Es geht um mehr als die Symbolik
Erstellt von Hans-Georg Nelles am Sonntag 15. Mai 2011
Der Oberste Gerichtshof in Österreich hat einem Vater erstmals Anspruch auf Schmerzensgeld eingeräumt, weil die Mutter nach der Trennung den Kontakt mit dem Kind verhindert hat. Man werde sich das Urteil (Az 4 Ob 8/11x) genau anschauen und prüfen, ob es Nachbesserungsbedarf gibt, hieß es aus dem Büro von Justizministerin Beatrix Karl.
Für die Frauenministerin Heinisch-Hosek zeigt das Urteil, dass das Besuchsrecht gleich bei der Scheidung geregelt werden sollte. Die ‚zweite Seite der Medaille’ dürfe in der Debatte auch nicht fehlen, nämlich dass es Väter gebe, die ihr Besuchsrecht nicht wahrnehmen.
Der klagende Vater, der seinen mittlerweile 15-jährigen Sohn seit mehr als vier Jahren nicht mehr gesehen hat, weil seine Ex-Frau das Besuchsrecht unterlaufen hat, fordert von seiner Ex-Frau rund 7.000 Euro für psychische Schmerzen. Es gehe ihm vor allem um symbolische Wirkung.
Der Oberste Gerichtshof hat dem Anspruch nun recht gegeben. Für Anwältin Britta Schönhart ist das ‚natürlich sehr ungewöhnlich, weil erstmalig hat der OGH ausgesprochen, dass seelische Schmerzen, die dadurch entstehen, dass man keinen Kontakt zum Kind hat, ersatzfähig sind’.