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Archiv für Februar 4th, 2011

Schweizer Bundesrätin missachtet beim Sorgerecht für Väter das Parlament

Erstellt von Hans-Georg Nelles am 4. Februar 2011

Auch in der Schweiz ist das Sorgerecht für Väter ein strittiges Thema. Erst recht, seit dem Bundesrätin Simonetta Sommaruga im Januar einen Vorschlag, der über 5 Jahre von den verantwortlichen  parlamentarischen Gremien erarbeitet und beschlossen worden ist, mit der Begründung, sie wolle die Frage der elterlichen Sorge zusammen mit den finanziellen Scheidungsfolgen anpacken, wieder auf ‚Feld 1 setzte’.

Markus Theunert, Präsident des Dachverbands Schweizer Männer- und Väterorganisationen Männer.ch, Gründer der Schweizer Männerzeitung und Mitglied im gleichstellungspolitischen Beratungsgremium des Bundesrates, der Eidgenössischen Kommission für Frauenfragen, kritisiert dieses Vorgehen in einem Beitrag für den Schweizer  MamaBlog scharf und weist auf die negativen Konsequenzen, nicht nur für Väter, hin.

‚… Natürlich gibt es gute Gründe, die Frage der elterlichen Sorge zusammen mit den finanziellen Scheidungsfolgen anzupacken, wie die neue Bundesrätin es will. Nur ist ihr Entscheid nicht im luftleeren Raum gefallen:

Erstens hat sie vom Parlament – ihrer vorgesetzten Stelle – einen anderen Auftrag erhalten. Das Parlament wollte ausdrücklich nicht mehr und nicht weniger als die gemeinsame elterliche Sorge als Regelfall zu verankern. Allen ist klar, dass die Fronten bei einem emotional derart aufgeladenen Thema so heiß entflammen werden, dass jede Verknüpfung verschiedener Themen das Risiko des Totalabsturzes massiv vergrößert.

Zweitens setzt sich Sommaruga dem Vorwurf aus, wegen der anstehenden Wahlen 2011 eine Verzögerungstaktik zu verfolgen und den innerparteilichen Frieden mit den SP-Frauen höher zu gewichten als das Schicksal der betroffenen Väter. Dass das neue Paket innert eines Jahres geschnürt werden könne, wie Sommaruga versichert, halte ich für völlig unrealistisch.

Drittens missachtet Sommaruga die Brisanz der Thematik, ja, leistet einer weiteren Radikalisierung der betroffenen Männer Vorschub. Noch ist die Aufregung um die kruden Parolen der IG Antifeminismus um SVP-Politiker René Kuhn in frischer Erinnerung. Wer die Diskussion verfolgt hat, weiß, dass sich Männer.ch als Dachverband der Schweizer Männer- und Väterorganisationen deutlich von dieser Art Sündenbockpolitik distanziert hat. Bei aller Kritik aber gilt es festzuhalten: Die Wut und Ohnmacht dieser Männer ist real, extrem real. Scheinheilig mutet deshalb die Empörung über die antifeministischen Tiraden an, wenn frau mit solchen Politmanövern gleichzeitig Öl in das Feuer des Geschlechterkampfs gießt.

Das ist Gift für den weiteren Prozess. Es wäre ja eigentlich nicht so schwer: Weiterlesen »

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EGMR stärkt auch Sorgerecht lediger Väter in Österreich

Erstellt von Hans-Georg Nelles am 4. Februar 2011

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat am 3. Februar mit einem Urteil die Rechte lediger Väter in Österreich gestärkt. Ledige Väter in Österreich waren bis jetzt von der Zustimmung der Mutter abhängig, wenn sie ein gemeinsames Sorgerecht für ihr Kind haben wollten.

Ein 35-jähriger Vater eines heute zehnjährigen Jungen hat dagegen geklagt, dass man das gemeinsame Sorgerecht bei unehelich geborenen Kindern nur mit Zustimmung der Mutter erhalten kann. Bei ehelich geborenen Kindern haben Vater und Mutter automatisch ein gemeinsames Sorgerecht, das bleibt auch im Falle einer Scheidung.

In den meisten europäischen Ländern ist ein gemeinsames Sorgerecht die Regel. Nur in Österreich, Schweiz und Lichtenstein gilt es nicht automatisch, die Kindesmutter muss dem gemeinsamen Sorgerecht zustimmen.

Der Fall ‚Sporer gegen Österreich’ zeigt, dass auch in Österreich ledige Väter gegenüber den Müttern und auch gegenüber verheirateten Vätern benachteiligt werden. So sahen auch die Richter in Straßburg darin einen Verstoß gegen das Diskriminierungsverbot und der Achtung des Privat- und Familienlebens der Europäischen Menschenrechtskonvention.

Im Urteil des EGMR heißt es: „Die österreichische Regierung hat keine hinreichenden Gründe angegeben, warum die Situation des ledigen Vaters weniger gerichtliche Prüfungsmmöglichkeiten zulassen sollte als diejenige verheirateter Väter“.

In Deutschland gibt es einen vergleichbaren Fall wie jetzt in Österreich. Nach einem ähnlichen Urteil des EGMR hat das Bundesverfassungsgericht reagiert und entschieden, dass die Bevorzugung der Mutter gegenüber dem Vater gegen das grundgesetzlich geschützte Elternrecht verstoße. Somit können in Deutschland ledige Väter das Sorgerecht für ihr Kind beantragen und auch ohne Einverständnis der Mutter bekommen – als Maßstab hat bei dieser Entscheidung das Wohl des Kindes zu gelten.

Quelle

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