Folgen des neuen Unterhaltsrechts weitgehend unbekannt
Erstellt von Hans-Georg Nelles am 27. Mai 2009
Das neue Unterhaltsrecht ist in der Bevölkerung noch weitgehend unbekannt. Das zeigt eine aktuelle Umfrage von TNS Emnid im Auftrag der Bertelsmann Stiftung. Nur 17 % der befragten Mütter und Väter mit Kindern kennen die Details der neuen Gesetzgebung. Selbst in der Gruppe der Zahler und Empfänger von Unterhalt kennt nur jeder Dritte das Gesetz genauer. Offenbar haben sich auch die wenigsten Eltern bisher mit den kurz- und langfristigen finanziellen Folgen sowie den Auswirkungen auf den Lebensstandard oder den Ansprüchen aus dem Versorgungsausgleich und der gesetzlichen Rentenversicherung auseinandergesetzt.
Mit ihrer repräsentativen Umfrage ermittelt die Bertelsmann Stiftung erstmals, inwieweit Männer und Frauen in Deutschland über das neue Unterhaltsrecht informiert sind und wie sie das Gesetz einschätzen. Darüber hinaus liefert sie erste Aussagen darüber, wie die Ziele der Reform von den unterschiedlich betroffenen Bevölkerungsgruppen bewertet werden. Dazu gehören die Stärkung des Kindeswohls, die Stärkung der Eigenverantwortung nach der Ehe sowie die Vereinfachung des Unterhaltsrechts.
Über diese Kernpunkte des neuen Unterhaltsrechts informiert, beurteilten es 40 % aller Befragten positiv, weitere 40 % waren teilweise zufrieden, 13 % lehnten es ab. Die Zahlen machen deutlich, dass die jeweilige Perspektive entscheidend ist – je nach dem, ob der Befragte das neue Gesetz „vom grünen Tisch“ aus bewertet oder als Betroffener die Konsequenzen am eigenen Leib spürt.
Bei der Befragung der Bertelsmann Stiftung befürworteten 77 % der Befragten, dass das neue Unterhaltsrecht Kindern Vorrang vor den Unterhaltsansprüchen des Ex-Partners einräumt. Während fast die Hälfte der Väter die neuen Regelungen gut findet, sagt dieses aber nur jede dritte Mutter. Die Unterhaltszahler bewerten es zu 52 % positiv, 36 % stimmen mit einem „teils, teils“ ab und acht % finden die Neuregelung nicht gut. Von den Unterhaltsempfängern beurteilt dagegen nur jeder Dritte das neue Unterhaltsrecht positiv, 48 % der Befragten sagen „teils, teils“ und 17 % finden es unzureichend.
Das neue Gesetz zielt auch auf die Stärkung der Eigenverantwortung nach der Ehe ab. Der betreuende Elternteil muss in der Regel heute wieder früher erwerbstätig werden. Der vorherige Lebensstandard von Geschiedenen ist nicht mehr garantiert, der nacheheliche Unterhaltsanspruch wird begrenzt. Damit soll der Unterhaltspflichtige finanziell entlastet werden, um möglicherweise schneller eine „Zweitfamilie“ mit Kindern gründen zu können. Die Mehrheit der Befragten begrüßt die Haltung zur Erwerbstätigkeit: 64 % finden es gut, dass durch das neue Recht der betreuende Elternteil bestärkt wird, verantwortlich für den eigenen Unterhalt zu sorgen. Weiterlesen »
Abgelegt unter Rechtssprechung, Rolllenbilder, Vater bleiben | Keine Kommentare »