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Unverheiratete Mütter müssen Sorgerecht mit den Vätern teilen

Erstellt von Hans-Georg Nelles am Montag 29. März 2010

… titelt der Focus in der Ausgabe 11/2010 und veröffentlicht die Pläne der Bundesregierung im Anschluss an das Urteil des EGMR vom 3. Dezember 2009.

‚Nach Gesprächen im Bundesjustizministerium zeichnet sich nach FOCUS-Informationen ab, dass der Gesetzgeber beim neu zu formulierenden Sorgerecht eine eher moderate Lösung anstrebt. Danach würde das gemeinsame Sorgerecht nicht wie in vielen europäischen Ländern üblich bei Geburt eines Kindes automatisch an beide Elternteile vergeben. Es soll an den Antrag des Vaters geknüpft werden. Ablehnen kann die ledige Mutter diese Bitte nur, wenn sie Beweise vorlegt, dass der väterliche Einfluss dem Kind schadet, beispielsweise weil der Mann alkohol- oder drogenabhängig ist.

Derzeit benötigt der Mann die ausdrückliche Zustimmung der Mutter, um das Sorgerecht ausüben zu können. Verweigert das die Frau, bestimmt allein sie über das Kind. Zwar zahlt der Vater dann Unterhalt und darf seinen Nachwuchs sehen (Umgangsrecht), hat aber kein Mitspracherecht bei wichtigen Entscheidungen. Diese Regelung verurteilte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte im Dezember als „diskriminierend“. Deshalb muss der Gesetzgeber handeln. Am Entwurf werde derzeit „intensiv“ und „so zügig wie möglich“ gearbeitet, sagt ein Sprecher des Bundesjustizministeriums.

Fast 220.000 Kinder werden in Deutschland pro Jahr unehelich geboren. Nur knapp die Hälfte der Eltern übt die gemeinsame Sorge aus. Das Bundesjustizministerium hat eine Studie in Auftrag gegeben, um zu klären, in welchen Fällen Mütter die gemeinsame Sorge ablehnen.’

Quelle

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4 Kommentare zu “Unverheiratete Mütter müssen Sorgerecht mit den Vätern teilen”

  1. Thomas sagt:

    Der Passus am Ende des FOCUS-Artikels :

    “Am Entwurf werde derzeit „intensiv“ und „so zügig wie möglich“ gearbeitet, sagt ein Sprecher des Bundesjustizministeriums.”

    Man kann gespannt sein.

  2. Frank sagt:

    Gilt die neue Gesetzesregelung -wenn sie in Kraft tritt- dann für alle (neuen) Väter ab diesem Zeitpunkt, oder kann ich, Vater seit 2005 dann auch den Antrag auf gemeinsames Sorgerecht stellen?!
    Spannend, ja!

  3. Klaus Peter DUS sagt:

    Ich habe zwei Jungens (2+3 Jahre alt) für die ich Unterhalt zahle und um die ich mich drei Tage pro Woche mit viel Spaß und Freude kümmere Ich weigere mich seit drei Jahren erfolgreich gegen einen Herrn Markus Krahn von der Beistandsschaft des Jugendamtes der Stadt Düsseldorf die Vaterschaft anzuerkennen ohne das Sorgerecht für meine Kinder zu bekommen. Ich kann nur jedem werdenden Vater raten der mit seiner Partnerin keine einvernehmliche ( notarielle ) Lösung hinbekommt, die kommenden zwei Monate abzuwarten und auf keinen Fall die Vaterschaft anzuerkennen. Problem: Wenn Sie vor der Gesetzesänderung die Vaterschaft anerkennen laufen Sie die nächsten 20 Jahre hinter ihrem Sorgerecht her. Mein Tip: Melden Sie sich Sie um, beantworten Sie Post stark verzögert, kommen Sie keinesfalls zu Terminen und stellen Sie dumme Fragen am besten schriftlich mehrfach und mit der Bitte um Bestätigung… aber rennen Sie in den nächsten Wochen auf keinen Fall zu einer Bestandschaft eines Jugendamt und erklären Sie die Vaterschaft für ihr Kind. In den letzten drei Jahren hatte ich das Gefühl, das ein Jugendamt Düsseldorf vergessen hat für wen die arbeiten… Zur Erinnerung mein lieber Herr Krahn: Sie arbeiten für das Wohl des Kindes und für den Steuerzahler der diese Faxen seit Jahren finanzieren muss. Den Briefwechsel der letzten drei Jahre mit dem Jugendamt finden Sie hier tinyurl.com/37sn5np. In der Hoffnung das die Beistandsschaft Düsseldorf aufgrund einer geänderten Gesetzeslage nunmehr bald mit einem Mitarbeiter weniger auskommen kann bedanke ich mich für Ihr Interesse und wünsche allen Vätern das Sie genau wie ich, mit Lust und Freude Ihrem Sorgerecht und ihrer Sorgepflicht nachkommen werden und sich von keinesfalls weiter von irgendwelchen Vasallen eines proprietären  Kirchenrechts des letzten Jahrhunderts in Bockshorn jagen lassen. Sie haben als leiblicher Vater eines Kindes Sorgerecht! Alles andere ist Unrecht!

  4. Anni Friese sagt:

    Sorgepflicht + Unterhaltspflicht für Väter!!!!!!!!
    Wieso muss man als Mutter sich auch automatisch um das Kind kümmern (sorgen)???????

    Warum nehmen die einen Väter die Sorgepflicht für Ihre Kinder wahr und entlasten die Mutter,
    und jene die keine Lust dazu haben verzichten auf das Sorgerecht, zahlen keinen Unterhalt
    und überlassen der Mutter alles allein????????
    Wo bleibt denn da das Menschenrecht der Mutter, ist sie wieder die Dumme?

    Ihr lieben Mütter, wenn Ihr schlau seid, keine Vaterschaft mehr anerkennen,künstl. Befruchtung,
    oder abtreiben wenn der Typ euch schon in der Schwangerschaft abserviert – was ist das für eine
    kranke Gesellschaft???????????

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