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Archiv für die 'Rechtssprechung' Kategorie

Beschränkte Möglichkeiten der Vaterschaftsanfechtung für biologische Väter

Erstellt von Hans-Georg Nelles am 20. Dezember 2013

In dem heute veröffentlichten Beschluss vom 4. Dezember (Az.: 1 BvR 1154/10) hat die 1. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts die bisherige Rechtsprechung zur Vaterschaftsanfechtung durch den biologischen Vater bekräftigt. Es ist mit dem Elternrecht des Art. 6 Abs. 2 GG vereinbar, den biologischen Vater von der Anfechtung auszuschließen, um eine bestehende rechtlich-soziale Familie zu schützen.

In dem vorliegenden Fall war Beschwerdeführer überzeugt, biologischer Vater einer Tochter zu sein, die in die Ehe ihrer Mutter mit einem anderen Mann hineingeboren wurde. Der Ehemann ist rechtlicher Vater des Kindes. Die Beziehung der Mutter zum Beschwerdeführer endete, als das Kind vier Monate alt war. Seit das Kind elf Monate alt ist, lebt es mit der Mutter, deren Ehemann und mit den minderjährigen Geschwistern in einem gemeinsamen Haushalt.

Eine Vaterschaftsanfechtungsklage des Beschwerdeführers blieb erfolglos; zur Begründung verwiesen die Fachgerichte im Wesentlichen darauf, dass die sozial-familiäre Beziehung zwischen dem Kind und seinem rechtlichen Vater einer Anfechtung entgegenstehe. Hiergegen wendet sich der Beschwerdeführer. Er hält den Gesetzgeber für verpflichtet, einem biologischen Vater die rechtliche Elternstellung einzuräumen, wenn hierdurch im konkreten Einzelfall weder Kindeswohl noch Familienfrieden gefährdet seien.

Dies gilt auch, wenn der mutmaßliche biologische Vater vorträgt, vor und in den Monaten nach der Geburt eine sozial-familiäre Beziehung zum Kind aufgebaut zu haben. In diesem Fall steht ihm aber ein Recht auf Umgang mit dem Kind zu.

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Väteraufbruch für Kinder wird 25

Erstellt von Hans-Georg Nelles am 24. Oktober 2013

Der ‘Väteraufbruch für Kinder‘ feiert in Berlin seit 25jähriges Bestehen. Thomas Gesterkamp, der auch schon bei der Gründungsversammlung 1988 in Köln dabei war, berichtet im Gespräch mit Thomas Koch in ‚Neugier genügt‘im WDR 5 über die Geschichte der erfolgreichen Initiative

Als sich 1988 Väter zusammenschlossen, um den „Aufbruch” zu wagen und ihre Interessen zu formulieren und zu vertreten, ging es in erster Linie um das Recht der Väter in Scheidungs- und Trennungskonflikten. Das Thema ist auch nach einem Vierteljahrhundert noch präsent, und viele Männer suchen gerade in dieser Situation die Unterstützung des Vereins.

Doch Väter wollen heute mehr: Denn die Vereinbarkeit von Beruf und Familie sollte nicht nur im Interesse der Frauen und Mütter liegen: Die Wichtigkeit eines anwesenden Vaters für das Erwachsenwerden der Kinder ist gar nicht zu unterschätzen.

Den Beitrag können Sie hier nachhören

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Beschneidung von Jungen

Erstellt von Hans-Georg Nelles am 5. Juli 2013

Die Dialogtagung des Bundesforums Männer zum Thema ‘Beschneidung von Jungen’ am 24. Juni in Berlin war ein erfolgreicher Einstieg in eine notwendige gesellschaftliche Auseinandersetzung zu diesem Thema. Die Dokumentation der Beiträge und Gespräche wird diesen Prozess unterstützen. Bereits vorab werden einzelne Aussagen auf der Facebookseite des Bundesforums veröffentlicht  und können dort auch kommentiert werden.

Heute bin ich auf zwei Beiträge zum Thema Beschneiddung’ gestoßen, die widersprüchlicher kaum sein können.

Das ist zum einen die bereits im April erschienene Streitschrift von Tilman Jens „Der Sündenfall des Rechtsstaats. Eine Streitschrift zum neuen Religionskampf. Aus gegebenem Anlass“ und zum anderen die aktuelle Ausgabe der Zeitschrift der Chirurgen.

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Väter und Mütter von Zwillingen können jeweils 14 Monate Elterngeld beziehen

Erstellt von Hans-Georg Nelles am 27. Juni 2013

Väter in ElternzeitBerufstätige Eltern können bei Zwillingen doppeltes Elterngeld erhalten. Das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel gab an diesem Donnerstag einer Familie aus Bayern Recht.

Im vorliegenden Fall wollten beide Elternteile nach der Geburt ihrer Kinder 2007 zu Hause bleiben: Der Vater hatte zwölf Monate Elterngeld für seinen Sohn Robin und weitere zwei Monate für seine Tochter Enya beantragt, die Mutter zwölf Monate für Enya und zwei weitere für Robin.

Das Amt hatte das Elterngeld aber zunächst für nur 14 Monate für beide Kinder und beide Eltern zusammen bewilligt – sprich: Insgesamt wurde nur für 14 Monate bezahlt. Dem widersprach nun das Gericht: Es gebe einen grundsätzlichen Anspruch für jedes Kind bis zum 14. Lebensmonat, urteilte das BSG. Das Elterngeld sei auf das jeweilige Kind begründet, betonte der Vorsitzende Richter.

Zudem stehen dem Beamtenpaar wie bisher jeweils 300 Euro monatlich als Elterngeld-Erhöhung für Mehrlingsgeburten zu. Das Landessozialgericht Bayern hatte dies den Eltern zunächst nicht zugestanden. Die höchsten deutschen Sozialrichter betonten in ihrem Urteil jedoch, dass dieser Anspruch “den auf Einkommensersatz ausgerichtete Elterngeldanspruch” nicht verdränge.

Ein Elternteil kann bei der Geburt eines Kindes zwölf Monate Elterngeld beantragen, dazu kann der Partner weitere zwei Monate nehmen. In dieser zeit zahlt der Staat 67 Prozent des Einkommens, maximal 1800 Euro pro Monat. Ob Eltern von Zwillingen einen oder zwei Ansprüche auf Elterngeld haben, ist im Gesetz nicht ausdrücklich geregelt.

Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes gab es 2011 in Deutschland rund 11.500 Mehrlingsgeburten, davon waren 98 Prozent Zwillingsgeburten. Allerdings gibt es das doppelte Elterngeld nur, wenn beide Elternteile voll berufstätig sind. Aktenzeichen: B 10 EG 3/12 R und B 10 EG 8/12 R

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Mehr Rechte für Väter

Erstellt von Hans-Georg Nelles am 17. Mai 2013

Das neue Sorgerecht gewährt den biologischen Vätern mehr Mitspracherechte bei der Erziehung ihrer Kinder als bisher. Und auch uneheliche Väter hatten es bislang schwer, Verantwortung für ihre Kinder zu übernehmen, wenn die Mütter das nicht wollten Doch was bedeutet es, wenn selbst der berühmte “One-night-stand” die aktive Vaterrolle einfordert, wenn zufriedene Patchwork-Familien plötzlich einen weiteren Erziehungsberechtigten integrieren sollen?

Das Kindeswohl soll dabei der Maßstab sein, aber was heißt das konkret? Und wie können Männer ihre Vaterrolle so gestalten, dass die Kinder davon wirklich profitieren?

In der NDR Info Redezeit am 16. Mai begrüßte Moderatorin Gabriele Heise als Gäste:

Hartmut Haas: Mitglied im Bundesvorstand des Vereins “Väteraufbruch”

Dr. Angelika Nake: Fachanwältin Familienrecht

Heinz Hilgers: Präsident des Deutschen Kinderschutzbundes

Die Sendung können Sie hier nachhören.

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Umgang nach Trennung und Scheidung

Erstellt von Hans-Georg Nelles am 27. April 2013

Mit dem Themenschwerpunkt „Umgang nach Trennung und Scheidung“ ist die neue Ausgabe der Zeitschrift „frühe Kindheit“ erschienen. Das Heft enthält unter anderen Beiträge von

  • Monika Czernin („Nestmodell? Wechselmodell? Was wäre ein kindgerechtes Modell?“),
  • Rainer Balloff („Umgang des Kindes mit den Eltern und allen anderen bedeutsamen Bezugspersonen, zu denen das Kind Bindungen hat“),
  • Undine Krebs („Das Umgangsrecht in der Rechtsprechung – Eine Zusammenfassung“),
  • Lore Maria Peschel-Gutzeit („Das Kind im Mittelpunkt – Kindliche Gründe und der rechtliche Umgang mit dem ‚Umgangsboykott‘“),
  • Marc Bauer und Gabriele Scholz („Wenn Sozialarbeit und Recht an Grenzen stoßen – Der Internationale Sozialdienst als zentrale Anlaufstelle in grenzüberschreitenden Kindschaftskonflikten“),
  • Andreas Hornung („Kindesanhörungen im familienrechtlichen Verf ahren – Teil 1: Rechtliche Vorgaben“),
  • Birgit Kaufhold („Kindesanhörungen im familienrechtlichen Verfahren – Teil 2: Psychologisches und pädagogisches kindgerechtes Vorgehen bei der Anhörung“),
  • Reinhard Prenzlow („Umgang bei Trennung und Scheidung – Die Situation des Kindes im Elternstreit und ihre Interessenvertretung durch den Verfahrensbeistand“),
  • Michael Grabow („Möglichkeiten und Grenzen der Mediation bei Umgangskonflikten“), sowie ein Interview mit
  • Heike Mundzeck, Journalistin und Filmemacherin („Eltern sollten das Kind auf keinen Fall als Verhandlungsobjekt instrumentalisieren und stets daran denken, dass die kleine Seele so wenig Schaden nehmen darf wie möglich“).

Außerdem enthält das Heft folgende Praxisbeiträge: „Dem Wohl des Kindes verpflichtet – Kindzentrierte Angebote von Zusammenwirken im Familienkonflikt e.V“, „Besuchsprogramm fü r Trennungseltern Flechtwerk 2+1 – das bundesweite Netzwerk für Kinder mit zwei Elternhäusern“, „Der begleitete Umgang – ein Drahtseilakt mit dem Kindeswohl: Der Verein für betreuten Umgang e.V.“.

Das Heft kann bei der Geschäftsstelle der Deutschen Liga für das Kind zum Preis von 6,- Euro (zzgl. Versandkosten) bestellt werden.

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Kinder lassen sich nicht scheiden

Erstellt von Hans-Georg Nelles am 24. April 2013

Der von der Deutschen Liga für das Kind herausgegebene Film „Kinder lassen sich nicht scheiden. Hilfen für Kinder bei Trennung der Eltern“ ist neu erschienen.

Jährlich sind in Deutschland mehr als 150.000 Kinder von der Trennung oder Scheidung ihrer Eltern betroffen. Für jedes Kind ist diese Erfahrung mit besonderen Belastungen verbunden. Gerade dann, wenn die betroffenen Kinder im Zusammenhang mit dem Paarkonflikt ihre Mutter und ihren Vater in verstärktem Maße brauchen, fällt es den Eltern häufig nicht leicht, überlegt zum Wohl ihres Kindes zu handeln.

An zahlreichen Beispielen in zehn einzeln ansteuerbare Kapitel zeigt der Film, wie im Verlauf einer Elterntrennung das Wohl der betroffenen Kinder bestmöglich gewahrt werden kann

– Was sagen wir unseren Kindern?
– Die Kinder „im Blick“ behalten
– Wo Väter sich verstanden fühlen
– Mediation: Wir wollen uns einigen
– Was Kindertherapeuten sehen können
– Was muss für die Kinder geregelt werden?
– Residenzmodell-Wechselmodell – Sollen Kinder mitentscheiden?
– Erfahrungen von Eltern
– Das Verfahren vor dem Familiengericht
– Was ich noch sagen wollte

Zielgruppe des Films sind in erster Linie Eltern. Weitere Zielgruppen sind Auszubildende und Studierende sowie Fachkräfte in Jugendämtern, Beratungsstellen, Vereinen und Verbänden, die im Bereich Trennung und Scheidung tätig sind. Der Film ist zum Preis von 15,- Euro zzgl. Versandkosten erhältlich.

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Väter in Gefängnissen sollen Kinder zu sich nehmen dürfen

Erstellt von Hans-Georg Nelles am 14. April 2013

In Rheinland-Pfalz sollen künftig auch Väter die Möglichkeit bekommen, ihre Kleinkinder während der Haft zu sich zu nehmen. Das sehe ein Änderungsantrag der Fraktionen von Grünen und SPD zum neuen Landesgesetz für den Strafvollzug vor, sagte ein Grünen-Sprecher der dpa in Mainz. Bislang ist nur die Unterbringung von Müttern mit Kleinkindern vorgesehen. Demnach kann ein Kind bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres bei der Inhaftierten leben – wenn es die räumlichen Gegebenheiten zulassen und keine Sicherheitsbedenken bestehen. Müttern und Vätern hinter Gittern soll laut Änderungsantrag insgesamt mehr Zeit mit ihren Kindern ermöglicht werden.

Bislang sah die Regelung vor, dass Besuche von Kindern im Alter bis 14 Jahren und bis zu zwei Stunden nicht auf das allgemeine Zeitkonto für Besuche angerechnet werden. Hier sieht der Antrag vor, das Alter der Kinder auf 18 Jahre aufzustocken. Das Landesgesetz zur Weiterentwicklung von Justizvollzug, Sicherungsverwahrung und Datenschutz werde voraussichtlich in der kommenden Plenarsitzung am 24. und 25. April verabschiedet, sagte der Sprecher.

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Kinder dürfen zwei Väter haben

Erstellt von Hans-Georg Nelles am 19. Februar 2013

Das Bundesverfassungsgericht hat in einem heute verkündeten Urteil entschieden, dass Homosexuelle, die in einer eingetragenen Partnerschaft leben, künftig ein von ihrem Partner/ ihrer Partnerin zuvor angenommenes Kind ebenfalls adoptieren dürfen. Die Regelung, die Schwulen und Lesben solch eine sogenannte Sukzessivadoption verbietet, Ehepaaren aber erlaubt, ist demnach verfassungswidrig. Die Ungleichbehandlung verletzt laut Gericht sowohl die Rechte der betroffenen Lebenspartner als auch die der Kinder.

In den beiden dem Urteil zugrundeliegenden Verfahren hatte eine lesbische Frau ein in Bulgarien geborenes Kind adoptiert und im zweiten Fall ein schwuler Mann ein Kind in Rumänien. Den jeweiligen Lebenspartnern, die die Kinder ebenfalls betreuen und umsorgen, wurde die Adoption bislang verwehrt.

Das Gericht wies mit seiner Entscheidung die Bedenken zurück, dass einem Kind das Aufwachsen mit gleichgeschlechtlichen Eltern schaden könne. Nach Auffassung der Richter ist vielmehr „davon auszugehen, dass die behüteten Verhältnisse einer eingetragenen Lebenspartnerschaft das Aufwachsen von Kindern ebenso fördern können wie in einer Ehe“. Die Richter begründeten dies mit Sachverständigengutachten, wonach eine Adoption geeignet ist, auf das Kind „stabilisierende entwicklungspsychologische Effekte zu entfalten“.

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Kinder haben das Recht, den Namen ihres Vaters zu erfahren

Erstellt von Hans-Georg Nelles am 6. Februar 2013

Die Tochter eines anonymen Samenspenders hat am Oberlandesgericht Hamm das Recht auf die Herausgabe des Namens ihres biologischen Vaters erreicht. Das Gericht verkündete am Mittwoch die entsprechende Entscheidung.

Geklagt hatte eine junge Frau, deren Mutter sich anonym befruchten ließ. Seit rund vier Jahren weiß die 22-Jährige, dass ihr Vater nicht ihr biologischer Vater ist. Gemeinsam mit dem Verein Spenderkinder kämpfte Sarah P. auf juristischem Weg für das Recht, den biologischen Vater kennenzulernen und Informationen über ihn zu erhalten. Vor dem Landgericht Essen hatte P. in erster Instanz keinen Erfolg.

Der beklagte Mediziner beruft sich auch darauf, dass die Daten zu dem Fall nicht mehr vorliegen. Gesetzlich wurde eine längere Aufbewahrungsfrist erst vorgeschrieben, nachdem die Klägerin geboren worden war. Zwar hatte der Bundesgerichtshof bereits 1989 entschieden, dass es zu den Persönlichkeitsrechten eines Menschen gehört, seine genetische Herkunft zu kennen. Aber: Diesem Urteil ist bislang keine gesetzliche Regelung zur Dokumentation der Spenderdaten gefolgt.

Schätzungen zufolge leben in Deutschland rund 100.000 Kinder anonymer Samenspender. Rund 10.000 von ihnen sollen im 1981 gegründeten Essener Zentrum für Reproduktionsmedizin gezeugt worden sein.

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