Väter haften für Krankenversicherung ihrer Kinder
Erstellt von Hans-Georg Nelles am Dienstag 18. Januar 2011
Gesetzlich versichert ist billiger. Das dachte ein Vater, der seinen Sohn bei der Ex-Frau gesundheitlich versichert sehen wollte. Pech für den Geschiedenen: Er muss auch weiterhin für die Privatversicherung seines Kindes aufkommen.
Der Sohn lebt nach der Scheidung bei der Mutter, also muss sie ihn auch krankenversichern. Doch damit kam ein Vater vor Gericht nicht durch. Er muss auch nach der Scheidung die private Krankenversicherung seines Sohnes bezahlen. Die Begründung des Oberlandesgerichtes Koblenz (Az. 11 UF 620/09): Die Familie war schon vor der Trennung privat versichert.
Der Vater hatte vor Gericht darauf bestanden, dass die mittlerweile gesetzlich versicherte Ehefrau das Kind im Rahmen ihrer Familienversicherung beitragsfrei mitversichert. Die Richter waren jedoch der Ansicht, dass der Mann seine Ex-Frau nicht zwingen dürfe, das Kind gesetzlich mitzuversichern. Vielmehr müsse der Versicherungsstatus gewährleistet werden, der vor der Scheidung bestand. Das Gericht verurteilte den Mann deshalb dazu, die Beiträge für die private Krankenversicherung in Höhe von 180 Euro monatlich zu bezahlen.
Montag 18. April 2011 um 09:29
Beim Thema Krankenversicherung scheiden sich bekanntlich die Geister. Man sollte bei Kindern jedoch nicht an der Gesundheit sparen. Ein Beispiel, wie man schon mit geringen Kosten seinen Kindern einen wesentlich verbesserten Schutz bieten kann finden Sie in unserem Interview: http://www.mmk-personal.de/blog/allgemeines/was-ist-ihnen-die-gesundheit-ihres-kindes-wert.html
Freitag 30. September 2011 um 08:49
Aber Mütter haften doch genauso wie alle Eltern?