Bundesfamilienministerin kritisiert Ankündigung der SPD Teilelterngeld zu stoppen
Erstellt von Hans-Georg Nelles am 28. Mai 2009
Die Totalblockade der SPD – Familienpolitiker ist nach Ansicht von der Leyens unverantwortlich und schadet auf breiter Front Eltern und Kindern. Das Teilelterngeld sei ebenso wie das Kurzarbeitergeld insbesondere in Zeiten schlechter Konjunktur eine wichtige Option für Eltern und Arbeitgeber. Es gebe keinen stichhaltigen Grund, diese sinnvolle Erweiterung des Elterngeldes und darüber hinaus sogar die gemeinsam mit den Ländern als notwendig erachtete Vereinfachung des Antragsverfahrens auf die lange Bank zu schieben. Die Behauptung, die Änderung sei in dieser Legislatur nicht mehr umzusetzen sei schlichtweg falsch.
Das Teilelterngeld sei n der Wirtschaftskrise ein besonders kluges Instrument, denn es helfe Unternehmen ebenso wie Familien. Vätern und Müttern wird die Angst genommen, dass sie in wirtschaftlich schwierigen Zeiten ihren Job verlieren könnten, wenn sie sich Zeit für ihre Kinder nehmen.
Für die Betriebe, die ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter halten wollen, hat das Teilelterngeld den Vorteil, dass sie die Leute weiter beschäftigen können aber nicht voll bezahlen müssen. So binden sie bewährte Fachkräfte an sich, die sie dringend benötigen, wenn die Krise vorüber ist, sagt die Ministerin.
- Teilzeitarbeit im Elterngeldbezug lohnt sich durch das Angebot des Teilelterngeldes sowohl in „kleiner Teilzeit“ als auch in „großer Teilzeit“.
- Das Teilelterngeld bietet Vätern und Müttern flexiblere Möglichkeiten bei der Vereinbarkeitsplanung. Paare habe größere Gestaltungsfreiheit bei der gleichzeitigen Inanspruchnahme von Elterngeld.
- Mit der Flexibilisierung werden Familien über einen längeren Zeitraum durch das Teilelterngeld abgesichert.
- Das Teilelterngeld stärkt die Partnerkomponente, ohne die individuellen Sicherungsziele je Elternteil aufzugeben.
- Alleinerziehende und Selbständige profitieren besonders.
Die vom Ministerium zusammengestellten Vorteile des Teilelterngeld-Entwurfs im Vergleich zur geltenden Regelung finden Sie hier.
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