Bundesverfassungsgericht verlangt eine umfassende Hartz IV Änderung
Erstellt von Hans-Georg Nelles am Dienstag 9. Februar 2010
Die größte Sozialreform der Bundesrepublik muss umfassend korrigiert werden: Das Bundesverfassungsgericht hat die Hartz-IV-Leistungssätze für völlig falsch berechnet erklärt. Drei Familien hatten geklagt, weil sie die Hilfssätze für Kinder zu gering fanden – sie bekamen weitgehend Recht. Und die Richter gingen noch einen Schritt weiter. Erstmals äußerten sie sich auch grundsätzlich zum sogenannten Grundrecht auf ein menschenwürdiges Existenzminimum und urteilten:
- Die Berechnung der Hartz-IV-Regelsätze ist verfassungswidrig.
- Sie bleibt aber bis zum Jahresende in Kraft.
- Ab 1. Januar 2011 muss eine Neuregelung gelten.
- Bis dahin können die knapp sieben Millionen Hilfebedürftigen ergänzende Leistungen beanspruchen, allerdings nur in seltenen Fällen, soweit dies zur Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums erforderlich ist.
Die Bundesregierung muss die neuen Regelungen bis zum Jahresende umsetzen.