Gehaltsnachzahlungen fließen in Elterngeld ein
Erstellt von Hans-Georg Nelles am 29. April 2010
Eine gute Nachricht für Mütter und Väter: Das Versorgungsamt muss Gehaltszahlungen, die nach der Geburt des Kindes erfolgt sind, in die Berechnung des Elterngelds einbeziehen. Das hat das Landessozialgericht Hessen entschieden. Mit dieser Entscheidung gab das Landessozialgericht in Darmstadt einer Frau aus dem Kreis Gießen recht, die sich gegen die Berechnung des Elterngeldes gewehrt hatte.
Die Klägerin, die viele Jahre als Verkäuferin beschäftigt war, hatte in den Monaten vor der Geburt ihres Kindes kein Gehalt erhalten. Erst nach einer arbeitsgerichtlichen Verurteilung zahlte ihr Arbeitgeber den ausstehenden Lohn. Das Landesversorgungsamt hatte diese Nachzahlung jedoch nicht als Einkommen berücksichtigt und ihr lediglich Elterngeld in Höhe des Sockelbetrags gewährt.
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