Kinder dürfen zwei Väter haben
Erstellt von Hans-Georg Nelles am 19. Februar 2013
Das Bundesverfassungsgericht hat in einem heute verkündeten Urteil entschieden, dass Homosexuelle, die in einer eingetragenen Partnerschaft leben, künftig ein von ihrem Partner/ ihrer Partnerin zuvor angenommenes Kind ebenfalls adoptieren dürfen. Die Regelung, die Schwulen und Lesben solch eine sogenannte Sukzessivadoption verbietet, Ehepaaren aber erlaubt, ist demnach verfassungswidrig. Die Ungleichbehandlung verletzt laut Gericht sowohl die Rechte der betroffenen Lebenspartner als auch die der Kinder.
In den beiden dem Urteil zugrundeliegenden Verfahren hatte eine lesbische Frau ein in Bulgarien geborenes Kind adoptiert und im zweiten Fall ein schwuler Mann ein Kind in Rumänien. Den jeweiligen Lebenspartnern, die die Kinder ebenfalls betreuen und umsorgen, wurde die Adoption bislang verwehrt.
Das Gericht wies mit seiner Entscheidung die Bedenken zurück, dass einem Kind das Aufwachsen mit gleichgeschlechtlichen Eltern schaden könne. Nach Auffassung der Richter ist vielmehr „davon auszugehen, dass die behüteten Verhältnisse einer eingetragenen Lebenspartnerschaft das Aufwachsen von Kindern ebenso fördern können wie in einer Ehe“. Die Richter begründeten dies mit Sachverständigengutachten, wonach eine Adoption geeignet ist, auf das Kind „stabilisierende entwicklungspsychologische Effekte zu entfalten“.
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