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Archiv für die 'Rechtssprechung' Kategorie

Geteilte Elternschaft nach dem Scheitern der Partnerschaft

Erstellt von Hans-Georg Nelles am 28. Juli 2014

Auch nach dem Scheitern einer Beziehung bleiben Eltern in der gemeinsamen Verantwortung für ihre Kinder. Ein Modell, diese im Alltag zu praktizieren ist die ‚paritätische Doppelresidenz‘ bzw. das ‚Wechselmodell‘, bei dem die Kinder im 7 bzw. 14 tägigen Rhythmus abwechselnd vom Vater bzw. der Mutter betreut werden. Während die gemeinsame Sorge nach einer Scheidung inzwischen die rechtliche Regel ist, wird das Wechselmodell in Deutschland in weniger als 5 % der Trennungsfamilien praktiziert. Warum das so ist und ob eine paritätische Doppelresidenz überhaupt dem Kindeswohl mehr dient als die bisherige Praxis, möchte die Bundesregierung nun bis 2018 in einer breit angelegten Studie erforschen lassen.

Die Notwendigkeit einer derartigen Erhebung wurde von den über 100 Teilnehmenden an der ‚International Conference on Shared Parenting 2014‘ die vom 9. Bis zum 11. Juli im Wissenschaftszentrum Bonn stattfand, kompetent in Frage gestellt. Dort diskutierten mehr als 100 Wissenschaftler, Forscherinnen und Praktiker aus den verschiedenen mit dem Thema befassten Berufsfeldern sich unter anderem mit den Ergebnissen von fast 50 Studien zum Wechselmodell bzw. präsentierten eigene Studien und Erfahrungen.

Für Prof Neyrand aus Toulouse hängt die Zunahme des Wechselmodells seit den 70er Jahren in Frankreich unmittelbar mit der Diskussion um die Bedeutung der Väter für die Entwicklung der Kinder und den damit verbundenen neuen Rollenzuschreibungen zusammen. In dem Maße, wie die Bedeutung der Väter gewachsen ist, haben Mütter an Bedeutung verloren. Vor allem vor dem Hintergrund der Zunahme von Trennungen und Scheidungen ist die Beteiligung von Vätern ein guter Weg. Mit dieser Entwicklung sind auch neue Anforderungen an soziale Institutionen, das gesellschaftliche Umfeld verbunden, die Familien, Mütter und Väter  dabei unterstützen können, ihre Aufgaben wahrzunehmen. Gesetzgebung und Rechtsprechung müssen diese Entwicklung ebenfalls abbilden.

Dieser in der Praxis vollzogene Wandel bedeute eine Revolution und die in den vergangenen Jahren erfolgte Forschung hat die positiven Effekte vielfach bestätigt. Das Wechselmodell ist dabei mehr als ein Symbol, Kinder haben in ihm die Möglichkeit, nach einer Trennung den Kontakt zu beiden Elternteilen aufrecht zu halten. Und um die Kinder geht es doch in erster Linie. Seine Schlussfolgerung: Wir brauchen einen breiten gesellschaftlichen Dialog über die Vorzüge dieses Modells

Frau Prof. Sünderhauf aus Nürnberg, Verfasserin des deutschen Standardwerks ‚Wechselmodell: Psychologie – Recht – Praxis: Abwechselnde Kinderbetreuung durch Eltern nach Trennung und Scheidung‘, wies in ihrem Beitrag deutlich auf den Trend zum Wechselmodell in allen westlichen Industrienationen hin. Das von der Rechtsprechung bevorzugte Residenzmodell spiegelt in ihren Augen das traditionelle Familienbild des ausgehenden 19. Jahrhunderts wider und befördert eine destruktive Trennungskultur.

Schwerpunkt ihres Vortrags war die Zusammenfassung der Ergebnisse von 49 Studien zur Praxis und Auswirkungen des Wechselmodells seit den 70er Jahren des 20. Jahrhunderts. Nur zwei dieser Studien kommen in der Konstellation von ‚hochstrittigen Eltern‘ zu negativen Ergebnissen. Zum Punkt ‚Zufriedenheit der Kinder‘ stellte sie folgende Ergebnisse dar:

  • Kinder im Wechselmodell sind ‚sehr zufrieden‘ mit ihrer familiären Situation (Eltern-Kontakt/ Eltern-Unterstützung) – deutlich zufriedener als Kinder die überwiegend bei einem Elternteil leben (Residenzmodell RM)
  • Kinder im Wechselmodell zeigen eine höhere allgemeine Lebenszufriedenheit als Kinder im RM
  • Kinder im WM zeigen eine höhere Zufriedenheit mit ihrer schulischen ituation als Kinder im RM und sind signifikant seltener Mobbing Opfer

Prof Kruk von der University of British Columbia, Canada stellte in seinem Beitrag die Bedürfnisse der Kinder vor die Rechte der Eltern und wie den Institutionen eine klare Aufgabe zu: „Die Bedürfnisse der Kinder sind ‚heilig‘ und sie kommen vor den Rechten. Zu jedem Bedürfnis gibt es eine entsprechende Verpflichtung. Es ist die Verantwortung der sozialen Institutionen, Eltern zu unterstützen, damit sie ihre Verantwortung gegenüber Kindern wahrnehmen können.“ Dazu reiche ein rechtlicher Ansatz nicht aus, die Verantwortung stehe vor dem Recht.

Der Verlust eines Elternteils bedeutet eine Entwurzelung und die Entfremdung eines Elternteils durch das andere sei nichts anderes als Missbrauch. Kinder im Wechselmodell verbringen insgesamt mehr Zeit mit beiden Eltern und profitieren von den Ressourcen von Vater und Mutter. Um Konflikte zu vermeiden empfahl er, das Wechselmodell als Regel einzuführen, „Kinder wollen beide Eltern“. Weiterlesen »

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Bundesregierung will Kindeswohl nach Trennung der Eltern erforschen

Erstellt von Hans-Georg Nelles am 30. Juni 2014

Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig will ein „umfangreiches Forschungsprojekt“ zu den Auswirkungen von Umgangskontakten auf das Kindeswohl in Auftrag geben. Der Interessenverband Unterhalt und Familienrecht (ISUV) begrüßt die Absicht, dass bei diesem Vorhaben die Perspektive der Kinder in den Mittelpunkt gestellt werden soll.

Der Bundesvorsitzende Linsler gibt allerdings zu bedenken: „Es ist entscheidend, an wen dieser Forschungsauftrag geben wird. Bei nicht wenigen Studien steht ja bekanntlich das Ergebnis schon bei Vergabe fest. Die Zahlen basierend auf tendenziösen Fragen sind quasi eine Verbrämung der Ideologie. So ein Forschungsvorhaben dauert mehrere Jahre. In der Zeit passiert nichts.“ Linsler hofft dennoch, dass „das Forschungsvorhaben der Diskussion um erweiterten Umgang sowie gemeinsame Elternschaft nach Trennung und Scheidung im Rahmen eines Wechselmodells neue Impulse gibt und Blockadehaltungen abbaut“.

ISUV gibt außerdem zu bedenken, dass es in europäischen Nachbarländern, in den USA sowie in Australien schon genügend Forschungen gibt. Die Forschungen dieser Länder seien auf Deutschland übertragbar, weil die sozialen Strukturen ähnlich sind.

Das sieht die Bundesregierung offensichtlich nicht so. So äußert der familienpolitische Sprecher der CDU/CSU Fraktion Marcus Weinberg: „Es ist bemerkenswert, dass bislang für Deutschland keine belastbaren wissenschaftlichen Befunde zum Kindeswohl nach Trennung der Eltern und bei Unterbringung in Pflegefamilien, … vorliegen, die die Perspektive der Kinder in den Mittelpunkt stellen.“ Die Union möchte „Forschungsdefizite beseitigen“.

Hintergrund für die Studie ist die Zahl von jährlich ca. 170.000 Kindern und Jugendlichen, die von der Scheidung ihrer Eltern betroffen sind. Tausende von Kindern und Jugendlichen erleben die Trennung ihrer nicht verheirateten Eltern. Etwa 30.000 dieser Kinder und Jugendlichen sind über Jahre einem starken Konflikt zwischen Mutter und Vater ausgesetzt

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Wechselmodell entspricht dem Kindeswohl

Erstellt von Hans-Georg Nelles am 28. Juni 2014

In einem bisher viel zu wenig beachteten Urteil hat das Thüringer Oberlandesgericht in Jena (AZ OLG Jena 2UF 295/11) entschieden, das es dem Wohl des Kindes dient, wenn dieses gleichen Kontakt zu beiden Elternteilen habe.

Das Oberlandesgericht erkennt an, das es (bis zur Einschulung) auch bei räumlicher Distanz zwischen den Eltern vorteilhaft sei, wenn das Kind zunächst erst einmal zu beiden Elternteilen die Bindung festigen und vertiefen kann, bis dahin sollte das Wechselmodell praktiziert werden. Vater bekommt Aufenthaltsbestimmungsrecht weil damit das Wechselmodell praktiziert werden kann. In der Urteilsbegründung heißt es unter anderem:

„Das Amtsgericht hat mit Beschluss vom 16.05.2011 das Aufenthaltsbestimmungsrecht für … auf den Antragsgegner übertragen und zur Begründung im Wesentlichen ausgeführt:

Es entspreche dem Kindeswohl am besten, wenn es weiterhin, wie in den zurückliegenden 18 Monaten, seinen jeweiligen Aufenthalt gleichberechtigt bei Vater und Mutter haben könne. Sowohl der Verfahrensbeistand als auch das Jugendamt hätten bestätigt, dass sich … (das Kind) altersentsprechend auf das Wechselmodell eingestellt habe und gut darin zurechtkäme. Beide Eltern seien in der Lage gewesen, verantwortungsbewusst und auch zunehmend sachlicher mit ihrer weiterhin bestehenden gemeinsamen Verantwortung für das Kind umzugehen.

Es bestehe kein Anlass, ohne stichhaltige Gründe von dem bisher praktizierten und bewährten Wechselmodell abzuweichen. Das Gericht habe sich dafür entschieden, das Aufenthaltsbestimmungsrecht auf den Vater zu übertragen, da dieser die größere Gewähr dafür biete, dass das Wechselmodell auch weiterhin beibehalten werde. Sollte der Vater wortbrüchig gegenüber der Mutter werden, würde dies ggf. eine Abänderung der Entscheidung zum Aufenthaltsbestimmungsrecht rechtfertigen. …“

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Es gibt einen großen Anreiz, weniger zu arbeiten

Erstellt von Hans-Georg Nelles am 20. Juni 2014

Der frühere CVP-Nationalrat Reto Wehrli gilt als «Vater» des neuen Sorgerechts. Er hätte sich aber ein ganz anderes Resultat gewünscht, auch beim neuen Kindesunterhalt, den das Parlament jetzt diskutiert. Im Interview mit Claudia Blumer kommentiert er den Beschluss des Schweizer Parlaments, der nichtverheiratete Väter zum Unterhalt an die Expartnerin verpflichtet.

„… Sind die Väter durch das neue Sorgerecht nicht bessergestellt?
Nominell sind sie vielleicht ein wenig bessergestellt. Aber es ist kein grundsätzlicher Wandel des Systems, wie er mit der elterlichen Verantwortung stattgefunden hätte. Zudem müssen die Gerichte viele Fragen noch klären. Da hat der Gesetzgeber seine Aufgaben nicht gemacht.

Sie wollen, dass Väter und Mütter je hälftig für die Kinder sorgen. Hält dieses Modell den wirtschaftlichen Realitäten stand? Frauen verdienen weniger und sind weniger erwerbstätig als Männer.
Das hat damit an sich nichts zu tun. Man kann nicht alle Postulate miteinander verknüpfen. Wir haben ein Gesetz, das gleiche Löhne für gleiche Arbeit verlangt. Wenn Arbeitgeber dagegen verstoßen, soll man das einklagen. Wegen der tieferen Erwerbstätigkeit der Mütter: Da beißt sich die Katze doch in den Schwanz, wenn Bundesrat und Parlament mit dem neuen Gesetz die heutige familienrechtliche Situation zementieren. Es gibt keinerlei Anreiz für die Kinder betreuende Person, erwerbstätig zu werden. Im Gegenteil: Es gibt auch weiterhin einen großen Anreiz, weniger zu arbeiten, um im Fall einer Trennung Alimente zu beziehen.

Wäre Ihr Modell unter Umständen nicht ein Rückschritt in eine Zeit, in der geschiedene Frauen nicht unterhaltsberechtigt waren?
Ich gehe von mündigen Beteiligten aus, die freiwillig beschließen, wer wie viel arbeiten und Kinder betreuen soll. Auch im Hinblick auf eine Trennung. …“

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Internationale Konferenz zur Paritätischen Doppelresidenz 2014 in Bonn

Erstellt von Hans-Georg Nelles am 15. Juni 2014

Vor dem Hintergrund des alarmierenden Anstiegs von psychosozialen Problemen und Entwicklungsstörungen bei Kindern getrennt lebender Eltern trafen sich am 21.-23. Februar 2014 in Bonn, Deutschland, 26 führende Vertreterinnen und Vertreter aus Wissenschaft, familialen Professionen und Zivilgesellschaft, um eine neue internationale Organisation zu gründen, die sich der Forschung und Praxis der Paritätischen Doppelresidenz (Wechselmodell) als gangbarer und förderlicher Lösung für Kinder widmet.

Die neue Vereinigung führt den Namen Internationaler Rat für die Paritätische Doppelresidenz (International Council on Shared Parenting – ICSP). Paritätische Doppelresidenz bedeutet gleichwertige, abwechselnde Betreuung von Kindern durch ihre getrennt lebenden Eltern. Der Zweck der Vereinigung besteht zum einen in der Verbreitung und Weiterentwicklung der wissenschaftlichen Erkenntnisse über die Bedürfnisse und Rechte („Kindeswohl“) von Kindern getrennt lebender Eltern und zum anderen in der Formulierung von Empfehlungen zur Umsetzung der Paritätischen Doppelresidenz in Gesetzgebung, Rechtsprechung und Praxis auf der Grundlage wissenschaftlicher Erkenntnisse.

Als Präsident der neuen Vereinigung wurde einstimmig Prof. Dr. Edward Kruk, University of British Columbia (Kanada), gewählt. Prof. Dr. Kruk erklärte: „Der ICSP ist die einzige internationale wissenschaftlich ausgerichtete Vereinigung, die sich auf das boomende Modell der Paritätischen Doppelresidenz konzentriert. Wir tragen umfassende aktuelle Forschungsergebnisse zu den Auswirkungen der Paritätischen Doppelresidenz auf Kinder und Eltern zusammen und streben im Hinblick auf das Wohl der Kinder die Einbeziehung dieser wissenschaftlichen Daten in das Familienrecht, die Familienpolitik und die berufliche Praxis an.“

Die stellvertretende Präsidentin Dr. Chantal Clot-Grangeat, Chambéry (Frankreich), sagte: “Unser Ziel ist es, Lösungen zur Minderung der Probleme von Kindern durch das Auseinanderbrechen ihrer Familie zu finden, die in verringertem Selbstwertgefühl, Depressionen und möglicher Eltern-Kind-Entfremdung sowie in schulischem Versagen, Drogenmissbrauch und Kriminalität bestehen.“

Als erste größere Veranstaltung wird der ICSP die Internationale Konferenz zur Paritätischen Doppelresidenz 2014 vom 9.-11. Juli 2014 im Wissenschaftszentrum Bonn durchführen. Diese interdisziplinäre Konferenz zum Thema „Die Kluft zwischen empirischen Erkenntnissen und gesellschaftlicher und rechtlicher Praxis überwinden“ wird Teilnehmerinnen und Teilnehmer aus verschiedensten Ländern der Welt zusammenbringen.

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Das Wechselmodell hat die beste Zukunft

Erstellt von Hans-Georg Nelles am 19. Mai 2014

Immer mehr Väter möchten einen größeren Anteil am Leben ihrer Kinder nehmen, auch nach Trennung oder Scheidung, nicht nur zahlen, sondern auch Verantwortung für ihr Kind übernehmen. Das „Wechselmodell“, bei dem Vater und Mutter das Kind bzw. die Kinder im wöchentlichen Wechsel betreuen ist dafür das Modell der Wahl. Die Familienrechtsexpertin Hildegund Sünderhauf erklärt im Gespräch mit ML mona lisa warum:

„… ZDF: Wie schätzen Sie die Entwicklung des Wechselmodells ein?

Sünderhauf: Das Wechselmodell boomt in Deutschland, die Nachfrage ist groß. Die Menschen interessiert das aus der eigenen Bedürfnislage heraus. Es gibt überhaupt keine Statistik in Deutschland darüber, wie Eltern, die getrennt leben, ihre Kinder betreuen. Nach Daten des Statistischen Bundesamtes ist die tatsächliche alleinige rechtliche Sorge nach Trennung und Scheidung die absolute Ausnahme, es sind verschwindend geringe drei Prozent. Die gemeinsame rechtliche elterliche Sorge hat sich in den letzten 20, 25 Jahren durchgesetzt, und ich bin mir sicher, in den nächsten 20 Jahren wird sich das Wechselmodell als das zu favorisierende Betreuungsmodell durchsetzen. In sehr vielen Fällen ist es bestimmt eine Lösung, die auch zu einer friedlicheren und kooperativen Kultur im Umgang mit Trennung und Scheidung führen wird, weil eben dieser Kampf ums Kind mit den Folgekämpfen wie Unterhaltsstreitigkeiten et cetera gar nicht mehr geführt werden muss.

ZDF: Was spricht für das Wechselmodell?

Sünderhauf: Das entscheidende Argument ist, dass die Kinder eine ebenso enge Bindung an beide Eltern haben oder entwickeln können, wie wenn sie mit Mutter und Vater zusammen leben und die sie sie für ihr Aufwachsen, für ihre Gesundheit, ihre Stabilität und psychisches Wohlbefinden gut brauchen können. Sie können an den Ressourcen beider Eltern teilhaben, an Zeit, Wissen, ökonomische Ressourcen, Verwandtschaft und Freundeskreis von zwei Eltern. Und es ist eine große Entlastung für Eltern sagen zu können, ich bin nur die Hälfte der Zeit verantwortlich für mein Kind, kann mich dann aber ganz konzentrieren. Und für den potenziellen Nicht-Residenz-Elternteil ist es natürlich ein großer Vorteil, mehr Zeit mit dem Kind zu haben, eine präsente Person im Leben des Kindes zu sein, mehr Einfluss zu haben, und es genießen zu können, Mutter oder Vater für ein heranwachsendes Kind zu sein, es dabei zu begleiten. …“

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Halbe, halbe? Unterhalt beim Wechselmodell

Erstellt von Hans-Georg Nelles am 6. Mai 2014

Wer seine Kinder nach einer Trennung weniger als zur Hälfte betreut, muss den gesamten Unterhalt zahlen. Oft ist das der Vater. Auf diesen Missstand weist Heide Ostreich in der taz hin.

Warum ist das so? Weil das Familienrecht so langsam ist. Im BGB ist für den Fall einer Trennung der Eltern festgehalten, dass eine(r) die Kinder betreut und eine(r) bezahlt. Das ist in Paragraf 1606 geregelt, der die Unterhaltsverpflichtung zum Thema hat. In Satz 3,2 heißt es dort: „Der Elternteil, der ein minderjähriges unverheiratetes Kind betreut, erfüllt seine Verpflichtung, zum Unterhalt des Kindes beizutragen, in der Regel durch die Pflege und die Erziehung des Kindes.“ Eine beiderseitige Betreuung im Wechsel ist schlicht nicht vorgesehen.

Rechtlich kann der Elternteil, der das Kind „in Obhut“ hat, dessen Anspruch auf Unterhalt beim anderen Elternteil geltend machen. In Obhut hat man das Kind, wenn es mehr als 50 Prozent der Zeit bei diesem Elternteil verbringt. Im Fall von Claudia und Ralf sind die Kinder also in ihrer Obhut. Und er zahlt.

Dem deutschen Familiengerichtstag, dem Forum der FamilienrichterInnen, ist diese Konstellation bekannt. Mehrere Arbeitsgruppen haben sich schon mit der Frage beschäftigt, wie hier mehr Gerechtigkeit einziehen kann. Heinrich Schürmann ist Familienrichter und an der Diskussion beteiligt. Er kritisiert insbesondere die Entscheidungen des Bundesgerichtshofs in dieser Frage. Der BGH hat gerade erst in diesem März geurteilt, dass ein Vater, der fast zum gleichen Teil wie die Mutter für sein Kind sorgt, kaum entlastet werden muss.

Die Männerlobby, das „Bundesforum Männer“ kritisiert die bisherige Regelung scharf: „Das ist unserer Ansicht nach eine klare Benachteiligung der Väter“, sagt der stellvertretende Vorsitzende des Verbands, Hans-Georg Nelles, der taz. Den Vätern werde „die Möglichkeit genommen, eigene Arbeitszeiten zu reduzieren und den Betreuungsaufwand für ihre Kinder zu erhöhen.

Damit werden alte Rollenzuschreibungen zementiert, Väter bleiben Ernährer und Mütter erleiden als Alleinerziehende Nachteile auf dem Arbeitsmarkt.“ Auch das Bundesforum regt an, den BGB-Paragrafen 1606 neu zu fassen: „Wir bedauern es, dass die Politik, die in den vergangenen 50 Jahren das BGB an vielen Stellen entrümpelt hat, trotz der seit Jahrzehnten verfolgten Gleichstellungspolitik an dieser veralteten Regelung festhält.“

Warum tut sie das? Warum ändert sich nichts? Schürmann vermutet: „Das ist ein hochemotionaler Bereich. Die Politik traut sich da nicht heran. Sie hat Angst vor einem Aufstand der Mütter.“

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Die Rechte der Väter

Erstellt von Hans-Georg Nelles am 4. Mai 2014

Martin Spiewak beschreibt in der ZEIT, was sich im Trennungsfall zugunsten von Vätern verändert hat: „Rechtlich sind Väter den Müttern inzwischen (fast) völlig gleichgestellt. Nach 95 Prozent der Scheidungen bestimmen Mutter und Vater zusammen, ob das Kind getauft wird oder nicht, welche Schule es besucht und wo es wohnt. Dieses gemeinsame Sorgerecht beider Elternteile gilt seit vergangenem Jahr auch für unverheiratete Paare. Nur noch in begründeten Ausnahmefällen (etwa bei “Kindeswohlgefährdung”) kann eine Mutter bis kurz nach der Geburt des Kindes Einspruch gegen den Wunsch des Vaters erheben, die Geschicke von Sohn oder Tochter mitzubestimmen. Kommt es zu einem Gerichtsverfahren, ziehen zwar noch immer meist die Väter den Kürzeren – in zwei Drittel der Konfliktfälle erhalten dann die Mütter das Sorgerecht. Doch auch Justitia erkennt, dass sich das Selbstverständnis vieler Väter wandelt. Da gleichzeitig immer mehr Frauen Vollzeit arbeiten, verliert das Argument, sie könnten sich als Mutter besser um den Nachwuchs kümmern, vor Gericht an Gewicht.

Die Rollenangleichung nährt auf der Seite der Väter neue Ansprüche. Auch nach dem Bruch mit der Frau wollen sie Pflaster kleben, beim Abendbrot Heldengeschichten aus Fußballverein oder Ballettunterricht hören oder Gute-Nacht-Geschichten vorlesen. Dafür sind gerade jüngere Männer heute bereit, auf Einkommen oder Karriere zu verzichten. “Ich treffe fast jede Woche auf in Trennung lebende Väter, die ihre Arbeitszeit reduziert haben, um sich intensiver um ihre Kinder zu kümmern”, sagt Marcus Borgolte.

Jeden Donnerstag hat der Rechtsanwalt Sprechstunde im Papaladen, einer Berliner Einrichtung für Väter. Dort klärt er Männer mit Kindern über ihre Rechte und Pflichten nach Scheidung oder Trennung auf. Häufig vertritt Borgolte diese Väter auch vor Gericht. Als Opfervertreter sieht er sich nicht. Denn: “Väter haben vor Gericht oder beim Jugendamt nach meiner Erfahrung nicht prinzipiell schlechtere Karten als Mütter.”

In jüngster Zeit häuften sich an ihrer Kammer Fälle, in denen Väter Recht bekämen, sagt Isabell Götz, Richterin am Münchner Oberlandesgericht und Sprecherin des Deutschen Familiengerichtstags. Auch sei es nicht mehr ungewöhnlich, dass Kinder ihre Mütter auf Unterhalt verklagen – was nur geht, wenn der Lebensmittelpunkt beim Vater ist. Noch ist diese Konstellation die Ausnahme. Doch selbst wenn das Kind den Wohnsitz bei der Mutter hat, sorgen immer mehr Gerichte dafür, dass sich der Kontakt zum Vater nicht auf wenige Besuche beschränkt, sondern wechselnde Zeitkontingente eingeplant werden. Urlaubs- und Feiertage werden gleichberechtigt verteilt.“

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Paritätische Doppelresidenz (Wechselmodell) als Regelfall

Erstellt von Hans-Georg Nelles am 20. April 2014

Unter dieser Überschrift lädt der Väteraufbruch für Kinder, am 9. Mai 2014, zu einer interdisziplinären Fachtagung, im Katholischen Gemeindezentrum St. Hedwig, in Karlsruhe ein.

In Deutschland ist inzwischen jedes dritte Kind von der Trennung seiner Eltern betroffen. Wenn ein Elternpaar sich trennt oder sich scheiden lässt, gehen Mann und Frau auseinander – als Vater und Mutter bleiben sie zusammen in der Verantwortung. Nach Trennung und Scheidung wird jedoch häufig wieder auf ein tradiertes Betreuungsmodell zurückgegriffen: Die Mutter kümmert sich um die Betreuung der Kinder, der Vater um die materielle Versorgung.

Während das „Residenzmodell“ einen „Lebensmittelpunkt“ des Kindes bei einem „Hauptaufenthalts-Elternteil“ und „Umgangszeiten“ beim anderen, getrennt lebenden „Besuchs-Elternteil“ festlegt, ermöglicht die Paritätische Doppelresidenz die gleichwertige, abwechselnde Betreuung von Kindern durch ihre getrennt lebenden Eltern. Dieses Betreuungsmodell boomt, wird jedoch in Deutschland noch immer kontrovers diskutiert, während es in anderen Ländern (z. B. wie Australien, Belgien, Frankreich, Schweden und USA) bereits seit Jahren erfolgreich praktiziert wird.

Die internationale Forschung hat in zahlreichen Studien die Vorteile der Paritätischen Doppelresidenz für Kinder und Eltern nachgewiesen. In der Familienrechtspraxis wird diskutiert, ob und unter welchen Voraussetzungen ein Wechselmodell gerichtlich angeordnet werden kann und in der Praxis funktioniert.

Zu den ReferentInnen gehören:

  • Jan Piet de Man, Kinder-und Familienpsychologe, Familienmediator(Belgien)
  • RA Josef A. Mohr, Fachanwalt für Familienrecht
  • RA Jürgen Rudolph, Familienrichter i. R.
  • Cornelia Spachtholz, Bundesvorsitzende Verbandberufstätiger Mütter e. V. (VBM)
  • Angela Hoffmeyer, Bundesvorstand Väteraufbruch für Kinder e.V.

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Internationale Konferenz zur Paritätischen Doppelresidenz

Erstellt von Hans-Georg Nelles am 31. März 2014

Die Kluft zwischen empirischen Erkenntnissen und gesellschaftlicher und rechtlicher Praxis überwinden: Die Internationale Konferenz zur Paritätischen Doppelresidenz 2014 wird am 9.-11. Juli 2014 Teilnehmer aus verschiedenen Kontinenten im Wissenschaftszentrum Bonn zusammenbringen, um zu erörtern, wie dem alarmierenden Anstieg von psychosozialen Problemen und Entwicklungsstörungen bei Kindern getrennt lebender Eltern begegnet werden kann.

Die Veranstaltung wird gemeinsam vom Präsidenten des jüngst ins Leben gerufenen Internationalen Rates für die Paritätische Doppelresidenz (International Council on Shared Parenting – ICSP), Prof. Edward Kruk, MSW, PhD, University of British Columbia, Kanada, und der Vorsitzenden des Wissenschaftlichen Beirates der Konferenz, Prof. Dr. jur. Hildegund Sünderhauf, Evangelische Hochschule Nürnberg (EVHN), geleitet.

Fachleute auf dem Gebiet der Paritätischen Doppelresidenz (Wechselmodell) – sowohl aus der Wissenschaft als auch aus den familialen Professionen – sind eingeladen, ihre Forschungsergebnisse und praktischen Erfahrungen auf der interdisziplinären Konferenz unter dem Titel „Die Kluft zwischen empirischen Erkenntnissen und gesellschaftlicher und rechtlicher Praxis überwinden“ zu präsentieren. Die Konferenzsprache ist Englisch, eine Simultanübersetzung wird in englischer, französischer und deutscher Sprache angeboten werden.

Der Internationale Rat für die Paritätische Doppelresidenz (ICSP) wurde am 22. Februar 2014 in Bonn von führenden Vertreterinnen und Vertretern aus Wissenschaft, familialen Professionen und Zivilgesellschaft aus 11 Ländern als gemeinnützige Organisation gegründet, die sich der Forschung und Praxis der Paritätischen Doppelresidenz (Wechselmodell) als gangbarer und förderlicher Betreuungslösung für Kinder getrennt lebender Eltern widmet.

Der Zweck der Vereinigung besteht zum einen in der Verbreitung und Weiterentwicklung der wissenschaftlichen Erkenntnisse über die Bedürfnisse und Rechte („Kindeswohl“) von Kindern getrennt lebender Eltern und zum anderen in der Formulierung von Empfehlungen zur Umsetzung der Paritätischen Doppelresidenz in Gesetzgebung, Rechtsprechung und Praxis auf der Grundlage wissenschaftlicher Erkenntnisse.

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