneration, die mit der väterlichen Verantwortung ernst macht und ihren Teil der Familien- und Hausarbeit leisten will.’, publiziert.

GeCoBi führt darüber hinaus mit weiteren Organisationen die Aktion ‚Schicken en Stei’ durch, bei der der Bundesrätin ein Pflasterstein als Zeichen des Widerstandes gegen die Verschleppung der gemeinsamen elterlichen Sorge und der Steine, die sie den Vätern in den Weg legt, zugeschickt wird.

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