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Berliner Kammergericht: Schulen sind so schlecht, dass Eltern nicht Vollzeit arbeiten können

Erstellt von Hans-Georg Nelles am Sonntag 18. Januar 2009

Mit einem Aufsehen erregenden Urteil hat das Kammergericht Berlin die Rechte von Teilzeit arbeitenden Müttern gestärkt. In einer neuen, bislang unveröffentlichten Entscheidung, die dem Berliner Tagesspiegel vorliegt, sprechen die Richter einer Mutter Unterhalt für die Betreuung ihres achtjährigen Sohnes zu und üben harte Kritik an Berliner Schulen und Horten.

Der Vater hatte von der Mutter verlangt, wieder Vollzeit zu arbeiten, und hatte sich dabei auf das neue Unterhaltsrecht berufen. Das lehnten die Richter mit Verweis auf das Kindeswohl ab. „Kindererziehung besteht nicht nur in der Vermittlung von Kompetenzen“, heißt es in dem Urteil vom 8. Januar. Kinder dürfen „von ihren Eltern – nicht von Fremdbetreuern – Liebe, Rücksicht, Wärme Zuwendung, Geduld, Anerkennung und nicht zuletzt Förderung erwarten.“

Der Hort könne das nicht leisten, schreiben die Richter. Harsche Kritik üben die Richter an der Berliner Schulsituation. Es sei gerichtsbekannt, „dass gerade die Grundschulen aufgrund des in Berlin bestehenden Personalmangels … ihren Ausbildungspflichten nicht mehr in ausreichendem Maße nachkommen.“ Die Lehrer würden zunehmend von den Eltern häusliche Nacharbeit mit den Kindern fordern. „weil der Schulstoff nicht mehr angemessen vermittelt werden kann.“ Das sei mit einer Vollzeitbeschäftigung kaum zu vereinbaren.

Nach dem neuen Unterhaltsrecht, das seit dem vergangenen Jahr gilt, kann der Elternteil, bei dem das Kind lebt, mindestens in den ersten drei Lebensjahren des Kindes Betreuungsunterhalt vom Ex verlangen und darf während dieser Zeit zu Hause bleiben. Ist das Kind älter als drei, ist eine Verlängerung des Unterhaltsanspruchs nur dann möglich, wenn der Wegfall des Unterhalts grob unbillig wäre.

Die Rechtsprechung ist bislang uneinheitlich Während viele Gerichte nach dem dritten Lebensjahr eine Vollzeittätigkeit verlangen, sind andere – wie jetzt das Kammergericht – für eine Teilzeitstelle. Die Entscheidung aus Berlin ist noch nicht rechtskräftig.

Ich maße mir nicht an, über sämtliche Berliner Schulen und Horte ein derartiges Urteil zu fällen, bin aber sehr wohl der Überzeugung, dass Kinder, vor allem auch in Schule, Zuwendung, Anerkennung, Rücksicht und Förderung erwarten können, sonst ist auch der Erwerb von Kompetenzen unmöglich. Und wenn das Gericht sich schon so weit aus dem Fenster lehnt, hätte es auch die Politik in die Pflicht nehmen können und auch den Vätern einen Anspruch auf Arbeitszeitreduzierung zusprechen können.

Aber besser: Richter bleib bei deinen Leisten!

Quelle

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