Kinder haben das Recht, den Namen ihres Vaters zu erfahren
Erstellt von Hans-Georg Nelles am Mittwoch 6. Februar 2013
Die Tochter eines anonymen Samenspenders hat am Oberlandesgericht Hamm das Recht auf die Herausgabe des Namens ihres biologischen Vaters erreicht. Das Gericht verkündete am Mittwoch die entsprechende Entscheidung.
Geklagt hatte eine junge Frau, deren Mutter sich anonym befruchten ließ. Seit rund vier Jahren weiß die 22-Jährige, dass ihr Vater nicht ihr biologischer Vater ist. Gemeinsam mit dem Verein Spenderkinder kämpfte Sarah P. auf juristischem Weg für das Recht, den biologischen Vater kennenzulernen und Informationen über ihn zu erhalten. Vor dem Landgericht Essen hatte P. in erster Instanz keinen Erfolg.
Der beklagte Mediziner beruft sich auch darauf, dass die Daten zu dem Fall nicht mehr vorliegen. Gesetzlich wurde eine längere Aufbewahrungsfrist erst vorgeschrieben, nachdem die Klägerin geboren worden war. Zwar hatte der Bundesgerichtshof bereits 1989 entschieden, dass es zu den Persönlichkeitsrechten eines Menschen gehört, seine genetische Herkunft zu kennen. Aber: Diesem Urteil ist bislang keine gesetzliche Regelung zur Dokumentation der Spenderdaten gefolgt.
Schätzungen zufolge leben in Deutschland rund 100.000 Kinder anonymer Samenspender. Rund 10.000 von ihnen sollen im 1981 gegründeten Essener Zentrum für Reproduktionsmedizin gezeugt worden sein.