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Besuchszwang, Kinderrechte

Erstellt von Hans-Georg Nelles am Donnerstag 3. April 2008

… die Wellen in der Berichterstattung schlagen nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts hoch. Die Wirklichkeit sieht aber, wie so oft, anders aus: Väter klagen oft auf Umgangsrecht und Mütter setzen den Nachwuchs nicht selten als Waffe im Beziehungskampf ein.

Dies berichtet Vera Gaserow in der Frankfurter Rundschau und zitiert Isabell Götz, Sprecherin des Deutschen Familiengerichtstages.

Ein Vater, der vom Staat zum Kontakt zu seinem Kind gezwungen werden soll? „Das ist die absolute Ausnahme“. In ihrer achtjährigen Praxis als Familienrichterin hatte sie einen einzigen Fall, der annähernd jenem glich, für den die Karlsruher Richter nun Maßstäbe gesetzt haben.

Wie viele Väter per Gericht zum Umgang mit ihren ehelichen oder nichtehelichen Kindern gezwungen werden, darüber gibt es keine Zahlen. Klar ist nur: „Der klassische Fall ist eher der umgekehrte“, urteilt Richterin Götz. Väter klagen nicht gegen eine Pflicht zum Umgang mit ihren Kindern, sondern für das Wieviel und das Wie, weil die Mutter den Kontakt einschränkt oder gänzlich verwehrt.

„Da wird dann richtig schmutzige Wäsche gewaschen“, weiß Richterin Götz – „zulasten der Kinder.“ Die werden, wie auch in dem jetzt vorliegenden Fall, gar nicht gehört, da werden also nicht nur die Kinder, sondern auch ihre Rechte als ‚Geisel’ genommen um eigene Interessen durchzusetzen.

Quelle

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Ein Kommentar zu “Besuchszwang, Kinderrechte”

  1. Weihnachtsgeschenk sagt:

    Ja, von dem beschriebenen Fall hatte ich auch schon gehört und fand es die Härte, den Mann dazu zu zwingen, sein Kind zu sehen. Wie schlimm ist denn das für das Kind, ihm das anzutun? Dann lieber gleich einen richtigen Cut.

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