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Die gemeinsame elterliche Sorge als Regelfall

Erstellt von Hans-Georg Nelles am Donnerstag 14. April 2011

Die Rechtskommission des Nationalrats erhöht den Druck für eine rasche Änderung des elterlichen Sorgerechts. Sie macht sich damit Forderungen der Männerorganisationen männer.ch und GeCoBi zu eigen.

Mit einer Motion will die Rechtskommission den Bundesrat beauftragen, eine Revision der elterlichen Sorge und der Rechtsbeziehungen zwischen Eltern und Kindern vorzulegen, wie die Parlamentsdienste am Freitag mitteilten.

Der Bundesrat soll zunächst die gemeinsame elterliche Sorge als Regelfall im Gesetz verankern. Dabei solle sich der Bundesrat an den Vorarbeiten orientieren, welche gestützt auf die Vernehmlassungsvorlage gemacht worden seien.

In einer zweiten Phase soll das Justizdepartement dann eine Neuregelung des Unterhalts- und Betreuungsrechts unverheirateter, getrennter oder geschiedener Eltern erarbeiten.

Im Zentrum der Reform sollen nach Ansicht der Kommission das Kindeswohl und ein kooperationsorientiertes Vorgehen der Eltern stehen. Heute bestehende Ungleichheiten sollten beseitigt werden.

Mit ihrem Entscheid erhöht die Kommission den Druck auf Bundesrätin Simonetta Sommaruga, die Frage des Sorgerechts rasch zu klären. Die Justizministerin hatte Mitte Januar angekündigt, dass sie in der Vorlage über die gemeinsame elterliche Sorge neu auch unterhaltsrechtliche Fragen regeln wolle.

Vertreter von Väterorganisationen übten harsche Kritik an diesem Entscheid und organisieren Mahnwachen vor dem Bundeshaus. Sommaruga lud in der Folge Vertreter dieser Organisationen zum Gespräch. Am kommenden Freitag gibt es zu diesen Fragen einen Runden Tisch.

Quelle

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