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Theorie und Praxis des Kindeswohls

Erstellt von Hans-Georg Nelles am Montag 7. Februar 2011

‚Ein Kind hat das Recht auf beide Eltern. Dieser Satz stand im Kern einer Politik, die in den neunziger Jahren begann, die Väter ins Recht zu setzen – auf Druck der Gerichte, gegen schwindenden feministischen Widerstand.’

Das eine der seltenen Stellen in dem Beitrag ‚Das Schweigen der Mütter’ von Ulrike Winkelmann, in dem Kinder als eigenständige Subjekte in der Frage des Sorgerechts eine Rolle spielen. Abgesehen davon, dass es nicht irgendein Satz ist, sondern ein im Grundgesetz formuliertes Grundrecht, geht es bei der Neuregelung des Sorgerechts nichtehelicher Väter um mehr als das ‚Recht der Kinder auf den männlichen Kümmerer, das Recht der Väter auf die Freude am Kind’.

Es geht auch darum, welche Rollenmuster und welche familiäre Aufgabenteilung in dieser Gesellschaft verändert, und welche zementiert werden sollen. Das wird auch in dem Beitrag von Winkelmann deutlich, und die Wirklichkeit beschreibt sie ungeschminkt ehrlich. Es geht nicht um das Wohl des Kindes, sondern um das Faustpfand in der Hand der Mutter, das sie gegen den Vater braucht, um ihn in Schach zu halten und Ansprüche abzuwehren. Denn ansonsten könne er sie ja erpressen, ein Schelm, der sich das auch anders herum vorstellen kann.

‚Ein gemeinsames Sorgerecht, das nur mit Widerwillen der Mutter erwirkt wurde, könnte sich für sie nicht nur als Bremsklotz, sondern als Machthebel eines Vaters herausstellen, der Frau den Rest ihrer Autonomie zu nehmen.

Denn sie wird erpressbar: Unterschrift zur Beantragung eines Reisepasses? Nur wenn sie den Urlaub des Kindes selbst bezahlt. Will sie für einen Job in ein anderes Bundesland umziehen, könnte er das zu verhindern suchen – zum Beispiel mit der Drohung, den Unterhalt zu kürzen. Eine Zukunft im Ausland wäre ihr komplett untersagt. Schulwahl – er hat ein Veto. Die Vorstellung vieler Juristen, es lasse sich jeder Streitfall – Schul- oder Alternativmedizin? Konfirmation oder nicht? – von Gerichten oder Jugendämtern regeln, hat wenig mit dem Alltag zu tun, in dem Eltern versuchen, ihren Kindern Verlässlichkeit und Zuversicht vorzuleben. Ein Dauerkampf aber um jeden größeren Schritt im Leben kann sich nicht zum Wohl des Kindes auswirken. So zu tun, als profitiere das Kind in jedem Fall vom gemeinsamen Sorgerecht, als drohten nicht ganz neue Kümmernisse und Belastungen, ist lebensfremd.

Der Aussage aus dem Gutachten des Bundesjustizministeriums zum gemeinsamen Sorgerecht, dass es auf eine funktionierende elterliche Kooperation ankommt, stimme ich selbstverständlich zu. Die kommt, und auch das steht im Gutachten aber eher bei einem gemeinsamen Sorgerecht zustande.

Quelle

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Ein Kommentar zu “Theorie und Praxis des Kindeswohls”

  1. Thomas Sochart sagt:

    Hier findet sich mal wieder das uralte feministische Argument: „Der Vater will mit dem gemeinsamen Sorgerecht seine Macht ausspielen.“ Das ist eine unverschämte Behauptung. Das gemeinsame Sorgerecht soll verhindern, das jemand seine Macht ausspielt.

    Im Gegenzug behaupte ich: Viel Frauen wollen das alleinige Sorgerecht nur deshalb, weil sie mit dem alleinigen Sorgerecht ihre Macht ausspielen können. Was sagen Sie jetzt?

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