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Archiv für die 'Rechtssprechung' Kategorie

Es gibt ‚entsorgte Väter’

Erstellt von Hans-Georg Nelles am 5. August 2009

Von vielen bezweifelt, nun richterlich bestätigt: Aus Sicht der Stuttgarter Justiz gibt es Korrekturbedarf bei den Gesetzen zur elterlichen Sorge für Kinder aus nicht-ehelichen Beziehungen.

Bei ehelichen Beziehungen sei der ‚entsorgte Vater’ Geschichte, sagt der Vorsitzende Richter am Landgericht Stuttgart, Stefan Motzer, am Mittwoch in Anspielung auf einen gleichnamigen Dokumentarfilm. Das gelte aber nicht für nicht-eheliche Kinder. Da habe er Verständnis, dass Väter sich entsorgt fühlen.

Denn nach dem Gesetz kann ein Vater nur das alleinige Sorgerecht beantragen, wenn dies die Mutter genehmigt. Dies sei eine Ungleichbehandlung im Vergleich zu Vätern ehelicher Kinder.

Ob der ‘entsorgte Vater’ bei Trennungen nach ehelichen Beziehungen tatsächlich ‘Historie ist, wird die momentan laufende Evaluierung des Gesetzes zur gemeinsamen Sorge aus dem Jahre 1998 erweisen.

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Manchmal sind Kinder bei den Vätern besser aufgehoben

Erstellt von Hans-Georg Nelles am 10. Juli 2009

Der Streit um die Kinder ist eine Angelegenheit die alltäglich auf dem Tisch der Familienrichterin Henriette Meier-Ewert beim Amtsgericht in Brandenburg liegt. In einem Interview mit der Märkischen Allgemeinen betont sie, dass das Wohl des Kindes in jedem Fall im Vordergrund steht.

‚… Wie erleben Sie Eltern, die sich ums Sorgerecht streiten?

Meier-Ewert: Es sind zunehmend Väter, die das Gericht anrufen. Immer mehr Männer kämpfen um das Sorgerecht. Das hat stark zugenommen. Es gibt sehr engagierte Väter. Manchmal sind die Kinder bei den Vätern auch besser aufgehoben, weil die Lebenssituationen stabiler sind. Ich hatte etwa den Fall, dass eine Mutter vier Kinder von drei Vätern hat und nun mit einem neuen Mann ein neues Leben beginnen wollte. Die fragte mich, ob sie ihr Kind nicht gleich hierlassen könne. Es gab auch die Situation, in der sich die Eltern bei mir gegenseitig vorwarfen, wer mehr Cannabis geraucht habe. Und das bei einem anderthalbjährigen Kind. Der Normalfall ist, dass Eltern so in ihrem Paarkonflikt stecken, dass sie das Recht des Kindes am jeweils anderen Elternteil nicht sehen.

Wenn es um die Gefährdung eines Kleinkindes geht, wie schnell können Sie reagieren?

Meier-Ewert: Schnell, nicht übereilt, aber zügig. Das Gericht kann innerhalb von einer halben Stunde entscheiden, wenn das Jugendamt ein Kind in akuter Gefahr sieht und die Eltern sich weigern, es herzugeben.

Beispielsweise?

Meier-Ewert: Eine schwer psychisch kranke junge Frau, die selbst unter Betreuung stand, hat ein Kind zur Welt gebracht. Noch im Krankenhaus hat das Jugendamt das Kind sofort in Obhut genommen. Die Mutter wollte das Kind alleine aufziehen. So blieb das Kind in einer Bereitschaftspflegefamilie. Ich habe ein Gutachten in Auftrag gegeben. Das war eindeutig. Das Kind ist jetzt in eine Pflegefamilie gekommen. Ich hatte aber jetzt gerade auch eine Familie mit fünf Kindern, die das Jugendamt seit Jahren begleitet. Da stand Entzug des Sorgerechts im Raum. Durch Beratungen und Hilfen hat sich dort die Situation wieder stabilisiert. Jetzt ist da alles wieder gut.

Sie beraten auch?

Meier-Ewert: Wir Familienrichter sind nicht dazu da, Eltern ihre Kinder wegzunehmen. Wir bieten den Eltern Hilfe an. Der komplette Sorgerechtsentzug ist die letzte Maßnahme. Davor gibt es noch eine Vielzahl anderer Möglichkeiten. …’

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Folgen des neuen Unterhaltsrechts weitgehend unbekannt

Erstellt von Hans-Georg Nelles am 27. Mai 2009

Das neue Unterhaltsrecht ist in der Bevölkerung noch weitgehend unbekannt. Das zeigt eine aktuelle Umfrage von TNS Emnid im Auftrag der Bertelsmann Stiftung. Nur 17 % der befragten Mütter und Väter mit Kindern kennen die Details der neuen Gesetzgebung. Selbst in der Gruppe der Zahler und Empfänger von Unterhalt kennt nur jeder Dritte das Gesetz genauer. Offenbar haben sich auch die wenigsten Eltern bisher mit den kurz- und langfristigen finanziellen Folgen sowie den Auswirkungen auf den Lebensstandard oder den Ansprüchen aus dem Versorgungsausgleich und der gesetzlichen Rentenversicherung auseinandergesetzt.

Mit ihrer repräsentativen Umfrage ermittelt die Bertelsmann Stiftung erstmals, inwieweit Männer und Frauen in Deutschland über das neue Unterhaltsrecht informiert sind und wie sie das Gesetz einschätzen. Darüber hinaus liefert sie erste Aussagen darüber, wie die Ziele der Reform von den unterschiedlich betroffenen Bevölkerungsgruppen bewertet werden. Dazu gehören die Stärkung des Kindeswohls, die Stärkung der Eigenverantwortung nach der Ehe sowie die Vereinfachung des Unterhaltsrechts.

Über diese Kernpunkte des neuen Unterhaltsrechts informiert, beurteilten es 40 % aller Be­fragten positiv, weitere 40 % waren teilweise zufrieden, 13 % lehnten es ab. Die Zahlen machen deutlich, dass die jeweilige Perspektive entscheidend ist – je nach dem, ob der Befragte das neue Gesetz “vom grünen Tisch” aus bewertet oder als Betroffener die Konsequenzen am eigenen Leib spürt.

Bei der Befragung der Bertelsmann Stiftung befürworteten 77 % der Befragten, dass das neue Unterhaltsrecht Kindern Vorrang vor den Unterhaltsansprüchen des Ex-Partners einräumt. Während fast die Hälfte der Väter die neuen Regelungen gut findet, sagt dieses aber nur jede dritte Mutter. Die Unterhaltszahler bewerten es zu 52 % positiv, 36 % stimmen mit ei­nem “teils, teils” ab und acht % finden die Neuregelung nicht gut. Von den Unterhaltsemp­fängern beurteilt dagegen nur jeder Dritte das neue Unterhaltsrecht positiv, 48 % der Befragten sagen “teils, teils” und 17 % finden es unzureichend.

Das neue Gesetz zielt auch auf die Stärkung der Eigenverantwortung nach der Ehe ab. Der betreuende Elternteil muss in der Regel heute wieder früher erwerbstätig werden. Der vorherige Lebensstandard von Geschiedenen ist nicht mehr garantiert, der nacheheliche Unterhaltsanspruch wird begrenzt. Damit soll der Unterhaltspflichtige finanziell entlastet werden, um möglicherweise schneller eine “Zweitfamilie” mit Kindern gründen zu können. Die Mehrheit der Befragten begrüßt die Haltung zur Erwerbstätigkeit: 64 % finden es gut, dass durch das neue Recht der betreu­ende Elternteil bestärkt wird, verantwortlich für den eigenen Unterhalt zu sorgen. Weiterlesen »

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‚Endlich wird die Abzocke von Vätern gestoppt’

Erstellt von Hans-Georg Nelles am 24. März 2009

… titelt der Berliner Kurier nach der Veröffentlichung des neuen BGH Urteils zur Unterhaltspflicht und findet auf der anderen Seite: Eine Welle der Empörung erfasst Berlin, ja ganz Deutschland. Nach dem Urteil zum Unterhalt fühlen sich die alleinerziehenden Mütter übers Ohr gehauen. In dieser Frontstellung sucht die Bild – Zeitung verzweifelt nach Müttern, die von der Regelung profitieren und weniger Unterhalt für ihren EX bezahlen müssen.

Freude und Opfergehabe als ritualisierte Reaktionen statt einer längst überfälligen Auseinandersetzung mit neuen Lebenswirklichkeiten.

Es hilft überhaupt nicht weiter, wenn die Vorsitzende des Verbandes der alleinerziehenden Mütter und Väter (VaMV) Edith Schwab, den Sieg der ‚Väterlobby’ beklagt und eben diese Väter, die sich um die Sorge um ihre Kinder geprellt fühlen, die Wirkungen des Urteils für sich nicht erleben.

Scheinbar differenzierter geht Paul Hefty das Thema in der Frankfurter Allgemeinen an, er geht vom Postulat des Kindeswohls aus und fordert, der ‚Verzicht müsse gemeinsam getragen werden’. Denn ansonsten drohe der männlichen Ordnung Ungemach:

‚Wenn die Frau den Erziehungsauftrag nachdrücklich ablehnt und im Gegenzug bereit ist, regelmäßig Unterhalt für das Kind zu bezahlen, werden die Richter nicht grundsätzlich die Mutter dazu drängen, das Kind dauerhaft zu sich zu nehmen. Zum anderen werden die Arbeitgeber gerade anspruchsvolle und gut ausgebildete Frauen darin bestärken, wie gut sie daran getan hätten, sich nicht von einem Kind und den Öffnungszeiten eines Horts vom vollen Arbeitseinsatz ablenken zu lassen.’

Das könne nur durch einen Zuschuss des Kindsvaters verhindert werden. Weiterlesen »

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Gleiche (Sorge-) Rechte für Väter und Mütter

Erstellt von Hans-Georg Nelles am 29. Januar 2009

‘Gestern war ein Freudentag für alle Väter in der Schweiz, insbesondere aber für die getrennt oder geschiedenen Väter. Mit der Publikation des Gesetzesvorschlages für das gemeinsame Sorgerecht als Regelfall hat der Bundesrat eine längst überfällige Gesetzeslücke angegangen.’ sagt Oliver Hunziker, Präsident von GeCoBi, der Schweizer Vereinigung für gemeinsame Elternschaft.

Heute wird das Sorgerecht bei Unverheirateten zunächst automatisch und ausschließlich der Mutter zugesprochen. Nur wenn sie sich einverstanden erklärt, darf der Lebenspartner mitreden. Bei Scheidungen herrschte bis anhin ebenfalls eine Art Monopol für Frauen. In jüngster Vergangenheit zeigt die Statistik indes eine Tendenz hin zum gemeinsamen Sorgerecht: Anfang des Jahrzehnts einigten sich 1200 Paare im Scheidungsprozess, die Verantwortung für die Kinder zusammen zu tragen, vor zwei Jahren war dies fast 5000 Mal der Fall. Gegenüber 8850 Scheidungen mit alleinigem Sorgerecht der Mutter und 745 gescheiterten Ehen, in denen dieses Recht dem Vater übertragen wurde.

Eine weitere Änderung sieht der Bundesrat im Strafgesetz vor. Nach seinem Vorschlag riskiert eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren, wer einen Elternteil daran hindert, das Besuchsrecht auszuüben. Wie Felix Schöbi vom Bundesamt für Justiz ausführt, vereitelten Mütter teilweise die Ausübung des väterlichen Besuchsrechts. Diese Frauen riskierten keinerlei Sanktionen, während ein Vater, der das Kind nicht zurückbringe, strafrechtlich belangt werden könne. Mit der geplanten Gesetzesänderung solle auch in diesem Punkt Gleichberechtigung herrschen.

Und was ist mit den Vätern, die ihre Sorgepflicht nicht wahrnehmen, den Sprössling nicht besuchen? Laut Felix Schöbi kann gegen solche Nachlässigkeit schon nach geltendem Recht vorgegangen werden, mit dem Entzug des Sorgerechts sowie der Verpflichtung zu höheren Alimentenzahlungen. «Weitergehende Sanktionen hingegen wären nach unserem Rechtsverständnis übertrieben», findet er.

Gleiche Rechte bedeutet auch gleiche Pflichten, das ist einerseits selbstverständlich, andererseits liegt es jetzt an den Vätern, dies jetzt auch zu leben.

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Berliner Kammergericht: Schulen sind so schlecht, dass Eltern nicht Vollzeit arbeiten können

Erstellt von Hans-Georg Nelles am 18. Januar 2009

Mit einem Aufsehen erregenden Urteil hat das Kammergericht Berlin die Rechte von Teilzeit arbeitenden Müttern gestärkt. In einer neuen, bislang unveröffentlichten Entscheidung, die dem Berliner Tagesspiegel vorliegt, sprechen die Richter einer Mutter Unterhalt für die Betreuung ihres achtjährigen Sohnes zu und üben harte Kritik an Berliner Schulen und Horten.

Der Vater hatte von der Mutter verlangt, wieder Vollzeit zu arbeiten, und hatte sich dabei auf das neue Unterhaltsrecht berufen. Das lehnten die Richter mit Verweis auf das Kindeswohl ab. “Kindererziehung besteht nicht nur in der Vermittlung von Kompetenzen”, heißt es in dem Urteil vom 8. Januar. Kinder dürfen “von ihren Eltern – nicht von Fremdbetreuern – Liebe, Rücksicht, Wärme Zuwendung, Geduld, Anerkennung und nicht zuletzt Förderung erwarten.”

Der Hort könne das nicht leisten, schreiben die Richter. Harsche Kritik üben die Richter an der Berliner Schulsituation. Es sei gerichtsbekannt, “dass gerade die Grundschulen aufgrund des in Berlin bestehenden Personalmangels … ihren Ausbildungspflichten nicht mehr in ausreichendem Maße nachkommen.” Die Lehrer würden zunehmend von den Eltern häusliche Nacharbeit mit den Kindern fordern. “weil der Schulstoff nicht mehr angemessen vermittelt werden kann.” Das sei mit einer Vollzeitbeschäftigung kaum zu vereinbaren.

Nach dem neuen Unterhaltsrecht, das seit dem vergangenen Jahr gilt, kann der Elternteil, bei dem das Kind lebt, mindestens in den ersten drei Lebensjahren des Kindes Betreuungsunterhalt vom Ex verlangen und darf während dieser Zeit zu Hause bleiben. Ist das Kind älter als drei, ist eine Verlängerung des Unterhaltsanspruchs nur dann möglich, wenn der Wegfall des Unterhalts grob unbillig wäre.

Die Rechtsprechung ist bislang uneinheitlich Während viele Gerichte nach dem dritten Lebensjahr eine Vollzeittätigkeit verlangen, sind andere – wie jetzt das Kammergericht – für eine Teilzeitstelle. Die Entscheidung aus Berlin ist noch nicht rechtskräftig.

Ich maße mir nicht an, über sämtliche Berliner Schulen und Horte ein derartiges Urteil zu fällen, bin aber sehr wohl der Überzeugung, dass Kinder, vor allem auch in Schule, Zuwendung, Anerkennung, Rücksicht und Förderung erwarten können, sonst ist auch der Erwerb von Kompetenzen unmöglich. Und wenn das Gericht sich schon so weit aus dem Fenster lehnt, hätte es auch die Politik in die Pflicht nehmen können und auch den Vätern einen Anspruch auf Arbeitszeitreduzierung zusprechen können.

Aber besser: Richter bleib bei deinen Leisten!

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Grüne streiten für Väterrechte

Erstellt von Hans-Georg Nelles am 6. Dezember 2008

Väter ohne Trauschein haben im Fall einer Trennung oft keine Chance, das Sorgerecht zu erhalten, beklagt der Väteraufbruch für Kinder (VafK). Die Argumentation der Väterlobby sei zwar oft polemisch, schreibt Nicole Janz in der taz, sie spreche aber ein reales Problem an: Bei unverheirateten Paaren hat im Fall einer Trennung der Vater keinen Anspruch auf das Sorgerecht für sein Kind.

Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) bezeichnete diese Woche auf einer Konferenz in ihrem Ministerium das Sorgerecht bei Nichtverheirateten als “Baustelle” des Kindschaftsrechts, das vor zehn Jahren zum letzten Mal grundlegend reformiert wurde. Trotzdem scheuen SPD, Union und FDP vor neuen Veränderungen zurück. Nur die Grünen haben im Bundestag einen Antrag eingebracht.

Die derzeitige Rechtslage, die seit 1998 gilt, sieht vor: Bei Eheleuten erhalten Vater und Mutter bei einer Scheidung automatisch das gemeinsame Sorgerecht für Ihre Kinder. Für Unverheiratete gilt das nicht. Wenn die Frau nicht freiwillig mit dem Vater eine Erklärung über das gemeinsame Sorgerecht unterschreibt, liegt die Verantwortung für das Kind allein bei ihr.

Der Antrag der Grünen, der schon im Mai im Bundestag vorgelegt wurde, sieht deswegen vor, dass ein Vater bei einer Trennung von seiner Freundin im Einzelfall das Sorgerecht einklagen kann. Zunächst sind beratende Gespräche zwischen Vater und Mutter vorgesehen, die eine Einigung außergerichtlich ermöglichen sollen. Erst wenn diese scheitern, kann der Vater ein Gericht einschalten.

Das Bundesverfassungsgericht hat bereits 2003 die Brisanz des Themas erkannt. Es verpflichtete den Gesetzgeber, die Praxis der gemeinsamen Sorgeerklärungen bei Unverheirateten zu beobachten – und zu prüfen, ob das Kindeswohl tatsächlich im Mittelpunkt steht.

Im Jahr 2007 wurden rund 211.000 Kinder geboren, deren Eltern nicht verheiratet sind. Davon haben 49 Prozent der Eltern eine Sorgeerklärung beim Jugendamt unterschrieben, so das Statistische Bundesamt.

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Über die Hälfte der unverheirateten Väter ohne Sorgerecht

Erstellt von Hans-Georg Nelles am 2. November 2008

Weniger als die Hälfte der unverheirateten Eltern übt das Sorgerecht für ihre Kinder gemeinsam aus. In 54 % der Fälle habe die Mutter das alleinige Sorgerecht, berichtete das Nachrichtenmagazin «Focus» vorab unter Berufung auf eine Umfrage des Vereins «Väteraufbruch für Kinder». Demnach habe die Mehrheit der Männer bei wichtigen Entscheidungen, die ihr Kind betreffen, kein Mitspracherecht.

56 % derjenigen, die nach der Geburt ihres Kindes das Thema Sorgerecht ignorieren, handelten aus Unwissenheit, schrieb das Blatt. 15 % hielten die Klärung für unwichtig. 38 % der Männer glaubten, die Mutter hätte sowieso nicht zugestimmt und 24 % sprächen das Thema gar nicht erst an, weil sie Beziehungsstress befürchteten.

Für die Studie wurden den Angaben zufolge zwischen Januar 2007 und Mai 2008 mehr als 1000 Männer befragt.

Nach deutschem Recht müsse eine ledige Mutter ihr Einverständnis zum gemeinsamen Sorgerecht ausdrücklich erklären, schrieb das Blatt. Verweigere die Frau diese Zustimmung, entscheide allein sie über das Wohl des Kindes. Im Jahr 2003 habe das Bundesverfassungsgericht diese Regelung bestätigt, aber den Gesetzgeber beauftragt, die Entwicklung zu beobachten.

Da das Kind ein Recht auf beide Elternteile hat, ist da jetzt wohl eine (andere) Entscheidung des Gesetzgebers fällig.

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Auch Manager haben Anspruch auf Teilzeit

Erstellt von Hans-Georg Nelles am 14. August 2008

Der Manager Achim Schwarz und sein Arbeitgeber Ernst & Young beendeten ihren Rechtsstreit vor dem Arbeitsgericht Düsseldorf mit einem Vergleich. Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft muss dem Berater 45.000 Euro zahlen, gefordert hatten Schwarz und sein Anwalt 53.000 Euro.

Schwarz hatte seinen Arbeitgeber verklagt, weil der ihm seinen Wunsch nach einer Teilzeittätigkeit nach der Geburt des ersten Kindes verweigert hatte. Schwarz entschied sich daraufhin ab Mai 2006 für eine zweijährige unbezahlte Elternzeit.

Der Ausgang des Verfahrens dürfte wegweisend sein. Denn erstmals erhält ein Arbeitnehmer Schadensersatz, weil ihm in der Elternzeit eine Teilzeitbeschäftigung verwehrt worden ist. Künftig kann es also für Unternehmen teuer werden, Eltern den Teilzeitanspruch zu verweigern.

Der Richter folgte weitgehend der Rechtsauffassung des Klägers: “Dringende betriebliche Erfordernisse”, auf die sich die Wirtschaftprüfungsgesellschaft bei ihrer Ablehnung berufen hatte, vermochte das Gericht nicht zu erkennen. Die gezahlte Summe entspricht knapp dem, was Schwarz verdient hätte, wenn er 18 Stunden in der Woche hätte arbeiten dürfen.

Andere Väter könnte das Urteil ermutigen, öfter eine Auszeit zu nehmen oder Teilzeit zu arbeiten. Bisher fällt ihnen das noch schwer: 73 % der Manager geben an, dass eine geeignete Vertretung fehle, 59 % fürchten Karrierenachteile, ergab eine aktuelle Umfrage des Deutschen Führungskräfteverbands (ULA).

Am kommenden Donnerstag sitzt Achim Schwarz bei der Ausstellungseröffnung Rollenbilder im Wandel in der Agentur für Arbeit in Düsseldorf auf dem Podium.

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Das Prädikat ‚Väter – feindlich’ …

Erstellt von Hans-Georg Nelles am 5. August 2008

… verlieh das Magazin Capital in seiner gestrigen Online Ausgabe der Firma Ernst & Young.

Zwar stoßen Führungskräfte häufig auf Widerstand, wenn sie als aktive Väter mehr Zeit für die Familie haben wollen. Der Fall Schwarz beschäftigt aber inzwischen das Arbeitsgericht Düsseldorf.

‚Kurz vor der Geburt ihrer Tochter im November 2005 hatten Ernst & Young-Projektmanager Schwarz und seine Freundin Désirée Wesselmann entschieden, sich die Kindererziehung zu teilen. Zunächst nahm sie ein halbes Jahr Auszeit, dann er. Danach wollten beide in Teilzeit arbeiten, um sich abwechselnd um Katharina kümmern zu können. Doch daraus wurde nichts. “Der Wunsch nach Teilzeit lässt sich mit der von Ihnen bekleideten Managerposition nicht vereinbaren”, beschied Ernst & Young. “Das war ein richtiger Schock”, erinnert sich der 40-jährige. …

Laut Gesetz dürfen Arbeitnehmer während der Elternzeit die Stundenzahl reduzieren. Dies muss der Arbeitgeber hinnehmen, sofern keine “dringenden betrieblichen Gründe” dagegen sprechen. Darauf beruft sich Ernst & Young. …

Schwarz hält entgegen, dass eine Kollegin mit ähnlichen Aufgaben und vergleichbarer Position sehr wohl in Teilzeit arbeitet. Auch in anderen Abteilungen sei dies durchaus üblich. Die Quote der Teilzeitbeschäftigten in Düsseldorf liegt bei rund zehn Prozent. …

Seit einigen Wochen geht Schwarz wieder zur Arbeit, denn seine Elternzeit ist zu Ende. Weiterlesen »

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