Heimliche Vaterschaftstests bleiben als Beweismittel unzulässig
Erstellt von Hans-Georg Nelles am Dienstag 13. Februar 2007
Das Bundesverfassungsgericht hat soeben entschieden, dass heimliche Gentests zur Überprüfung der Vaterschaft weiterhin unzulässig sind.
Dennoch gibt es Hoffnung für zweifelnde Väter: Die Richter gaben dem Gesetzgeber auf, bis Ende März 2008 einen Weg zu eröffnen, um Vaterschaftstests zu erleichtern.
Hintergrundinformationen zum Urteil beim Spiegel und in der Zeit.
Mittwoch 21. April 2010 um 09:58
Am 01. Februar 2010 ist das Gesetz über genetische Untersuchungen bei Menschen (Gendiagnostikgesetz – GenDG) in Kraft getreten. Dieses regelt auch die Vorgehensweise bei Abstammungsuntersuchungen – Vaterschaftstests.
Das GenDG schreibt vor, dass alle beteiligten Personen vor der Durchführung des Vaterschaftstests aufzuklären sind und dem Test zustimmen müssen. Bei minderjährigen Personen soll die oder der Erziehungsberechtigte zustimmen. Somit sind heimliche Tests durch dieses Gesetz nun wirklich ausgeschlossen. Es kann eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr bzw. eine Geldstrafe verhängt werden, wenn eine genetische Untersuchung oder Analyse ohne die erforderliche Einwilligung vorgenommen wird.
Darum sollten zweifelnde Väter oder auch Mütter ein Vaterschaftslabor beauftragen, das gemäß dem GenDG arbeitet.