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Paritätische Doppelresidenz (Wechselmodell) als Regelfall

Erstellt von Hans-Georg Nelles am Sonntag 20. April 2014

Unter dieser Überschrift lädt der Väteraufbruch für Kinder, am 9. Mai 2014, zu einer interdisziplinären Fachtagung, im Katholischen Gemeindezentrum St. Hedwig, in Karlsruhe ein.

In Deutschland ist inzwischen jedes dritte Kind von der Trennung seiner Eltern betroffen. Wenn ein Elternpaar sich trennt oder sich scheiden lässt, gehen Mann und Frau auseinander – als Vater und Mutter bleiben sie zusammen in der Verantwortung. Nach Trennung und Scheidung wird jedoch häufig wieder auf ein tradiertes Betreuungsmodell zurückgegriffen: Die Mutter kümmert sich um die Betreuung der Kinder, der Vater um die materielle Versorgung.

Während das „Residenzmodell“ einen „Lebensmittelpunkt“ des Kindes bei einem „Hauptaufenthalts-Elternteil“ und „Umgangszeiten“ beim anderen, getrennt lebenden „Besuchs-Elternteil“ festlegt, ermöglicht die Paritätische Doppelresidenz die gleichwertige, abwechselnde Betreuung von Kindern durch ihre getrennt lebenden Eltern. Dieses Betreuungsmodell boomt, wird jedoch in Deutschland noch immer kontrovers diskutiert, während es in anderen Ländern (z. B. wie Australien, Belgien, Frankreich, Schweden und USA) bereits seit Jahren erfolgreich praktiziert wird.

Die internationale Forschung hat in zahlreichen Studien die Vorteile der Paritätischen Doppelresidenz für Kinder und Eltern nachgewiesen. In der Familienrechtspraxis wird diskutiert, ob und unter welchen Voraussetzungen ein Wechselmodell gerichtlich angeordnet werden kann und in der Praxis funktioniert.

Zu den ReferentInnen gehören:

  • Jan Piet de Man, Kinder-und Familienpsychologe, Familienmediator(Belgien)
  • RA Josef A. Mohr, Fachanwalt für Familienrecht
  • RA Jürgen Rudolph, Familienrichter i. R.
  • Cornelia Spachtholz, Bundesvorsitzende Verbandberufstätiger Mütter e. V. (VBM)
  • Angela Hoffmeyer, Bundesvorstand Väteraufbruch für Kinder e.V.

Quelle

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