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Es gibt ‚entsorgte Väter’

Erstellt von Hans-Georg Nelles am Mittwoch 5. August 2009

Von vielen bezweifelt, nun richterlich bestätigt: Aus Sicht der Stuttgarter Justiz gibt es Korrekturbedarf bei den Gesetzen zur elterlichen Sorge für Kinder aus nicht-ehelichen Beziehungen.

Bei ehelichen Beziehungen sei der ‚entsorgte Vater’ Geschichte, sagt der Vorsitzende Richter am Landgericht Stuttgart, Stefan Motzer, am Mittwoch in Anspielung auf einen gleichnamigen Dokumentarfilm. Das gelte aber nicht für nicht-eheliche Kinder. Da habe er Verständnis, dass Väter sich entsorgt fühlen.

Denn nach dem Gesetz kann ein Vater nur das alleinige Sorgerecht beantragen, wenn dies die Mutter genehmigt. Dies sei eine Ungleichbehandlung im Vergleich zu Vätern ehelicher Kinder.

Ob der ‘entsorgte Vater’ bei Trennungen nach ehelichen Beziehungen tatsächlich ‘Historie ist, wird die momentan laufende Evaluierung des Gesetzes zur gemeinsamen Sorge aus dem Jahre 1998 erweisen.

Quelle

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Ein Kommentar zu “Es gibt ‚entsorgte Väter’”

  1. Chris Mittler sagt:

    Was ist das für ein Unsinn, der da erzählt wird?
    Demnach dürfte es MICH also garnicht geben?
    Meine Ex-EHEFRAU hat meinen Sohn 620 KM weit weg gebracht, damit ich keinen Umgang wahrnehmen kann. Ich sehe ihn nach einem Kontaktabbruch von 2 Jahren, 4 Monaten und 4 Tagen jetzt seit 6 Monaten 4-wöchentlich á 2 Stunden mit Umgangsbetreuung, damit er sich wieder an mich gewöhnt! Jetzt sollte der Umgang auf alle 2 Wochen hochgesetzt werden, wogegen die Mutter ihr Veto eingelegt hat und ein Kompromiß auf ALLE 3 WOCHEN getroffen wurde, aus meiner Sicht, damit es überhaupt weiter geht! Den letzten Umgang hat die Mutter mal eben platzen lassen und ist mit meinem Sohn in Urlaub gefahren!
    Wenn ich dann so einen Unsinn lesen muß, dann frage ich mich, wie weit weg manche Leute doch von der Realität sind!

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