Nach einem Jahr Väterzeit war der Job weg
Erstellt von Hans-Georg Nelles am Montag 25. Oktober 2010
Das Familienministerium wirbt nach wie vor dafür, dass auch Männer in Elternzeit gehen. Schlechte Beispiele wie dies, heute von der ‚Bild’ dokumentierte, wirken da eher demotivierend.
Jens L. (43) wollte ein besonders guter Vater sein und kümmerte sich ein Jahr lang seine beiden Kinder. Als er nach der Elternzeit an seinen Arbeitsplatz beim Computerriesen Dell in Halle zurückkehrte, war sein Job war nicht mehr da. Jens L. „Ich kam am 1. September ins Büro. Da saß plötzlich ein Neuer. Er hatte gerade seinen ersten Tag bei uns.“
Jens L. fragte beim Chef nach. „Mir wurde gesagt, man habe ja nicht so lange auf mich warten können. Ich sollte eine andere Position mit 20 Prozent weniger Gehalt und ohne Personalverantwortung übernehmen. Mit dem Betriebsrat sei schon alles abgesprochen. Eine Frechheit!“ Der Diplom-Ingenieur war bis zur Elternzeit Teamleiter, hatte beste Noten in einem firmeninternen Bewertungssystem erhalten. Er verklagte Dell, diese Woche soll das Arbeitsgericht entscheiden.
„Ich wollte mir das einfach nicht gefallen lassen. In meinem Team habe ich werdende Väter immer ermuntert, Elternzeit zu nehmen. Von mehreren Frauen im Unternehmen weiß ich aber auch, dass sie nach der Elternzeit nicht ihre alten Arbeitsstellen zurückbekommen haben …“ Bereut hat der Doppelpapa seine Entscheidung trotzdem nie. Lotte und Jurek sind richtige „Papa-Kinder“ geworden. „Ich kann allen Männern nur Mut machen, genauso zu handeln.“
Dell Personal-Manager Manuel Seyffert äußerte auf Nachfrage: „Allein in unserer Niederlassung haben in den vergangenen zwei Jahren 20 Väter von dem Angebot Gebrauch gemacht. Nach der Rückkehr wird, je nach den betrieblichen Erfordernissen, der identische oder ein gleichwertiger Arbeitsplatz angeboten.“
Dienstag 26. Oktober 2010 um 16:13
Ich muss sagen, in diesem Punkt haben es die Verbeamteten – wieder mal – besser getroffen. Elternzeit als Lehrer? Gar kein Problem! Bin sehr glücklich über diese Regelung. Man sollte sich nicht entmutigen lassen, sondern sein Recht im Zweifel einfach einklagen.