FDP will Elterngeld für Spitzenverdiener streichen
Erstellt von Hans-Georg Nelles am Montag 11. Oktober 2010
Die FDP macht Symbolpolitik, sie will nicht nur Hartz-IV-Empfängern das Elterngeld streichen, sondern auch allen Steuerzahlern, bei denen Reichensteuer anfällt. Das sind weniger als 1% der Bevolkerung.
Bundesfamilienministerin Kristina Schröder hat diesen Vorstoß der FDP im Gespräch mit der Süddeutschen Zeitung am Sonntag abgelehnt: „Die Eltern brauchen Planungssicherheit und nicht ständig neue Debatten, wo man ihnen noch das Elterngeld streichen kann.“
Die stellvertretende FDP-Fraktionsvorsitzende Miriam Gruß hatte vorgeschlagen, nicht nur Hartz-IV-Empfängern das Elterngeld zu streichen, sondern auch allen Steuerzahlern, bei denen Reichensteuer anfällt. Als Reichensteuer wird der Spitzensteuersatz von 45 Prozent bezeichnet, der ab einem Jahreseinkommen von mehr als 250.000 Euro bei Ledigen und mehr als 500.000 Euro bei Verheirateten fällig wird. „Wer Reichensteuer zahlt, ist auf das Elterngeld nicht angewiesen“, sagte die Familienpolitikerin zur SZ. Diese Position sei mit den Haushalts- und Fachpolitikern der FDP-Fraktion abgestimmt. „Wir sind uns da absolut einig.“ Die Kürzungen beim Elterngeld müssten sozial ausgewogener gestaltet werden, sagte Gruß.
Im Rahmen des Sparpakets hatte die Bundesregierung bereits deutliche Einschnitte beim Elterngeld beschlossen – allerdings vorwiegend bei Hartz-IV-Empfängern. Dadurch sollen 400 Millionen Euro pro Jahr eingespart werden. Im Rahmen der parlamentarischen Debatte über das Sparpaket haben Union und FDP jedoch bereits beschlossen, das Elterngeld zumindest für erwerbstätige Hartz-IV-Bezieher und Minijobber nicht vollständig zu streichen. Bei beiden Gruppen soll das Elterngeld künftig nur teilweise vom Arbeitslosengeld II abgezogen werden. Dazu werde voraussichtlich ein Freibetrag von 300 Euro eingeführt, sagte Gruß.