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Kinder haben Anspruch auf den Vater

Erstellt von Hans-Georg Nelles am Sonntag 27. Februar 2011

Die österreichische Justizministerin Claudia Bandion – Ortner erläutert im Gespräch mit derStandard ihre Vorstellungen zur Sorgerechtsreform und grenzt sich dabei von der Frauenministerin ab.

Standard: Sie verhandeln gerade die gemeinsame Obsorge. Der Koalitionspartner ist strikt gegen einen Automatismus. Wie wollen Sie die SPÖ an Bord holen?

Bandion-Ortner: Man muss unterscheiden zwischen den Regelungen für eheliche Kinder und für uneheliche Kinder. Bei den unehelichen Kindern kann man natürlich nie von einer Automatik ausgehen. Eine große Änderung wird jedenfalls sein, dass unverheiratete Paare bei der Geburt einfach am Standesamt die gemeinsame Obsorge vereinbaren können.

Standard: Und wenn die Mutter Nein sagt?

Bandion-Ortner: Dann soll der Vater die Möglichkeit haben, beim Pflegschaftsgericht den Antrag zu stellen. Das Pflegschaftsgericht kann auch gegen den Willen der Mutter auf eine gemeinsame Obsorge entscheiden.

Standard: Gilt das auch Jahre später, wenn sich das Paar trennt?

Bandion-Ortner: Natürlich, man kann jederzeit diesen Antrag stellen. Auch wenn der Vater erst einige Jahre später draufkommt, dass er für das Kind Verantwortung übernehmen will. Bei manchen Vätern dauert es einfach etwas länger. Ministerin Heinisch-Hosek will, dass sich der Vater zuerst beweisen muss. Das geht aber nicht, wenn sich das Paar schon während der Schwangerschaft trennt oder nie zusammen war.

Standard: Aber ist es sinnvoll, dass ein Vater, der sich nie gekümmert hat, ein Obsorgerecht erhält?

Bandion-Ortner: Es geht nicht um die Ansprüche von Vätern oder Müttern. Das Kind hat Anspruch auf den Vater, auch in diesem Fall. Der Anspruch kann doch nicht davon abhängen, ob der Mann vorher irgendwelche Tätigkeiten im Haushalt verrichtet hat.

Standard: Auch wenn sich der Vater nie gekümmert hat, soll er das Recht bekommen, sich in das Leben des Kindes einzumischen, wenn es ihm gerade einfällt?

Bandion-Ortner: Wenn er sich vorher gar nicht kümmert, wird das natürlich bei der Entscheidung berücksichtigt werden. Aber welcher Vater will denn die Obsorge haben, wenn er sich dann nicht kümmern will?

Standard: Wenn er die Mutter ärgern will zum Beispiel, das kommt ja oft genug vor.

Bandion-Ortner: Das wird das Gericht auch berücksichtigen. Wenn sich einer absolut nicht kümmert und vielleicht auch keinen Unterhalt zahlt, bitte, muss das berücksichtigt werden. Das sieht mein Entwurf auch vor, da geht das Kindeswohl eindeutig vor.

Standard: Aber das Gericht wird jeden Einzelfall prüfen?

Bandion-Ortner: Bei unehelichen Kindern und wenn sich die Eltern nicht einig sind, schon. Da werden wir bald einer Meinung sein. Heinisch-Hosek will noch einige Voraussetzungen haben, dass eben der Vater sich eine Zeitlang als Papa bewährt haben muss.

Standard: Das halten Sie nicht für notwendig?

Bandion-Ortner: Nein. Weil es für den Vater oft nicht die Gelegenheit gegeben hat, sich als solcher zu bewähren. Weil die einfach nie zusammen waren. Stellen Sie sich vor, Sie haben ein uneheliches Kind, zahlen brav Unterhalt und haben überhaupt kein Recht, irgendetwas mitzubestimmen. Wenn man als Vater keinen Kontakt will und sich nicht kümmert, hat man auch keine Chance, eine gemeinsame Obsorge zu bekommen. Aber die meisten Väter wollen ja den Kontakt.

Quelle

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Ein Kommentar zu “Kinder haben Anspruch auf den Vater”

  1. Deutschlands Väter sagt:

    http://www.openpetition.de/petition/zeichnen/gemeinsames-sorgerecht-unverheirateter-eltern

    Bitte beteiligt Euch, geht auf die Seite und unterstützt unsere Kinder mit Eurer Stimme, damit sie nicht mehr Ihre Eltern verlieren.
    Beteiligt alle Freunde, Verwandte und Bekannte. Verteilt diese Nachricht. Danke!

    Selbstverständliches Sorgerecht nicht miteinander verheirateter Eltern ab Geburt des gemeinsamen Kindes.

    Das gemeinsame Sorgerecht ab Geburt auch von nichtverheirateten Eltern ist das Menschenrecht der Kinder und Väter, der Schlüssel für eine kinderfreundliche Familienpolitik. Jetzt heißt es aktiv werden und Deutschland wachrütteln.
    In 18 Ländern Europas sind „nichtverheiratete“ Kinder „verheirateten“ Kindern rechtlich gleichgestellt. Die Eltern tragen die Sorge automatisch mit Geburt gemeinsam.

    CDU/CSU blockiert die Forderung der FDP zur selbstverständlichen gemeinsamen Sorge. Nachdem sich der Koalitionspartner scheinbar unterworfen hat, spricht man von Kompromissen und einheitlicher Linie. Lüge !!! Viele Parlamentarier wollen dem Unrecht ein Ende setzen, ordnen sich in dieser Sache nicht mehr der Parteipolitik unter, denn es ist Verrat an den Kindern, dem deutschen Volk.
    Kinder haben ein Recht auf Ihre beiden Eltern.

    Generationen von Kindern haben Ihre Väter verloren. Damit muss jetzt Schluss sein! 60% der Ostdeutschen Kinder, jedes 3. Kind in Deutschland leben in nicht verheirateten Partnerschaften, 50 % der Ehen scheitern.
    CDU/CSU will den Kindern weiter ihre Väter nehmen, weil Sie nicht verheiratet sind. Menschenrecht + Artikel 6 (5) Grundgesetz + die Verurteilungen Deutschlands wegen der Diskriminierung der Väter durch den Europäischen Gerichtshof interessieren sie nicht.

    Die Bibel sagt: 4. Gebot, 2. Mose 20,12
    Du sollst Vater und Mutter ehren !
    Christus ist unehelich geboren, darf Gott Vater sein?
    CDU/CSU/FDP sagt: NEIN !! 8 Wochen Widerspruchsfrist abwarten, dann zu Gericht …

    Als Vater schäme ich mich für die Väter die Ihre Kinder im Stich gelassen haben, weil es die deutschen Gesetze so wollten. Ich schäme mich für die Mütter, die die gemeinsamen Kinder als Machtinstrument benutzt haben.
    Es schmerzt, zu wissen das Großeltern niemals Opa und Oma für Ihre Enkel sein dürfen.

    Schluss damit! Jeder trägt für seine Kinder in Zukunft Verantwortung, was nichts aber auch gar nichts, mit dem freiwilligen Bekenntnis von liebenden Partnern zur Ehe zu tun hat!

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