Im Zweifel für den Vater
Erstellt von Hans-Georg Nelles am Sonntag 30. Januar 2011
‚In jedem Fall soll es zum Wohle des Kindes sein. So argumentieren FDP und Union, die jeweils eigene Konzepte zum gemeinsamen Sorgerecht vorgelegt haben. Jetzt grätschen die Grünen dazwischen mit einem Vorschlag, der als Kompromiss zwischen FDP- und CDU-Linie zu sehen ist.
Das ist gut so. Denn die Papiere der beiden Regierungsparteien bedienen entweder stärker die Väter oder die traditionelle Familie. Dabei ist es wichtig, dass ein sachliches Gesetz dieses hochemotionale Thema endlich befriedet.’
Soweit kann ich der Argumentation von Simone Schmollack, taz-Redakteurin für Frauen- und Geschlechterpolitik, in ihrem Kommentar ‚Im Zweifel für das Kind’ noch zustimmen. Was dann folgt ist aber eine Achterbahnfahrt.
‚Trotzdem ist es fraglich, ob ein Gesetz das schaffen kann. Denn es wird kaum die Probleme getrennter und heillos zerstrittener Eltern lösen. Manche kämpfen miteinander, bis die Kinder fast erwachsen sind. Ist es in solchen Fällen nicht besser, wieder zum alleinigen Sorgerecht zurückzukehren?’
Aber das ist leider in keinem Entwurf vorgesehen. Das gemeinsame Sorgerecht spiegelt den Zeitgeist wider und wird als die Nonplusultra-Lösung angesehen. Das ist grundsätzlich auch nicht falsch. Aber wer ein gemeinsames Recht will, der muss auch uneingeschränkt gemeinsam sorgen: emotional, sozial, ökonomisch. Der muss Zeit und Geld aufbringen, kurz: die volle Verantwortung tragen.’
Zurückkehren? Zu einer Rechtslage die verfassungs- und menschenrechtswidrig ist? Das Recht des Kindes auf Vater und Mutter spiegelt nicht nur den Zeitgeist sondern die Grundrechte wider. Wenn die Sorge um das Geld gerecht geteilt wird, dann haben die Väter auch die Zeit für ihre Kinder, die sie gerne aufbringen möchten. Der Schuss geht ins eigene Knie Frau Schmollack. Und in den (Ausnahme-) Fällen, in denen das gemeinsame Sorgerecht wirklich nicht zu händeln ist, dafür ist in allen Entwürfen das Widerspruchsrecht und die Entscheidung eines Gerichts vorgesehen.