Im Auftrag der Eidgenössischen Koordinationskommission für Familienfragen (EKFF) berechnete ein Projektteam des Büros für arbeits- und sozialpolitische Studien (BASS) die Kostenfolgen des EKFF – Modells für Elternzeit und Elterngeld in der Schweiz im Vergleich mit dem deutschen und dem völlig geschlechtsegalitären isländischen Modell.
Der komparative Ansatz zeigt gleichzeitig auf, wo die wichtigen Kostenfaktoren liegen. Je nach Ausgestaltung des Modells sind auch die Wirkungen einer Elternzeit bezüglich der Gleichstellung im Erwerbsleben völlig unterschiedlich.
… und gründen eine Lobbyorganisation. Das „Bundesforum Männer – Interessenverband für Jungen, Männer und Väter” wurde am vergangenen Donnerstag in Berlin von 34 Delegierten aus 22 Organisationen gegründet.
„Moderne Väter wollen mehr Zeit für ihre Kinder. Immer mehr Männer sind daran interessiert, Beruf und Familie besser zu vereinbaren. Zugleich kann beobachtet werden, dass Jungen mit unterschiedlichen sozialen und kulturellen Hintergründen zunehmend zu Bildungsverlierern unserer Gesellschaft werden. In Familie, Arbeitswelt und Schule muss daher viel mehr als bisher für die Förderung von Männern und Jungen getan werden”, sagt Martin Rosowski, Hauptgeschäftsführer der Männerarbeit der Evangelischen Kirche in Deutschland und frisch gewählter Vorsitzender des Männerverbandes. „Bisher haben einzelne Projekte mit Jungen und Männern wichtige Arbeit zum Teil leider im Verborgenen geleistet. Das Bundesforum Männer ist die neue starke und hörbare Stimme der Männer in Deutschland.”
Gründungsmitglieder sind Organisationen, die sich bundesweit für die Interessen von Männern, Vätern und Jungen engagieren. Mit von der Partie sind etwa verd.i, der Paritätisches Bildungswerk, das Deutsche Rote Kreuz oder die Männerarbeit der Evangelischen Kirche in Deutschland und die Gemeinschaft Katholischer Männer Deutschlands sowie Fachorganisationen wie das Väter-Expertennetz Deutschland oder die Bundesarbeitsgemeinschaft für Jungenarbeit. Weiterlesen »
Das Familienministerium und der DIHK haben heute eine Kampagne für vollzeitnahe Teilzeitstellen bis 35 Stunden pro Woche gestartet. So sollen auch Väter Kinder und Karriere besser vereinbaren können.
Nach der Geburt eines Kindes reduzieren bislang vor allem die Frauen ihre Arbeitszeiten. Die meisten Teilzeitstellen sehen 20 Stunden pro Woche vor. Aber viele Frauen würden gerne mehr arbeiten – und viele Männer würden ebenfalls reduzieren, aber nicht so viel. In deutschen Unternehmen mangelt es aber an flexibleren Arbeitszeitmodellen.
Die bisher übliche Alternative – Vollzeit oder halbtags – gehe an den Wünschen der meisten Eltern vorbei, sagte Bundesfamilienministerin Kristina Schröder. „Was wir dringend brauchen sind mehr Teilzeitstellen, die mit einer Wochenarbeitszeit von 30 bis 35 Stunden funktionieren.“ Driftmann betonte, angesichts des Fachkräftemangels seien innovative Arbeitszeitmodelle für viele Firmen unverzichtbar. Schröder und Driftmann stellten eine Datenbank mit mehr als 100 erfolgreichen Beispielen aus Firmen unterschiedlicher Größen und Branchen und einen Leitfaden vor.
96 % aller Eltern wünschen sich nach Angaben Schröders mehr Flexibilität bei der Arbeitszeit. Für 90 % der Eltern sei die Familienfreundlichkeit bei der Wahl des Arbeitgebers mindestens genauso wichtig wie das Gehalt, sagte die Ministerin. Nur etwa ein Drittel der Eltern seien mit ihren Arbeitszeiten zufrieden: Viele Väter würden gerne einige Stunden weniger arbeiten, Weiterlesen »
Väter sollen bei der Geburt eines Kindes mehr Zeit für die Familie haben. Nach der Sozial- und Gesundheitskommission des Nationalrats (SGK) schlägt nun auch die Eidgenössische Koordinationskommission für Familienfragen vor, den Eltern nach der Geburt insgesamt 24 Wochen Zeit für die Familie einzuräumen. Mit dem Modell «Elterngeld und Elternzeit» will die Eidgenössische Koordinationskommission für Familienfragen (EKFF) die Vereinbarkeit von Familie und Beruf verbessern.
Heute erhalten erwerbstätige Frauen nach der Geburt ihres Kindes während 14 Wochen eine Mutterschaftsentschädigung. Die Väter dürfen sich je nach Gutdünken des Arbeitgebers einen oder mehrere Tage frei nehmen. «Mit dieser Regelung werden junge Familien nicht genügend entlastet», sagte EKFF-Präsident Jürg Krummenacher am Dienstag vor den Medien in Bern.
Die Kommission will folgendes Modell im Gesetz verankern: Mütter und Väter dürfen sich nach einer Geburt maximal 24 Wochen Zeit für ihre Familie nehmen. Die Bezugsdauer kann beliebig aufgeteilt werden. Vier Wochen sind allerdings für die Väter reserviert – ansonsten verfallen sie. «Diese Regel ist wichtig, um die Väter zur Beteiligung zu animieren», erklärte Krummenacher.
Ansonsten will die EKFF nicht vorschreiben, wie die Elternzeit eingezogen werden soll: Die Bezugsperiode dauert von der Geburt bis zur Einschulung. Möglich sei es auch, die Zeit in Teilabschnitten oder als Teilzeiterwerbstätigkeit zu beziehen. Entschädigt werden die Eltern mit 80 Prozent des Bruttolohnes oder maximal 196 Franken pro Tag.
Die EKFF rechnet mit Kosten von 1,1 bis 1,2 Milliarden Franken pro Jahr. Zur Finanzierung will die Kommission entweder die Erwerbsersatzbeiträge oder die Mehrwertsteuer erhöhen.
Das Geld sei gut investiert, ist die EKFF überzeugt: Weiterlesen »
„Eltern brauchen Planungssicherheit und nicht ständig neue Debatten, wo man ihnen noch das Elterngeld streichen kann“, zitierte die taz am 12. Oktober Familienministerin Schröder. Doch Familienpolitik wird hierzulande offensichtlich an anderer Stelle gemacht, das hat sich schon bei der ersatzlosen Streichung des Teilelterngeldes und der Erweiterung der Vätermonate gezeigt.
Als Symbol der ‚Gerechtigkeit’ soll das Elterngeld jetzt nicht nur bei Hartz IV Empfängern gestrichen werden. Wer mehr als 250.000 Euro Jahreseinkommen hat, kann nach Ansicht der schwarz-gelben Haushaltpolitiker auf das Elterngeld verzichten.
Die Haushaltspolitiker von Union und FDP haben sich nach Bericht der „Rheinischen Post“ aus Düsseldorf darauf geeinigt, das Elterngeld für Reiche zu streichen. Nach der Vereinbarung vom Montagnachmittag sollten Spitzenverdiener mit einem Jahreseinkommen von mehr als 250.000 Euro – also alle, die Reichensteuer zahlen müssen –, ab 2011 vom Bezug des Elterngelds ausgenommen werden.
Eine entsprechende Änderung des Sparpakets sollten die Bundestagsfraktionen von Union und FDP an diesem Dienstag bei den Beratungen zum Haushaltsbegleitgesetz beschließen. Am Donnerstag entscheidet das Parlamentsplenum über das Gesetz.
Die Abgeordneten in Straßburg stimmten heute in erster Lesung dafür, den Mutterschutz in der EU auf 20 Wochen zu verlängern. Während dieser Zeit sollen die Frauen einen vollen Lohnausgleich erhalten. Die Abgeordneten forderten außerdem einen zweiwöchigen Vaterschaftsurlaub, ebenfalls bei vollem Lohnausgleich. In Deutschland hat bereits der Entwurf dieser Richtlinie für heftige Debatten gesorgt, dennoch ist die Umsetzung wahrscheinlich
Die Kommission hatte bereits vor zwei Jahren eine Verlängerung auf 18 Wochen vorgeschlagen sowie ein Wahlrecht für Arbeitnehmerinnen darüber, wie viel Schonzeit sie sich vor der Geburt gönnen wollen. EU-Staaten, in denen es eine Elternzeit gibt, sollen die Möglichkeit erhalten, 4 Wochen auf den Mutterschutz anzurechnen. In Deutschland geht es also um eine Verlängerung des Mutterschutzes von derzeit auf 14 auf 16 Wochen.
Die deutschen Frauen würden damit weitgehend einen Schutz erhalten, der dem geplanten EU-Standard von mindestens 20 Wochen entspreche, sagte die CSU-Abgeordnete Angelika Niebler. Für die angerechneten Elternzeit-Wochen fordert das Europaparlament 75 % des letzten Lohnes, also etwas mehr als die bisherigen Zahlungen während der Elternzeit, die in Deutschland bei 67 % des letzten Gehalts liegen. Insgesamt werde die vom Europaparlament geforderte Neuregelung somit auch in Deutschland zu etwas höheren Kosten führen, sagte Niebler.
Nach der ersten Lesung im Plenum geht die Vorlage nun an den Ministerrat, in dem die 27 EU-Staaten vertreten sind. Sie sind in der Frage bisher gespalten. Mehrere Staaten wehren sich gegen eine Verlängerung des Mutterschutzes und die dadurch entstehenden zusätzlichen Kosten. Parlament und Rat haben in Fragen des Gesundheitsschutzes am Arbeitsplatz ein Mitentscheidungsrecht, sie müssen sich also auf einen Kompromiss einigen.
Nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts im Juli können ledige Väter ab sofort mehr Rechte bei der Erlangung der gemeinsamen Sorge für ihr Kind beantragen. Die Deutsche Liga für das Kind begrüßt diese Entscheidung, weil sie die Verantwortung der Väter stärken und dem Kindeswohl dienlich sein kann.
Anlässlich ihrer wissenschaftlichen Tagung „Väter in neuer Verantwortung“ am 15. und 16. Oktober in München fordert die Liga die betroffenen Väter zugleich dazu auf, vor allem in tatsächlicher Hinsicht für ihr Kind mehr Verantwortung zu übernehmen.
„Die Möglichkeit, notfalls auch gegen den Willen der Mutter am Sorgerecht teilzuhaben, wenn dies dem Kindeswohl dient, ist wichtig für nicht verheiratete Väter. Aus Sicht der betroffenen Kinder reicht dies allein aber nicht aus“, sagt Prof. Franz Resch, Kinder- und Jugendpsychiater und Präsident der Deutschen Liga für das Kind. „Vor allem kommt es darauf an, dass Väter im Alltag von Anfang an mehr Verantwortung als bisher für ihre Kinder übernehmen. Dies gilt ganz unabhängig davon, ob sie mit der Mutter des Kindes verheiratet sind oder nicht.“ …
Lieber Herr Professor Resch, genau diese tatsächliche Verantwortung wird vielen nicht verheirateten Vätern ja vorenthalten indem ihnen das Sorge- und vielfach auch das Umgangsrecht verweigert wird. Die allermeisten Vätern sehen sich in der Verantwortung und wollen sie auch wahrnehmen. Genau da besteht juristischer Handlungsbedarf. Weiterlesen »
Die FDP macht Symbolpolitik, sie will nicht nur Hartz-IV-Empfängern das Elterngeld streichen, sondern auch allen Steuerzahlern, bei denen Reichensteuer anfällt. Das sind weniger als 1% der Bevolkerung.
Bundesfamilienministerin Kristina Schröder hat diesen Vorstoß der FDP im Gespräch mit der Süddeutschen Zeitung am Sonntag abgelehnt: „Die Eltern brauchen Planungssicherheit und nicht ständig neue Debatten, wo man ihnen noch das Elterngeld streichen kann.“
Die stellvertretende FDP-Fraktionsvorsitzende Miriam Gruß hatte vorgeschlagen, nicht nur Hartz-IV-Empfängern das Elterngeld zu streichen, sondern auch allen Steuerzahlern, bei denen Reichensteuer anfällt. Als Reichensteuer wird der Spitzensteuersatz von 45 Prozent bezeichnet, der ab einem Jahreseinkommen von mehr als 250.000 Euro bei Ledigen und mehr als 500.000 Euro bei Verheirateten fällig wird. „Wer Reichensteuer zahlt, ist auf das Elterngeld nicht angewiesen“, sagte die Familienpolitikerin zur SZ. Diese Position sei mit den Haushalts- und Fachpolitikern der FDP-Fraktion abgestimmt. „Wir sind uns da absolut einig.“ Die Kürzungen beim Elterngeld müssten sozial ausgewogener gestaltet werden, sagte Gruß.
Im Rahmen des Sparpakets hatte die Bundesregierung bereits deutliche Einschnitte beim Elterngeld beschlossen – allerdings vorwiegend bei Hartz-IV-Empfängern. Dadurch sollen 400 Millionen Euro pro Jahr eingespart werden. Im Rahmen der parlamentarischen Debatte über das Sparpaket haben Union und FDP jedoch bereits beschlossen, das Elterngeld zumindest für erwerbstätige Hartz-IV-Bezieher und Minijobber nicht vollständig zu streichen. Bei beiden Gruppen soll das Elterngeld künftig nur teilweise vom Arbeitslosengeld II abgezogen werden. Dazu werde voraussichtlich ein Freibetrag von 300 Euro eingeführt, sagte Gruß.
Die Lübecker Bundestagsabgeordnete Gabriele Hiller-Ohm hat durch eine Anfrage an die die Bundesregierung auf eine Benachteiligung von Väter von Mehrlingen oder Frühgeborenen aufmerksam gemacht. Sie haben nicht – wie andere Väter und Mütter – die Möglichkeit, ein Jahr die Verantwortung für ihre Kinder zu übernehmen und Elterngeld zu beziehen.
In diesen Fällen wird die für die Mütter geltende verlängerte Mutterschutzfrist komplett auf das Elterngeld angerechnet, sodass für die Väter weniger Elternmonate übrigbleiben.
„Hier wird mal wieder das überkommene Frauenbild unserer Familienministerin Schröder deutlich: Ihr Ministerium räumt zwar ein, dass die Väter von Mehrlingen und Frühgeborenen nur für kürzere Zeit Elterngeld beanspruchen können als andere Elternteile. Eine Ungleichbehandlung sehen sie darin aber nicht. Schließlich hätten die Elternteile zusammen genauso viele Monate wie andere zur Verfügung. Da frag ich mich doch: Was soll das denn heißen? Bei solch belasteten Familien hält man die Väter lieber außen vor? Die Mütter sollen ran?“, ärgert sich Hiller-Ohm.
Auch für die Tatsache, dass Eltern von Frühgeborenen durch diese Anrechnung insgesamt weniger Mutterschafts- und Elterngeld bekommen, als wenn ihr Kind termingerecht gekommen wäre, sieht das CDU-Ministerium keinen Regelungsbedarf. Hiller-Ohm: „Das werden die Eltern von den mehr als 60.000 Frühchen, die in Deutschland jedes Jahr geboren werden, anders sehen. Vielleicht kann sich Frau Schröder nicht vorstellen, was es für Eltern bedeutet, mit der Situation einer Frühgeburt konfrontiert zu werden, seine Elternzeit komplett neu planen zu müssen und dann auch noch finanziell dafür bestraft zu werden. Von einer Familienministerin erwarte ich mir mehr!“
… möchten die Grünen und schlagen dazu ein niedrigschwelliges Antragsverfahren vor. In der Begründung des dazu in den Bundestag eingebrachten Antrags heißt es unter anderem:
Die gemeinsame Sorgetragung entspricht in der Regel dem Kindeswohl. Ein zeitgemäßes Familienrecht muss die Rahmenbedingungen so gestalten, dass die Ausgangssituation beider Eltern eine möglichst frühe gemeinsame Verantwortungsübernahme begünstigt und ebenso Konflikte so früh wie möglich klärt. Der Gesetzgeber habe durch ein zeitgemäßes Familienrecht die Rahmenbedingungen entsprechend zu gestalten
In dem wenige Tage zuvor in der Fraktion diskutierten Eckpunktepapier wird auch festgestellt:
‚Darüber hinaus wandeln sich auch das Bild und Selbstverständnis von Vätern, die sich weit häufiger als früher zu einer aktiven Vaterrolle bekennen. So steigt etwa die Zahl von Vätern, die die beiden Partnermonate der Elternzeit nutzen und Elterngeld beanspruchen.
Auch Väter haben ein genuines Elternrecht. Ihr Engagement und ihre wachsende Bereitschaft, Verantwortung zu übernehmen und sich auch unmittelbar und gleichberechtigt an der Erziehungsarbeit zu beteiligen, wollen wir unterstützen – auch für die Zeit nach einer Trennung oder Scheidung vom anderen Elternteil. Die elterliche Verantwortung drückt sich neben der elterlichen Sorge auch durch die Unterhaltszahlungen und durch den gelebten Umgang aus.’
Warum muss also ein Antrag für etwas gestellt werden, was sowohl genuines Recht als auch zeitgemäß ist und in der Regel auch dem Kindeswohl entspricht. Da verheddern sich die Grünen bereits an der Schwelle, die sie selbst als niedrigschwellig bezeichnen und zementieren zudem traditionelle Rollenvorstellungen.