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Archiv für die 'Vater bleiben' Kategorie

Väteraufbruch Euregio-Aachen bei CENTER.tv

Erstellt von Hans-Georg Nelles am 28. Januar 2010

Alexa Kreuzer und Roger Lebien vom Väteraufbruch für Kinder Euregio-Aachen e.V. am Montag im Gespräch mit Melanie Bergner in der Regiozeit des Stadtfernsehens Aachen – CENTER.TV

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Das ‚Besuchsrecht’ aus Sicht der Väter

Erstellt von Hans-Georg Nelles am 27. Januar 2010

… die Podiumsdiskussion des Männerbüros Salzburg, findet am Freitag, dem 29.Januar, in Bischofshofen statt. Es diskutieren Familienrichter Alexander Mänhardt, Jugendamtssozialarbeiter Manfred Schwenoha und die Männerbüro Berater Wolfgang Weickl und Richard Köppl.

Das Thema ist: ‚Welche Möglichkeiten haben Männer, um nach einer Trennung oder Scheidung ihre Kinder zu sehen?’ vor dem Hintergrund der Tatsache, dass Vätern nur selten die alleinige Obsorge für ihre Kinder zugesprochen wird. Was bleibt ist ein ‚Besuchsrecht’, das getrennt lebenden Vätern von den Müttern aber häufig verweigert wird, selbst wenn dies gerichtlich geregelt wurde.

Nach bislang geltender Rechtslage können unverheiratete Väter in Österreich und Deutschland das Sorgerecht für ihre Kinder nur mit dem Einverständnis der Mutter bekommen; daher muss es meistens gerichtlich eingeklagt werden. Dazu kommt, dass Väter seit Juli 2009 für jeden Antrag zur Besuchsrechtsregelung bezahlen müssen.

Zur Diskussion stehen auch Überlegungen für „Väterbeauftragte“ in den Bundesländern und „Kinderbeistand“. Letzterer soll Minderjährigen im Falle von eskalierenden Obsorge- und Besuchsrechtsstreitigkeiten eine Stimme geben und sie in die Lage versetzen, ihre Wünsche in- und außerhalb des Gerichtsverfahrens zu äußern.

Nähere Auskünfte zur Veranstaltung und Informationen zum Thema gibt es beim Männerbüro Salzburg.

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Gleichberechtigung für Scheidungsväter in Graz

Erstellt von Hans-Georg Nelles am 22. Januar 2010

Der Grazer Gemeinderat sorgt mit einer Beschlussfassung vom 21. Januar Aufmerksamkeit. Es geht um die sogenannte „Pflegefreistellung“. Bisherige Regel ist: Nur diejenige Person kann eine Pflegefreistellung beim Arbeitgeber beantragen, bei der das Kind lebt. Scheidungsväter gingen fast immer leer aus, denn bei mehr als 90 % der Trennungsväter lebt das Kind nicht im Haushalt.

An dieser Stelle setzte der Antrag der FPÖ Graz an. Wenn das erkrankte Kind nicht im gemeinsamen Haushalt lebt, soll der Scheidungsvater trotzdem die Berechtigung haben, eine Pflegefreistellung bis maximal zwei Wochen zu bekommen.

„Der Gemeinderat möge mit einer Petition an das Land Steiermark herantreten, dass die Regelungen zur Pflegefreistellung für Vertragsbedienstete und BeamtInnen auch auf nicht im gemeinsamen Haushalt lebende Personen ausgeweitet werden.“ Dieser Antrag wird angenommen.

Die Grazer Grünen legten noch einen drauf: „Der Gemeinderat solle beschließen, der Bürgermeister möge die Bundesregierung ersuchen, eine sinngemäße Regelung zur Pflegefreistellung für alle ArbeitnehmerInnen gesetzlich zu verankern.“ Auch dieser Zusatzantrag wird einstimmig akzeptiert.“

Noch ist nichts verändert. Es liegt eine von Volksvertretern unterschriebene Petition vor mit der sich nun die Steirische Landesregierung beschäftigen muss.

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Zwei Meldungen

Erstellt von Hans-Georg Nelles am 7. Januar 2010

Die beiden Meldungen sind am Mittwoch und Donnerstag in der Rheinischen Post erschienen. Beide betreffen Väter. Die erste die Trennungsväter, die zweite alle. Ich frage mich ob denn eigentlich niemand etwas merkt. In den Beiträgen wird auf jeden Fall kein Zusammenhang hergestellt.

Mittwoch

Donnerstag

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Vertragt Euch doch!

Erstellt von Hans-Georg Nelles am 15. Dezember 2009

… titelt der Focus seine aktuelle Ausgabe zum Thema Scheidungskinder und gibt damit den sehnlichsten Wunsch der Kinder wieder, für die eine Trennung der Eltern das größte anzunehmende Unheil werden kann.

Wie sehr sie leiden, haben Vater und Mutter in der Hand. Karin Jäckel hat schon vor Jahren ‚20 Bitten an geschiedene oder getrennt lebende Eltern’ aus der Perspektive von Kindern formuliert, die es diesen erleichtern mit der Trennung der Eltern zu leben

  1. ‚Vergesst nie: Ich bin das Kind von euch beiden. Ich habe jetzt zwar einen Elternteil, mir dem ich vielleicht öfter zusammen bin und der die meiste Zeit für mich sorgt. Aber ich brauche den anderen genauso.
  2. Fragt mich nicht, wen von euch beiden ich lieber mag. Ich habe euch beide gleich lieb. Macht den anderen also nicht schlecht vor mir. Denn das tut mir weh.
  3. Helft mir, zu dem Elternteil, bei dem ich nicht ständig bin, Kontakt zu halten.
    Wählt für mich seine Telefonnummer oder schreibt die Adresse auf einen Briefumschlag. Helft mir, zu Weihnachten oder zum Geburtstag ein schönes Geschenk für den anderen zu basteln oder zu kaufen. Macht von den neuen Fotos von mir immer einen Abzug für den anderen mit.
  4. Redet miteinander wie erwachsene Menschen. Aber redet. Und benutzt mich nicht als Boten zwischen euch – besonders nicht für Botschaften, die den anderen traurig oder wütend machen. …’

In dem Heft gibt es Beiträge zu folgenden Themen:

  • Schicksal Scheidung: Loyalitätskonflikte und Schuldgefühle – wie Kinder leiden, was Eltern tun können
  • Protokoll: Josephine, Tochter des Schauspieler-Paares Kroetz/Relin über das Zerbrechen ihrer Familie
  • Kodex: Verhaltensregeln für getrennte Eltern
  • Interview: Der Schweizer Kinderforscher Remo Largo über die Ängste von Kindern
  • Vater-Rechte: Was bringt das Sorgerechts-Urteil aus Straßburg?

Für 0,80 € können Sie die komplette Titelstory im pdf Format hier herunterladen.

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Deutschland darf ledige Väter nicht mehr diskriminieren

Erstellt von Hans-Georg Nelles am 3. Dezember 2009

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat das Sorgerecht lediger Väter in Deutschland gestärkt. Die Bevorzugung von unverheirateten Müttern gegenüber den Vätern sei ein Verstoß gegen das Diskriminierungsverbot, heißt es in dem Urteil.

Die Straßburger Richter gaben damit einem 45-jährigen Kläger aus Köln Recht, der seit acht Jahren vergeblich um ein Sorgerecht für seine 14-jährige Tochter kämpft. Der Mann machte das Diskriminierungsverbot und einen Verstoß gegen die Achtung des Familienlebens der Europäischen Menschenrechtskonvention geltend. Er lebt seit 1998 von der Mutter getrennt. Die Forderung nach einem gemeinsamen Sorgerecht hatte das Kölner Oberlandesgericht 2003 zurück gewiesen.

Nach bislang geltender Rechtslage können unverheiratete Väter in Deutschland das Sorgerecht für ihre Kinder nur mit dem Einverständnis der Mutter bekommen. In einer Stellungnahme vor dem Straßburger Gerichtshof im vergangenen Jahr machte die Bundesregierung geltend, dass das Einverständnis der Mutter für die Gewährung eines gemeinsamen Sorgerechts notwendig sei, um den Schutz des Kindes zu gewährleisten.

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In der Schweiz öffnet bald das erste ‚Väterhaus’

Erstellt von Hans-Georg Nelles am 20. November 2009

Im Aargau öffnet am 10. Dezember das erste „Väterhaus“ der Schweiz seine Türen. In diesem Haus sollen sich Väter mit ihren Kindern vor gewalttätigen Partnerinnen in Sicherheit bringen können. Initiant ist der Verein verantwortungsvoll erziehende Väter und Mütter (VeV).

Im Haus mit dem Namen „ZwüscheHalt“ werden bis zu zehn Personen Platz finden, wie VeV-Präsident Oliver Hunziker vor den Medien in Aarau sagte. Die Bewohner würden betreut und beraten.

Die betroffenen Männer würden in der Gesellschaft diskriminiert und nicht ernst genommen. Auch getrauten sie sich nicht, über ihre Erfahrungen zu reden, obwohl sie Hilfe bräuchten.

Der Standort liegt zentral zwischen den Grosstädten Bern, Basel, Zürich und Luzern im Kanton Aargau. Für Tagesbetreuung ist ebenso gesorgt, wie für fachkundige Beratung über das weitere Vorgehen. Ein Ring von Fachleuten steht bereit, um bei Bedarf einzugreifen und weiterführende Beratungen an zu bieten.

Die Finanzierung des Angebotes sei vorerst für die Dauer eines Jahres gesichert, hiess es. Die Initianten möchten die Trägerschaft jedoch breiter abstützen und hoffen auf öffentliche Gelder.

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Väter kämpfen um mehr Fairness

Erstellt von Hans-Georg Nelles am 9. September 2009

In einem Interview mit dem PresseAnzeiger erläutert Jörg Mathieu, Herausgeber der Zeitschrift Papa-ya, welche Bedeutung die Zeitschrift in der Diskussion um Trennung und gemeinsames Sorgerecht hat:

PresseAnzeiger: Gerade erscheint die 2. Ausgabe ihres Magazins „Papa-ya“, in dem es vor allem um Familienrecht geht. Warum ist dieses Thema so wichtig? Gibt es dafür genug Leser?

Jörg Mathieu: Dieses Thema ist deshalb so wichtig, weil das, was in Deutschland als Familienrecht praktiziert wird, in weiten Bereichen mit Gerechtigkeit und Fairness rein gar nichts mehr zu tun hat. Leidtragende sind in erster Linie die Kinder. Sie werden häufig zum Spielball von Machtinteressen und sie werden instrumentalisiert im Trennungs- und Scheidungskrieg. Familienrichter, die im Übrigen keinerlei fachspezifische Ausbildung haben, fällen Urteile, welche Kapitulationserklärungen gleichen.

Solange sich an diesem Missstand und an der aktuellen Scheidungsrate in Deutschland nichts ändert, machen wir uns um mangelnde Leser keine Sorgen. Dies bestätigen auch die Verkaufszahlen der ersten Ausgabe. Die Zeit für ein solches Magazin, das den Menschen in dieser schwierigen Situation mit viel Kompetenz wichtige Fragen beantwortet, war einfach reif.

PresseAnzeiger: Der Titel ist bewusst männlich konnotiert. Wie sind sie darauf gekommen?

Jörg Mathieu: In einem Staat, in welchem es statistisch wahrscheinlicher ist, dass ein Kind in ein Heim kommt, als dass ein Vater für sein eigenes Kind sorgen darf, kommt dem Titel, welcher sich phonetisch Papa Ja! spricht, eine ganz eigene Aussage zu. Die Gesellschaft sieht den Vater in einem Rechtsstreit noch immer als den „bösen“ an, der es wohl verdient hat verlassen zu werden. Dass dem nicht so ist und viele Väter für ein intaktes miteinander kämpfen ist noch nicht so selbstverständlich wie es sein sollte. Doch wollen wir richtig stellen, dass PAPA-YA kein reines Vätermagazin ist und auch nie sein wird. Die alten „Väterprobleme“ sind auch die neuen „Mütterprobleme“.

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Väter a. D.

Erstellt von Hans-Georg Nelles am 8. September 2009

Am 17. August eröffnete der Gleichmass e.V. in den Räumlichkeiten des Geraer Fachdienstes für Kinder- und Jugendhilfe in Gera die Wanderausstellung „Väter a. D.“. Die Ausstellung wird bis zum 11.09.2009 dort zu sehen sein.

Jährlich wird in Deutschland seriösen Schätzungen zufolge zwischen 170.000 – 230.000 Kindern der Kontakt zum meist Vater verwehrt. Die Folge sind Entfremdung und Identitätsverlust, unter denen die Betroffenen oftmals ein Leben lang leiden. Die Ausstellung, die mit Porträts Wünsche und Aussagen betroffener Eltern thematisiert sowie aktuelle Zahlen zur Situation kindlichen wie elterlichen Kontaktverlustes aufzeigt, hat zum Anspruch, die Sichtweisen der Besucher zu erweitern und familienpolitische Entscheidungsträger auf die Wichtigkeit beider Eltern für das Kind zu verweisen.

Zur Eröffnung der Ausstellung ist ein Fernsehbeitrag produziert worden, der jetzt auf Youtube zugänglich ist.

Zu sehen sein wird die Ausstellung u. a. auch in Aachen, Berlin, Fulda, Hamburg,  Erfurt, Jena, Karlsruhe, Leipzig, der Westpfalz sowie Basel in der Schweiz.

Ermöglicht wurde die Ausstellung mit Unterstützung der Thüringer Justizministerin Frau Marion Walsmann, des Thüringer MdL Michael Panse sowie des Fotografen Jens Wagner.

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Väter Herbst in Bern

Erstellt von Hans-Georg Nelles am 6. September 2009

Väter haben in der Erziehung meist besondere Funktionen, die nur in einigen Fällen auch von alleinerziehenden Müttern übernommen werden können. Väter, die abwesend sind oder die aus anderen Gründen keine Wirkung entfalten können, lassen bei ihren Kindern in einigen Bereichen ein Vakuum zurück.

Die Vortragsreihe an der Universität Bern geht der Frage nach, unter welchen Bedingungen eine positive Vaterschaft gelebt werden kann.

26. Oktober 2009 Heinz Walter: Die Suche nach dem Vater. Ein individueller und ein gesellschaftlicher Prozess

16. November 2009 Helmwart Hierdeis: Der vielstimmige Vater

24. November 2009 Hans-Werner Reinfried: Adoleszenz – wenn der Vater nicht präsent war und nicht präsent ist

30. November 2009: Andreas Borter: Vater sein in der Schweiz

7. Dezember 2009 Liselotte Staub: Väter und ihre getrennt lebenden Kinder

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