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Archiv für die 'Rechtssprechung' Kategorie

‚Grund zur Sorge’

Erstellt von Hans-Georg Nelles am 29. Juli 2010

Überschreibt der WDR ein Interview mit Edith Schwab, der Vorsitzenden des Verbandes Alleinerziehender Mütter und Väter (VAMV) im Morgenecho am heutigen Donnerstag. Der folgende Text ist dann mehr als entlarvend. Während in der Presse die aufgrund eines Urteils des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte in Deutschland vorzunehmende Stärkung der rechte lediger Väter überwiegend begrüßt wird und als Maßstab das ‚Kindeswohl’ in der Vordergrund gestellt wird, geht es in dem Interview um alles andere, nur nicht um das Wohl der Kinder und de Umsetzung eines verbindlichen Urteils. In dem Ankündigungstext heißt es:

‚Die angestrebte Reform des Sorgerechts von unverheirateten Eltern löst kontroverse Reaktionen aus. In Zukunft soll neben der Mutter auch der Vater automatisch das Sorgerecht erhalten. Viele ledige Väter begrüßen die geplante Gesetzesänderung. Aber birgt sie nicht auch Gefahren? Würden Frauen schneller abtreiben, wenn sie von einem ungeliebten Mann schwanger sind? Könnten Alleinerziehende ungestraft in einer anderen Stadt neues Glück suchen?’

Elternschaft bedeutet gemeinsame Verantwortung! Von dem Moment an, in dem ich entscheide, Vater oder Mutter zu werden. Aber während die überwiegende Zahl der Väter diese Verantwortung übernehmen möchte, aber davon teilweise abgehalten wird, wird hier offen der Verantwortungslosigkeit und Willkür das Wort geredet. Ich frage mich, für welche Väter der VaM(V)  zuständig sein möchte.

Das Interview kann hier nachgehört werden.

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Sächsischer Justizminister für Stärkung der Väterrechte

Erstellt von Hans-Georg Nelles am 26. Juli 2010

Der sächsische Justizminister Jürgen Martens (FDP) unterstützt ausdrücklich den Vorschlag der Bundesjustizministerin, die Rechte lediger Väter in Deutschland zu stärken. Danach sollen unverheiratete Eltern künftig von Anfang an ein gemeinsames Sorgerecht für ihr Kind erhalten.

„Die bisherige Benachteiligung lediger Väter muss endlich ein Ende finden. Ich bin mir sicher, dass die von der Bundesjustizministerin vorgeschlagene Widerspruchslösung die Situation der betroffenen Kinder und ihrer Väter verbessern wird. Erkennt der Vater seine Vaterschaft an, soll er auch automatisch die gemeinsame Sorge für das Kind erhalten. Nur wenn die Mutter widerspricht, muss das Gericht ihre Einwände gegen die gemeinsame Sorge überprüfen und im Sinne des Kindeswohls entscheiden. Diese Lösung ist gerecht, unbürokratisch und entspricht der Lebenswirklichkeit in unserer Gesellschaft.“

Im letzten Dezember hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte entschieden, dass die Bevorzugung von unverheirateten Müttern gegenüber den Vätern ein Verstoß gegen das Diskriminierungsverbot ist.

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Koalition will Rechte lediger Väter stärken

Erstellt von Hans-Georg Nelles am 24. Juli 2010

Die Berliner Regierungskoalition will laut einem Bericht der Passauer Neuen Presse (PNP) mit einer Reform des Sorgerechts die Rechte lediger Väter stärken und so das Urteil der Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte umsetzen.

Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) lasse derzeit entsprechende Eckpunkte erarbeiten, berichtete die “Passauer Neue Presse” am Samstag. Die FDP-Bundestagsfraktion plädiere für die sogenannte Widerspruchslösung, sagte ihr Familienrechtsexperte Stephan Thomae. Danach würden unverheiratete Eltern von Anfang an das Sorgerecht gemeinsam ausüben, “es sei denn, die Mutter legt Widerspruch ein und erhält beim Familiengericht Recht”.

Im Herbst solle ein entsprechender Gesetzentwurf auf den Weg gebracht werden. “Kinder haben einen Anspruch darauf, dass Väter Verantwortung übernehmen und über wichtige Dinge in ihrem Leben mitentscheiden”, sagte der FDP-Politiker Thomae. Die Koalition stehe “zu ihrem Wort, die Situation lediger Väter verbessern zu wollen”. Weiterlesen »

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Kampf ums Kind – Der Aufstand der Scheidungsväter in Österreich

Erstellt von Hans-Georg Nelles am 7. Juli 2010

Scheidungsväter steigen derzeit auf die Barrikaden. Können sich die Eltern beim Scheidungsverfahren nicht über Obsorge und Besuchsrecht einigen, so würden die Frauen von den Gerichten bevorzugt – so kritisieren betroffene Männer. Fälle wie der des Filmemachers Douglas Wolfsperger, der seit Jahren darum kämpft, dass er seine Tochter wiedersehen kann, zeigen die Dramatik. Väter-Organisationen kämpfen mit allen Mitteln um eine Verbesserung der Situation. Aktivisten in Linz wurde nun sogar die Bildung einer terroristischen Organisation vorgeworfen, und auf einschlägigen Homepages werden „Tricks“ verbreitet, mit denen „böse Exfrauen“ den Männern die Kinder vorenthalten – und Tipps gegeben, was man dagegen tun kann.

Werden die Väter tatsächlich von Familienrichtern und Gesetzen diskriminiert? Kann die vehement geforderte obligatorische gemeinsame Obsorge helfen, den Scheidungskrieg zu beenden? Wie sieht es mit der Vielzahl der Männer aus, die sich nach der Trennung von der Kindesmutter aus ihrer elterlichen Verantwortung stehlen? Und wie viel zählt in diesem Konflikt das Wohl der Kinder?

Dazu diskutieren bei Corinna Milborn im Club 2 unter anderem:

  • Douglas Wolfsperger, Filmemacher „Der entsorgte Vater“
  • Helene Klaar, Scheidungsanwältin
  • Michael Achleitner, Vätergruppe „im Namen des Vaters“
  • Maria Rösslhumer, Verein Autonome Österreichische Frauenhäuser
  • Monika Pinterits, Kinder- und Jugendanwaltschaft Wien
  • Doris Täubel – Weinreich, Familienrichterin

Sendetermin ORF 2, 7. Juli, 23:00 Uhr.

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Wenn falsche Vorwürfe ein Leben ruinieren

Erstellt von Hans-Georg Nelles am 4. Juli 2010

Ein heißes Eisen packte das Frauenmagazin Mona Lisa an. Ausgehend vom aktuellen Fall des Moderators Jörg Kachelmann, zeigt das Magazin verschiedene Fälle, in denen Männer falschen Anschuldigen ausgesetzt und zum Teil Jahre unschuldig im Gefängnis verbringen mussten.

Jörg Kachelmann sitzt seit fast vier Monaten in Untersuchungshaft, angeklagt wegen Vergewaltigung. Ob schuldig oder nicht, allein der Verdacht sei so ruinös, sagt die Gerichtsreporterin Gisela Friedrichsen, dass er sich selbst bei einem Freispruch nicht mehr davon erholen werde.

Genau das ist dem Arzt Philipp Berdel passiert. Vor zwei Jahren bezichtigte ihn seine Ehefrau, er habe sie fünf Mal brutal vergewaltigt. Sein Fall wurde in aller Öffentlichkeit ausgeschlachtet. Er sei sehr enttäuscht von dem Menschen gewesen, so Berdel, mit dem er einmal sein Leben geplant hatte, aber eine noch größere Enttäuschung sei das Rechtssystem gewesen. Denn obwohl der Bonner Oberarzt von Anfang an belegen konnte, dass er Opfer einer Intrige ist, wurde er angeklagt.

Es waren so schwerwiegende Vorwürfe, wenn die durchgekommen wären, sagt Berdel, wäre er für mehrere Jahre im Gefängnis gewesen, hätte seine Approbation, alles verloren. Erst vor vier Wochen bestätigte das Gericht endlich seine Unschuld. Gisela Friedrichsen, Gerichtsreporterin bei “Der Spiegel”, hat den Fall Berdel dokumentiert. Sie erkennt ein typisches Muster wieder: “Um einen Mann fertig zu machen, ist es das Einfachste, zu sagen, er hat mich oder ein Kind vergewaltigt. Es gibt davon tausende solcher Fälle.”

Wenn es um den Vorwurf der Vergewaltigung gehe, sei die Unschuldsvermutung quasi außer Kraft gesetzt, lautet das Fazit des Hamburger Strafverteidigers Johann Schwenn. Er befasst sich seit vielen Jahren mit solchen Fällen: “Wer behauptet, Opfer eines Sexualdelikts geworden zu sein, wird von Anfang an so behandelt, als sei das so. Und gegen diese Feststellung ist nahezu kein Kraut gewachsen.”

Der Beitrag kann in der ZDF Mediathek nach gesehen werden.

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Wer weniger arbeitet, bekommt das Kind

Erstellt von Hans-Georg Nelles am 3. Juli 2010

Wenn dieses Urteil des Schweizer Bundesgerichts mal kein Grund ist auf eine paritätische Aufteilung der Erwerbs- und Familienarbeit von Anfang an zu bestehen.

‚Bringen die Mutter und der Vater gleich gute Voraussetzungen für die Erziehung ihres Kindes mit, darf das Gericht bei einer Trennung der Mutter die alleinige Obhut zuteilen, wenn sie mehr Zeit für die persönliche Betreuung des Kindes aufwenden kann als der Vater.

Konkret stritten sich die Eltern eines achtjährigen Buben um die vorläufige Zuteilung des Kindes für die Dauer der Trennung bis zur Scheidung. Das Schweizer Gericht erster Instanz teilte die Obhut dem Vater zu, das Kantonsgericht dagegen der Mutter. Der Vater behauptete vor Bundesgericht vergeblich, für die Betreuung des Sohnes besser geeignet zu sein. Kantons- und Bundesgericht attestierten beiden Elternteilen gleich gute Fähigkeiten in der Erziehung und bei der Betreuung des Kindes.

In solchen Fällen kommt es laut der Rechtsprechung besonders darauf an, wer mehr Zeit für die persönliche Betreuung aufwenden kann. Hier hatte dieses Kriterium noch besonderes Gewicht, weil das Kind erst achtjährig war und zudem gesundheitliche Probleme hatte. Die Mutter war nur zu 40 Prozent, der Vater jedoch zu 100 Prozent berufstätig.

Kein Gehör fand die Behauptung des Vaters, seine Ehefrau habe ihre bisherige Vollzeitstelle absichtlich verloren. Warum die Mutter nur noch Teilzeit arbeitete, spielte für die Bundesrichter keine Rolle.’

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Getrennte Eltern – Wenn Kinder auf der Strecke bleiben

Erstellt von Hans-Georg Nelles am 2. Mai 2010

“Was Erwachsene ihren Kindern antun, wenn sie den Kontakt zu einem Elternteil nicht mehr zulassen, ist emotionaler Missbrauch.” Das sagt Hans-Otto Burschel, Direktor und Familienrichter am Amtsgericht Bad Salzungen. Dabei gehe es nur um die Macht, dem Expartner übel mitzuspielen.

Dass Kinder unter diesen “Machtspielen” ein Leben lang leiden, belegen entsprechende Langzeitstudien. Nach Recherchen der Journalistin Katrin Hummel können gerade in Deutschland Väter zu einfach “entsorgt werden”. Das hat auch der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg so bewertet. Im Dezember 2009 urteilte er, dass bei der Vergabe des Sorgerechts ledige Väter diskriminiert werden. Die deutsche Regierung wurde aufgefordert, das Sorgerecht zu reformieren. Bis jetzt hat sich nicht viel getan.

Unter welch dramatischen Folgen Kinder leiden, belegt das Schicksal von Edgar P. – einem heute erwachsenen Trennungskind. Er betreibt ein Forum für erwachsene Scheidungskinder.

Wie kann man die Rechte der Kinder bei Trennungen und Scheidungen der Eltern besser schützen? Wie müsste das deutsche Umgangs- und Sorgerecht reformiert werden? Welche Möglichkeiten haben Familienrichter und Anwälte? Diese und andere Fragen diskutieren in der mdr Sendung ‚Fakt ist’ die Rechtsanwältin Monika Hofmann, der Familienrichter Hans-Otto Burschel, die Journalistin und Buchautorin Katrin Hummel und Edgar P. .

Sendetermin ist Montag, der 3. Mai um 22:10 Uhr, Wiederholung am Dienstag, 4. Mai 2010 um 12:30 Uhr

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Gehaltsnachzahlungen fließen in Elterngeld ein

Erstellt von Hans-Georg Nelles am 29. April 2010

Eine gute Nachricht für Mütter und Väter: Das Versorgungsamt muss Gehaltszahlungen, die nach der Geburt des Kindes erfolgt sind, in die Berechnung des Elterngelds einbeziehen. Das hat das Landessozialgericht Hessen entschieden. Mit dieser Entscheidung gab das Landessozialgericht in Darmstadt einer Frau aus dem Kreis Gießen recht, die sich gegen die Berechnung des Elterngeldes gewehrt hatte.

Die Klägerin, die viele Jahre als Verkäuferin beschäftigt war, hatte in den Monaten vor der Geburt ihres Kindes kein Gehalt erhalten. Erst nach einer arbeitsgerichtlichen Verurteilung zahlte ihr Arbeitgeber den ausstehenden Lohn. Das Landesversorgungsamt hatte diese Nachzahlung jedoch nicht als Einkommen berücksichtigt und ihr lediglich Elterngeld in Höhe des Sockelbetrags gewährt.

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Unverheiratete Mütter müssen Sorgerecht mit den Vätern teilen

Erstellt von Hans-Georg Nelles am 29. März 2010

… titelt der Focus in der Ausgabe 11/2010 und veröffentlicht die Pläne der Bundesregierung im Anschluss an das Urteil des EGMR vom 3. Dezember 2009.

‚Nach Gesprächen im Bundesjustizministerium zeichnet sich nach FOCUS-Informationen ab, dass der Gesetzgeber beim neu zu formulierenden Sorgerecht eine eher moderate Lösung anstrebt. Danach würde das gemeinsame Sorgerecht nicht wie in vielen europäischen Ländern üblich bei Geburt eines Kindes automatisch an beide Elternteile vergeben. Es soll an den Antrag des Vaters geknüpft werden. Ablehnen kann die ledige Mutter diese Bitte nur, wenn sie Beweise vorlegt, dass der väterliche Einfluss dem Kind schadet, beispielsweise weil der Mann alkohol- oder drogenabhängig ist.

Derzeit benötigt der Mann die ausdrückliche Zustimmung der Mutter, um das Sorgerecht ausüben zu können. Verweigert das die Frau, bestimmt allein sie über das Kind. Zwar zahlt der Vater dann Unterhalt und darf seinen Nachwuchs sehen (Umgangsrecht), hat aber kein Mitspracherecht bei wichtigen Entscheidungen. Diese Regelung verurteilte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte im Dezember als „diskriminierend“. Deshalb muss der Gesetzgeber handeln. Am Entwurf werde derzeit „intensiv“ und „so zügig wie möglich“ gearbeitet, sagt ein Sprecher des Bundesjustizministeriums.

Fast 220.000 Kinder werden in Deutschland pro Jahr unehelich geboren. Nur knapp die Hälfte der Eltern übt die gemeinsame Sorge aus. Das Bundesjustizministerium hat eine Studie in Auftrag gegeben, um zu klären, in welchen Fällen Mütter die gemeinsame Sorge ablehnen.’

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Gehören Kinder zur Mutter?

Erstellt von Hans-Georg Nelles am 22. Februar 2010

In der Januarausgabe der Zeitschrift des Deutschen Kinderschutzbundes (DKSB) Kinderschutz aktuell verleitet Fritz von Barnim, Studienleiter in Berlin, die LeserInnen zum Nachdenken, indem er Glaubenssätze, an die sich (zu) viele gewöhnt haben, hinterfragt.

‚Kinder hören zur Mutter. Da rufen die meisten sogleich: Ja, wohin denn sonst? Und wenn sie dann noch hören, hier sei (vielleicht) ein Vorurteil im Spiel, schalten sie auf Abwehr. Will man ihnen etwa ihr klares und einfaches Weltbild kaputt machen? Will man sie verunsichern, die urtümliche Bindung zwischen Mutter und Kind aufbrechen, die Familie abwerten oder gar zerstören?

Nein, das will niemand. Wer hier ein mögliches Vorurteil erkennt, möchte weder irgendjemanden ärgern noch eine soziale Revolte anzetteln. Drei Anmerkungen sollen klarmachen, worum es geht.

Ersten ist die Mutter zwar in der Regel die erste Bezugsperson des Kindes. Diese enge Bindung ist jedoch keine verlässliche Gegebenheit, sondern gesellschaftlich und kulturell bedingt. Wir kennen andere Sozialformen, in denen Kinder schon bald nach der Geburt kaum noch bei der Mutter sind, sondern in einem Kollektiv aufgezogen werden. Es ist auch möglich, dass die leibliche Mutter sich als unwillig oder unfähig erweist und ihr Kind abgibt.

Zweitens fragt sich: Was heißt „gehören“? Wer Zugehörigkeit feststellt, geht davon aus, dass alle Lebewesen ihren „natürlichen“ Platz haben Das scheint zunächst für Tiere noch klarer zu sein als für Menschen. Aber selbst bei Tieren wird es schwierig, sobald sie mit dem Menschen in Verbindung treten.

Auf freier Wildbahn gehört der Löwe in die Savanne, im Zoo dagegen hinter Gitter. … Wenn „artgerechte“ Haltung schon bei Tieren nicht einfach ist, erweist sie sich bei Menschen als noch komplizierter. Wer sich außerhalb der eigenen Familie um Kinder kümmert, weiß das. …

Drittens werden Aussagen vom Stil „Das Kind gehört…“ in der Überzeugung vorgetragen, der Sprechende wisse Bescheid, verfüge über einschlägige Erfahrung und habe das ganze Problem durchdacht. Damit maßt er sich Kompetenz an und präsentiert sich als Experte. Soweit das im persönlichen Gespräch stattfindet, richtet es noch keinen Schaden an. Weiterlesen »

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