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Gemeinsames Sorgerecht nicht miteinander verheirateter Eltern

Erstellt von Hans-Georg Nelles am Samstag 22. Januar 2011

Endbericht SorgerechtDer vorgezogene Endbericht des Deutschen Jugend Instituts (DJI) zum gemeinsamen Sorgerecht für das Justizministerium ist jetzt auch öffentlich verfügbar. Er umfasst 446 Seiten, ein kurzer Blick auf die ‚Integration der verschiedenen Befunde’ lässt aber, jenseits der juristischen Bewertung einzelner Aspekte, nur eine Konsequenz zu. Wer die Bedeutung der Väter für die Entwicklung der Kinder auch im praktischen Handeln wiederfinden und eine gleichberechtigte und partnerschaftliche Aufgabenteilung in der Familie befördern möchte, darf Väter beim Sorgerecht nicht ausgrenzen:

‚Zur (Be-)Deutung der gemeinsamen elterlichen Sorge In der übergreifenden Analyse der Befunde aus den Experteninterviews und den Interviews mit Eltern findet sich ein breites Spektrum der Funktionszuschreibungen des gemeinsamen Sorgerechts. Soll dieses einerseits der Zuweisung von Entscheidungsverantwortung dienen, hat es auch seitens der Experten und Expertinnen die Rolle eines Garanten für eine Beteiligung von Vätern.

Dies lässt sich auch für die Sichtweise der Eltern auf privater Ebene feststellen: Das Sorgerecht ist hier eng mit der Sorge im Alltag verknüpft, mit der gemeinsamen Gründung einer Familie und der Bindung des Partners.

Diese vielfältigen Anforderungen an das Sorgerecht können als Auswirkung der Veränderungen familialer Strukturen, der gestiegenen Gleichberechtigungsanforderungen und der Zunahme an Optionen der Lebensgestaltung im weitesten Sinne gewertet werden.

Dem steht auf der anderen Seite das Kindeswohl als Maßstab für die Ausübung der elterlichen Sorge gegenüber. In diesem Spannungsfeld elterlicher, kindlicher und gesellschaftlicher Anforderungen entsteht mithin auch eine Überlastung des Sorgerechts in seiner juristischen Form. Dies gilt insbesondere im Vergleich der Rechtsprechungsanalyse mit den Befunden der Interviews mit Eltern und Fachkräften.

Die in der Rechtsprechung diskutierten Konfliktfelder beziehen sich, wie in der gesetzlichen Konstruktion bei Getrenntleben angelegt, in erster Linie auf die Entscheidungsverantwortung für spezifische Belange. Dieses enge Verständnis von elterlicher Sorge hat in der Regel nichts mit alltäglicher Fürsorge und Verantwortung zu tun, die bei den Eltern ganz im Vordergrund stehen. … (S.351)

Bei zusammenlebenden Eltern mit gemeinsamem Sorgerecht findet sich eine egalitärere Aufgabenverteilung und teilweise das Konzept einer gemeinsamen Verantwortung für das Kind. … (S.352)

Bei unverheirateten Eltern, die sich während der ersten Lebensjahre ihres Kindes getrennt haben, lassen sich sowohl aus der Intensivbefragung als auch aus den qualitativen Interviews Hinweise darauf erkennen, dass zumindest potenziell kindeswohlrelevante Faktoren häufiger gegen die gemeinsame elterliche Sorge sprechen.

In den qualitativen Interviews sind es insbesondere Fälle stark wechselnder Verantwortungsübernahme und ein Ignorieren kindlicher Bedürfnisse, die zu diesen Situationen führen. Eine Debatte um das Sorgerecht verschärft diese Konflikte, und die alleinige elterliche Sorge kann in Einzelfällen dazu verwendet werden, Macht auszuüben. … (S.353)’

Quelle

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2 Kommentare zu “Gemeinsames Sorgerecht nicht miteinander verheirateter Eltern”

  1. Marco Kühn sagt:

    Guten Tag,

    hat jemand die Möglichkeit hier einen Weblink zum Bericht einzustellen?

    Vielen Dank im Voraus.

    Marco Kühn

  2. Thomas sagt:

    http://www.dads-r-us.se/wp-content/uploads/Endbericht-Sorgerecht.pdf

    Hab hier etwas gefunden. Sie Gruppe kenne ich nicht, sieht aber aus wie eine dänische Vätergruppe.

    Auf der deutschen Seite des Familienministeriums habe ich nichts finden können, man ist dort aber mit vielen Dingen m.E. immer etwas langsamer.

    Ich hoffe, dass diese Situation dazu führen dass sich mehr Väter, die nicht boykkottiert werden und sich etwas schwer tun, sich zu ihrem Kind zu bekennen, sich auch dadurch ermutigt fühlen hier die fürsorgliche Seite für das Kind zu leben.

    Somit werden dann hoffentlich Väter im Mainstream noch mehr sichtbar.

    Wie ich in einem Newsletter las, liegt die Akzeptanz-Schallgrenze bei 30%, bis etwas gesellschaftlich als „normal“ verankert ist.

    Ich persönlich werde nicht intervenieren, da meine Situation mit viel Wohlwollen ausgestaltet ist und ich mehr als die gemeinsame Sorge übernehmen kann, so dass eine rechtliche Intervention lediglich das gute Verhältnis und damit meine Tochter belasten würde. Das ist mir das Sorgerechtsinhaber-Papier nicht wert.

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