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Verspätet gezahlter Lohn erhöht das Elterngeld

Erstellt von Hans-Georg Nelles am Dienstag 15. Februar 2011

Eltern erhalten mehr Elterngeld, wenn sie nach der Geburt eines Kindes noch Arbeitslohn für die Zeit vor der Geburt erhalten. Das Bundessozialgericht macht mit diesem Urteil eine Ausnahme von der Regel, dass Elterngeld nur nach dem Nettolohn berechnet wird, den Mütter und Väter in den zwölf Monaten vor dem Geburtsmonat tatsächlich erhalten haben.

In dem Fall zahlte der Arbeitgeber einer Physiotherapeutin den Lohn zum Teil erst, nachdem sie gerichtlich Druck gemacht hatte. Das restliche Geld wurde überwiesen, nachdem ihr Sohn bereits geboren war.

Die Elterngeldstelle wollte die Nachzahlung nicht berücksichtigen. Doch die Richter gaben der Frau recht. Sie erhält eine Nachzahlung in Höhe von1.350 Euro.

Soll vorenthaltener Lohn beim Elterngeld berücksichtigt werden, müssen Väter und Mütter ihren Arbeitgeber zunächst dazu zwingen, zu zahlen. Der Rechtsanspruch auf Lohn allein erhöht das Elterngeld nicht.

Quelle

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