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EGMR stärkt auch Sorgerecht lediger Väter in Österreich

Erstellt von Hans-Georg Nelles am Freitag 4. Februar 2011

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat am 3. Februar mit einem Urteil die Rechte lediger Väter in Österreich gestärkt. Ledige Väter in Österreich waren bis jetzt von der Zustimmung der Mutter abhängig, wenn sie ein gemeinsames Sorgerecht für ihr Kind haben wollten.

Ein 35-jähriger Vater eines heute zehnjährigen Jungen hat dagegen geklagt, dass man das gemeinsame Sorgerecht bei unehelich geborenen Kindern nur mit Zustimmung der Mutter erhalten kann. Bei ehelich geborenen Kindern haben Vater und Mutter automatisch ein gemeinsames Sorgerecht, das bleibt auch im Falle einer Scheidung.

In den meisten europäischen Ländern ist ein gemeinsames Sorgerecht die Regel. Nur in Österreich, Schweiz und Lichtenstein gilt es nicht automatisch, die Kindesmutter muss dem gemeinsamen Sorgerecht zustimmen.

Der Fall ‚Sporer gegen Österreich’ zeigt, dass auch in Österreich ledige Väter gegenüber den Müttern und auch gegenüber verheirateten Vätern benachteiligt werden. So sahen auch die Richter in Straßburg darin einen Verstoß gegen das Diskriminierungsverbot und der Achtung des Privat- und Familienlebens der Europäischen Menschenrechtskonvention.

Im Urteil des EGMR heißt es: „Die österreichische Regierung hat keine hinreichenden Gründe angegeben, warum die Situation des ledigen Vaters weniger gerichtliche Prüfungsmmöglichkeiten zulassen sollte als diejenige verheirateter Väter“.

In Deutschland gibt es einen vergleichbaren Fall wie jetzt in Österreich. Nach einem ähnlichen Urteil des EGMR hat das Bundesverfassungsgericht reagiert und entschieden, dass die Bevorzugung der Mutter gegenüber dem Vater gegen das grundgesetzlich geschützte Elternrecht verstoße. Somit können in Deutschland ledige Väter das Sorgerecht für ihr Kind beantragen und auch ohne Einverständnis der Mutter bekommen – als Maßstab hat bei dieser Entscheidung das Wohl des Kindes zu gelten.

Quelle

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