Bei Teilzeit wird noch falsch gerechnet
Erstellt von Hans-Georg Nelles am Sonntag 7. Januar 2007
Seit dem 1. Januar gibt es das neue Elterngeld. Hiervon werden viele junge Familien profitieren! Eine Gruppe von Eltern wird, wie an dieser Stelle bereits am 13. September berichtet, jedoch nach dem neuen Gesetz massiv benachteiligt.
Dass die vielen Arbeitslosengeld II beziehenden Familien einen Einkommensverlust im Vergleich mit dem Erziehungsgeld erleiden (einjährige, anstelle zweijähriger Leistung), ist bekannt.
Doch auch für Eltern, die beide nebeneinander Teilzeitarbeit und Elterngeld verbinden möchten, anstatt sich nacheinander dabei abzulösen, hat das Paragraphenwerk mehr als einen „Schönheitsfehler“. „Steigt ein Partner ganz aus, gibt es in jedem Monat den vollen Einkommensersatz von 67 Prozent des Gehalts.
Teilen sich jedoch Eltern die Familien- und Erwerbsarbeit genau zur Hälfte, indem sie beide von einer vollen auf eine halbe Stelle reduzieren, verbrauchen sie in jedem Monat zwei Elterngeldmonate“, so Christiane Reckmann, die Vorsitzende des bundesweiten Familienverbandes Zukunftsforum Familie e.V. (ZFF).
Reckmann kritisiert die fatale Konsequenz: „Das Modell ‚gemeinsame Teilzeit/geteiltes Elterngeld‘ wird für Familien denkbar unattraktiv. Denn hier endet der Leistungsanspruch bereits nach sieben statt vierzehn Monaten.“
Das ZFF bietet allen von diesem Fehler im Gesetz betroffenen Familien an, ihre Kritik zu sammeln und gegenüber der Politik weiter für eine Verbesserung des Elterngeldes einzutreten. Betroffene können sich per E-Mail (info@zff-online.de, Stichwort „Elterngeld in Teilzeit“) an das ZFF wenden.