‚Grund zur Sorge’
Erstellt von Hans-Georg Nelles am Donnerstag 29. Juli 2010
Überschreibt der WDR ein Interview mit Edith Schwab, der Vorsitzenden des Verbandes Alleinerziehender Mütter und Väter (VAMV) im Morgenecho am heutigen Donnerstag. Der folgende Text ist dann mehr als entlarvend. Während in der Presse die aufgrund eines Urteils des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte in Deutschland vorzunehmende Stärkung der rechte lediger Väter überwiegend begrüßt wird und als Maßstab das ‚Kindeswohl’ in der Vordergrund gestellt wird, geht es in dem Interview um alles andere, nur nicht um das Wohl der Kinder und de Umsetzung eines verbindlichen Urteils. In dem Ankündigungstext heißt es:
‚Die angestrebte Reform des Sorgerechts von unverheirateten Eltern löst kontroverse Reaktionen aus. In Zukunft soll neben der Mutter auch der Vater automatisch das Sorgerecht erhalten. Viele ledige Väter begrüßen die geplante Gesetzesänderung. Aber birgt sie nicht auch Gefahren? Würden Frauen schneller abtreiben, wenn sie von einem ungeliebten Mann schwanger sind? Könnten Alleinerziehende ungestraft in einer anderen Stadt neues Glück suchen?’
Elternschaft bedeutet gemeinsame Verantwortung! Von dem Moment an, in dem ich entscheide, Vater oder Mutter zu werden. Aber während die überwiegende Zahl der Väter diese Verantwortung übernehmen möchte, aber davon teilweise abgehalten wird, wird hier offen der Verantwortungslosigkeit und Willkür das Wort geredet. Ich frage mich, für welche Väter der VaM(V) zuständig sein möchte.
Das Interview kann hier nachgehört werden.









Dienstag 3. August 2010 um 15:49
Nichteheliche Väter werden Sie wirklich gestärkt?
Nach dem der Europäische Gerichtshof im letzten Jahren die Bundesrepublik Deutschland abgemahnt hat, kommt nach der Sommerpause der Politiker ein neues Gesetz raus. Was den nichtverheirateten Vätern, das gemeinsame Sorgerecht gegen über ihren Kindern einräumt, auch wenn die Mutter nicht zustimmt. Über diese Entscheidung die dem Kindswohl dient entscheidet das sogenannte Jugendamt und dann der Familienrichter der in Namen des Volkes unterschreibt.
Nur wenn die Mutter zwingende Gründe vorweisen kann, bekommt der Vater das gemeinsame Sorgerecht nicht. Dass ein gewalttätiger Vater der sein Kinder geschlagen hat, dass gemeinsame Sorgerecht nicht bekommt, und nur einen begleiteten Umgang hat, ist verständlich aber wenn die Kommunikation zwischen den Eltern abgebrochen ist, das sollte kein Grund gegen das gemeinsame Sorgerecht sein.
Denn eine Partnerschaft kann man beenden, und eine Elternschaft geht ein Leben lang. Und Kinder brauchen zu einer gesunden Entwicklung beide Elternteile & Großeltern……..
Daß über die Gründe das sogenannte Jugendamt entscheidet, daß keiner Fachaufsicht unter liegt, ist meiner Meinung auch nicht “zum Wohle” der Kinder. Denn in der Vergangenheit unterstützt das Jugendamt die Wünsche der Mütter….
Also:
MANN darf weiterhin nur Vater sein wenn es der Mutter RECHT ist, ansonsten wachsen die Kinder „Vater Seelen alleine“ auf.
Zeugen, Zahlen sonst Schnauze….
Mach`s mit….
Denn Präservative schützen nicht nur vor einer ansteckenden Krankheit, sondern auch vor einer ungewollten Schwangerschaft.
Und Familienplanung sollte auch Männersache sein.
Mit freundlichen Grüßen
Günter Mühlbauer
Schwabelweiser-Kirchstraße 9
93055 Regensburg
http://www.trennungseltern.eu.tf