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Archiv für Oktober 20th, 2010

EU-Parlament stimmt für 2 Wochen bezahlten Vaterschaftsurlaub

Erstellt von Hans-Georg Nelles am 20. Oktober 2010

Lizia Ronzulli mit Baby im EU Parlament

Licia Ronzulli mit Baby im EU Parlament

Die Abgeordneten in Straßburg stimmten heute in erster Lesung dafür, den Mutterschutz in der EU auf 20 Wochen zu verlängern. Während dieser Zeit sollen die Frauen einen vollen Lohnausgleich erhalten. Die Abgeordneten forderten außerdem einen zweiwöchigen Vaterschaftsurlaub, ebenfalls bei vollem Lohnausgleich. In Deutschland hat bereits der Entwurf dieser Richtlinie für heftige Debatten gesorgt, dennoch ist die Umsetzung wahrscheinlich

Die Kommission hatte bereits vor zwei Jahren eine Verlängerung auf 18 Wochen vorgeschlagen sowie ein Wahlrecht für Arbeitnehmerinnen darüber, wie viel Schonzeit sie sich vor der Geburt gönnen wollen. EU-Staaten, in denen es eine Elternzeit gibt, sollen die Möglichkeit erhalten, 4 Wochen auf den Mutterschutz anzurechnen. In Deutschland geht es also um eine Verlängerung des Mutterschutzes von derzeit auf 14 auf 16 Wochen.

Die deutschen Frauen würden damit weitgehend einen Schutz erhalten, der dem geplanten EU-Standard von mindestens 20 Wochen entspreche, sagte die CSU-Abgeordnete Angelika Niebler. Für die angerechneten Elternzeit-Wochen fordert das Europaparlament 75 % des letzten Lohnes, also etwas mehr als die bisherigen Zahlungen während der Elternzeit, die in Deutschland bei 67 % des letzten Gehalts liegen. Insgesamt werde die vom Europaparlament geforderte Neuregelung somit auch in Deutschland zu etwas höheren Kosten führen, sagte Niebler.

Nach der ersten Lesung im Plenum geht die Vorlage nun an den Ministerrat, in dem die 27 EU-Staaten vertreten sind. Sie sind in der Frage bisher gespalten. Mehrere Staaten wehren sich gegen eine Verlängerung des Mutterschutzes und die dadurch entstehenden zusätzlichen Kosten. Parlament und Rat haben in Fragen des Gesundheitsschutzes am Arbeitsplatz ein Mitentscheidungsrecht, sie müssen sich also auf einen Kompromiss einigen.

Quelle

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