Das Kindeswohl im Spannungsfeld der Interessen von Müttern und Vätern
Erstellt von Hans-Georg Nelles am Dienstag 9. Februar 2010
Die Fachtagung und Bundesdelegiertenversammlung des Verbandes alleinerziehender Mütter und Väter (VAMV) beschäftigte sich im Jahr 2008 mit dem Thema Kindeswohl. Einige Fachbeiträge lassen den ernsthaften Zweifel aufkommen, ob der Verband die Interessen der Väter wirklich vertritt.
So führt Frau Flügge, Professorin an der Fachhochschule in Frankfurt am Main in ihrem Vortrag, ‚Das Kindeswohl im Spannungsfeld unterschiedlicher Interessen von Mutter und Vater‘ unter anderem aus:
‚Eigentlich ist es eine der großen Errungenschaften der christlichen Kultur und insbesondere der Aufklärung, dass Frauen und Männer nicht zur Eheschließung gezwungen werden dürfen. Dieses Recht auf Verweigerung der Ehe besteht zwar noch und wird in Kampagnen gegen „Zwangsverheiratungen“ auch stark betont, praktisch aber wird es durch den Zwang zur gemeinsam gelebten Elternschaft, der immer stärker das Recht durchdringt, für viele Frauen, die Kinder erziehen, in Frage gestellt.
In den letzten Jahren gibt es immer mehr Männer, die darauf bestehen, ein Menschenrecht auf gelebte Vaterschaft zu haben.
Wenn nun das Kindeswohl wesentlich über den Kontakt zu beiden genetischen Eltern definiert wird, kann man Mütter, die ein Kind außerhalb einer Beziehung zur Welt bringen, mit Verweis auf das Kindeswohl nötigen. zum Vater des Kindes eine langjährige Beziehung aufzubauen, weil dieser das will. ab wann er es will und solange er das will.
Ob das Kind von einer Beziehung profitieren kann, die von der Hauptbezugsperson des Kindes abgelehnt wird, wird nicht diskutiert.’
Das es dieses Menschenrecht tatsächlich gibt, hat der EGMR am 3. Dezember klargestellt. Die Bundesregierung ist aufgefordert, die Rechte der Väter umzusetzen. Die Wirklichkeit eilt in dieser Frage seit langem der Rechtssprechung voraus. Der VAMV möchte diese aber wohl weiter als Trutzburg für alleinerziehende Mütter ausbauen und die Väter außen vorlassen.
Dienstag 9. Februar 2010 um 15:17
„Der VAMV möchte diese aber wohl weiter als Trutzburg für alleinerziehende Mütter ausbauen und die Väter außen vorlassen.“ (Zitat)
So einfach ist die leider Sache nicht. Wenn Vater und Mutter eines Kindes in einem sehr starken Spannungsverhältnis zueinander stehen und je mehr sie miteinander zu tun haben, desto stärker ist die Spannung, dann geht dies zu Lasten des Kindes. Es geht auch nicht darum, ob Vater oder Mutter sich durchsetzen, in solchen Fällen sind beide meistens unglaublich stur. Im Zentrum sollte das Kind stehen.
Die Formel „Je mehr das Kind beide Elternteile sieht, desto besser ist es für das Kindswohl“ stimmt bei extremen Spannungsverhältnissen leider nicht mehr.
Deshalb kann das eigene Kind sehr wohl an der Durchsetzung des Väterrechts leiden. „Vater fühlt sich wohl“ ist genauso wenig gleichbedeutend mit „Kind fühlt sich wohl“, wie daß dies bei der Mutter ist.
Für uns Männer ist es dann extrem ungünstig, wenn der Lebensmittelpunkt bei der Mutter liegt. Es gibt hier m.A.n. keine wirkliche Lösung, da es um eine Dreiecksbeziehung geht.
PS.: Ich bin kein Mitglied in dem Verband.
Dienstag 9. Februar 2010 um 15:45
Lieber Klaus,
‚“Vater fühlt sich wohl” ist genauso wenig gleichbedeutend mit “Kind fühlt sich wohl”, wie daß dies bei der Mutter ist.‘
Da kann ich dir voll zustimmen, aber den Wunsch bzw. das Verlangen des Vaters nach seinem Kind mit einer Zwangsverheiratung gleichzusetzen ist schon ein starkes Stück und macht deutlich, welche/ wessen Interessen im Vordergrund stehen.
Das Kindeswohl eignet sich gut als Schutzschild zur ‚Abwehr‘ des Dritten.
Ich denke es muss, wir müssen einen Weg aus diesem Dilemma finden.
Gekränkte Eitelkeiten und Ideologien, wie die von Frau Flügge geäußerte, stehen dabei eher im Weg.