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Auch bei gemeinsamem Sorgerecht entscheidet in der Regel die Mutter

Erstellt von Hans-Georg Nelles am Donnerstag 21. September 2017

Getrenntlebende Eltern haben heute in ca. 90 Prozent der Fälle ein gemeinsames Sorgerecht. Doch die Lebenswirklichkeit bildet das nicht ab: „In der Realität haben die Väter nichts zu melden“ äußert in seltener Offenheit der Familienrechtler Berthold Traub.

„Das Wechselmodell macht heute maximal zehn Prozent der Fälle aus“, weiß Rechtsanwalt Berthold Traub aus Erfahrung und sagt: „Die Mütter bestimmen und die Väter werden zu Besuchsonkeln, die alle zwei Wochen Umgang mit dem Kind haben dürfen.“

Auch wenn das Sorgerecht bei beiden Eltern liegt, haben Mütter meistens das Aufenthaltsbestimmungsrecht. „Wenn die Mutti nach Bremerhaven zieht, kann sie das Kind mitnehmen“, nennt der Ravensburger Anwalt ein Beispiel, „und der Vater kann dann gucken, wie er dorthin kommt.“

Das Wechselmodell werde auf diese Weise unmöglich gemacht. Die gemeinsame Zeit von Vater und Kind schrumpfe auf ein Minimum, eine Entfremdung sei die Folge. Laut Traub sei das eine Form der „Kindesentziehung“. Zumal ihm zufolge hier mit zweierlei Maß gemessen werde: „Von einer Mutter würde niemand verlangen, dass sie 1000 Kilometer fährt, um ihr Kind zu sehen.“

Die Lösung ist laut Traub eine Änderung der Rechtsprechung. „Es kann nicht sein, dass die Justiz die Väter alleine lässt“, meint er. Es müsste auch Konsequenzen haben, wenn ein Elternteil den Kindesumgang torpediert. Er plädiert hier für „Geldstrafen, soziale Arbeit oder auch Haft“. Denn ein Kind braucht beide Eltern.

Quelle

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