Gemeinsame elterliche Sorge soll in der Schweiz die Regel werden
Erstellt von Hans-Georg Nelles am Mittwoch 19. Januar 2011
Das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement hat im Auftrag des Bundesrates eine Botschaft zur Revision des Zivilgesetzbuches erarbeitet, nach der die gemeinsame elterliche Sorge in Zukunft zur Regel werden soll, und zwar unabhängig vom Zivilstand der Eltern des Kindes.
Nach heute geltendem Recht haben nur verheiratete Eltern eines Kindes die gemeinsame Sorge auszuüben. Bei einer Trennung oder Scheidung der Eltern kann das Gericht die elterliche Sorge einem Elternteil allein zuteilen. Sind die Eltern eines Kindes dagegen nicht verheiratet, steht die elterliche Sorge nach bestehendem Recht der Mutter zu.
Die Revision zielt daher zum einen darauf, die rechtliche oder faktische Benachteiligung lediger oder geschiedener Väter zu beseitigen. Zum andern steht die Überprüfung des Unterhaltsrechtes auf der Agenda der Revision. Denn nach heute geltendem Recht werden die Unterhaltsansprüche des Kindes und des geschiedenen Ehepartners so berechnet, dass dem Schuldner das Existenzminimum bleiben muss.
Reichen diese Unterhaltszahlungen nicht aus, hat der Unterhaltsberechtigte, meist die allein erziehende Mutter, den Fehlbetrag aufzubringen. Das Bundesgericht hat den Gesetzgeber aufgefordert, für diese unbefriedigende Situation eine Lösung zu finden.