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Archiv für Oktober 6th, 2006

Vätertag 2007

Erstellt von Hans-Georg Nelles am 6. Oktober 2006

Forschungsergebnisse zeigen: Das alltagsnahe Engagement der Väter ist für das Aufwachsen von Jungen und Mädchen und das partnerschaftliche Funktionieren von Elternbeziehungen wichtig. Dieses Engagement ist oft zu wenig vorhanden oder kann nicht gelebt werden. Positive Väterbilder und väterfreundliche Rahmenbedingungen sind Mangelware. Oft wird väterliches Engagement zu wenig gewürdigt.

In dieser Situation führt männer.ch als Dachverband der Schweizer Männer- und Väterorganisationen den Vätertag in der Schweiz ein. In den deutschsprachigen Nachbarländern, den Benelux-Staaten, den USA und vielen weiteren Ländern existiert zum Teil bereits seit 100 Jahren ein Vätertag. Der Schweizer Vätertag ist als grosser Aktionstag geplant und liefert eine sympathische Plattform, um Wertschätzung für väterliches Engagement auszudrücken und Hürden auf dem Weg zu einem erfüllten Vatersein zu thematisieren.

Der Vätertag ist einerseits ein Vater-Kind-Aktionstag: Väter unternehmen und erleben mit ihren Kindern und anderen Vätern und Kindern gemeinsam etwas. Der Vätertag ist ebenso ein Vaterschafts-Thementag: Väter und die Gesellschaft setzen sich mit Wünschen, Ansprüchen und Widersprüchen modernen Vaterseins auseinander.

Der Vätertag ist damit nicht einfach eine Kopie des Muttertags. Es geht nicht um den bloßen Dank an die Adresse der Väter, sondern um eine respekt- und lustvolle Auseinandersetzung mit dem Vatersein in einer Zeit, in der sich die traditionellen Rollenmodelle auflösen und die Vereinbarkeit von Beruf und Familie mehr und mehr auch zum ‚Männerproblem‘ wird.

Der Schweizer Vätertag wird nach niederländischem Modell auf den dritten Sonntag im Juni gelegt und soll ab 2007 in jedem Jahr gefeiert werden.

«Die Auseinandersetzung mit Kindern ist nicht nur schön, sondern ebenso fordernd wie bereichernd. Diese Erfahrungen kommen Männern nicht nur persönlich, sondern auch im Arbeitsleben zugute. Als Unternehmer weiß ich diese Qualifikationen zu schätzen. Der Schweizer Vätertag trägt diese Wertschätzung weiter. Das ist eine tolle Sache.» äußert Otto Ineichen Unternehmer, Nationalrat

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Bemessung der Barunterhaltspflicht für Kinder aus erster Ehe

Erstellt von Hans-Georg Nelles am 6. Oktober 2006

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat ein Grundsatzurteil zur Unterhaltszahlung von Hausmännern gefällt :

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Wenn sich ein geschiedener Mann dazu entschließt, zuhause zu bleiben, muss er dennoch für den Unterhalt seiner Kinder aufkommen. Der Bundesgerichtshof beurteilte es als zumutbar, dass ein Hausmann einen Nebenjob annimmt. Hausmänner müssen grundsätzlich einen Nebenjob annehmen, wenn dies für den Unterhalt ihrer Kinder aus erster Ehe notwendig ist.
In dem Fall ging es um einen Brasilianer, der in seiner zweiten Ehe den Haushalt und die Betreuung der drei Kinder übernommen hatte, weil seine Frau als Diplompädagogin deutlich mehr verdiente. Laut BGH ist ihm ein Nebenerwerb in Höhe von 325 Euro im Monat zumutbar, um zugleich zum Unterhalt seiner beiden minderjährigen Kinder aus erster Ehe beizutragen. Außerdem muss er ihnen das zukommen lassen, was ihm an „Taschengeld“ von seiner Frau zusteht.

Damit bekräftigte das Karlsruher Gericht seine so genannte „Hausmannrechtsprechung“. Danach darf, wer Unterhaltspflichten für Kinder aus einer früheren Ehe hat, in zweiter Ehe trotzdem den Haushalt übernehmen, wenn das „gewichtige Vorteile“ für die neue Familie bringt. Das war hier deshalb der Fall, weil der Mann wegen Sprachproblemen und einer nicht anerkannten Bauzeichnerausbildung deutlich weniger verdient hätte als seine Frau. Allerdings ist ihm dann eine Nebentätigkeit zumutbar, deren Umfang im Einzelfall geklärt werden muss.

Zugleich präzisierte der BGH seine Rechtsprechung in einem Punkt: Es bleibt auch dann bei dem Anspruch gegen den Hausmann (oder auch die Hausfrau), wenn der Verdienst aus einem Vollzeitjob so gering ausfallen würde, dass weniger oder gar nichts für den Unterhalt übrig bliebe.

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